Bundesgerichtshof urteilt zu
Allgemeinen Versicherungsbedingungen

18. September 2024 – Pressemitteilung – Allianz Lebensversicherungs-AG

BGH bestätigt Rechtsauffassung der Allianz weit überwiegend / Faire Überschussbeteiligung und transparente Kostenregelungen / Allianz sieht private und betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gestärkt


Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe sieht die Allianz Lebensversicherung die zentrale Bedeutung und die Rechtssicherheit der privaten wie auch der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland eindeutig gestärkt. Der BGH hat am 18. September 2024 in einem Verfahren zwischen der Allianz Lebensversicherung und der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) geurteilt und die Revision der VZ HH im Wesentlichen zurückgewiesen.

So hat der BGH, wie auch schon das OLG Stuttgart, die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit auch die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang bestätigt.

Die VZ HH hatte eine Vielzahl von Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen der Allianz Leben angegriffen. Der BGH hat die Rechtsauffassung der Allianz über die vorhergehenden Urteile des OLG Stuttgart und des Landgerichts Stuttgart hinaus bestätigt. Die von Allianz Leben verwendeten Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen entsprechen weit überwiegend den gesetzlichen Vorgaben.

Allianz Leben begrüßt die mit dem Urteil verbundene Rechtssicherheit. Mit ihren Angeboten unterstützt die Allianz Lebensversicherung viele Menschen in Deutschland dabei, für die Zukunft vorzusorgen, das Alter finanziell abzusichern und auf eine lebenslange Rente vertrauen zu können.

Stuttgart, 18. September 2024

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