Viele Menschen träumen davon, eine längere Zeit oder vielleicht sogar für immer den Lebensabend an ihrem Lieblingsurlaubsort zu verbringen. Bereits vor der Antragstellung der Rente, planen sie ihren Umzug ins Ausland. Neben Spanien und der Baleareninsel Mallorca sind auch Italien, die Vereinigten Staaten sowie die Schweiz und Österreich sehr gefragt.
Wer die Nähe von Familie und Freunden schätzt, wird vermutlich den Altersruhesitz eher innerhalb Europas planen. Wer jedoch eher abenteuerlustig und unabhängig ist, den locken die Sonne Südafrikas, Thailands Strände oder die Metropolen der Vereinigten Staaten von Amerika.
Doch nicht jeder will gleich für immer auswandern. Im Jahr 2019 waren es laut statista rund 270.000 Menschen, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt haben. Mittlerweile werden laut Deutscher Rentenversicherung rund 1,8 Millionen Renten ins Ausland gezahlt. Damit Ihnen kein Geld verloren geht, wollen wir Ihnen ein paar Tipps dazu an die Hand geben.
Der wichtigste Aspekt für den Rentenbezug im Ausland ist die Dauer Ihres Aufenthaltes. Leben Sie nur einen Teil des Jahres im Ausland, verbringen beispielsweise den Winter auf Mallorca, brauchen Sie keine Einbußen zu fürchten. Sie erhalten die Rente, die Ihnen zusteht entweder auf Ihr deutsches Konto oder ein Konto im Ausland. Gibt es Schwankungen im Wechselkurs (außerhalb der Eurozone) oder fallen Bankgebühren bei der Zahlung an, geht das allerdings zu Ihren Lasten.
Siedeln Sie mit Ihrem Hab und Gut komplett ins Ausland über, ist es wichtig, mindestens drei Monate vorher, mit dem Träger Ihrer Rentenversicherung in Kontakt zu treten. In einigen Fällen müssen Sie trotz einem grundsätzlichen Rentenanspruch mit Einbußen rechnen. Das kann beispielsweise dann geschehen, wenn Sie Ihre Rente außerhalb der EU und außerhalb der Europäische Freihandelszone, kurz EFTA genannt (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), beziehen wollen. Rentenansprüche, die von Ihnen im Ausland erworben wurden, werden dann von der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr ausbezahlt. Daher gilt es vor einer Auswanderung die laufenden Rentenverträge genau zu prüfen und mit den jeweiligen Trägern, Gespräche über Ihr Vorhaben zu führen.
Um sicher zu gehen, dass der Rentenbezieher auch noch lebt, überprüft die Deutsche Rentenversicherung über den Rentenservice der Deutschen Post, ob der Rentenempfänger noch am Leben ist. Dazu ist eine amtliche Bestätigung, eine sogenannte Lebensbescheinigung nötig, die vor Ort von einer Behörde oder einem Rentenversicherungsträger ausgestellt werden kann. Ausnahmen sind Staaten, in denen die Sterbedaten elektronisch abgeglichen werden wie beispielsweise Spanien oder die Schweiz. Dort erübrigt sich dann eine Lebensbescheinigung.
Wer weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland verbringt und seine Rente in Deutschland bezieht, muss nicht mit steuerlichen Änderungen rechnen. Halten Sie sich jedoch länger als sechs Monate im Ausland auf, wird es als ein dauerhafter Auslandsaufenthalt bewertet. Das bedeutet für Sie, dass Sie als Rentner in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind. Im Klartext: Für Ihre Rente gilt kein Grundfreibetrag mehr und Ihr steuerpflichtiges Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert.
Damit Ihnen bei Ihrer Rente im Ausland keine Nachteile entstehen, hat Deutschland mit 20 Staaten außerhalb von Europa sowie den Ländern außerhalb der EFTA (Freihandelsassoziation mit Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz) ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Darin wird sichergestellt, dass mögliche Nachteile bei den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen entstehen können, auf ein Minimum reduziert werden. Welche Staaten dazu gehören, können Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter bestehende Sozialversicherungsabkommen nachlesen.
Sollten Sie dauerhaft im Ausland leben, gelten Sie zunächst als beschränkt steuerpflichtig. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann nach Paragraf 1 Absatz 3 EStG einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Damit bleiben Ihnen personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen, wie der Grundfreibetrag oder das Ehegattensplitting, weiterhin erhalten. Möglich ist das übrigens auch, wenn sie unter dem Grundfreibetrag von 9000 Euro liegen. Als unbeschränkt Steuerpflichtiger zahlen Sie somit weniger Steuern, auch wenn Sie als Rentner überwiegend im Ausland leben.
Damit Ihre Rente nicht doppelt versteuert wird, hat Deutschland mit bestimmten Ländern ein Abkommen getroffen. Es nennt sich das Doppelbesteuerungsabkommen. Darin ist geregelt, welches Land – entweder der neue Wohnort oder Ihre alte Heimatstadt - Steuern erheben darf. Welche Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbart haben, finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen.
Jeder Auslandsaufenthalt, gerade der Ruhestand, will gut geplant sein. Anhand der Höhe der Lebenshaltungskosten Ihrer bevorzugten Wahlheimat im Alter entscheidet sich, ob Sie sich den Ruhestand im Ausland leisten können.
Deutschland ist bei weitem nicht das teuerste Land. Wenn es Ihnen weniger um die Sonne, sondern eher darum geht, dass Sie im Alter mehr Geld zur Verfügung haben wollen, sollten Sie sich mit dem Preisniveau der einzelnen Länder beschäftigen.