- Wer früher in den Ruhestand eintreten will, muss für jeden Monat mit 0,3 Prozent Abschlag von der monatlichen Rente rechnen.
- Die Bearbeitung des Rentenbescheides kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Darum empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Rentenantritt den Antrag zu stellen.
- Die Rentenzahlung kann auch im Ausland bezogen werden. Außereuropäische Länder müssen dazu einen Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, sonst kann es zu Abschlägen kommen.
Tipps für den optimalen Start in den Ruhestand
Sorgenfrei in den Ruhestand starten kurz erklärt
Frührente: Ab wann in den Ruhestand gehen?
In diesem Fall erhalten Sie weniger Rentenzahlungen. Für jeden Monat, den Sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen, sind das 0,3 Prozent.
Für ein ganzes Jahr ergeben sich daraus schon 3,6 Prozent – maximal 14,4 Prozent. Wenn Sie also statt mit 66 Jahren bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen möchten, werden Ihnen die Zahlungen um 10,8 Prozent gekürzt. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, für wen eine Frührente überhaupt möglich ist:
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Rentenart
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Gesetzliche Regelaltersrente
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Altersrente für
langjährig Versicherte |
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte |
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| Voraussetzung | Mindestens 5 Beitragsjahre bzw. Wartezeit | Mindestens 35 Jahre Beitragsjahre bzw. Wartezeit | Mindestens 45 Beitragsjahre bzw. Wartezeit (seit 1.7. 2014) |
| Wer hat wann Rentenanspruch? |
Für alle Geburtsjahrgänge vor 1947; ab einem Alter von 65 Jahren Für Geborene von 1947 bis 1963: Anhebung der Regelaltersgrenze stufenweise Ab dem Jahrgang 1964: Anspruch ab 67 Jahren |
Für Geburtsjahrgänge vor 1949; ab einem Alter von 65 Jahren Für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963: stufenweise Anhebung der Altersgrenze Für Geborene ab 1964: Anspruch ab 67 Jahren |
Rente bereits ab 63 Jahren abschlagsfrei möglich Ab Jahrgang 1953: Steigerung der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente je Jahrgang um zwei Monate Ab Geburtsjahrgang 1964: Anspruch ab 65 Jahren |
| Möglichkeit der vorziehbaren Regelaltersrente | Regelaltersrente nicht vorziehbar | Frühestens mit 63 Jahren mit Abschlägen von bis zu 14,4 % vorziehbar | Regelaltersrente nicht vorziehbar |
Wie kann der Rentenantrag gestellt werden?
Der Antrag für die Rente kann jederzeit online gestellt werden. Dazu müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Möglich dazu wären:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis)
- elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis)
- Signaturkarte
Wer möchte, kann den Antrag in Papierform einreichen. Entweder laden Sie dazu das Formular von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter oder nutzen Sie die Beratungsstellen in den Gemeinden, die auch beim Ausfüllen behilflich sind.
Ruhestand planen: Was Sie im Ruhestand brauchen
Aber auch der langersehnte Urlaub darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Im Jahr 2015 gaben laut Statistiken deutsche Senioren ab 65 Jahren rund 1.000 Euro allein für Urlaube aus. Eventuell planen Sie Ihren Ruhestand auch an einem anderen Lieblingsort auf der Welt? Dann ist es sinnvoll, die dortigen Lebenshaltungskosten zu kennen.
Interessant für die zukünftige Planung des Ruhestandes ist zudem der Verbraucherpreisindex, der den Lebenshaltungskostenindex im Jahr 2000 in Deutschland abgelöst hat. Weitere Informationen sowie monatsaktuelle Zahlen zum Verbraucherpreisindex finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes.
Rente im Ausland
Ist der Wohnsitzwechsel auch mit einem Kontowechsel verbunden, sollten Sie die Deutsche Rentenversicherung rechtzeitig informieren.
Bei Ländern außerhalb Europas kann es zu Abschlägen in der Rente kommen. Dies gilt für Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Deswegen informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie Ihre Rente im Ausland planen.
Damit auch das Geld rechtzeitig auf Ihrem Konto ist, sollten Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig stellen. Als Frist gilt: spätestens vier Monate vor dem geplanten Umzug.