0800 7246 725 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr, Sa 9 - 18 Uhr

Adoption

Voraussetzungen, Ablauf und Chancen
Allianz KinderPolice - Adoption: Eine Frau und Mann halten ein Kind in ihrer Mitte und schauen es liebevoll an.

Vielleicht stehen Sie gerade am Anfang Ihrer Überlegungen, ob eine Adoption für Sie in Frage kommt, oder Sie befinden sich bereits mitten im Adoptionsprozess. Das ist eine große Entscheidung, denn mit einer Adoption können Sie einem Kind ein Zuhause und völlig neue Perspektiven schenken. Daher möchten wir Ihnen mit diesem Ratgeber zusätzliche Sicherheit geben.

Eine Adoption ist die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Adoption bedeutet, dass ein Kind rechtlich und dauerhaft in eine neue Familie aufgenommen wird. Die Adoptiveltern übernehmen dabei alle Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern. Das Kind erhält denselben rechtlichen Status wie ein leibliches Kind. Das Adoptionsrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ziel der Adoption ist es, dem Kind ein sicheres und liebevolles Zuhause zu geben, wenn die Herkunftseltern nicht für das Kind sorgen können.

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 3.500 Kinder adoptiert, im Jahr 2024 waren es 3.662 Kinder. Die meisten Adoptionen sind Stiefkindadoptionen, bei denen ein neuer Partner oder eine neue Partnerin das Kind des Ehepartners oder der Ehepartnerin annimmt. Fremd­adoptionen, bei denen das Kind keine Verbindung zu den Adoptiveltern hat, sind seltener. Die Zahl der Adoptionen ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Da es deutlich mehr Paare gibt, die ein Kind adoptieren möchten, als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, sind die Chancen auf eine Adoption, vor allem auf eine Fremdadoption, eher gering. Die Adoptions-Chancen hängen deshalb von Ihrer individuellen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Adoption, die sich nach dem Verhältnis zwischen Kind und Adoptiveltern und nach dem Kontakt zur Herkunftsfamilie unterscheiden:

  • Stiefkindadoption (häufigste Form): Ein Stiefelternteil adoptiert das Kind seines Ehepartners/seiner Ehepartnerin.
  • Fremdadoption: Das Kind hat keine vorherige Beziehung zu den Adoptiveltern. 
  • Verwandtenadoption: Verwandte nehmen das Kind in ihre Familie auf.
  • Sukzessivadoption: Erst adoptiert ein Elternteil das Kind, später folgt der andere Elternteil. 
  • Pflegekindadoption: Ein Pflegekind wird von seinen Pflegeeltern adoptiert.
  • Offene Adoption: Der Kontakt zur Herkunftsfamilie bleibt bestehen. 
  • Halboffene Adoption: Es besteht ein gelegentlicher Austausch mit der Herkunftsfamilie.
  • Inkognito-Adoption: Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie bleiben anonym.

Der wichtigste Unterschied zwischen Adoption und Pflegschaft liegt im rechtlichen Status des Kindes. Bei einer Adoption wird das Kind dauerhaft und mit allen Rechten und Pflichten Teil Ihrer Familie, während ein Pflegekind rechtlich weiterhin zu seiner Herkunftsfamilie gehört und das Sorgerecht beim Jugendamt oder den leiblichen Eltern bleibt. Eine Pflegschaft kann Ihnen Vorteile bringen: Die Voraussetzungen sind zum Beispiel weniger streng als bei einer Adoption, die Wartezeiten sind kürzer und Sie werden vom Jugendamt begleitet und finanziell unterstützt. So können Sie einem Kind oft schneller ein stabiles Zuhause geben. Manchmal entwickelt sich aus einer langen und engen Pflegebeziehung der Wunsch nach einer Adoption. Das ist möglich, wenn die Herkunftseltern zustimmen oder das Sorgerecht dauerhaft entzogen wurde. In diesem Fall kann Ihr Pflegekind rechtlich Ihr Adoptivkind werden und dauerhaft Teil Ihrer Familie bleiben.

Auch erwachsene, volljährige Personen können adoptiert und rechtlich angenommen werden, wenn schon lange eine enge, elternähnliche Beziehung besteht (§ 1767 BGB). Anders als bei der Adoption von Kindern bleibt bei der sogenannten „schwachen Adoption“ im Rahmen der Erwachsenen­adoption die rechtliche Verbindung zu den leiblichen Eltern bestehen. Die adoptierte Person hat dann zwei Familien und kann von beiden Seiten erben. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist bei einer Erwachsenen­adoption eine „starke Adoption“ (Volladoption) möglich, bei der die Verbindung zu den leiblichen Eltern vollständig aufgehoben wird. Für jede Erwachsenen­adoption prüft das Familiengericht, ob sie sinnvoll und sittlich gerechtfertigt ist. Eine Erwachsenenadoption nur aus steuerlichen Gründen ist nicht erlaubt. Die Adoption müssen Sie beim Familiengericht notariell beantragen und sie führt meist zu einer Namensänderung, erbrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Folgen.

Bei einer Inlandsadoption wird ein Kind aus Deutschland von Adoptiveltern in Deutschland aufgenommen. Die Vermittlung erfolgt über deutsche Jugendämter oder anerkannte Adoptionsstellen und unterliegt deutschem Recht. Bei einer Auslandsadoption adoptieren Eltern ein Kind aus einem anderen Land. Der Ablauf und die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich deutlich von einer Inlandsadoption. Hinweis: Dieser Ratgeber konzentriert sich auf die Inlandsadoption. Informationen zu internationalen Adoptionen finden Sie weiter unten.

Die rechtlichen Grundlagen für Adoptionen in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vor allem in den §§ 1741 ff. BGB, geregelt. Der Zweck einer Adoption ist es, dem Kindeswohl zu dienen und die Annahme eines Kindes als vollrechtliches Kind zu ermöglichen (§ 1741 BGB). Für jede Adoption gelten strenge gesetzliche Vorschriften: Die Adoption muss von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden und es müssen verschiedene Formulare und Anträge beim Familiengericht eingereicht werden. Nach der Adoption erhält das Adoptivkind rechtlich den gleichen Status wie ein leibliches Kind. Die Adoptiveltern übernehmen alle Rechte und Pflichten, gleichzeitig wird die rechtliche Beziehung zu den Herkunftseltern beendet. Damit gehen Sorgerecht, Unterhalts­pflicht und Erbrecht vollständig auf die Adoptiveltern über.

Wenn Sie in Deutschland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein (§ 1743 BGB). Bei Ehepaaren reicht es, wenn ein:e Partner:in mindestens 21 Jahre alt ist. Sie können als Ehepaar gemeinsam oder auch als Einzelperson adoptieren (§ 1741 BGB). Außerdem wird auf einen natürlichen Altersabstand zwischen Ihnen und dem Kind geachtet. Weitere wichtige Voraussetzungen sind eine gefestigte Persönlichkeit, körperliche und geistige Gesundheit, eine stabile finanzielle Situation, ausreichend Wohnraum und ein einwandfreies Führungszeugnis. Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund und Ihre Eignung wird durch das Jugendamt geprüft (§ 1741 Abs. 1 BGB). Außerdem ist die Einwilligung und Adoptionsfreigabe durch die leiblichen Eltern notwendig. Das ist frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes möglich (§ 1747 Abs. 2 BGB). Bei Kindern ab 14 Jahren ist zusätzlich deren eigene Zustimmung erforderlich (§ 1746 BGB).

Ja, in Deutschland können Sie als Einzelperson grundsätzlich ein Kind zu adoptieren. Allerdings werden verheiratete Paare oft bevorzugt und die Eignungsprüfung für Alleinstehende ist besonders gründlich. Eine Adoption als Einzelperson ist wahrscheinlicher, wenn Sie bereits eine enge Bindung zum Kind haben oder verwandt sind. Voraussetzung ist, dass Sie als Einzelperson dem Kind ein stabiles und liebevolles Zuhause bieten können.

Der Ablauf einer Adoption und die Adoptionsvermittlung verläuft in mehreren Schritten:

Für eine Adoptionsbewerbung vereinbaren Sie als erstes einen Beratungstermin bei der Adoptions­vermittlungs­stelle oder dem Jugendamt. Dort erhalten Sie eine Adoptionsberatung und umfassende Informationen zu den Voraussetzungen, zum Ablauf des Adoptionsverfahrens und zu Ihren Rechten und Pflichten als Adoptiv- oder Pflegeeltern. Viele Jugendämter bieten auch hilfreiche Informationsveranstaltungen oder Seminare an, in denen Sie mehr über die rechtlichen, psychologischen und sozialen Aspekte einer Adoption erfahren.

Im nächsten Schritt reichen Sie Ihre Unterlagen für die Adoptionsbewerbung ein. Zu den Formularen für eine Adoption gehören: Persönliche Lebensberichte (Lebenslauf, Motivation zur Adoption), Geburtsurkunden und Heiratsurkunde (falls vorhanden), ärztliche Atteste zum Gesundheitszustand, einwandfreie Führungszeugnisse und Nachweise über Ihre finanziellen Verhältnisse (Einkommensnachweise, Wohnraumsituation).

Danach prüft die Adoptionsvermittlungsstelle Ihre Eignung als Adoptiveltern. Dazu gehören intensive Gespräche, Hausbesuche durch das Jugendamt, die Überprüfung Ihrer finanziellen Stabilität und Ihres Wohnraums sowie die Teilnahme an Vorbereitungsseminaren.

Wenn die Eignungsprüfung positiv ausfällt, wird ein Adoptions­pflege­verhältnis begründet. Das bedeutet, das Kind lebt zuerst als Pflegekind bei Ihnen, damit Sie eine Bindung aufbauen können. In dieser Zeit behalten die Herkunftseltern noch ihre Rechte.

Nach erfolgreicher Adoptionspflege und mit Zustimmung der Herkunftseltern stellen Sie einen Adoptionsantrag beim Familiengericht. Mit der gerichtlichen Bestätigung wird das Kind rechtlich Teil Ihrer Familie und erhält alle Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind.

Die Adoption eines minderjährigen Kindes innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich kostenfrei, wenn Sie das Verfahren über eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle wie das Jugendamt durchführen. Es entstehen nur geringe Kosten für Beglaubigungen, Urkunden und ähnliche Formalitäten. Insgesamt liegen diese Ausgaben meist bei etwa 800 bis 1.200 Euro pro Person beziehungsweise 1.600 bis 2.400 Euro pro Ehepaar. Bei der Adoption eines oder einer Volljährigen fallen Gerichts- und Notarkosten an, deren Höhe sich nach dem Verfahrenswert richtet. Die Kosten können sich je nach Einzelfall unterscheiden.

Das Adoptionsverfahren in Deutschland dauert insgesamt meist mehrere Jahre. Die Eignungsprüfung der Bewerber:innen nimmt etwa 9 Monate in Anspruch, danach müssen Sie oft 1,5 bis 2 Jahre bis zur Vermittlung warten. Im Anschluss lebt das Kind ein Jahr in Adoptionspflege, bevor das Gericht die Adoption final beschließt.

Je nach Region können sich die Abläufe und Zuständigkeiten bei Adoptionen leicht unterscheiden. Die Adoptionsvermittlungsstellen sind meist beim Jugendamt angesiedelt. Für eine Adoption in Berlin oder anderen Großstädten gibt es oft spezialisierte Teams und zusätzliche Beratungsangebote. Auch die Wartezeiten, die Anzahl der verfügbaren Plätze für Adoptivkinder und die Zusammenarbeit mit freien Trägern können regional unterschiedlich sein. Am besten fragen Sie direkt bei der zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle vor Ort nach den konkreten Bedingungen und Angeboten.

Nach der Adoption beginnt für Sie und Ihr Adoptivkind ein neuer Lebensabschnitt. Sie übernehmen neue Rechte und Pflichten als Familie. Das Adoptiertsein ist für viele Kinder und Jugendliche mit besonderen Fragen und Gefühlen verbunden, besonders zur eigenen Herkunft und Identität. Deshalb kann Ihr Adoptivkind nach der Adoption auch Kontakt zu seinen leiblichen Eltern aufnehmen. Außerdem stehen Ihnen verschiedene staatliche Leistungen zur Verfügung, die Sie unterstützen.

Nach einer Volladoption haben Sie als Adoptiveltern dieselben Rechte und Pflichten wie leibliche Eltern. Dazu gehören das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht. Außerdem sind Sie rechtlich für die Fürsorge und Erziehung Ihres Kindes voll verantwortlich. Ihr Adoptivkind erhält Ihren Familiennamen und ist erbberechtigt. Gleichzeitig hat es dieselben Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind in Ihrer Familie.

Adoptivkinder können über die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes Kontakt zu ihren leiblichen Eltern aufnehmen. Ein erster Schritt ist meist die Einsicht in die Adoptionsakte oder das Adoptionsregister, damit die Adoptivkinder Informationen zu ihrer eigenen Herkunft bekommen. Das ist ab dem 16. Lebensjahr möglich (§ 9c AdVermiG, § 61 PStG). Die Adoptionsvermittlungsstelle berät dann bei der Suche und begleitet erste Begegnungen mit den leiblichen Eltern. Der Kontakt ist freiwillig und kann jederzeit von Ihrem Adoptivkind oder den Herkunftseltern beendet werden.

Als Adoptiveltern haben Sie in Deutschland Anspruch auf staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit. Diese Unterstützung gilt ab dem Tag, an dem das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen wird – also auch schon während der Adoptionspflege, noch bevor die Adoption rechtlich abgeschlossen ist. Elterngeld und Elternzeit können Sie bis zum 8. Geburtstag Ihres Adoptivkindes in Anspruch nehmen. Diese staatlichen Leistungen helfen Ihnen dabei, die Betreuung und Erziehung des Adoptivkindes finanziell abzusichern.

Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, erhalten in Deutschland umfassende Unterstützung. Die Adoptionsvermittlungsstellen des Jugendamtes und freie Träger beraten vertraulich und ergebnisoffen zu allen Fragen rund um die Adoption. Sie begleiten den gesamten Prozess, helfen bei der Entscheidungsfindung und erklären den Betroffenen Alternativen und Hilfen, wie ein Leben mit dem Kind doch möglich sein könnte. Auch Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Unterstützung und Informationen. Die Beratung ist kostenlos und kann auf Wunsch anonym erfolgen. Zusätzlich gibt es finanzielle Hilfen, zum Beispiel von der Bundesstiftung Mutter und Kind, wenn Sie sich in einer materiellen Notlage befinden. Nach der Adoption haben Herkunftseltern einen Anspruch auf Begleitung und können, wenn das gewünscht ist, über die Adoptionsvermittlungsstelle allgemeine Informationen zum Kind erhalten.

Internationale Adoptionen und Adoptionen in Europa sind mit besonderen Anforderungen verbunden. Sie unterliegen dem Haager Adoptionsübereinkommen und werden von zentralen Behörden organisiert. Adoptiv­bewerber:innen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel Nachweise zur Eignung, Gesundheitschecks und ausführliche Unterlagen. Die Verfahren dauern meist lange und sind teuer. Nach der Adoption muss der ausländische Adoptionsbeschluss in Deutschland anerkannt werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig bei einer spezialisierten Adoptionsvermittlungsstelle beraten zu lassen und die rechtlichen und kulturellen Besonderheiten des Herkunftslandes zu beachten. Außerdem sollten Sie bei einer internationalen Adoption bedenken, dass Kinder aus dem Ausland nicht nur in eine neue Familie kommen, sondern auch mit einer neuen Sprache, anderen kulturellen Gewohnheiten und manchmal einem anderen Aussehen zurechtkommen müssen.

Unsere Produkte zur Kindervorsorge können Sie bei eine:r Ansprechpartner:in vor Ort abschließen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche für die Zukunft Ihrer Kinder. Gemeinsam finden wir eine geeignete Lösung mit der Sie den Kapitalaufbau Ihres Kindes, Enkel- oder Patenkindes unterstützen können.

Wir sind gerne für Sie da
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular – wir kümmern uns darum.
Rufen Sie bei unserer Service-Hotline an
Kostenlose, un­verbindliche Beratung
Mo bis Fr 8 - 20 Uhr