Ab 28,68 € monatlich Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 7,86 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro.

Kranken­haus­zusatz­versicherung

Als Privat­patient:in in der Klinik Ihrer Wahl behandeln lassen Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 7,86 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro.
Ab 28,68 € monatlich Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 7,86 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro.
Eine Ärztin untersucht einen Patienten im Krankenhaus.

Möchten Sie im Krankenhaus als Privatpatient:in behandelt werden, obwohl Sie Kassenpatient:in sind? Oder bevorzugen Sie eine Behandlung in einer Privatklinik? Wenn Sie sich ein ruhiges Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine Spezialisten-/Chefarztbehandlung wünschen, dann informieren Sie sich hier über eine Kranken­haus­zusatz­versicherungDenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet lediglich eine Grundversorgung im Krankenhaus. Das bedeutet in der Regel: Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt bzw. Ärztin.

  • Kosten & Preisbeispiele: Je nach Alter und Tarif können sich Erwachsene ab einem preiswerten monatlichen Beitrag von 28,68 Euro versichern. Kinder sind im Kranken­haus schon ab 3,96 Euro pro Monat bestmöglich versichert.
  • TarifeDie Allianz bietet drei Tarife an: Krankenhaus bei Unfall (Zweibettzimmer), KrankenhausPlus (Zwei­bettzimmer) und KrankenhausBest (Ein- oder Zwei­bettzimmer).
  • Leistungen: Hier die wichtigsten Leistungen der Allianz Krankenhauszusatzversicherungen im Überblick. So wissen Sie genau, wann die Allianz im Schadensfall zahlt und wann nicht.
Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro monatlich.

Wie hoch die Kosten sind, hängt zum Beispiel ab von dem gewählten Tarif, Ihrem Gesundheitszustand sowie Ihrem Alter bei Vertragsschluss. Hier sehen Sie einige Beitragsbeispiele. Berechnen Sie sich Ihren persönlichen Beitrag, schnell und unverbindlich.

Gerade im Krankenhaus ist die Art der medizinischen Versorgung besonders wichtig. Die private Zusatzversicherung im Krankenhaus bietet die optimale Ergänzung für Kassenpatienten und Kassenpatientinnen. Sichern Sie sich im Krankenhaus den Status als Privatpatient:in.

Eine Patientin wird aufgrund einer Fraktur des Außenknöchels im Krankenhaus behandelt. Sie entscheidet sich für einige Zusatzleistungen, die ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, z. B. Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einbettzimmer und Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-In). In der Grafik sehen Sie, wie sich diese Kosten summieren.

Da die Patientin eine Krankenhauszusatzversicherung (Tarif: KrankenhausBest) abgeschlossen hat, kommt die Allianz für die Zusatzleistungen in voller Höhe auf. Lediglich die Kosten für eine Begleitperson muss die Patientin selbst zahlen. Die Erstattungen der Krankenhauszusatzversicherung sind altersunabhängig und gelten genauso für Kinder. Bei Kindern unter 10 Jahren übernimmt die Allianz auch die Zusatzkosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus. Bei Personen ab 10 Jahren wird die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls erstattet, wenn es medizinisch notwendig ist.

Die Infografik zeigt eine Aufstellung möglicher Zusatzkosten bei einem Krankenhausaufenthalt. Das sind im Beispiel: Radiologie 120 Euro, MRT 420 Euro, OP 650 Euro, Einbettzimmer 240 Euro, Nachsorge 40 Euro, Begleitperson 60 Euro. Die Gesamtsumme dieser Zusatzkosten beträgt 1.530 Euro, wovon die Allianz Krankenhauszusatzversicherung 1.470 Euro übernimmt. Die Eigenbeteiligung liegt somit bei nur 60 Euro für Rooming In für Erwachsene.

*Die aufgeführten Zusatzkosten, die bei gesetzlich versicherten Personen während der wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus anfallen, sind beispielhaft. Die tatsächlichen Kosten können davon abweichen.

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Eine stationäre Zusatzversicherung ist ein sinnvoller Zusatztarif für:
 
  • Gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenhausleistungen erweitern möchten. Wenn Sie Wert legen auf ein komfortables Ein- oder Zweibettzimmer statt eines Mehrbettzimmers und im Krankenhaus den Status eines bzw. einer Privatpatient:in wollen, dann ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll.
  • Personen, die zurzeit nicht in ärztlicher Behandlung sind oder bei denen keine Behandlungen bevorstehen. Die Leistungen sind erst nach einer Wartezeit von drei Monaten abrufbar. Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.
  • Schwangere. Spätestens bei der Entbindung dürften Sie froh sein, sich rechtzeitig um ein Ein- oder Zweibettzimmer gekümmert zu haben. Beachten Sie diese Infos zu den Wartezeiten bei Schwangerschaft.
  • Familien. Eltern können bei ihrem Baby oder Kind bleiben, wenn es stationär im Krankenhaus aufgenommen werden muss (Rooming-In).
  • Für Kinder bietet die Allianz eine umfangreiche Absicherung, auch zum Beispiel für zahnärztliche Behandlungen und Kieferorthopädie. Entdecken Sie die Allianz Krankenzusatzversicherungspakete für Kinder.

Mehr erfahren, was ein Krankenhausaufenthalt kosten kann

In den Tarifen KrankenhausPlus und KrankenhausBest gelten für Entbindung acht Monate Wartezeit. Für Krankenhausaufenthalte, die während der Schwangerschaft notwendig sind, gelten die üblichen Wartezeiten von drei Monaten. Die Allianz übernimmt die Unterbringungskosten für eine Begleitperson im Krankenhaus, wenn das Allianz versicherte Kind (bis zu einem Alter von 10 Jahren) stationär behandelt wird.
Wartezeiten
Es gelten die tariflichen Wartezeiten: Das bedeutet, die allgemeine Wartezeit bei der Krankenhauszusatzversicherung beträgt drei Monate. Ab dann können Sie die Leistungen der privaten Zusatzversicherung im Krankenhaus in Anspruch nehmen. Des Weiteren gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die zum Beispiel für Entbindung und Psychotherapie gilt. Das heißt, die Krankenhauszusatzversicherung greift nicht sofort.
Gesundheitsfragen

Beim Abschluss einer Allianz Krankenhauszusatzversicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden Vorerkrankungen, aktuelle Erkrankungen und derzeitige bzw. geplante Behandlungen abgefragt.

Ob eine Krankenhauszusatzversicherung nach Beantwortung der Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Die Gesundheitsprüfung dient dazu, die Schwere der Krankheit zu beurteilen. Die Gesundheitsfragen sollten dabei unbedingt ehrlich und transparent von Ihnen beantwortet werden. Die Allianz bietet keine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen an.

Mit diesen Kranken­zusatz­versicherungen können Sie sich und Ihre Familie umfassend absichern.

  • einen Klinikaufenthalt mit Unterbringung je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • die Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in), z. B. wenn Eltern ihr Kind (bis 10 Jahre) begleiten möchten.
  • die freie Wahl des Krankenhauses.
  • privatärztliche Leistungen im Krankenhaus oder der Privatklinik (Chefarzt-Behandlung).
  • einen Klinikwechsel in ein anderes öffentliches Krankenhaus in den Tarifen Krankenhaus bei Unfall und KrankenhausBest.
  • ein Ersatztagegeld in Höhe von je 25 Euro, wenn Sie auf die Behandlung durch den Experten bzw. die Expertin oder die komfortable Unterbringung verzichten.
  • die Arztrechnungen auch über die Begrenzung (Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ)) hinaus.
  • für Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt.
  • für zahnärztliche Behandlungen und Kieferorthopädie im Krankenhaus.
  • für Erkrankungen im Tarif Krankenhaus bei Unfall (nur für Unfälle wird gezahlt).
  • für laufende oder unmittelbar bevorstehende Behandlungen. Es gibt eine Wartezeit von drei Monaten. Bei einer stationären Behandlung aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit.

  • für Zuzahlungen im Krankenhaus.

    Gesetzlich Ver­sicherte müssen bei einem  Krankenhaus­aufenthalt eine Zu­zahlung von 10 Euro pro Tag leisten, für maximal 28 Tage im Kalender­jahr. Diese Zu­zahlung wird von der Krankenhauszusatz­versicherung nicht über­nommen.

    Die Zuzahlung im Krankenhaus kann über ein Krankenhaus­tagegeld abgesichert werden. 

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Was ist bei einem Klinikwechsel zu beachten?

Gesetzlich Versicherte werden vom Arzt oder von der Ärztin in eine bestimmte Klinik eingewiesen. Wenn Sie nach Behandlungsbeginn die Klinik wechseln, müssen Sie eventuelle Mehrkosten teilweise oder ganz selbst bezahlen. Nicht mit den Allianz Krankenhauszusatztarifen KrankenhausBest, KrankenhausPlus und Krankenhaus bei Unfall: Denn sofern Ihr stationärer Aufenthalt noch mindestens sieben Tage dauert, können Sie auf Wunsch in ein anderes öffentliches Krankenhaus wechseln.

Ein Beispiel: Es stellt sich bei der Erstversorgung im Krankenhaus heraus, dass es sich um einen komplizierten Bruch handelt. Dann können Sie den Ort Ihrer Versorgung umstellen und sich auf Wunsch von einem Spezialisten oder einer Spezialistin in einer anderen Klinik behandeln lassen.

Warum ist die freie Krankenhauswahl wichtig?

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht freie Krankenhauswahl. Jedoch kann die Krankenkasse Zuzahlungen verlangen. Zum Beispiel, wenn sich der oder die Patient:in in einem anderen als in der ärztlichen Anweisung genannten Krankenhaus behandeln lässt. In der Regel ist das das nächstgelegene, geeignete und kostengünstigste Krankenhaus.

Mit einer stationären Zusatzversicherung suchen Sie sich das Krankenhaus aus, in dem Sie gesund werden möchten. Das heißt, Sie können mit der Krankenhauszusatzversicherung Ihr Krankenhaus frei wählen. Wichtig zu wissen: Bitte kontaktieren Sie uns vorher bezüglich einer Kostenzusage. Vor allem, wenn es sich um eine Privatklinik oder eine sogenannte Gemischte Krankenanstalt (die auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchführt) handelt. Dann ist eine vorherige Abstimmung mit der Allianz nötig. Nicht alle Privatkliniken unterliegen dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Wenn Sie in einer Privatklinik behandelt werden möchten, klären Sie am besten vor Behandlungsbeginn, ob und ich welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Was ist bei der Rechnung für einen Krankenhaus­aufenthalt zu beachten?

Die GKV übernimmt für die Behandlung im Krankenhaus eine Grundversorgung (Leistungen für Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin). Wenn Sie im Krankenhaus privatärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie nach der abgeschlossenen Behandlung vom Krankenhaus eine Rechnung. Diese kann beispielsweise die Mehrkosten des Einzelzimmers im Krankenhaus beinhalten. Das Gleiche gilt für die Behandlung bei einer Chefärztin bzw. Chefarzt oder Spezialistin bzw. Spezialisten. Auch hier erhalten Sie eine Rechnung. Auf der Rechnung sind nur diese Zusatzleistungen (z.B. Chefarzt, Einbettzimmer, etc.) ausgewiesen. Überweisen Sie vorab den Rechnungsbetrag und reichen Sie dann die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein.

Ich habe schon eine Krankenhauszusatzversicherung. Ist dann für mich auch eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Zusätzlich zu einer Krankenhauszusatzversicherung kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Dies ist möglich für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen, Rentner:innen, Kinder und alle, die eine Versorgungslücke für den Pflegefall schließen möchten. Eine Pflegezusatzversicherung ist für die meisten Personen sinnvoll, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten abdeckt.

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen.

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer:innen bei 1.900 Euro pro Jahr.
  • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Krankenhauszusatzversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann so weit steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung nicht möglich.
  • Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen.

Gibt es Alterungsrückstellungen?

In den Tarifen KrankenhausPlus, KrankenhausBest und Krankenhaus bei Unfall werden Alterungsrückstellungen (umgangssprachlich auch oft als Altersrückstellungen bezeichnet) gebildet.

Im Alter dient diese Rückstellung dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung zu finanzieren, ohne dass Ihre Beiträge entsprechend steigen. Krankenversicherungsbeiträge sind so berechnet, dass der Großteil der jüngeren Versicherten zu Beginn einen höheren Beitrag zahlt, als sie rein rechnerisch zu diesem Zeitpunkt für medizinische Leistungen benötigen. Durch dieses Mehr an Beiträgen sammelt sich Kapital an, das in die Altersrückstellungen fließt und dort verzinslich angelegt wird.

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