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Tierhalterhaftpflicht: Pferd und Hund beschnuppern sich

Dieser Ab-Preis bezieht sich auf den Tarif Smart für einen Hund ohne Vorschäden. Die Tierrasse ist Mischling klein/groß bei 150€ Selbstbehalt und jährlicher Zahlweise.

Ab

5,52

im Monat

 Abgesichert sein, wenn Ihr Tier etwas angestellt hat

Tierhalter­haft­pflicht

  • Missgeschicke passieren: Obwohl Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, lassen sich Miss­geschicke nicht immer verhindern. Als Tier­halter:in haften Sie für Ihr Haustier. Die Allianz Tierhalter-Haftpflicht sichert Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögens­schäden ab, die Ihr Tier Dritten verursacht.
  • Kleiner Beitrag – große Leistung: Schon ab 5,52 € sind Sie bis zu einer Versicherungs­summe von 50 Millionen Euro versichert und erhalten Leistungen im Falle einer Tier­bergung oder bei einem ungewollten Deckakt. Die Allianz Tierhalter-Haftpflicht über­nimmt berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
  • Schutz nach Maß: Je nach Ihrem indivi­duellen Sicher­heits­bedürfnis können Sie mit der Tier­halter­haftpflicht Schäden sogar bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro absichern.
  • Umfangreicher Schutz: Versichert sind auch Miteigentümer:innen, Mithalter:innen oder Hüter:innen sowie Reiter:innen und Reitbeteiligte.
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Bei der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie aus drei Tarifen wählen: Smart, Komfort und Premium. Hier erfahren Sie im Tierhaftpflicht-Vergleich, welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist.

Folgende Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz bei Mietsachschäden
  • Schutz beim Gebrauch ohne Maulkorb oder ohne Leine
  • Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht

 

Wer anderen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Mit der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Sie bestens geschützt, z.B. wenn Ihr Tier den Besitz von einer anderen Personen beschädigt.

Ein Mietsachschäden liegt z.B. vor, wenn Ihr Hund einen Stuhl umstößt, welcher dadurch das Parkett in Ihrer Mietwohnung beschädigt.

Mitversichert ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten nach einem Schadenfall, z.B. wenn keine gesetzliche Haftung besteht.

Unsere Tarif-Leistungen im Detail

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungsschutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antragsstellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne zur Tierhalter-Haftpflicht wissen?
  • Warum brauche ich als Halter:in von Hunden oder Pferden eine extra Haftpflichtversicherung?

    Haftpflicht trifft jede Person, die einer anderen Person einen Schaden zufügt. Das Gesetz verpflichtet Tierhalter:innen bei Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde Schadens­ersatz zu leisten. Und zwar auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorg­falt beachtet und selbst keine Schuld haben.

    Für private Tier­halter:innen gilt die sogenannte Gefährdungs­haftung. Die Verantwortlich­keit wird allein durch das will­kürliche Verhalten des Tieres (sog. „Tier­gefahr“) ausgelöst. Der Vorteil einer Tierhalterhaftpflicht: Fügt Ihr Hund oder Pferd Dritten Schaden zu und entstehen hieraus Schadens­ersatz­ansprüche, springt Ihre Ver­si­che­rung ein und über­nimmt die Kosten.

  • Gilt die Versicherung nur für den oder die Tierhalter:in oder sind auch andere versichert?

    Die Allianz Tierhalterhaftpflicht gilt nicht nur für den oder die Tierhalter:in. Mitversichert sind auch Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Hüter:innen, Reiter:innen und  Reitbeteiligte des versicherten Vierbeiners. Vorausgesetzt, sie üben diese Funktion nicht gewerbs­mäßig aus (z. B. als professionelle Hundesitter:innen).
  • Wo besteht Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalter­haftpflicht besteht in der Bundes­republik Deutschland. Und zwar rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt – auch bei vorüber­gehenden (d.h. nicht im Vor­hin­ein auf Dauer ausgelegten) Auf­ent­halten im weltweiten Ausland.
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Allianz Tierhalter-Haftpflicht
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Sie interessieren sich für eine Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung? Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Drei besondere Vorteile
Welche Vorteile die Allianz Tierhalterhaftpflicht bietet, erfahren Sie hier.
Video
Ihr Hund hat gebissen, das Pferd ausgetreten? Die Allianz Tierhalterhaftpflichtversicherung hilft.
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Die Leistungen im Überblick
Als Halter:in haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anderen Personen und deren Eigentum zufügt. Die Allianz Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor un­kalkulier­baren Kosten, die durch Schadens­ersatz­for­de­rungen Dritter entstehen können. Was genau die Versicherung leistet, erfahren Sie hier.
 

Der Schutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt für Sie als private:n Tierhalter:in. Von Ihrer Tierhalterhaftpflicht profitieren aber auch andere Personen, dazu gehören zum Beispiel Personen, die Ihr Tier hüten, Mit-Eigentümer:innen, Fremdreiter:innen oder auch Reitbeteiligungen (Mitversicherte). Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.

Versichert sind somit zum Beispiel Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen oder solche, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten.

Die Tierhalterhaftpflicht der Allianz schützt Sie bei folgenden Gefahren, die von Ihrem Hund oder Pferd ausgehen können:

  • Personen-, Sach- und Vermögens­schäden: Die Tier­halter­haftpflicht über­nimmt den Schadens­ersatz, wenn Ihr Vierbeiner andere Personen verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Voraus­gesetzt, die Schadens­ersatz­for­de­rung ist berechtigt. Unbe­rechtigte An­sprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht. Mit einer der höchsten Versicherungssummen am Markt (bis zu 100 Millionen Euro) sind Sie dabei maximal geschützt.
  • Mietsachschäden: Die Allianz über­nimmt die Kosten, wenn Ihr Tier gemietete Immo­bilien oder Teile davon beschädigt. Das kann zum Beispiel Ihre eigene Mietwohnung sein, aber auch gepachtete Stall- und Pferde­boxen oder Koppel­zäune. Mitversichert sind auch geliehene oder gemietete bewegliche Gegenstände, etwa die Einrichtung Ihrer Ferien­wohnung. Voraus­setzung ist, dass die Schäden nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Bean­spruchung zurück­zuführen sind.
  • Deckakt: Ihre Tierhalterhaft­pflicht springt ein, wenn Dritten Schäden durch einen gewollten oder unge­wollten Deck­akt entstehen.
  • Forderungsausfalldeckung: Ihnen entsteht ein Personen- oder Sach­schaden durch ein anderes Pferd oder einen anderen Hund. Dann kommt die Allianz Tier­halter­haft­pflicht für Ihre Schadens­ersatz­ansprüche auf, wenn der oder die Halter:in des Tieres nicht ver­sichert und zahlungs­unfähig ist.
  • Bergung: Die Kosten für die Bergung Ihres Tieres, wenn es sich in einer Notlage befindet und sich nicht selbst befreien kann, werden übernommen. Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Einsätze von Feuerwehr, Polizei oder technischem Hilfswerk. So sind Sie und Ihr Tier in Notfällen optimal abgesichert.

Bei der Allianz können Sie eine private Tierhalterhaftpflicht für Hund oder Pferd abschließen. Der Schutz ist für jeden Hund und für jedes Pferd abschließbar – unabhängig von Alter oder Rasse des Tieres.

Eine Tierhaftpflichtversicherung für Ihre Katze ist nicht notwendig, denn alle Schäden, die Ihr Stubentiger anderen Personen oder deren Eigentum zufügt, übernimmt bereits Ihre Allianz Privat-Haftpflichtversicherung.

Diese drei Praxisbeispiele zeigen, in welchen Situationen die Allianz Tierhalterhaftpflicht greift – und warum die Ab­si­che­rung für Tierbesitzer:innen sinn­voll ist:

  1. Beim Joggen im Stadtpark rennt Ihr Hund ohne ersicht­lichen Grund auf ein spielendes Kind zu und beißt es in den Arm. Auf Sie kommen nicht nur Kosten für die medizinische Behandlung und Schmerzens­geld zu. Sondern auch für den Verdienst­ausfall der Eltern, die das verletzte Kind anfangs rund um die Uhr zu Hause betreuen. Ihre Allianz Tier­halter­haft­pflicht trägt die Gesamt­kosten in Höhe von 30.000 Euro.
  2. Sie vergessen, die Tür der Pferdebox richtig zu verschließen. Ihr Pferd bricht daraufhin aus dem Stall aus und rennt auf die nahe gelegene Auto­bahn. Es kommt zu einem Auf­fahr­unfall mit mehreren Pkw, bei dem sechs Personen sich teils schwer verletzen. Die Tier­halter­haft­pflicht der Allianz übernimmt die Sach- und Personen­schäden in Höhe von über 600.000 Euro.
  3. Im Italienurlaub lassen Sie Ihren Hund kurz alleine in Ihrem Hotel­zimmer, um in Ruhe zu frühstücken. Während Ihrer Ab­wesenheit knabbert der Vier­beiner ein Leder­sofa an und stößt eine teure Lampe um. Ihre Allianz Tier­halter-­Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt über 2.500 Euro für die Schäden am Hotel­mobiliar.
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Das passende Produkt für Sie
Bei der Allianz können Tierhalter:innen zwischen folgenden Versicherungsarten wählen:
Weitere Vorteile für Sie
Welche Pluspunkte die Haftpflicht­policen der Allianz Ihnen bieten, fassen wir hier für Sie zusammen.
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Klarheit im Schadensfall
In welchen Fällen die Allianz Tierhalter­haft­pflicht­versicherung leistet und in welchen Situationen kein Versicherungs­schutz besteht, erfahren Sie hier.
  • … Ihr Hund oder Pferd eine privat gemietete oder gepachtete Immobilie (z. B. Miet­wohnung oder Pferde­box) beschädigt. Das gilt auch für Vermögens­schäden, die dadurch entstehen.
  • ... Ihr Vierbeiner bei der privaten Teilnahme an einer Hunde­- oder Reitsport­veranstaltung einen Schaden verursacht. Das gilt auch für Training und Vorbereitung.
  • ... Ihr Hund nicht angeleint ist oder keinen Maulkorb trägt und deshalb einen Schaden verursacht.
  • … Ihr Pferd während des Weidegangs oder bei Offen- bzw. Laufstallhaltung Schäden verursacht.
  • ... Sie Pferde oder Hunde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten (z. B. für Hunde- oder Pferdezucht). Dann sind Sie mit einer Betriebs-Haft­pflicht­versicherung geschützt.
  • ... Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen.
  • ... Ihr Tier Ihnen oder Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, Schaden zufügt.
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Gesetzliche Vorgaben

Nein, eine grundsätzliche Versicherungspflicht besteht nicht. Pferde­besitzer:innen zum Beispiel sind in Deutschland nicht verpflichtet, eine Pferde­haft­pflicht­versicherung abzuschließen.

Anders sieht es für Hunde­besitzer:innen aus: Hier ist es vom Bundesland abhängig, ob Sie eine Hundehaftpflicht­versicherung benötigen. Einige Bundes­länder verlangen Haftpflichtschutz nur für als gefährlich geltende Hunde­ras­sen. In Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hingegen ist die Versicherung für jeden Hunde­besitzer Pflicht.

Grundsätzlich ist eine Tierhalter­haft­pflicht­ver­sicherung für jede:n Tierhalter:in empfehlens­wert, um sich finanziell gegen Schäden abzusichern, die das Tier anrichten könnte.

Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Tierkrankenversicherung
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Weitere Informationen für Sie
  • Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?

    Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sach­schaden, den der oder die Ver­ur­sacher:in wegen Zahlungs­un­fähig­keit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommen wir mit der Forderungs­ausfall­deckung für Ihre Ansprüche auf. Diese Leistung ist bereits ab der Linie Smart inklusive und gilt auch für Personen­schäden, die durch Vorsatz­taten Dritter entstanden sind (Gewalt­opfer­schutz).

    Lesen Sie mehr: Ausfalldeckung

  • Kann ich die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen?

    Ja, Sie können die Tier­halter­haft­pflicht steuerlich geltend machen, indem Sie die Beiträge unter den Sonder­ausgaben in der Steuer­erklärung angeben.
  • Brauche ich für jedes Tier eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

    Als Hunde- oder Pferdehalter benötigen Sie eine separate Hundehalterhaftpflicht für alle Ihre Hunde und eine Pferdehalterhaftpflicht für alle Ihrer PferdeDer Grund: Mit mehr als einem Tier steigt das Schadensrisiko. Um das höhere Risiko abzudecken, ist eine Versicherung für jeden der vorhandenen Vierbeiner notwendig. Ausnahme: Welpen Ihres Hundes und Fohlen Ihres Pferdes sind ab Geburt bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.

    Besitzen Sie mehrere Hunde oder Pferde werden diese also jeweils in einer Police zusammengefasst, so dass Sie nicht mehrere einzelne Verträge abschließen müssen.

  • Ist die Tierhaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung?

    Die Tierhalterhaftpflicht der Allianz bietet flexible Optionen, einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Unabhängig von Ihrer Tarifwahl können Sie eine Versicherung abschließen, bei der entweder keine Selbstbeteiligung anfällt oder zwischen den Optionen 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro und 1.000 Euro Selbstbeteiligung wählen. Bei Auswahl einer Selbstbeteiligung verringert sich der Beitrag. Im Schadenfall wird Ihre Selbstbeteiligung von unserer Schadenzahlung an Sie abgezogen.
  • Gilt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch, wenn mein Hund nicht an der Leine ist?

    Ja, die Allianz Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz auch dann, wenn Ihr Hund nicht an der Leine ist. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die örtlichen Vorschriften und Gesetze bezüglich der Leinenpflicht beachten, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen.
  • Bin ich auch versichert, wenn der oder die Nachbar:in meinen Hund ausführt?

    Ja, es werden auch Schäden abgedeckt, die entstehen, wenn eine dritte Person, wie z. B. Ihr:e Nachbar:in, Ihren Hund mit Ihrer Erlaubnis beaufsichtigt. Details zu mitversicherten Personen finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Allianz Tierhalterhaftpflicht.
Service und Kontakt
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