Die Einschulung ist ein neuer, wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes, und auch für Sie als Eltern beginnt damit eine spannende Zeit voller Veränderungen. Es ist völlig normal, dass viele Fragen und Unsicherheiten auftauchen, wenn es um die Schulanmeldung geht. Deshalb möchten wir Ihnen mit diesem Ratgeber Orientierung und Sicherheit für den neuen Lebensabschnitt Ihres Kindes geben.
Schulanmeldung Grundschule
Wann muss ich mein Kind für die Grundschule anmelden?
Sie müssen Ihr Kind für die Grundschule anmelden, wenn es im kommenden Schuljahr schulpflichtig wird. In Deutschland beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zu einem bestimmten Stichtag ein festgelegtes Alter erreichen, das in der Regel bei sechs Jahren liegt. Wird der Stichtag zum Beispiel mit „30. September“ angegeben, sind alle Kinder, die bis einschließlich 30. September sechs Jahre alt werden, im nächsten Schuljahr schulpflichtig und müssen angemeldet werden. Der genaue Stichtag und die Fristen für die Schulanmeldung unterscheiden sich je nach Bundesland. In den meisten Fällen liegt der Stichtag zwischen dem 30. Juni und dem 30. September des Einschulungsjahres. Die Anmeldung zur Grundschule findet je nach Bundesland entweder im Herbst oder Winter des Vorjahres oder in einigen Regionen auch im Frühjahr des Einschulungsjahres statt. Sie erhalten dazu in der Regel eine schriftliche Einladung von Ihrer zuständigen Grundschule oder vom Schulamt.
Stichtage und Fristen für die Schulanmeldung Grundschule 2027 nach Bundesland
Es ist wichtig, dass Sie die genannten Fristen einhalten, damit Ihr Kind rechtzeitig einen Schulplatz erhält. Am besten informieren Sie sich aber direkt bei Ihrer zuständigen Grundschule oder dem Schulamt nach den aktuellen Terminen zur Schulanmeldung, weil diese vereinzelt abweichen können.
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| Bundesland | Stichtag für Schulpflicht 2027 | Zeitraum/Frist für Anmeldung | Hinweise |
| Baden-Württemberg | 30. Juni 2027 | ca. Januar-März 2027 | Je nach Kommune unterschiedlich; Schulen informieren Sie direkt |
| Bayern | 30. Juni 2027 | April 2027 | Einschulungskorridor: Kinder mit Geburtstag zwischen 1.7.–30.9. können ohne Gutachten um 1 Jahr zurückgestellt werden |
| Berlin | 30. September 2027 | Oktober 2026 (ca. 9.–20. Oktober) | Anmeldung an der zuständigen Einzugsschule |
| Brandenburg | 30. September 2027 | November 2026 | Anmeldung an der zuständigen Einzugsschule |
| Bremen | 30. Juni 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Je nach Kommune unterschiedlich; Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
| Hamburg | 01. Juli 2027 | ca. Januar 2027 | Anmeldung direkt bei der gewählten Schule |
| Hessen | 01. Juli 2027 | Herbst 2026 | Fristen werden von einzelnen Schulen festgelegt |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30. Juni 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
| Niedersachsen | 30. September 2027 | Frühjahr 2027 (März-Mai) | Je nach Kommune unterschiedlich; ca. 6 Monate vor Schulbeginn |
| Nordrhein-Westfalen | 30. September 2027 | bis 15. November 2026 | Eltern bringen Kind zur gewählten Schule |
| Rheinland-Pfalz | 31. August 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
| Saarland | 30. Juni 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
| Sachsen | 30. Juni 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
| Sachsen-Anhalt | 30. Juni 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
| Schleswig-Holstein | 30. Juni 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
| Thüringen | 1. August 2027 | Oktober 2026 - März 2027 | Genaue Termine über Schulamt/Grundschule |
Was passiert, wenn ich die Anmeldungsfrist verpasst habe?
Wenn Sie die Anmeldungsfrist für die Grundschule verpasst haben, sollten Sie umgehend Kontakt zur zuständigen Einzugsschule oder dem Schulamt aufnehmen, um die Einschulung nachträglich nachzuholen. Ihr Kind muss weiterhin angemeldet werden, da Schulpflicht besteht. Der Anspruch auf die Wunschschule verfällt meist, aber eine Nachmeldung ist jederzeit möglich.
Was tun bei einem Umzug oder Schulwechsel?
Bei einem Umzug melden Sie Ihr Kind an der neuen Grundschule am neuen Wohnort an. Informieren Sie die bisherige Schule über den Umzug und nehmen Sie Kontakt zur neuen Schule auf. Diese unterstützt Sie bei der Anmeldung an der Grundschule und erklärt, welche Unterlagen benötigt werden. Auch bei einem Schulwechsel innerhalb des Schuljahres hilft das Schulamt oder die neue Schule weiter.
In welche Grundschule kommt mein Kind?
In der Regel kommt Ihr Kind in die Grundschule, die Ihrem Wohnbezirk oder Schulbezirk zugeordnet ist (Sprengelschule). Wenn Sie sich eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, können Sie einen Antrag auf Schulwechsel stellen. Die Aufnahme hängt aber von freien Plätzen und den Regelungen Ihres Bundeslands ab. Nur in Nordrhein-Westfalen haben Sie als Eltern freie Schulwahl, trotzdem aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wunschschule.
Wie läuft die Grundschulanmeldung ab?
Die Anmeldung an der Grundschule findet meist ein halbes oder ganzes Jahr vor Schulbeginn statt. Sie erhalten für die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule einen Brief mit Einladung von Ihrer zuständigen Sprengelschule oder vom Schulamt, wenn Ihr Kind mit sechs Jahren schulpflichtig geworden ist. In dieser Einladung finden Sie alle wichtigen Informationen zu Termin, Ort und Ablauf der Schulanmeldung für die Grundschule. Am Anmeldetag stellen Sie Ihr Kind persönlich an der Grundschule vor und geben die erforderlichen Unterlagen ab. Danach erfolgt oft ein spielerisches Kennenlernen mit der Schulleitung oder den Lehrkräften. Häufig findet im Rahmen der Einschulung auch eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes oder ein Einschulungstest statt. Wenn das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist, bekommen Sie eine Bestätigung und werden später informiert, ob Ihr Kind einen Platz an der Grundschule bekommt.
Kann ich mein Kind auch online bei der Grundschule anmelden?
In vielen Bundesländern ist ein Teil der Schulanmeldung an einer Grundschule online möglich. Oft können Sie die Formulare vorab herunterladen oder digital ausfüllen. Die Anmeldung bleibt aber meistens persönlich, um das Kind kennenzulernen und die Unterlagen zu prüfen. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde über die genauen Abläufe.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Schulanmeldung?
Für die Schulanmeldung in der Grundschule muss Ihr Kind bestimmte formale und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, aber die wichtigsten Punkte sind überall ähnlich.
1. Formale Voraussetzungen für die Einschulung
- Alter (Stichtagsregelung): Ihr Kind muss bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden. Der genaue Termin hängt vom Bundesland ab.
- Wohnort: In der Regel melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist (Schulbezirkspflicht).
- Schuleingangsuntersuchung: Vor der Einschulung ist eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt Pflicht.
- Masernschutz: Sie müssen nachweisen, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft ist oder einen ausreichenden Immunschutz hat.
2. Persönliche Voraussetzungen: Einschulungsuntersuchung/Einschulungstest
Außerdem wird geprüft, ob Ihr Kind bereit für den Schulalltag ist („Schulfähigkeit“). Das passiert oft bei der Grundschulanmeldung oder an Schnuppertagen in Form einer spielerischen Untersuchung:
- Sprachkenntnisse: Ihr Kind sollte ausreichend Deutsch sprechen und verstehen, um dem Unterricht folgen zu können. Fehlen diese Kenntnisse, kann ein verpflichtender Sprachförderkurs notwendig sein.
- Soziale und emotionale Reife: Ihr Kind sollte sich in eine Gruppe einfügen, Regeln akzeptieren und sich für eine gewisse Zeit konzentrieren können
- Motorische Fähigkeiten: Wichtige Voraussetzungen sind auch fein- und grobmotorische Fertigkeiten, wie das Halten eines Stifts oder das Balancieren. Zusätzlich werden Größe und Gewicht gemessen. Die Untersuchung dauert etwa 30 bis 60 Minuten.
3. Sonderregelungen bei der Einschulung
Wenn Ihr Kind bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es Sonderregelungen:
- Kann-Kinder oder Darf-Kinder: Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden noch nicht sechs Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass die Schulleitung und das Gesundheitsamt die Schulfähigkeit bestätigen.
- Rückstellung: Ist Ihr Kind noch nicht schulreif, kann es auf Antrag für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und später eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung meist nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.
Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich für die Schulanmeldung?
Für die Schulanmeldung an der Grundschule werden einige Unterlagen benötigt. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Schuleinschreibung:
- Anmeldeformular der Schule (kommt oft vorab per Post oder bei der Anmeldung vor Ort)
- Geburtsurkunde oder Reisepass Ihres Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern/Erziehungsberechtigten
- Nachweis über die Einschulungsuntersuchung
- Impfausweis Ihres Kindes (Nachweis über Masernschutz/Masern-Immunität)
- Das gelbe Vorsorgeheft (U-Heft)
- Einladung zur Schulanmeldung oder das Schreiben des Schulamtes
- Bei alleiniger Sorge: Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
- Vollmacht des zweiten Elternteils, falls nur ein Elternteil zur Anmeldung mitkommt
Schulanmeldung Grundschule: Sonderfälle
Manche Schuleinschreibungen weichen vom Standard ab, zum Beispiel bei besonderem Förderbedarf, einer Privatschule oderinternationalen Schule, oder wenn Ihr Kind keinen deutschen Pass hat.
Was gilt bei sonderpädagogischem Förderbedarf?
Bei der Schulanmeldung Grundschule mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird geprüft, welche Unterstützung Ihr Kind benötigt. Sie geben den Förderbedarf bereits bei der Anmeldung an. Das Schulamt oder die Grundschule berät Sie zu passenden Fördermöglichkeiten und Schulformen. In vielen Fällen findet ein Beratungsgespräch statt, um gemeinsam die beste Lösung für Ihr Kind zu finden. Ziel ist es, eine individuelle Förderung und einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.
Wie melde ich mein Kind an einer privaten Grundschule an?
Die Schulanmeldung an einer Grundschule, die eine Privatschule ist, erfolgt direkt bei der Einrichtung. Meistens müssen Sie einen schuleigenen Vertrag oder ein Anmeldeformular schon ein Jahr vor Schulbeginn einreichen. Wichtig: Sie müssen Ihr Kind parallel auch an der zuständigen öffentlichen Grundschule anmelden, selbst wenn ein Wechsel zur Privatschule geplant ist. Die Privatschule entscheidet eigenständig über die Aufnahme und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Wie funktioniert die Schulanmeldung an einer internationalen Grundschule?
Die Schulanmeldung an einer internationalen Grundschule funktioniert direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Sie reichen das Anmeldeformular und meist weitere Unterlagen wie Zeugnisse oder Sprachzertifikate ein. Oft gibt es ein Aufnahmegespräch oder einen Test. Die internationalen Schulen legen ihre Kriterien und Fristen selbst fest und informieren Sie über alles weitere.
Kann ich mein Kind ohne deutschen Pass an einer Grundschule anmelden?
Ja, die Schulanmeldung an einer Grundschule ist auch ohne deutschen Pass möglich. Ihr Kind hat in Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit ein Recht auf Schulbildung. Sie benötigen dafür in der Regel die Meldebescheinigung, den Ausweis oder Pass Ihres Kindes sowie weitere übliche Unterlagen. Die Anmeldung erfolgt wie bei deutschen Kindern an der zuständigen Grundschule.
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