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Allianz Vermögens­Police

Vermögen aufbauen, schenken oder vererben
Allianz VermögensPolice: Ein Mann zählt Münzen und notiert sich mit einem Stift etwas

Die Allianz VermögensPolice ist eine lebenslange Risikoversicherung, die im Todesfall eine einmalige Leistung an frei wählbare Begünstigte auszahlt und so eine Schenkung oder Vererbung steuerlich vorteilhaft ermöglicht. Sie bleiben flexibel durch wählbare Anlagevarianten (chancen- oder sicherheitsorientiert) sowie laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag bei Vertragsabschluss.

  • Variabel einzahlen: Sie können Kapital mit laufenden Beiträgen ansparen oder einen Einmalbeitrag von mindestens 3.000 Euro anlegen.
  • Flexibel bleiben: Sie können während der Vertragsdauer sowohl Zuzahlungen leisten als auch bis zu einer bestimmten Höhe Geld entnehmen.
  • Individuelle Anlage­möglich­keiten: Wir bieten Ihnen bei Vertrags­abschluss zwei verschiedene Produkt­varianten für die Allianz Vermögens­Police. Wählen Sie bei Abschluss die Variante, die am besten zu Ihrer persönlichen Anlage­strategie passt – entweder chancen- oder sicherheitsorientiert.
  • Vererbung und Schenkung: Sie können Ihr Vermögen einkommen­steuer­frei vererben oder bereits zu Leb­zeiten durch Schenkung über­tragen – die Begünstigten können Sie frei wählen und jeder­zeit neu bestimmen.
  • Steuervorteile nutzen: Während der Vertrags­lauf­zeit sind die Erträge ein­kommen­steuer­frei. Erträge müssen nur bei Entnahmen während der Lauf­zeit versteuert werden. Für die Aus­zahlung an die Begünstigten im Falle Ihres Todes wird keine Einkommen­steuer fällig. Erbschafts­steuer fällt nur an, wenn die Frei­beträge über­schritten sind.
Nachhaltigkeit
Die Allianz Lebensversicherung nimmt ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Kunden und Kundinnen wahr. Dazu verfolgt sie eine Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage.
Geeignet
  • Als Vorsorge­lösung, die man auch ohne Gesund­heits­prüfung abschließen kann.

  • Für die Kapital­anlage von Beträgen schon ab einer Mindest­beitrags­summe von 3.000 Euro.

  • Wenn Sie Ihr Vermögen einkommen­steuer­frei über­tragen oder vererben wollen – ohne es vor­zeitig aus der Hand zu geben.

Nicht geeignet
  • Wenn Sie eine fort­laufende Rente beziehen möchten.

  • Wenn Sie einen Berufs­unfähig­keits­schutz in die Versicherung einschließen wollen.

  • Wenn Sie schon über achtzig Jahre alt sind, da sie in diesem Alter nicht mehr abge­schlossen werden kann.

Die VermögensPolice können Sie nur bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner vor Ort abschließen. Sprechen Sie mit uns über die Leistungen und Tarife der Allianz VermögensPolice. Gemeinsam finden wir eine geeignete Absicherung für Ihre individuelle Lebenssituation.

Sie haben ganz individuelle Vor­stellungen, wie chancen­orientiert Sie bei Ihrer Vorsorge sind – oder wie viel Sicher­heit Sie für Ihre Anlage wünschen. Wir bieten auf Basis unserer Erfahrung und Anlage­kompetenz für die Allianz VermögensPolice zu Vertrags­abschluss zwei unter­schiedliche Produkt­varianten. So haben Sie die Möglich­keit, die für Sie passende Lösung auszuwählen.

VermögensPolice Invest – Chancenreich und flexibel

Für Ihre Vorsorge möchten Sie die Rendite­chancen der Kapital­märkte umfassend und dauer­haft nutzen. Für höhere Rendite­chancen sind Sie bereit, Verlust­risiken in Kauf zu nehmen. Dabei können Sie alle Möglich­keiten des Allianz TopFonds-Universums ausschöpfen: Einzel­fonds mit Investment-Schwer­punkten, gemanagte Strategien und Vorsorgedepots. Während der Laufzeit können Sie Ihre Auswahl jeder­zeit flexibel und kosten­los nach Ihren Wünschen anpassen. Mit unserem Online-Portal "Meine Allianz" behalten Sie stets den Über­blick über die Entwicklung Ihres Vertrages.

VermögensPolice – Auf umfassende Garantien setzen

Für den Aufbau Ihres Vorsorge­kapitals ist Ihnen ein möglichst gleich­mäßiges Wachs­tum wichtiger als hohe Rendite­chancen. Dabei vertrauen Sie voll­ständig auf die leistungs­starke Kapital­anlage der Allianz.

Muss eine Entnahme versteuert werden?

Die in der Entnahme enthaltenen Erträge aus der Vermögens­Police unter­liegen der Abgeltungsteuer.

Müssen meine Erben die Todesfallleistung versteuern?

Erbschaftsteuer wird erhoben, wenn die persönlichen Frei­beträge für Vererbung über­schritten werden. Zum Beispiel beträgt der Frei­betrag bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen 500.000 Euro. Wenn die Kinder erben, liegt der Frei­betrag bei 400.000 Euro, bei Enkel­kindern sind es 200.000 Euro.

Woran bemisst sich die Schenkungsteuer, wenn ich die Allianz VermögensPolice zu Lebzeiten übertrage?

Bewertungsmaßstab für die Berechnung der Schenkung­steuer ist in der Regel der Rück­kaufs­wert der über­tragenen Versicherung zum Zeit­punkt der Über­tragung. Der Steuer­satz für Schenkungen liegt je nach Steuer­klasse, Verwandt­schafts­grad und Höhe der Schenkung zwischen 7 Prozent und 50 Prozent. Schenkung­steuer fällt nur an, wenn der Schenkungs­betrag über den persön­lichen Frei­beträgen für Schenkungen liegt. Die Frei­beträge bei Schenkungen sind die gleichen wie bei Vererbung, siehe Antwort zu obiger Frage: "Müssen meine Erben die Todes­fall­leistung versteuern?" Die Frei­beträge für Schenkungen können jedoch alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden.

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