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Für alle Schäden, die ihr Tier bei anderen anrichtet, haben Sie als Halter einzustehen. Ohne geeignete Haftpflichtversicherung müssen Sie deshalb in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlen, die Ihr Hund oder Pferd verursacht.
Mit unserer Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor diesen unkalkulierbaren Folgen.
Gewollte oder ungewollte Deckakte sind im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht mitversichert.
Welpen versicherter Hunde sind ab der Geburt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres und Fohlen versicherter Pferde sogar bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.
Reitsport-Wettbewerbe, die Verwendung von Hundeschlitten sowie die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sind mitversichert.
Ob als Privatperson, Beamter, Tierhalter oder Hausbesitzer: Für alle Schäden, die Sie zu verantworten haben, trifft Sie die gesetzliche Haftpflicht. Die Haftpflichtversicherungen der Allianz sorgen dafür, dass es für Sie nicht in einem finanziellen Desaster endet.
Wenn Sie zu Schadensersatz verpflichtet sind, reguliert die Allianz das schnell und unbürokratisch für Sie. Sind die Forderungen gegen Sie überhöht oder sogar gänzlich ungerechtfertigt, setzen wir Ihr gutes Recht durch – wenn es sein muss, auch vor Gericht.
Die Allianz Haftpflichtversicherungen passen sich Ihrem Leben und Ihren Vorstellungen an – und nicht umgekehrt. Die Absicherung wird genau auf Sie zugeschnitten, damit Sie in jeder Lebenslage und auch als Tierhalter gut geschützt sind.
Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Das Gesetz verpflichtet Sie, als Tierhalter bei Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde Schadensersatz zu leisten, auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet haben und Sie selbst keine Schuld trifft. Für den privaten Tierhalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die „Tiergefahr“, das heißt: durch das willkürliche Verhalten des Tieres ausgelöst. Die Tierhaftpflicht schützt Sie, wenn Ihr Hund oder Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Ja, Sie können die Tierhalterhaftpflicht steuerlich geltend machen, indem Sie die Beiträge unter den Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Miteigentümers, Mithalters, Hüters, Reiters und Reitbeteiligten.
Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht besteht in der Bundesrepublik Deutschland rund um die Uhr – und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren sogar weltweit.
Als besonderen Schutz bieten wir eine Forderungsausfalldeckung von bis zu 30 Millionen Euro (bei SicherheitPlus bis zu 15 Millionen Euro): Wenn Sie durch das Tier eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden von 1.500 Euro oder mehr erleiden (bei SicherheitPlus sind es 2.500 Euro) und der Halter des verursachenden Tieres nicht zahlen kann, dann kommen wir für Ihre Ansprüche auf.
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