- Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht – und das hat gute Gründe: Gesundheitsfragen und eine Risikoprüfung sind nötig, um das Risiko für jede:n Einzelne:n individuell zu ermitteln und faire Beiträge zu kalkulieren.
- Vereinfachte Gesundheitsprüfungen sind möglich – etwa bei einem Hypothekendarlehen oder für Ärzte und Ärztinnen, die eine Praxis gründen oder übernehmen.
- Eine bestehende Risikolebensversicherung kann tatsächlich ohne Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.
- Nicht von Gesundheitsfragen abschrecken lassen: Oft ist trotz Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung möglich.
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung – geht das?
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung kurz erklärt
Darum gibt es eine Gesundheitsprüfung bei Risikolebensversicherungen
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Dennoch können Sie auch mit Vorerkrankungen in vielen Fällen eine Risikolebensversicherung abschließen. Bei den online abschließbaren Risikolebensversicherungen der Allianz können Sie die Gesundheits- und Risikofragen direkt im Online-Antrag mitbeantworten. Anhand Ihrer Antworten erfahren Sie dann, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Risikolebensversicherung abschließen können. Wenn Sie weitere Fragen rund um unsere Risikolebensversicherungen haben, können Sie sich unverbindlich und kostenlos von Ihren Allianz Ansprechpartner:innen beraten lassen. Ihre Vorteile bei der Allianz:
- Finanzielle Absicherung für Ihre Hinterbliebenen ab mtl. 2,16 Euro
- Beantwortung Gesundheitsfragen im Online-Antrag möglich
Zusätzliche Information der Allianz RisikoLebensversicherungen
Für das Berechnungsbeispiel wurden folgende Annahmen getroffen:
Industriekaufmann/-frau, mind. 10 Jahre Nichtraucher:in, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, Eintrittsalter 25 Jahre, Versicherungsdauer 10 Jahre, Versicherungssumme 100.000 Euro, Versicherungsbeginn 01.02.2026, monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile. Die Überschussanteile sind für das erste Versicherungsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Stand: 13.01.2026
Hinweis: Dies ist ein fiktives Beispiel. Laufzeit und Absicherungshöhe sollten individuell auf die eigene Lebenssituation und den Absicherungsbedarf abgestimmt werden.
Die online abschließbaren Risikolebensversicherungen der Allianz:
Basisschutz RLV Basis Tarif L0(DL) – ein Produkt der Deutschen Lebensversicherungs-AG, einem Unternehmen der Allianz; Premiumschutz RLV Plus Tarif LC0 – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG; Premiumschutz RLV Plus mit Unfall Tarif LC0UZ – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG.
Zu diesen Punkten werden Sie befragt
Bei den online abschließbaren Risikolebensversicherungen der Allianz können Sie sogar die genaueren Nachfragen zu Vorerkrankungen direkt online mitbeantworten. In der Regel sparen Sie sich damit alle Papierfragebögen. In manchen Fällen bitten wir den behandelnden Arzt oder die Ärztin um eine medizinische Einschätzung. Wir können dadurch die Erkrankung besser einordnen.
Einige Erkrankungen wie Neurodermitis, Heuschnupfen oder andere Allergien sind für die Risikolebensversicherung überhaupt nicht relevant – Sie können sich ohne Probleme versichern. Auch mit einigen chronischen Erkrankungen wie einer chronischen Mandelentzündung, chronischen Rückenschmerzen oder einer leichten Schilddrüsenunterfunktion bekommen Sie in der Regel eine Risikolebensversicherung.
Dazu werden Sie unter anderem befragt
- Herz und Kreislauf (Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzkranzgefäßprobleme)
- Atmungsorgane (Lungenentzündung, chronische Bronchitis, Asthma)
- Verdauungsorgane (Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse, Leber)
- Harn- und Geschlechtsorgane (Nieren, Blase, Unterleib, Brust, Geschlechtskrankheiten)
- Stoffwechsel (Diabetes, stark erhöhtes Cholesterin, Schilddrüsenerkrankungen) Übrigens: Die Allianz bietet eine Risikolebensversicherung für Diabetiker an.
- Bluterkrankungen (Bluter, Eisenmangelanämie)
- Psyche, Gehirn, Nervensystem (Depressionen, Suizidalität, Bulimie, Multiple Sklerose, Migräne)
- Entzündliche Gelenks- und Bindegewebserkrankungen (Gelenkrheumatismus, chronische Arthritis, Morbus Bechterew)
- Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Malaria, HIV, Corona Infektion (COVID-19))
- Krebserkrankungen
- Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre (oder im kommenden Jahr geplante)
Folgende Vorerkrankungen und Untersuchungen sind unkritisch und müssen nicht angegeben werden
- Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausgeheilt sind (Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
- Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausgeheilt sind
- Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Erkrankung festgestellt wurde (Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung)
- Zahnarzt-Behandlungen
- Atemwegsallergien
- Schwangerschaft oder Geburt
- Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
- Lebensmittelunverträglichkeiten
- Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
- Pilzerkrankungen (Fußpilz, Nagelpilz)
- Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
Beispiele für Vorerkrankungen und Hobbys
Vorerkrankungen? Prüfen Sie einfach unverbindlich, ob Sie sich versichern lassen können
Tipps zur Beantwortung der Gesundheitsfragen
Hier bekommen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen:
- Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin oder andere behandelnde Ärzte und Ärztinnen können Ihnen detailliert Auskunft zu Ihren Vorerkrankungen geben.
- Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellt Ihnen gerne eine Übersicht über alle Untersuchungen der letzten 18 Monate, die von den Ärzten und Ärztinnen abgerechnet wurden.
- Privatversicherte finden die Diagnosen auf Ihren Arztrechnungen.
- Bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin vor Ort gibt es Hilfe beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen.
- Bei unserem Online-Antrag helfen wir Ihnen ebenfalls gerne telefonisch oder im Chat (Mo bis Fr 8 - 20 Uhr).
Bei der Allianz werden nur die Arztbesuche der vergangenen drei bzw. fünf Jahre und die stationären Aufenthalte der vergangenen zehn Jahre abgefragt. Folgenfrei ausgeheilte Erkrankungen oder abgeschlossene Behandlungen aus der Zeit davor müssen nicht angegeben werden.
Denken Sie beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen auch an kleine Alltagsschwächen wie das Rauchen. Sie gelten beispielsweise bei der Allianz als Raucher:in, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor Antragsstellung geraucht haben.
Rauchen meint bei der Allianz sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn) sowie der Gebrauch von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shishas) und das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus).
Falsche Angaben zu machen oder Erkrankungen zu verschweigen, kann unangenehme Folgen haben. Denn der Versicherer ist in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Somit würde der Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen verloren gehen.
Scheuen Sie sich nicht vor ehrlichen Angaben. In vielen Fällen wirken sich Erkrankungen und andere Risiken nur gering oder gar nicht auf Ihre Versicherbarkeit aus – in 2025 war in rund 97 Prozent aller Fälle ein Versicherungsschutz bei der Allianz möglich.
Vereinfachte Gesundheitsprüfung
Auch wenn es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt: Es gibt Alternativen, mit denen Sie einen Versicherungsschutz unkompliziert und schnell bekommen.
Die Gesundheitsfragen können verschieden aussehen, je nach Versicherung, Personengruppe und Lebenssituation. Bei einer persönlichen Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner vor Ort gibt es für die Risikolebensversicherungen der Allianz (mit Ausnahme der RisikoLebensversicherung für Diabetiker) zum Beispiel in folgenden Fällen eine kürzere Gesundheitsprüfung:
In diesen Fällen ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Bei Erhöhungsoptionen
Sie können eine bestehende Risikolebensversicherung der Allianz gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen: Möglich machen dies die so genannten Erhöhungsoptionen.
- Während der Vertragslaufzeit können Sie in den ersten fünf Versicherungsjahren ohne bestimmten Anlass (auch mehrmals, höchstens jedoch bis zu einem Alter von 50 Jahren) Ihren Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
- Eine einmal vereinbarte Versicherungssumme kann ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt von bestimmten Anlässen unter bestimmten Voraussetzungen aufgestockt werden (auch mehrmals, höchstens jedoch bis zu einem Alter von 53 Jahren), wenn Sie z.B. …
- ...ein leibliches Kind bekommen oder ein minderjähriges adoptieren.
- ...Ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben starten.
- ...heiraten.
- ...ein Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie in Höhe von mindestens 100.000 Euro aufnehmen.
Erfüllen Sie die Vorgaben für eine der Erhöhungsoptionen? Dann können Sie Ihre Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung um mindestens 2.500 Euro und um höchstens 25% der aktuellen Versicherungssumme (maximal 50.000 Euro) pro Erhöhung bzw. Anlass erhöhen. Die Summe mehrerer Erhöhungen darf insgesamt für alle bestehenden Versicherungen höchstens 100.000 Euro betragen.
Im Rahmen einer Erhöhungsoption spielt es keine Rolle, wie sich Ihr Gesundheitszustand seit dem Vertragsschluss verändert hat. Neu aufgetretene Erkrankungen müssen nicht nachgemeldet werden und stellen damit kein Hindernis bei der Aufstockung der Versicherungssumme dar. Der gute Gesundheitszustand bei Vertragsschluss wird für die Vertragslaufzeit sozusagen „eingefroren".
Beim BestattungsSchutzbrief
Sind Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung das Gleiche?
Nein, hierbei handelt es sich um unterschiedliche Vorgänge.
Die Gesundheitsfragen stellen einen Teil der Gesundheitsprüfung dar. Sie müssen die Gesundheitsfragen immer und wahrheitsgemäß beantworten, denn durch sie erhält der Versicherer Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Nur mit diesen Informationen hat der Versicherer die Möglichkeit, Ihnen einen individuellen, fairen Preis für eine Risikolebensversicherung zu machen. Ohne diese Informationen könnte der Versicherer das Risiko nur grob schätzen und müsste deshalb Sicherheitszuschläge verlangen – die Risikolebensversicherung würde teurer werden. Deshalb sind Gesundheitsfragen ein Teil der Gesundheitsprüfung bei jeder Antragsstellung für eine Risikolebensversicherung.
Bei der Gesundheitsprüfung, oft allgemein auch als Risikoprüfung bezeichnet, bewertet der Versicherer anhand der beantworteten Fragen zu Gesundheit, Beruf und Hobby, ob und unter welchen Voraussetzungen er Versicherungsschutz bietet. Manchmal sind zur Abklärung von Vorerkrankungen, zusätzlich zu den Antworten der Gesundheitsfragen, noch ärztliche Berichte nötig. Mit ihnen kann der Versicherer dann entscheiden, ob die Vorerkrankung relevant für den Versicherungsschutz oder dessen Preis ist. Bei sehr hohen Versicherungssummen möchte der Versicherer ganz sicher gehen und verlangt deshalb manchmal sogar ärztliche Untersuchungen. Je nach Gesundheitszustand und den Hobby- und Berufsrisiken gibt es bei der Gesundheitsprüfung in der Risikolebensversicherung vier mögliche Ergebnisse:
- Antrag kann ohne Einschränkungen angenommen werden
- Antrag kann mit einem höheren Beitrag angenommen werden, etwa wenn Vorerkrankungen bestehen
- Antrag kann mit Leistungsausschüssen angenommen werden, so kann beispielsweise ein riskantes Hobby vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden
- Antrag kann nicht angenommen werden
In vielen Fällen wirken sich Vorerkrankungen und andere Risiken nur gering oder gar nicht auf die Frage aus, ob wir Sie versichern können. In 2025 war in rund 97 Prozent der Fälle ein Versicherungsschutz bei der Allianz möglich – Sie müssen sich also vor der Gesundheitsprüfung nicht fürchten.
Kann ich vorab prüfen, ob ich trotz Vorerkrankung eine RLV abschließen kann?
Über eine sogenannte Risikovoranfrage kann ermittelt werden, ob und zu welchen Konditionen eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann. Für die Voranfrage müssen Sie nicht den gesamten Antragsprozess durchlaufen.
Sie können die Risikovoranfrage entweder telefonisch unter 0800 4100 135 stellen, mit Ihren Ansprechpartner:innen vor Ort durchführen oder Sie nutzen unseren Online-Antrag und ermitteln anhand Ihrer Antworten auf die Gesundheits- und Risikofragen, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Risikolebensversicherung abschließen können. Für die nicht online abschließbaren Risikolebensversicherungen können Sie sich hierzu an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner vor Ort wenden.
Muss ich nach der Gesundheitsprüfung auftretende Krankheiten nachmelden?