- Der Besuch beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin ist für viele Menschen nicht wegzudenken. Sowohl für Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene und ältere Menschen können alternative Heilmethoden eine wichtige Ergänzung zu medizinischen Behandlungen sein.
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt allerdings meist nicht für die Kosten eines Heilpraktiker-Besuchs auf. Wenn Sie Ihren Eigenanteil reduzieren möchten, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.
- Heilpraktiker-Behandlungen sind über die ambulante Zusatzversicherung der Allianz abgedeckt. Neben alternativmedizinischen Behandlungen leistet sie je nach Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen sowie Seh- und Hörhilfen.
- Erfahren Sie, für wen eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung sinnvoll ist und was Sie beim Abschluss beachten sollten.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Heilpraktiker-Zusatzversicherung kurz erklärt
Was leistet die Zusatzversicherung für Heilpraktiker:innen?
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen sowie für alternative Heilmethoden, die von der GKV nicht bezuschusst werden. Die Allianz Ambulante Zusatzversicherung leistet je nach Tarif für folgende Behandlungen:
- Naturheilkundliche Behandlungen
- Osteopathie
- Homöopathie
- Akupunktur
- Traditionell Chinesische Medizin (TCM)
- Eigenblut-Therapie
- Chiropraktik
- Medikamente, die im Rahmen der Behandlung verordnet werden, z. B. Globuli
Wichtig: Die Krankenzusatzversicherung der Allianz deckt, abhängig vom Tarif, neben Heilpraktiker-Leistungen auch weitere wichtige Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen ab. Zudem werden Brillen und Kontaktlinsen sowie Hörhilfen erstattet.
Kosten und Kostenerstattung
Was kostet eine Heilpraktiker-Behandlung?
Die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung variieren je nach Art und Dauer der Behandlung. Konkrete Beispiele finden Sie in unserer Kostentabelle. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) legt Durchschnittssätze fest, auf Basis dessen Heilpraktiker:innen ihre Leistungen abrechnen können. Dieses Verzeichnis ist allerdings nicht rechtsverbindlich. Je nach Praxis können die Preise daher schwanken.
Zur Abrechnung naturheilkundlicher Verfahren kann auch das sogenannte Hufelandverzeichnis angewandt werden. Auch hier gelten Richtwerte, aber keine bindenden Vorgaben zur Rechnungsstellung. Tipp: Fragen Sie daher vorab in Ihrer Praxis nach den voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung und nach welchem Verzeichnis abgerechnet wird.
Welche Versicherung zahlt für Heilpraktiker-Leistungen?
Sind Sie privat krankenversichert? Dann benötigen Sie in der Regel keine Krankenzusatzversicherung. Denn die meisten privaten Krankenversicherer bezahlen den Heilpraktiker-Besuch zumindest anteilig.
Als gesetzlich Versicherte:r sieht es anders aus. Die Krankenkassen übernehmen Heilpraktiker-Kosten in der Regel nicht. Zwar gibt es gelegentlich Erstattungen für Leistungen wie Osteopathie, jedoch sind diese oft eingeschränkt und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ohne private Absicherung müssen Sie daher mit einem hohen Eigenanteil für alternativmedizinische Behandlungen rechnen. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie sich wie ein:e Privatpatient:in fühlen. Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen und Naturheilkunde auch für Kassenpatienten und -patientinnen.
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Gesetzlich krankenversichert
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Privat krankenversichert
Kostenerstattung durch die ambulante Krankenzusatzversicherung
Wischen um mehr anzuzeigen
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Art der Behandlung
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Durchschnittliche
Kosten |
Eigenanteil ohne
Zusatzversicherung |
Eigenanteil mit
Allianz AmbulantBest |
|---|---|---|---|
| Heilpraktiker-Behandlung bei Rückenschmerzen | 300 € | 300 € | 60 € |
| Osteopathie bei Kopfschmerzen (fünf Sitzungen) | 600 € | 600 € | 120 € |
| Homöopathie (eine Sitzung) | 80 € | 80 € | 16 € |
| Akupunktur (eine Sitzung) | 50 € | 50 € | 10 € |
Neben Heilpraktiker-Leistungen enthält die Ambulante Zusatzversicherung weitere, umfassende Leistungen. Je nach Tarif bezuschussen wir beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Brillen und Hörgeräte. Im Allianz Tarif AmbulantBest erhalten Sie bis zu 80 Prozent Kostenerstattung für Vorsorgeuntersuchungen. Für Sehhilfen werden im Tarif AmbulantBest 300 Euro alle 24 Monate übernommen. Details zu allen Leistungen erhalten Sie auf unserer Produktseite:
Kostenerstattung durch die Private Krankenversicherung
Wenn Sie als privat versicherte Person zum Heilpraktiker oder zur Heilpraktikerin gehen, kommt Ihre Krankenversicherung in der Regel dafür auf. Es ist keine zusätzliche Versicherung nötig. Um sicherzugehen, sollten Sie Ihren Versicherungsumfang aber eingehend prüfen.
Wie viel kostet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Beitragsbeispiele: Das kostet die ambulante Zusatzversicherung
Vorteile: Für wen ist eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung sinnvoll?
Eine Krankenzusatzversicherung, die Heilpraktiker-Leistungen enthält, lohnt sich besonders für gesetzlich Krankenversicherte. Anders als die PKV bezahlt die GKV in der Regel nicht für den Besuch beim Heilpraktiker oder bei der Heilpraktikerin. Eine zusätzliche Absicherung bewahrt Sie vor hohen Ausgaben. Das lohnt sich insbesondere für:
- Personen, die Wert auf ergänzende Medizin legen. Wenn Sie konventionelle Verfahren gerne um alternativmedizinische Behandlungen erweitern möchten, müssen Sie das meist selbst bezahlen. Mit einer Zusatzversicherung sind neben Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif auch naturheilkundliche Behandlungen abgedeckt.
- Junge Erwachsene, die rechtzeitig vorsorgen möchten. Denn wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben oder in ärztlicher Behandlung sind, ist ein Abschluss oft nicht mehr möglich. Gerade bei chronischen Beschwerden kann der Besuch beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin neue Behandlungsansätze ermöglichen, beispielsweise durch Akupunktur. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die passende Zusatzabsicherung.
Das sollten Sie beim Abschluss einer Allianz Zusatzversicherung für Heilpraktiker:innen beachten
Wichtig: Die Allianz ambulante Zusatzversicherung ist nicht online abschließbar. Für Fragen oder eine Antragsstellung kontaktieren Sie gerne das . Auf was sie sonst noch beim Vertragsabschluss einer Allianz Krankenzusatzversicherung achten sollten, lesen Sie hier:
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Gesundheitsfragen
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Wartezeiten
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Vorerkrankungen
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Kostenerstattung
Gibt es bei der Heilpraktiker-Zusatzversicherung Gesundheitsfragen?
Ja, vor Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung mit Gesundheitsfragen durchgeführt. Beispielsweise müssen Sie beantworten, ob Vorerkrankungen bestehen oder ob sie derzeit in ärztlicher Behandlung sind. Auch wird abgefragt, ob in den letzten drei bis fünf Jahren ambulante oder stationäre Behandlungen nötig waren.
Denken Sie also frühzeitig über eine Zusatzversicherung nach. Je gesünder Sie sind, desto besser Ihre Chancen. Noch dazu sind die Einstiegsbeiträge in jungen Jahren geringer.
Gibt es Wartezeiten bei der Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Es gilt meist eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, bis Sie die Leistungen einer Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Das ist auch bei der ambulanten Zusatzversicherung der Allianz so. Für bestimmte Leistungen kann die Wartezeit acht Monate betragen, zum Beispiel bei Entbindung oder psychotherapeutischer Behandlung.
In Ausnahmefällen kann die Wartezeit entfallen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem .
Was muss ich bei Vorerkrankungen beachten?
Vorerkrankungen werden im Rahmen der Gesundheitsprüfung abgefragt. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass Sie aufgrund von bestehenden Diagnosen oder aktuell laufenden Behandlungen keine Zusatzversicherung abschließen können. Bei einigen Vorerkrankungen kann es auch zu einem Risikozuschlag kommen. Das bedeutet, bestehende Erkrankungen sind mitversichert, Sie zahlen jedoch dafür einen etwas höheren Versicherungsbeitrag.
Sie haben Fragen zu Vorerkrankungen? Dann sprechen Sie gerne mit Ihrem .
Wie funktioniert die Kostenerstattung bei einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Nach der abgeschlossenen Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Heilpraktiker-Praxis. In der Regel bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen Sie dann bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Diese erstatten Ihnen dann den vereinbarten Teil der Kosten. Sollte die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Behandlung übernehmen, muss diese Vorleistung ebenfalls bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Das ist jedoch normalerweise nicht der Fall.
Die Allianz Ambulante Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif bis zu 80 Prozent der Heilpraktiker-Kosten bis zu den Höchstsätzen des GebüH. Ihre Rechnungen und Belege können Sie ganz bequem über die Allianz GesundheitsApp einreichen.
Welche Höchsterstattungssätze gibt es?
Die ambulante Zusatzversicherung der Allianz sieht eine Erstattung von bis zu 80 Prozent der Aufwendungen für Behandlungen durch Heilpraktiker:innen vor, die nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnungsfähig sind. Die maximale Erstattung beträgt im Tarif AmbulantBest maximal 1.000 Euro in zwei Versicherungsjahren.
Die Erstattung der ambulanten Zusatzversicherung richtet sich also nicht nach den realen Rechnungsbeträgen Ihres Heilpraktikers oder Ihrer Heilpraktikerin. Sondern an den Durchschnittswerten, die dem GebüH zugrunde liegen.
Haben Sie Fragen zur Zusatzversicherung für Heilpraktiker:innen?
Was möchten Sie noch zu Zusatzversicherungen für Heilpraktiker:innen wissen?
Gibt es einen Unterschied zwischen Heilpraktiker-Leistungen & Naturheilverfahren?
Ja, der Unterschied liegt in der Ausbildung. Ärztinnen und Ärzte für Naturheilverfahren müssen ein Medizinstudium absolviert haben. Heilpraktiker:innen hingegen unterlaufen eine schulische Ausbildung. Nach erfolgreichem Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung am Ende der Ausbildung darf die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Heilpraktiker:in" verwendet werden.
Grundsätzlich können naturheilkundliche Behandlungen sowohl von Ärzten und Ärztinnen als auch Heilpraktiker:innen angewendet werden.
Kann ich zu jedem Heilpraktiker und jeder Heilpraktikerin gehen?
Ja, Sie können frei entscheiden, in welcher Praxis Sie sich behandeln lassen möchten. Die einzigen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung sind, dass die behandelnde Person eine gültige Heilpraktiker-Erlaubnis im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (HeilprG) besitzt und die Aufwendungen nach dem GebüH berechnungsfähig sind.
Werden auch Behandlungen von Kindern übernommen?
Die ambulante Zusatzversicherung leistet für Kinder im selben Umfang wie für Erwachsene. Das heißt, für Heilpraktiker-Behandlungen werden im Tarif AmbulantPlus 70 Prozent (max. 400 Euro je Versicherungsjahr) und im Tarif AmbulantBest 80 Prozent (max. 1000 Euro in zwei Versicherungsjahren) übernommen. Alternativmedizinische Behandlungen werden im Tarif AmbulantBest ebenfalls mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.