Sparen für Kinder 2022: Wie Sie Geld für Ihr Kind am besten anlegen

Sparen für Kinder

  • Mit einer Geldanlage für Kinder wollen Eltern, Groß­eltern oder Paten ihren Schütz­lingen einen finanziell sorgen­freien Start ins eigene Leben ermöglichen. Eröffnen und verwalten Sie ein Konto oder Depot für Ihren Nach­wuchs, gehört das Geld rechtlich gesehen allein dem Kind.
  • Beim Sparen für Kinder sind unter­schied­liche Anlage­formen geeignet, zum Beispiel Fest­geld­konten für Einmal­anlagen oder ETF-Spar­pläne für lang­jährigen Vermögens­aufbau. Daneben gibt es unter anderem Kinder­konten, Depots und Bank­spar­pläne für Kinder.
  • Welche Geldanlage für Kinder sinnvoll ist, hängt von Spar­ziel und Laufzeit der Geld­anlage für Kinder ab. Eine Rolle spielen auch Ihre per­sönliche Risiko­bereitschaft und die Spar­frequenz – also, ob Sie einmalig eine hohe Summe oder regel­mäßig kleinere Beträge für das Kind anlegen.
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Tipps zum Kindersparen
Wie Sie am besten für Ihr Kind oder Enkelkind sparen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Sparziel, Anlagedauer und persönlicher Risikobereitschaft kommen verschiedene Anlageformen infrage.

Ob Sie Geld für ein neu­geborenes Baby anlegen oder einen Teenager finanziell unter­stützen, beim Sparen für Kinder sind verschiedene Anlage­formen möglich. Welche die beste Geld­anlage für Kinder ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Sparziel: Wollen Sie eine bestimmte Summe für Führer­schein, Aus­bildung oder die erste eigene Wohnung des Kindes zurück­legen? Oder eine mög­lichst hohe Rendite für lang­fristigen Vermögens­aufbau erzielen?
  • Anlagedauer: Möchten Sie Geld für wenige Jahre oder für einen längeren Zeit­raum anlegen?
  • Flexibilität: Soll das Geld Ihrem Nach­wuchs kurz­fristig oder beispiels­weise erst zum 18. Geburts­tag zur Ver­fügung stehen?
  • Risikobereitschaft: Bevorzugen Sie eine mög­lichst sichere Anlage­option? Oder sind Sie bereit, beim Kinder­sparen Wert­schwankungen am Aktien­markt in Kauf zu nehmen?
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Rahmenbedingungen
Um ein Kinderkonto oder Junior Depot zu eröffnen, müssen Sie entweder der gesetzliche Vertreter des Kindes sein oder die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter haben. Zusätzlich benötigen Sie unter anderem ein gültiges Ausweisdokument für Ihren Schützling und sich selbst.

Ein Wertpapierdepot, Sparbuch oder Minderjährigenkonto (auch Kinder­konto genannt) eröffnen können die gesetz­lichen Vertreter des Kindes, in der Regel also die Eltern. Für ein Kinderkonto müssen beide Elternteile unterschreiben. Zudem kann vertraglich vereinbart werden, dass die Eltern auch nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können. Un­ver­heiratete Paare oder allein­stehende Eltern­teile können im Namen des Kindes Geld anlegen, wenn sie das Sorge­recht nachweisen. Möchten Groß­eltern für ihre Enkel­kinder ein Konto oder Depot eröffnen, brauchen sie die Zustimmung beider Erziehungs­berechtigter.

Wer ein Konto oder Depot für Kinder anlegen will, muss sich und das Kind mit einem gültigen Personal­ausweis oder Reise­pass ausweisen. Hat das Kind noch keinen Ausweis oder Pass, reicht die Geburts­urkunde. Beim Eröffnen eines Kinder­kontos ist zusätzlich die Steuer­identifikations­nummer des Minder­jährigen erforderlich.

Anders als ein reguläres Girokonto können Sie ein Kinder­konto bereits für Minder­jährige einrichten. In der Regel ist ein Kinder- oder Jugend­konto kosten­los nutzbar – beispiels­weise als "mit­wachsendes" Konto, das ab der Geburt eines Babys als Anspar­konto genutzt wird. Ab dem siebten Lebens­jahr sind Kinder beschränkt geschäfts­fähig und können ihr Minder­jährigen­konto selbst nutzen – zum Beispiel, um Taschen­geld einzuzahlen.

Im Unterschied zu Girokonten für volljährige Personen laufen Kinder­konten auf Gut­haben­basis. Das heißt: Bargeld­abhebungen, Über­weisungen oder Last­schriften führt die Bank nur aus, wenn das Konto gedeckt ist. Die Konto­ver­antwortung haben die gesetzlichen Vertreter, bis das Kind voll­jährig ist.

Sprich: Die Eltern sind verfügungs­befugt und entscheiden, wie ihr Nach­wuchs das Kinder­konto nutzen darf. Aber: Das Geld auf dem Konto gehört dem Kind. Die Eltern können nur dann Geld von dem Konto abheben, wenn Sie das Einverständnis des Kindes dazu haben oder sie es zum Nutzen des Kindes ausgeben. Alles andere kann theoretisch vor Gericht landen.

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Sparerpauschbetrag & Co.
Eltern oder Großeltern, die für minder­jährige Kinder Geld anlegen, können von Zins- und Steuer­vorteilen profitieren. Denn auch vor dem 18. Geburtstag haben ihre Schützlinge Anspruch auf Freibeträge für unwiderrufliche Schenkungen und Aktiengewinne.
Der steuerliche Frei­betrag für Schenkungen liegt bei 400.000 Euro pro Kind und Eltern­teil. Das heißt: Im Zeit­raum von zehn Jahren können Mutter und Vater 400.000 Euro steuer­frei auf ihren Nach­wuchs über­tragen. Für die Groß­eltern liegt die Grenze bei 200.000 Euro.

Gewinne, die Wert­papiere in einem Junior Depot abwerfen, sind nicht steuer­frei. Kinder haben aber Anspruch auf die­selben Frei­beträge, die für voll­jährige Depot­inhaber gelten:

  • Sparerpauschbetrag: Die pauschale Abgeltungs­steuer von 25 Pro­zent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ist erst fällig, wenn die Frei­betrags­grenze für Kapital­erträge erreicht ist. 2024 (seit 2023) liegt der sogenannte Sparer­pausch­betrag bei 1.000 Euro (2022 waren es 801 Euro).
  • Grundfreibetrag: Bei höheren Erträgen können Sie für das Kind eine Nicht­veranlagungs­bescheinigung beim Finanz­amt beantragen. Die NV-Bescheinigung gilt für drei Jahre und bestätigt, dass Ihr Nach­wuchs keine Einkommens­steuer an das Finanz­amt zahlen muss. Voraus­gesetzt, seine Einkünfte über­schreiten nicht den jährlichen Grund­frei­betrag (2024: 11.604 Euro, 2023: 10.908 Euro, 2022: 10.347 Euro).
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Wie spare ich sinnvoll für Kind oder Enkelkind?
Legen Sie Wert auf eine möglichst sichere Kinder­geld­anlage, können Sie im Namen des Kindes ein Kinder­konto, Spar­buch, Tages- oder Fest­geld­konto eröffnen. Wer gewinn­bringend in die finanzielle Zukunft des Nach­wuchses investieren will, geht mit einem Wert­papier­depot oder ETF für Kinder mehr Risiko ein, hat aber höhere Rendite­chancen.
 
Wie Sie für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind am besten Geld ansparen, hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen ab. Als Überblick finden Sie hier die gängigsten Möglichkeiten für Kindersparen – inklusive ihrer Vor- und Nachteile:

Als langfristige Geldanlage für Kinder können Sie ein Kinder­depot (= Junior Depot, Minder­jährigen­depot) eröffnen und in einen Aktien­fonds oder Exchange Traded Fund (ETF) investieren. ETFs sind börsen­gehandelte Index­fonds, die Aktien­indizes wie etwa den Welt­aktien­index MSCI World nach­bilden. Gute Junior Depots sind im Gegensatz zu klassischen Aktienfonds häufig kostenlos. Mit dem richtigen Index ist eine sehr breit gestreute Geldanlage für Kinder­ möglich. Je nach Anbieter und Konditionen lässt sich ein Fonds­spar­plan für Kinder jederzeit anpassen oder aussetzen.

  • Vorteile: höhere Rendite­chancen, breite Risiko­streuung
  • Nachteile: Wertschwankungen und Verluste möglich, lang­fristige Geldanlage

Auf ein Kindergirokonto oder Kinder­spar­buch können Eltern, Groß­eltern, Paten­tante oder Paten­onkel kleinere und größere Geld­beträge flexibel einzahlen. Und so eine Summe ansparen, mit der sich der Nach­wuchs zum Beispiel ein neues Smartphone oder den Führer­schein finanzieren kann. Ein Sparkonto für Kinder kann eine sinn­volle Ergänzung zu einer rendite­stärkeren Geld­anlage wie einem ETF-Spar­plan für Kinder sein.

  • Vorteil: flexible und risiko­arme Kinder­geld­anlage
  • Nachteil: kaum Rendite

Ähnlich wie ein Kinderkonto eignet sich ein Tages­geld­konto für Ihr Kind, um kleinere Geld­summen flexibel zu verwalten. Als Alternative zu einem klassischen Kinder­sparkonto ist ein Tages­geld­konto je nach Anbieter oft besser verzinst und lässt sich unkompliziert online verwalten. Zusätz­lich ist die angesparte Summe durch die europäische Einlagen­sicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt.

  • Vorteile: flexible und risiko­arme Geld­anlage für Kinder, höhere Zinsen als bei Kinder­sparkonto oder Kinder­girokonto
  • Nachteil: geringe Rendite

Auf einem Festgeldkonto für Ihr Kind legen Sie einen bestimmten Betrag für einen ver­ein­barten Zeit­raum an. Die Lauf­zeit können Sie frei wählen – zum Beispiel über 18 Jahre, damit Ihr neu­geborener Nachwuchs das Geld zu seinem 18. Geburts­tag nutzen kann. Für die vereinbarte Vertrags­laufzeit garantiert der Anbieter des Fest­geld­kontos einen festen Zinssatz.

  • Vorteile: risikoarme Kinder­geld­anlage, höhere Rendite als bei Tages­geld­konto für Kind, vertraglich garantierter Zinssatz
  • Nachteile: geringe Rendite­chancen, länger­fristige Geld­anlage, angelegte Summe ist während der Lauf­zeit nicht flexibel verfügbar

Als Geldanlage für Kinder bieten einige Geld­institute Bank­spar­pläne speziell für Minder­jährige an. Im Prinzip ist ein Bank­spar­plan für Kinder ein Spar­konto, auf das Sie regel­mäßig (z.B. monatlich) Geld einzahlen. Häufig wird am Laufzeit­ende ein Bonus ausgezahlt.

  • Vorteil: risikoarme Geldanlage für Kinder
  • Nachteile: geringe Rendite­chancen, je nach Vertrag nicht jederzeit bzw. nur mit Zins­abstrichen kündbar, ansparte Summe ist in der Regel nicht flexibel verfügbar

Mit einem Bausparvertrag für Kinder können Eltern, Groß­eltern oder Paten ein finanzielles Polster für künftige Ausgaben ihrer Schütz­linge ansparen. Ist das Kind alt genug, kann es den Bau­sparer selbst weiter­führen oder ruhen lassen. Wofür das Kind die angesparte Summe in der Zukunft verwendet, entscheidet es selbst. Das Geld muss nicht zwangs­läufig in eine Eigentums­immobilie investiert werden.

In den Bausparer für das Kind können verschiedene Personen in regelmäßigen Raten einzahlen oder Einmalzahlungen tätigen. Haben die Eltern bereits einen Bauspar­vertrag auf ihren Namen abgeschlossen, können sie ihn meist problem­los auf ihren Nachwuchs übertragen.

  • Vorteile: risikoarme Kindergeld­anlage, Option auf staatliche Wohnungs­bauprämie, angesparte Summe ist frei verwendbar
  • Nachteile: renditeschwache und unflexible Geld­anlage, Vermittler­provision (Abschluss­gebühr), je nach Vertrag Konto­führungs­gebühren
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