In der Allianz KörperSchutzPolice versichert sind etwa das Gehen, Knien und Bücken, Heben und Tragen oder die gesundheitliche Eignung zum Autofahren. Schon wenn der Gebrauch nur eines Armes oder einer Hand eingeschränkt ist, zahlt die Versicherung. Auch das Sehen, Sprechen und Hören, die intellektuelle Gedächtnisleistung und der Gleichgewichtssinn sind abgedeckt.
Die Allianz KörperSchutzPolice kann für Sie die richtige Wahl sein, wenn Sie:
Beim Verlust essenzieller körperlicher und geistiger Fähigkeiten erhalten Sie eine monatliche Rente - in dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge zahlen.
Sie erhalten eine einmalige Zahlung, wenn eine schwere Erkrankung an einer der versicherten Krankheiten vorliegt. Diese Leistung kann optional bei Vertragsschluss vereinbart und zusätzlich zur Rente gezahlt werden.
Im Pflegefall erhalten Sie neben den Leistungen der KörperSchutzPolice zusätzlich eine Pflegerente. Diese bekommen Sie, solange die Pflegebedürftigkeit andauert.
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Allianz Leben verfügt als einer der größten und stärksten Versicherer im Bereich Einkommensvorsorge über eine langjährige Erfahrung und Kompetenz, die Ihnen auch bei der KörperSchutzPolice zugutekommt.
Allianz Leben erzielt seit vielen Jahren regelmäßig Bestbewertungen in der Qualität der Produkte, bei der Sicherheit und der Finanzstärke – das bestätigen uns unter anderem unabhängige Finanzexperten.
Faire Versicherungsbedingungen bieten umfangreichen Schutz. Dieser beginnt so früh wie möglich, zum Beispiel bei der KörperSchutzPolice schon dann, wenn der Gebrauch einer Hand beeinträchtigt ist.
Die Allianz KörperSchutzPolice ist Ihr Einkommensschutz, wenn Ihr Körper nicht mehr mitspielt – und Ihre Sicherheit, dass gesundheitliche Probleme nicht zu finanziellen Sorgen werden. Es ist transparent geregelt, wann die Rente oder die Kapitalzahlung – sofern versichert – fällig wird:
Entscheidend für die Leistung ist ausschließlich die Folge, zum Beispiel durch eine Erkrankung. Es ist dabei unerheblich, ob die „Berufsfähigkeit“ eingeschränkt ist.
Die in den folgenden Fallbeispielen genannten Berufe sollen mögliche körperliche Beeinträchtigungen nur anschaulicher machen. Ob davon ein Tischler oder ein Florist betroffen ist, spielt für die Leistung der KörperSchutzPolice keine Rolle.
Vor allem für Menschen, die körperlich hart arbeiten, ist die KörperSchutzPolice die passende Vorsorge gegen die finanziellen Folgen von Einkommensverlust. Hier einige Beispiele, was der Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten für Ihre Tätigkeit bedeuten kann.
Metalldreher, Schweißer, Metallbauer, Industriemechaniker, Werkzeugmacher, Mechatroniker oder Lackierer
Beispiel Gebrauch einer Hand: Sie sind nicht mehr in der Lage, mit der rechten oder linken Hand z. B. einen Schraubenschlüssel oder eine Rohrzange bestimmungsgemäß zu benutzen.
Krankenpfleger und -schwestern, Krankenpflegehelfer, Hebammen, Masseure oder Altenpfleger
Beispiel Gebrauch eines Armes: Sie sind nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten, um z. B. einen Infusionsbeutel an einem Infusionsständer zu befestigen.
![]() | ... wenn Ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten voraussichtlich für mindestens zwölf Monate ununterbrochen beeinträchtigt sind. Wir leisten auch nach mindestens 6-monatiger Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2. |
![]() | ...wenn eine der optional versicherten Krankheiten erstmalig vorliegt. |
![]() | ... auch wenn Sie weiterhin Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachgehen. |
![]() | … wenn Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder bereits bestehende Krankheiten verschwiegen haben, die für eine spätere Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten verantwortlich sind. |
![]() | ... wenn keine der versicherten Fähigkeiten beeinträchtigt ist. |
![]() | ... wenn der bedingungsgemäß vereinbarte Prognosezeitraum nicht gegeben ist. |
Analog zur Berechnung des Absicherungsbedarfs bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auch für die Allianz KörperSchutzPolice die sogenannte 80-Prozent-Regel: Sie besagt, dass 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Jahre abgesichert werden sollten. Bei 2.500 Euro Nettoeinkommen sind das 2.000 Euro Rente bei der KörperSchutzPolice.
Bei der KörperSchutzPolice können Sie Ihre Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Neben der Rente erhöht sich dann auch die Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit, sofern diese mitversichert ist.
In den ersten fünf Jahren ist eine solche Erhöhung ohne einen bestimmten Anlass möglich, sofern Sie maximal 40 Jahre alt sind, im Jahr vor der Erhöhung nicht länger als 14 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig waren und noch keine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten und keine schwere Krankheit im Sinne der Bedingungen vorliegt.
Außerdem gibt es mehr als ein Dutzend Ereignisse, zu denen Sie Ihre Leistungen ebenfalls erhöhen lassen können. Welche Anlässe das sind, erfahren Sie auf unsere Ratgeberseite zu Erhöhungsoptionen.
Eine weitere Möglichkeit, wie sich Ihre Rente in der KörperSchutzPolice anpassen lässt, ist die sogenannte Beitragsdynamik. Sie können bei Vertragsabschluss einen dynamischen Zuwachs von Leistung und Beitrag vereinbaren. Folgende Prozentsätze können Sie dabei wählen: 1%, 2%, 3%, 4% oder 5%.
Bei Vorerkrankungen und bestimmten Hobbys kann es bei der Allianz KörperSchutzPolice Zuschläge zum Beitrag und/oder Ausschlüsse vom Versicherungsschutz geben. Im Vergleich zu unserer BerufsunfähigkeitsPolice sind die Gesundheitsfragen aber reduziert und die Annahmegrundsätze angepasst, so dass auch risikoreichere Sportarten wie etwa Fallschirmspringen bei der KörperSchutzPolice mitversichert werden können.
Die Erfahrung zeigt, dass bei etwa 50% aller Fälle, in denen kein Schutz bei Berufsunfähigkeit möglich ist (etwa wegen riskanter Hobbys oder Vorerkrankungen), trotzdem ein Versicherungsschutz durch unsere KörperSchutzPolice ermöglicht werden kann. Für den Abschluss der KörperSchutzPolice fragen wir nicht nach abgelehnten Anträgen auf Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ja, der Gesundheitszustand wird ebenso abgefragt wie die sonstige Risikosituation des Kunden, allerdings mit weniger Gesundheitsfragen als bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge.
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