So starten Sie sorgenfrei in den Ruhestand
- Wer früher in den Ruhestand eintreten will, muss für jeden Monat mit 0,3 Prozent Abschlag von der monatlichen Rente rechnen.
- Die Bearbeitung des Rentenbescheides kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Darum empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Rentenantritt den Antrag zu stellen.
- Die Rentenzahlung kann auch im Ausland bezogen werden. Außereuropäische Länder müssen dazu einen Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, sonst kann es zu Abschlägen kommen.
In den Ruhestand gehen – ab wann ist es so weit?
Wenn Sie lieber früher in Rente gehen und Ihren Lebensabend vorzeitig genießen wollen, sind Sie mit Ihrem Wunsch nicht allein. Viele Rentnerinnen und Rentner nehmen Abzüge in Kauf, um eher aus der Erwerbstätigkeit auszuscheiden. Denn jeder, der mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann unter gewissen Voraussetzungen in Frührente gehen. In diesem Fall erhalten Sie weniger Rentenzahlungen. Für jeden Monat, den Sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen, sind das 0,3 Prozent.
Für ein ganzes Jahr ergeben sich daraus schon 3,6 Prozent – maximal 14,4 Prozent. Wenn Sie also statt mit 66 Jahren bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen möchten, werden Ihnen die Zahlungen um 10,8 Prozent gekürzt. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, für wen eine Frührente überhaupt möglich ist:
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Rentenart
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Gesetzliche Regelaltersrente
|
Altersrente für
langjährig Versicherte |
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte |
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Voraussetzung | Mindestens 5 Beitragsjahre bzw. Wartezeit | Mindestens 35 Jahre Beitragsjahre bzw. Wartezeit | Mindestens 45 Beitragsjahre bzw. Wartezeit (seit 1.7. 2014) |
Wer hat wann Rentenanspruch? |
Für alle Geburtsjahrgänge vor 1947; ab einem Alter von 65 Jahren Für Geborene von 1947 bis 1963: Anhebung der Regelaltersgrenze stufenweise Ab dem Jahrgang 1964: Anspruch ab 67 Jahren |
Für Geburtsjahrgänge vor 1949; ab einem Alter von 65 Jahren Für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963: stufenweise Anhebung der Altersgrenze Für Geborene ab 1964: Anspruch ab 67 Jahren |
Rente bereits ab 63 Jahren abschlagsfrei möglich Ab Jahrgang 1953: Steigerung der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente je Jahrgang um zwei Monate Ab Geburtsjahrgang 1964: Anspruch ab 65 Jahren |
Möglichkeit der vorziehbaren Regelaltersrente | Regelaltersrente nicht vorziehbar | Frühestens mit 63 Jahren mit Abschlägen von bis zu 14,4 % vorziehbar | Regelaltersrente nicht vorziehbar |

Ganz gleich, ob Sie in Frührente gehen wollen oder Ihr reguläres Rentenalter erreicht haben - Ihren Antrag auf Rente sollten Sie schon zwei bis drei Monate im Voraus einreichen..
Der Antrag für die Rente kann jederzeit online gestellt werden. Dazu müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Möglich dazu wären:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis)
- elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis)
- Signaturkarte
Wer möchte, kann den Antrag in Papierform einreichen. Entweder laden Sie dazu das Formular von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter oder nutzen Sie die Beratungsstellen in den Gemeinden, die auch beim Ausfüllen behilflich sind.

Wunschrente berechnen – so nah sind Sie dem Renteneintritt finanziell
Ruhestand planen – Versorgungslücken aufdecken und schließen

Viele Menschen machen sich Sorgen, dass ihre Ersparnisse im Alter nicht reichen. Und die Sorge ist nicht unberechtigt. Schnell entstehen unvorhergesehene Kosten wie beispielsweise durch eine chronische Erkrankung oder durch Dienstleistungen, die im Alltag unterstützen.
Aber auch der langersehnte Urlaub darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Im Jahr 2015 gaben laut Statistiken deutsche Senioren ab 65 Jahren rund 1.000 Euro allein für Urlaube aus. Eventuell planen Sie Ihren Ruhestand auch an einem anderen Lieblingsort auf der Welt? Dann ist es sinnvoll, die dortigen Lebenshaltungskosten zu kennen.
Interessant für die zukünftige Planung des Ruhestandes ist zudem der Verbraucherpreisindex, der den Lebenshaltungskostenindex im Jahr 2000 in Deutschland abgelöst hat. Weitere Informationen sowie monatsaktuelle Zahlen zum Verbraucherpreisindex finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes.


Wer seinen Lebensabend im europäischen Ausland verbringen will, erhält weiterhin die volle Rente.
Ist der Wohnsitzwechsel auch mit einem Kontowechsel verbunden, sollten Sie die Deutsche Rentenversicherung rechtzeitig informieren.
Bei Ländern außerhalb Europas kann es zu Abschlägen in der Rente kommen. Dies gilt für Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Deswegen informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie Ihre Rente im Ausland planen.
Damit auch das Geld rechtzeitig auf Ihrem Konto ist, sollten Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig stellen. Als Frist gilt: spätestens vier Monate vor dem geplanten Umzug.


Vorbereitungen für den Ruhestand – Checkliste für den Countdown zum Rentenbeginn

Haben Sie an alles gedacht, Ihre Vermögensübersicht erstellt und Versorgungslücken geschlossen? Wunderbar. Dann kann der Countdown zum Rentenbeginn starten. Damit Sie Ihre erste Rentenzahlung pünktlich erhalten, ist es notwendig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.
Mithilfe unserer Checkliste haben Sie sämtliche Fristen im Blick und wissen genau, wann Sie was für Ihre Rente beantragen müssen. Darüber hinaus haben wir weitere wertvolle Tipps für werdende Rentner und Hinweise für Sie zusammengestellt. Starten Sie jetzt Ihren Renten-Countdown!
Abschließend bleibt nur noch die Frage: Was mache ich im Ruhestand? Mit der richtigen Planung ist die Antwort eindeutig: Das Leben genießen – und zwar mit allen Vorzügen!


