Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Wer bezahlt die Kosten für Heil­praktiker und Heil­praktikerin?
Eine Frau liegt mit geschlossenen Augen bei einer Akkupunkturbehandlung.
  • Der Besuch beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin ist für viele Menschen nicht wegzudenken. Sowohl für Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene und ältere Menschen können alternative Heilmethoden eine wichtige Ergänzung zu medizinischen Behandlungen sein.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt allerdings meist nicht für die Kosten eines Heilpraktiker-Besuchs auf. Wenn Sie Ihren Eigenanteil reduzieren möchten, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.
  • Heilpraktiker-Behandlungen sind über die ambulante Zusatzversicherung der Allianz abgedeckt. Neben alternativmedizinischen Behandlungen leistet sie je nach Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen sowie Seh- und Hörhilfen.
  • Erfahren Sie, für wen eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung sinnvoll ist und was Sie beim Abschluss beachten sollten.

Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen sowie für alternative Heilmethoden, die von der GKV nicht bezuschusst werden. Die Allianz Ambulante Zusatzversicherung leistet je nach Tarif für folgende Behandlungen:

  • Naturheilkundliche Behandlungen
  • Osteopathie
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Traditionell Chinesische Medizin (TCM)
  • Eigenblut-Therapie
  • Chiropraktik
  • Medikamente, die im Rahmen der Behandlung verordnet werden, z. B. Globuli

Wichtig: Die Krankenzusatzversicherung der Allianz deckt, abhängig vom Tarif, neben Heilpraktiker-Leistungen auch weitere wichtige Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen ab. Zudem werden Brillen und Kontaktlinsen sowie Hörhilfen erstattet.

Die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung variieren je nach Art und Dauer der Behandlung. Konkrete Beispiele finden Sie in unserer Kostentabelle. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) legt Durchschnittssätze fest, auf Basis dessen Heil­praktiker:innen ihre Leistungen abrechnen können. Dieses Verzeichnis ist allerdings nicht rechtsverbindlich. Je nach Praxis können die Preise daher schwanken.

Zur Abrechnung naturheilkundlicher Verfahren kann auch das sogenannte Hufeland­verzeichnis angewandt werden. Auch hier gelten Richtwerte, aber keine bindenden Vorgaben zur Rechnungsstellung. Tipp: Fragen Sie daher vorab in Ihrer Praxis nach den voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung und nach welchem Verzeichnis abgerechnet wird.

Die Allianz Ambulante Zusatzversicherung übernimmt die Kosten im tariflichen Umfang für die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker:innen. Leistungen, die nach dem Hufelandverzeichnis abgerechnet werden, sind nicht erstattungsfähig.

Sind Sie privat krankenversichert? Dann benötigen Sie in der Regel keine Krankenzusatzversicherung. Denn die meisten privaten Krankenversicherer bezahlen den Heilpraktiker-Besuch zumindest anteilig.

Als gesetzlich Versicherte:r sieht es anders aus. Die Krankenkassen übernehmen Heilpraktiker-Kosten in der Regel nicht. Zwar gibt es gelegent­lich Erstattungen für Leistungen wie Osteo­pathie, jedoch sind diese oft einge­schränkt und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ohne private Absicherung müssen Sie daher mit einem hohen Eigenanteil für alternativmedizinische Behandlungen rechnen. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie sich wie ein:e Privatpatient:in fühlen. Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen und Naturheilkunde auch für Kassenpatienten und -patientinnen.

Wir ersetzen 80 Prozent der Aufwendungen für Behandlungen durch Heilpraktiker:innen, die nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnungsfähig sind.
Gesetzlich krankenversichert
Im Tarif AmbulantBest erstatten wir 80 Prozent für alternativmedizinische Behandlungen und Heilpraktiker:in. Damit können Sie Ihren Eigenanteil erheblich reduzieren. Ein paar Beispiele:

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Art der Behandlung
Durchschnittliche
Kosten
Eigenanteil ohne
Zusatzversicherung
Eigenanteil mit
Allianz AmbulantBest
Heilpraktiker-Behandlung bei Rückenschmerzen 300 € 300 € 60 €
Osteopathie bei Kopfschmerzen (fünf Sitzungen) 600 € 600 € 120 €
Homöopathie (eine Sitzung) 80 € 80 € 16 €
Akupunktur (eine Sitzung) 50 € 50 € 10 €

Neben Heilpraktiker-Leistungen enthält die Ambulante Zusatzversicherung weitere, umfassende Leistungen. Je nach Tarif bezuschussen wir beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Brillen und Hörgeräte. Im Allianz Tarif AmbulantBest erhalten Sie bis zu 80 Prozent Kostenerstattung für Vorsorgeuntersuchungen. Für Sehhilfen werden im Tarif AmbulantBest 300 Euro alle 24 Monate übernommen. Details zu allen Leistungen erhalten Sie auf unserer Produktseite:

Privat krankenversichert

Wenn Sie als privat versicherte Person zum Heilpraktiker oder zur Heilpraktikerin gehen, kommt Ihre Krankenversicherung in der Regel dafür auf. Es ist keine zusätzliche Versicherung nötig. Um sicherzugehen, sollten Sie Ihren Versicherungsumfang aber eingehend prüfen.

Eine ambulante Zusatzversicherung, die Heilpraktiker-Leistungen abdeckt, gibt es schon ab wenigen Euro. Bei der Allianz sind Sie im Tarif AmbulantPlus als erwachsene Person schon ab 7,62 Euro pro Monat rundum abgesichert. Achten Sie beim Abschluss auf Wartezeiten und Erstattungshöchstsätze.

Eine Krankenzusatzversicherung, die Heilpraktiker-Leistungen enthält, lohnt sich besonders für gesetzlich Krankenversicherte. Anders als die PKV bezahlt die GKV in der Regel nicht für den Besuch beim Heilpraktiker oder bei der Heilpraktikerin. Eine zusätzliche Absicherung bewahrt Sie vor hohen Ausgaben. Das lohnt sich insbesondere für:

Gesundheitsfragen

Ja, vor Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung mit Gesundheitsfragen durchgeführt. Beispielsweise müssen Sie beantworten, ob Vorerkrankungen bestehen oder ob sie derzeit in ärztlicher Behandlung sind. Auch wird abgefragt, ob in den letzten drei bis fünf Jahren ambulante oder stationäre Behandlungen nötig waren.

Denken Sie also frühzeitig über eine Zusatzversicherung nach. Je gesünder Sie sind, desto besser Ihre Chancen. Noch dazu sind die Einstiegsbeiträge in jungen Jahren geringer.

Wartezeiten

Es gilt meist eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, bis Sie die Leistungen einer Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Das ist auch bei der ambulanten Zusatzversicherung der Allianz so. Für bestimmte Leistungen kann die Wartezeit acht Monate betragen, zum Beispiel bei Entbindung oder psychotherapeutischer Behandlung.

In Ausnahmefällen kann die Wartezeit entfallen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem .

Vorerkrankungen

Vorerkrankungen werden im Rahmen der Gesundheitsprüfung abgefragt. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass Sie aufgrund von bestehenden Diagnosen oder aktuell laufenden Behandlungen keine Zusatzversicherung abschließen können. Bei einigen Vorerkrankungen kann es auch zu einem Risikozuschlag kommen. Das bedeutet, bestehende Erkrankungen sind mitversichert, Sie zahlen jedoch dafür einen etwas höheren Versicherungsbeitrag.

Sie haben Fragen zu Vorerkrankungen? Dann sprechen Sie gerne mit Ihrem .

Kostenerstattung

Nach der abgeschlossenen Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Heilpraktiker-Praxis. In der Regel bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen Sie dann bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Diese erstatten Ihnen dann den vereinbarten Teil der Kosten. Sollte die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Behandlung übernehmen, muss diese Vorleistung ebenfalls bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Das ist jedoch normalerweise nicht der Fall.

Die Allianz Ambulante Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif bis zu 80 Prozent der Heilpraktiker-Kosten bis zu den Höchstsätzen des GebüH. Ihre Rechnungen und Belege können Sie ganz bequem über die Allianz GesundheitsApp einreichen.

Die ambulante Zusatzversicherung der Allianz sieht eine Erstattung von bis zu 80 Prozent der Aufwendungen für Behandlungen durch Heilpraktiker:innen vor, die nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnungsfähig sind. Die maximale Erstattung beträgt im Tarif AmbulantBest maximal 1.000 Euro in zwei Versicherungsjahren.

Die Erstattung der ambulanten Zusatzversicherung richtet sich also nicht nach den realen Rechnungsbeträgen Ihres Heilpraktikers oder Ihrer Heilpraktikerin. Sondern an den Durchschnittswerten, die dem GebüH zugrunde liegen.

Optimieren Sie Ihren Gesundheits­schutz mit einer ambulanten Zusatz­versicherung
Gibt es einen Unterschied zwischen Heilpraktiker-Leistungen & Naturheilverfahren?

Ja, der Unterschied liegt in der Ausbildung. Ärztinnen und Ärzte für Naturheilverfahren müssen ein Medizinstudium absolviert haben. Heilpraktiker:innen hingegen unterlaufen eine schulische Ausbildung. Nach erfolgreichem Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung am Ende der Ausbildung darf die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Heilpraktiker:in" verwendet werden.

Grundsätzlich können naturheilkundliche Behandlungen sowohl von Ärzten und Ärztinnen als auch Heilpraktiker:innen angewendet werden.

Kann ich zu jedem Heilpraktiker und jeder Heilpraktikerin gehen?

Ja, Sie können frei entscheiden, in welcher Praxis Sie sich behandeln lassen möchten. Die einzigen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung sind, dass die behandelnde Person eine gültige Heilpraktiker-Erlaubnis im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (HeilprG) besitzt und die Aufwendungen nach dem GebüH berechnungsfähig sind.

Werden auch Behandlungen von Kindern übernommen?

Die ambulante Zusatzversicherung leistet für Kinder im selben Umfang wie für Erwachsene. Das heißt, für Heilpraktiker-Behandlungen werden im Tarif AmbulantPlus 70 Prozent (max. 400 Euro je Versicherungsjahr) und im Tarif AmbulantBest 80 Prozent (max. 1000 Euro in zwei Versicherungsjahren) übernommen. Alternativmedizinische Behandlungen werden im Tarif AmbulantBest ebenfalls mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.

Wir übernehmen im Tarif AmbulantBest 80 % der Restkosten nach GKV-Vorleistung oder 80 % der Gesamtkosten ohne GKV-Vorleistung bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) – zusammen mit Heilpraktikerleistungen maximal 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
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