- Wenn Sie im Krankenhaus liegen, sollten Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und nicht auf die Frage, wer welche Kosten übernimmt. Denn dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einem Krankenhausaufenthalt in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungskosten trägt, ist bekannt.
- Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zweibett- oder Einzelzimmer und Kosten für Services wie Fernseher, Internet oder Telefon erstattet die GKV nicht. Für Selbstzahler:innen heißt das, dass für ein Einzelzimmer ca. 130 Euro pro Tag anfallen können. Die Kosten für einen Chefarzt oder eine Chefärztin variieren stark, da sie von der Art und dem Umfang einer Behandlung abhängig sind. Beispielsweise ist eine Herzoperation kostenintensiver als eine Blinddarmentfernung. Wer gesetzlich versichert ist, muss zudem eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) leisten.
- Ohne zusätzliche Absicherung kommen so bei längeren stationären Krankenhausaufenthalten einige hundert Euro und mehr zusammen. Da ist es beruhigend zu wissen, dass sich gesetzlich Versicherte mit einerKrankenhaus-Zusatzversicherung absichern können. Diese übernimmt je nach Tarif Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung bei Spezialistinnen oder Spezialisten. Wenn Sie sich für eine Krankenhaustagegeldversicherung entscheiden, erhalten Sie zusätzlich einen vereinbarten Betrag, steuerfrei – für jeden Tag im Krankenhaus.
- Privat Krankenversicherte haben je nach Tarif den Vorteil der freien Arztwahl, Zugang zu spezialisierten Ärztinnen oder Ärzten und die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. Zudem werden viele Komfortleistungen oder spezielle Behandlungen abgedeckt, die über die Grundversorgung hinausgehen.
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