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Sparen für Kinder

Finanziell sorgen­freier Start für Ihr Kind
Sparen für Kinder: Wie Sie Geld für Ihr Kind am besten anlegen
Sparen für Kinder kurz erklärt
Mit einer Geldanlage für Kinder wollen Eltern, Großeltern, Patinnen oder Paten ihren Schützlingen einen finanziell sorgenfreien Start ins eigene Leben ermöglichen. Eröffnen und verwalten Sie ein Konto oder Depot für Ihren Nachwuchs, gehört das Geld rechtlich gesehen allein dem Kind. Beim Sparen für Kinder sind unterschiedliche Anlageformen geeignet, zum Beispiel Festgeldkonten für Einmalanlagen oder ETF-Sparpläne für langjährigen Vermögensaufbau. Daneben gibt es unter anderem Kinderkonten, Depots und Banksparpläne für Kinder. Welche Geldanlage für Kinder sinnvoll ist, hängt von Sparziel und Laufzeit der Geldanlage für Kinder ab. Eine Rolle spielen auch Ihre persönliche Risikobereitschaft und die Sparfrequenz, also, ob Sie einmalig eine hohe Summe oder regelmäßig kleinere Beträge für das Kind anlegen.
Ein Wertpapierdepot, Sparbuch oder Minderjährigenkonto (auch Kinderkonto genannt) können die gesetzlichen Vertreter:innen des Kindes eröffnen. Für ein Kinderkonto müssen beide Elternteile unterschreiben. Es kann vertraglich vereinbart werden, dass die Eltern auch nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können. Unverheiratete Paare oder alleinstehende Elternteile können im Namen des Kindes Geld anlegen, wenn sie das Sorgerecht nachweisen. Großeltern, die für ihre Enkelkinder ein Konto oder Depot eröffnen wollen, brauchen die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter.
Wer ein Konto oder Depot für Kinder anlegen will, muss sich und das Kind mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Hat das Kind noch keinen Ausweis oder Pass, reicht die Geburtsurkunde. Beim Eröffnen eines Kinderkontos ist zusätzlich die Steueridentifikationsnummer des Kindes erforderlich.
Anders als ein reguläres Girokonto können Sie ein Kinderkonto bereits für Minderjährige einrichten. In der Regel ist ein Kinder- oder Jugendkonto kostenlos nutzbar, beispielsweise als "mitwachsendes" Konto, das ab der Geburt eines Babys als Ansparkonto genutzt wird. Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig und können ihr Minderjährigenkonto selbst nutzen, zum Beispiel, um Taschengeld einzuzahlen.
Im Unterschied zu Girokonten für volljährige Personen laufen Kinderkonten auf Guthabenbasis. Das heißt: Bargeldabhebungen, Überweisungen oder Lastschriften führt die Bank nur aus, wenn das Konto gedeckt ist. Die Kontoverantwortung haben die gesetzlichen Vertreter:innen, bis das Kind volljährig ist.
Die Eltern sind verfügungsbefugt und entscheiden, wie ihr Nachwuchs das Kinderkonto nutzen darf. Aber: Das Geld auf dem Konto gehört dem Kind. Die Eltern können nur dann Geld von dem Konto abheben, wenn Sie das Einverständnis des Kindes dazu haben oder sie es zum Nutzen des Kindes ausgeben. Alles andere kann theoretisch vor Gericht landen.
Eltern oder Großeltern, die für minderjährige Kinder Geld anlegen, können von Zins- und Steuervorteilen profitieren. Denn auch vor dem 18. Geburtstag haben ihre Schützlinge Anspruch auf Freibeträge für unwiderrufliche Schenkungen und Aktiengewinne.
Der steuerliche Freibetrag für Schenkungen liegt bei 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. Das heißt: Im Zeitraum von zehn Jahren können Mutter und Vater 400.000 Euro steuerfrei auf ihren Nachwuchs übertragen. Für die Großeltern liegt die Grenze bei 200.000 Euro.
Gewinne, die Wertpapiere in einem Junior Depot abwerfen, sind nicht steuerfrei. Kinder haben aber Anspruch auf dieselben Freibeträge, die für volljährige Depotinhaber:innen gelten:

Die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ist erst fällig, wenn die Freibetragsgrenze für Kapitalerträge erreicht ist. 2026 liegt der sogenannte Sparerpauschbetrag weiterhin bei 1.000 Euro. Er war zuletzt im Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht worden.

Bei höheren Erträgen können Sie für das Kind eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Die NV-Bescheinigung gilt für drei Jahre und bestätigt, dass Ihr Nachwuchs keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen muss. Vorausgesetzt, seine Einkünfte überschreiten im Jahr 2026 nicht den jährlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2025: 12.084 Euro, 2024: 11.784 Euro, 2023: 10.908 Euro, 2022: 10.347 Euro).

Wie spare ich sinnvoll für Kind oder Enkelkind? Legen Sie Wert auf eine möglichst sichere Kindergeldanlage, können Sie im Namen des Kindes ein Kinderkonto, Sparbuch, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto eröffnen. Wer gewinnbringend in die finanzielle Zukunft des Nachwuchses investieren will, geht mit einem Wertpapierdepot oder ETF für Kinder mehr Risiko ein, hat aber höhere Renditechancen. Als Überblick finden Sie hier die gängigsten Möglichkeiten für Kindersparen:
Vorteile: höhere Renditechancen, breite Risikostreuung
Nachteile: Wertschwankungen und Verluste möglich, langfristige Geldanlage
Als langfristige Geldanlage für Kinder können Sie ein Kinderdepot (= Junior Depot, Minderjährigendepot) eröffnen und in einen Aktienfonds oder Exchange Traded Fund (ETF) investieren. ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, die Aktienindizes wie etwa den Weltaktienindex MSCI World nachbilden. Gute Junior Depots sind im Gegensatz zu klassischen Aktienfonds häufig kostenlos. Mit dem richtigen Index ist eine sehr breit gestreute Geldanlage für Kinder möglich. Je nach Anbieter und Konditionen lässt sich ein Fondssparplan für Kinder jederzeit anpassen oder aussetzen.

Vorteile: flexible und risikoarme Kindergeldanlage
Nachteile: kaum Rendite

Auf ein Kindergirokonto oder Kindersparbuch können Eltern, Großeltern, Patentante oder Patenonkel kleinere und größere Geldbeträge flexibel einzahlen. Und so eine Summe ansparen, mit der sich der Nachwuchs zum Beispiel ein neues Smartphone oder den Führerschein finanzieren kann. Ein Sparkonto für Kinder kann eine sinnvolle Ergänzung zu einer renditestärkeren Geldanlage wie einem ETF-Sparplan für Kinder sein.

Vorteile: flexible und risikoarme Geldanlage für Kinder, höhere Zinsen als bei Kindersparkonto und Kindergirokonto
Nachteile: geringe Rendite

Ähnlich wie ein Kinderkonto eignet sich ein Tagesgeldkonto für Ihr Kind, um kleinere Geldsummen flexibel zu verwalten. Als Alternative zu einem klassischen Kindersparkonto ist ein Tagesgeldkonto je nach Anbieter oft besser verzinst und lässt sich unkompliziert online verwalten. Zusätzlich ist die angesparte Summe durch die europäische Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt.

Vorteile: risikoarme Kindergeldanlage, höhere Rendite als bei Tagesgeldkonto für Kind, vertraglich garantierter Zinssatz
Nachteile: geringe Renditechancen, längerfristige Geldanlage, angelegte Summe ist während der Laufzeit nicht flexibel verfügbar

Auf einem Festgeldkonto für Ihr Kind legen Sie einen bestimmten Betrag für einen vereinbarten Zeitraum an. Die Laufzeit können Sie frei wählen – zum Beispiel über 18 Jahre, damit Ihr neugeborener Nachwuchs das Geld zu seinem 18. Geburtstag nutzen kann. Für die vereinbarte Vertragslaufzeit garantiert der Anbieter des Festgeldkontos einen festen Zinssatz.

Vorteile: risikoarme Geldanlage für Kinder
Nachteile: geringe Renditechancen, je nach Vertrag nicht jederzeit bzw. nur mit Zinsabstrichen kündbar, angesparte Summe ist in der Regel nicht flexibel verfügbar

Als Geldanlage für Kinder bieten einige Geldinstitute Banksparpläne speziell für Minderjährige an. Im Prinzip ist ein Banksparplan für Kinder ein Sparkonto, auf das Sie regelmäßig (z.B. monatlich) Geld einzahlen. Häufig wird am Laufzeitende ein Bonus ausgezahlt.

Vorteile: risikoarme Kindergeldanlage, Option auf staatliche Wohnungsbauprämie, angesparte Summe ist frei verwendbar
Nachteile: renditeschwache und unflexible Geldanlage, Vermittlerprovision (Abschlussgebühr), je nach Vertrag Kontoführungsgebühren

Mit einem Bausparvertrag für Kinder können Eltern, Großeltern, Patinnen oder Paten ein finanzielles Polster für künftige Ausgaben ihrer Schützlinge ansparen. Ist das Kind alt genug, kann es den Bausparer selbst weiterführen oder ruhen lassen. Wofür das Kind die angesparte Summe in der Zukunft verwendet, entscheidet es selbst. Das Geld muss nicht zwangsläufig in eine Eigentumsimmobilie investiert werden. In den Bausparer für das Kind können verschiedene Personen in regelmäßigen Raten einzahlen oder Einmalzahlungen tätigen. Haben die Eltern bereits einen Bausparvertrag auf ihren Namen abgeschlossen, können sie ihn meist problemlos auf ihren Nachwuchs übertragen.

Unsere Produkte zur Kindervorsorge können Sie bei eine:r Ansprechpartner:in vor Ort abschließen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche für die Zukunft Ihrer Kinder. Gemeinsam finden wir eine geeignete Lösung mit der Sie den Kapitalaufbau Ihres Kindes, Enkel- oder Patenkindes unterstützen können.

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