Hier finden Sie:
Auf Arbeitnehmer kommen in einer Festanstellung nur wenige Kosten zu. Die Krankenversicherung wird beispielsweise mit dem Arbeitgeber geteilt. In der Selbstständigkeit müssen Sie mit wesentlich höheren Ausgaben rechnen. Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit können solche Ausgaben schnell zum Problem werden. In manchen Fällen steht Ihnen als Existenzgründer der Staat mit finanziellen Zuschüssen zur Seite. Zu erwähnen ist hier u.a. der Gründungszuschuss, eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit zur Förderung einer Existenzgründung.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Kommen Sie für einen Gründungszuschuss infrage, wird dieser zunächst für sechs Monate gewährt. Sie erhalten eine Grundförderung in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs plus 300 Euro Zuschuss für Sozialversicherungsausgaben wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Nach den ersten sechs Monaten können Sie die Pauschale in Höhe von 300 Euro für weitere neun Monate beantragen. Als Grundlage für eine weitere Gewährung des Gründungszuschusses wird eine Übersicht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Erfolge der letzten Monate herangezogen. Zudem müssen Sie die Planung für Ihre Zukunft darlegen, inklusive einer Auflistung von Einnahmen und Ausgaben. Weiter prüft die Agentur für Arbeit, ob bei Ihnen eine intensive und hauptberufliche Tätigkeit vorliegt.
Eine weitere Unterstützung für Selbstständige bietet die Künstlersozialkasse. Sie ist speziell an diejenigen gerichtet, die eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die Künstlersozialkasse (KSK) als ausführendes Organ sorgen dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Hierbei zahlen Sie als Selbständiger einen einkommensgerechten Betrag und die KSK stockt auf wie ein Arbeitgeber in einem Anstellungsverhältnis.
Bitte beachten Sie: Die KSK ist keine Krankenkasse im eigentlichen Sinn. Ihre Krankenkassen-Chipkarte, Krankengeld, Reha-Leistungen und Rente müssen Selbstständige bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragen.
Im privaten Bereich wie auch im Geschäftsleben gilt: Wer anderen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen und für Wiedergutmachung sorgen. Die Gefahrenquellen sind vielfältig und können im Ernstfall die betriebliche Existenz kosten. Darum ist ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz gefragt.
Fallbeispiel:
Stellen Sie sich Folgendes vor: Ein Geschäftspartner, der zu Ihnen ins Büro kommt, stolpert über eine Getränkekiste. Der Geschäftspartner bricht sich dabei ein Bein. In diesem Fall wird Ihnen die Rechnung präsentiert. Diese kann, wenn Krankenhaus- und Reha-Kosten zusammenkommen, sehr hoch ausfallen.
Wie wir helfen:
Wir prüfen im Schadenfall, ob Sie haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen begleichen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.
Versichert sind:
Leichter als gedacht können Sie in Ihrem Beruf in eine Situation geraten, in der Sie für einen Fehler einstehen müssen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den meist unabsehbaren Folgen einer oft nur kleinen Unachtsamkeit.
Fallbeispiel:
Ein Gefahrgutbeauftragter gibt eine falsche Anweisung beim Beladen eines Gefahrguttransporters, weshalb dieser einen Unfall hat. Angenommen, bei diesem Missgeschick kommen Mensch und Natur zu Schaden, kann das für Sie ohne Berufshaftpflicht schlimmstenfalls das betriebliche Aus bedeuten.
Wie wir helfen:
Im Schadenfall prüft die Allianz, ob Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Allianz bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt die Allianz für Sie ab, notfalls vor Gericht.
Versichert sind:
Hier finden Sie: