Wer zuerst mit dem Versicherer spricht, spart Zeit und Geld 

Kfz-Unfall
29. September 2026 – Pressemitteilung – AllianzVersicherungs-AG
Allianz Pressemitteilung Smartphone als Autoschlüssel ist Realität: Allianz Unternehmensgebäude
BGH-Urteil: Werkstattrisiko liegt beim Kaskoversicherten / Auch im Haftpflichtschaden lohnt sich der direkte Kontakt / Vermeidbare Kosten zahlen am Ende alle

Nach einem Unfall wünschen sich alle Beteiligten dasselbe: dass der Schaden schnell, fair und ohne Streit reguliert wird. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom   9. September 2026 (Az. IV ZR 235/25) zeigt, wie viel dabei vom ersten Anruf abhängt. Danach trägt in der Kaskoversicherung grundsätzlich der Versicherungsnehmer das sogenannte „Werkstattrisiko": Rechnet eine Werkstatt Leistungen ab, die nicht erforderlich oder überteuert sind, muss der Versicherer diese Kosten nicht übernehmen. Kaskoversicherte können also auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben.

„Das Urteil schafft Klarheit in einer wichtigen Rechtsfrage", sagt Lucie Bakker, Mitglied des Vorstands der Allianz Versicherungs-AG. „Unser Rat an Kaskoversicherte ist deshalb einfach: erst anrufen, dann reparieren. Was für uns Routine ist, ist für unsere Kundinnen und Kunden oft eine Ausnahmesituation. Genau dort wollen wir mit Rat und Tat zur Seite stehen – bei der Werkstattauswahl und über den gesamten Schadenprozess."

Wer den Versicherer früh einbindet, klärt schon vor der Reparatur, welche Arbeiten erforderlich sind und welche Kosten übernommen werden. Zusätzliche Sicherheit bietet eine Allianz Partnerwerkstatt: Dort stimmen Werkstatt und Allianz Reparaturumfang und Kosten frühzeitig ab und kommunizieren sie transparent – unabhängig davon, ob eine Werkstattbindung vereinbart ist. Kundinnen und Kunden mit Werkstattbindung profitieren zusätzlich von Beitragsvorteilen.

Auch im Haftpflichtschaden lohnt der direkte Kontakt

Im Kfz-Haftpflichtschaden gelten andere Regeln: Wer unverschuldet geschädigt wird, hat Anspruch auf vollen Schadenersatz durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers – und diese trägt grundsätzlich das Werkstattrisiko. Kosten können trotzdem offenbleiben, etwa wenn unfallfremde Schäden mitrepariert oder offensichtlich fehlerhafte Leistungen abgerechnet werden. Die Werkstattwahl bleibt frei, ebenso die Entscheidung für anwaltliche oder gutachterliche Unterstützung.

Fragen zu Haftung, Reparaturweg, Begutachtung oder Mietwagen lassen sich meist unkompliziert direkt mit dem Versicherer klären. Bleiben Punkte strittig, steht der Weg über Anwälte weiterhin offen. Den ersten Kontakt macht die Allianz so einfach wie möglich: Die digitale Versicherungskarte liegt in der „Meine Allianz" App oder im Wallet und ist im Schadenfall für den Versicherungsnehmer auf dem Smartphone griffbereit. Über ihren QR-Code gelangen Geschädigte direkt zur Allianz und werden von Beginn an durch die Schadenbearbeitung begleitet.

„Im Haftpflichtfall sind wir nicht nur für unsere Kundinnen und Kunden da, sondern auch für die Geschädigten", sagt Bakker. „Je früher alle miteinander sprechen, desto schneller, einfacher und fairer ist die Lösung und Schadenregulierung. Nach unserer Erfahrung kommt dieser Weg bei allen Beteiligten sehr gut an."

Nicht jeder Blechschaden braucht Anwalt und Gutachter

Rechtsanwälte und Sachverständige leisten in vielen Schadenfällen wichtige Arbeit: Bei Personenschäden, komplexen Unfallhergängen oder unklarer Haftung sind sie sinnvoll und oft notwendig. Beim einfachen Blechschaden mit klarer Haftung lassen sich die meisten Fragen dagegen direkt zwischen Versicherer und Geschädigten klären. Ein Blick auf die Kosten lohnt sich: In der Kaskoversicherung sind Anwaltskosten sowie Kosten für einen selbst beauftragten Sachverständigen nicht versichert. Im Haftpflichtschaden sind diese Kosten grundsätzlich erstattungsfähig, der Umfang hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.

Vermeidbare Kosten zahlen am Ende alle

Die Schadenkosten steigen seit Jahren deutlich: Der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtschaden ist zwischen 2019 und 2025 um rund 38 Prozent gestiegen. Neben höheren Fahrzeug- und Reparaturpreisen treiben auch Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten diese Entwicklung. Bei kleineren Schäden bis 2.000 Euro – etwa Türöffner- oder leichten Stoßfängerschäden – machen die Rechtsanwaltskosten 15 Prozent der Schadenaufwendungen aus, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist. Bezahlt werden die Schadenaufwendungen grundsätzlich aus den Beiträgen aller Versicherten. Wo Haftpflichtschäden schnell und unkompliziert zwischen Versicherer und Geschädigten geklärt werden können, lassen sich vermeidbare Zusatzkosten reduzieren. Das entlastet die Schadenaufwendungen der Kfz-Versicherer und trägt dazu bei, die Kfz-Versicherung für alle Autofahrerinnen und Autofahrer bezahlbar zu halten.

Was nach einem Unfall hilft

• Schaden früh beim eigenen oder gegnerischen Versicherer melden – das spart Zeit, gibt Unterstützung im gesamten Schadenprozess und hält alle Handlungsoptionen offen.

•  Vor der Reparatur Reparaturweg und Kostenübernahme mit dem Versicherer abstimmen – so lässt sich frühzeitig klären, welche Arbeiten erforderlich sind und welche Kosten übernommen werden.

• Rechtsanwälte oder Sachverständige dann hinzuziehen, wenn der Fall komplex wird – etwa bei Personenschäden, unklarer Haftung oder offenen Streitpunkten.

Alle Informationen zur Allianz Kfz-Versicherung finden Sie hier:  KFZ-Versicherung 2026: Schnell günstigen Online-Preis sichern | Allianz

München, 29. September 2026

Kontakt
Sabine Schaffrath

Allianz Deutschland-AG
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Allianz Unternehmen: Achim Bunz