• Sie haben den nasskalten Winter in Deutschland satt und möchten als Auslandsrentner Ihren Ruhestand in der Sonne verbringen? Immer mehr Rentner wandern im Alter aus und genießen die Tage an den Stränden Spaniens, in den Städten der USA oder unter der Sonne Südafrikas.
  • Welches Land ist das richtige für die Rente im Ausland? Die niedrigsten Lebenshaltungskosten im Vergleich mit den anderen EU-Ländern hat Bulgarien.
  • Deutschland hat mit 20 Staaten außerhalb von Europa ein Sozialversicherungsabkommen. Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Wunschland auch dabei ist.
  • Wer dauerhaft im Ausland lebt und 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und Steuern sparen.

Quelle: eurostat - Statistische Amt der Europäischen Union

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Traum vom ewigen Urlaub im Ruhestand
Immer mehr Menschen zieht es im Ruhestand dauerhaft ins Ausland. Zu den beliebtesten Zielen zählen dabei die klassischen Urlaubsländer. Insgesamt zahlt die Deutsche Rentenversicherung rund 1,8 Millionen Renten an Auswanderer. Eine gute Planung verhindert, dass Ihnen beim Ruhestand in der Ferne Geld verloren geht.
Hafen von einem italienischen Ort

Träumen Sie auch davon, den Ruhestand an Ihrem Lieblingsurlaubsort zu genießen? Damit wären Sie nicht alleine: Immer mehr Menschen zieht es nach dem Berufsleben ins Ausland. Oft erfolgt die Planung bereits lange Zeit vor der Antragstellung der Rente – natürlich nicht zuletzt aus Vorfreude auf die Zeit im Ausland. Sicher stellen auch Sie sich als Erstes die Frage: In welches Land soll es eigentlich gehen? Neben Spanien und der Baleareninsel Mallorca sind auch Italien, die Vereinigten Staaten sowie die Schweiz und Österreich sehr gefragt.

Wer Kinder hat oder die Nähe zu Freunden schätzt, wird vermutlich den Altersruhesitz eher innerhalb Europas planen. Wer jedoch eher abenteuerlustig und unabhängig ist, den locken die Sonne Südafrikas, Thailands Strände oder die Metropolen der Vereinigten Staaten von Amerika. 

Doch nicht jeder will gleich für immer auswandern. Im Jahr 2019 waren es laut Statista rund 270.000 Menschen, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt haben. Mittlerweile werden laut Deutscher Rentenversicherung rund 1,8 Millionen Renten ins Ausland gezahlt. Damit Ihnen kein Geld verloren geht und Sie Ihre Rente im Ausland ohne finanzielle Sorgen genießen können, wollen wir Ihnen ein paar Tipps dazu an die Hand geben.

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Renten­zahlung nach Umzug ins Ausland
Damit Sie beim Ruhestand im Ausland keine unerwarteten Einbußen hinnehmen müssen, sollten Sie frühzeitig Ihre Rentenverträge prüfen und das Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger suchen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihre Rente außerhalb der EU und außerhalb der Europäischen Freihandelszone (EFTA) beziehen wollen.

Sind Sie ungebunden oder plagt Sie schnell das Heimweh? Hierüber sollten Sie sich ausreichend Gedanken machen, denn die Dauer Ihres Aufenthaltes ist ein wichtiger Aspekt für den Rentenbezug sowie Versicherungen im Ausland. Leben Sie nur einen Teil des Jahres im Ausland und verbringen beispielsweise aufgrund Ihrer Gesundheit den Winter auf Mallorca, brauchen Sie keine Einbußen zu fürchten. Sie erhalten die Rente, die Ihnen zusteht entweder auf Ihr deutsches Konto oder ein Konto im Ausland. Gibt es Schwankungen im Wechselkurs (außerhalb der Eurozone) oder fallen Bankgebühren bei der Zahlung an, geht das allerdings zu Ihren Lasten. 

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz komplett ins Ausland, ist es wichtig, mindestens drei Monate vor dem Umzug Kontakt mit dem Träger Ihrer Rentenversicherung aufzunehmen. In einigen Fällen müssen Sie trotz eines grundsätzlichen Rentenanspruchs mit Einbußen rechnen. Einer der Gründe kann bspw. sein, dass Sie Ihre Rente außerhalb der EU und außerhalb der Europäische Freihandelszone, kurz EFTA genannt (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), beziehen wollen. Rentenansprüche, die von Ihnen im Ausland erworben wurden, werden dann von der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr ausbezahlt. Daher gilt: Bevor Sie auswandern, sollten Sie die laufenden Rentenverträge genau prüfen und mit den jeweiligen Trägern Gespräche über Ihre Auswanderung führen. 

Um sicher zu gehen, dass der Rentenbezieher auch noch lebt, überprüft die Deutsche Rentenversicherung über den Renten Service der Deutschen Post, ob der Rentenempfänger noch am Leben ist. Dazu ist eine amtliche Bestätigung, eine sogenannte Lebensbescheinigung nötig, die vor Ort von einer Behörde oder einem Rentenversicherungsträger ausgestellt werden kann. Ausnahmen sind Staaten, in denen die Sterbedaten elektronisch abgeglichen werden, wie beispielsweise Spanien oder die Schweiz. In diesem Fall erübrigt sich dann eine Lebensbescheinigung.

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Be­steuerungs­recht im Ausland
Aus steuerrechtlicher Sicht ist es relevant, ob Sie im Ruhestand mehr oder weniger als sechs Monate pro Jahr im Ausland verbringen. Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt wirkt sich auf Ihre Steuerpflicht, aber z. B. auch auf die Riester-Rente aus.
 
Wollen Sie weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland verbringen und Ihre Rente in Deutschland beziehen, müssen Sie nicht mit steuerlichen Änderungen rechnen. Halten Sie sich jedoch länger als sechs Monate im Ausland auf, gilt dies als dauerhafter Auslandsaufenthalt. Laut Steuerrecht bedeutet das, dass Sie als Rentner in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind. Für Ihre Rente gilt also kein Grundfreibetrag mehr und Ihr steuerpflichtiges Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert. Wichtig: Sie befinden sich unter Umständen zwar weit weg von der deutschen Bürokratie, doch auch unter Palmen sollten Sie die Abgabe einer Steuererklärung nicht vergessen. 
Damit Sie bei Ihrer Rente im Ausland nicht benachteiligt werden, hat Deutschland mit 20 Staaten außerhalb von Europa sowie den Ländern außerhalb der EFTA (Freihandelsassoziation mit Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz) ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Darin wird sichergestellt, dass mögliche Nachteile bei den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen entstehen können, auf ein Minimum reduziert werden. Welche Staaten dazu gehören, können Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung  unter bestehende Sozialversicherungsabkommen nachlesen.
Sind Sie ungebunden und bereit Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen? Dann gelten Sie zunächst als beschränkt steuerpflichtig. Beziehen Sie allerdings mehr als 90 Prozent Ihrer Einkünfte aus Deutschland, können Sie nach Paragraf 1 Absatz 3 EStG einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Damit bleiben Ihnen personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen, wie der Grundfreibetrag oder das Ehegattensplitting, weiterhin erhalten. Möglich ist das übrigens auch, wenn sie unter dem Grundfreibetrag von 9000 Euro liegen. Als unbeschränkt Steuerpflichtiger zahlen Sie somit weniger Steuern, auch wenn Sie als Rentner überwiegend im Ausland leben.
Damit das Finanzamt Ihre Rente nicht doppelt versteuert, hat Deutschland mit bestimmten Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen getroffen. Darin ist geregelt, welches Besteuerungsrecht greift und welches Land – entweder der neue Wohnsitzstaat oder Ihre deutsche Heimatstadt - Steuern  erheben darf. Eine Liste aller Länder, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbart haben, finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen.
Die Art Ihres Auslandsaufenthalts wirkt sich auf Ihren Rentenanspruch der Riester Rente aus. Da die Zulagen an die staatliche Förderung geknüpft sind, können Sie bei einem dauerhaften Umzug nicht mehr von diesen Einkünften profitieren. Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der Europäischen Union müssen Sie sogar bereits erhaltene Förderungen zurückzahlen. Planen Sie, zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Deutschland zurückzukehren, können Sie diese Rückzahlung bis zur Rückkehr stunden.
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Die Rente im Ausland planen
Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben wollen, sollten Sie gut über das Preisniveau und die Lebenshaltungskosten Ihres zukünftigen Wohnortes informiert sein. Denn es gibt einige Länder, in denen das Leben deutlich teurer ist als in Deutschland.

Planen Sie Ihren Auslandsaufenthalt in der Rente vorab gut. Unter anderem die Höhe der Lebenshaltungskosten Ihrer bevorzugten Wahlheimat im Alter kann einen Überblick geben, ob Sie sich Ihren Ruhestand in der Ferne leisten können.

Deutschland ist bei weitem nicht das teuerste Land. Wenn es Ihnen weniger um die Sonne, sondern eher darum geht, dass Sie im Alter mehr Geld zur Verfügung haben wollen, sollten Sie sich mit dem Preisniveau der einzelnen Länder beschäftigen. 

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Günstig leben als Rentner im Ausland
Anhand der unten stehenden Tabelle, können Sie die Lebenshaltungskosten der einzelnen Länder in Europa vergleichen. Das günstigste Land mit den geringsten Lebenshaltungskosten in Europa, ist Bulgarien. Das hat das Statistische Amt der Europäischen Union, kurz Eurostat, für das Jahr 2019 errechnet. Um diesen Wert zu berechnen, werden eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen im jeweiligen Land zugrunde gelegt. In Bulgarien zahlen die Menschen knapp um die Hälfte weniger für Konsumausgaben als der Rest der EU Bürger. Das Preisniveau liegt dort um 45,1 Prozent unter dem EU-Durchschnitt. Deutschland liegt beispielsweise mit 6,8 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Übrigens das beliebte Urlaubsland Spanien liegt nur mit 3,4 Prozent unter dem EU Durchschnitt.
Infografik zu den Lebenshaltungskosten in der EU
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