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Unser externer Compliance Vertrauensanwalt
Rechtsanwalt Herr Dr. André-M. Szesny hat zum 1. September 2020 die Aufgabe als Compliance Vertrauensanwalt für die vom German Desk Compliance der Allianz SE betreuten Gesellschaften der Allianz in Deutschland übernommen. Der Compliance Vertrauensanwalt steht Mitarbeiter:innen und sonstigen Personen mit beruflichem Bezug im Sinne des Art. 4 der Richtlinie (EU) 2019/1937 zu diesen Gesellschaften, die sich wegen möglicher Compliance Verstöße an das Unternehmen wenden möchten, als weiterer Ansprechpartner neben den Vorgesetzten und den Compliance-Officern zur Verfügung. Der Vertrauensanwalt ist für den Hinweisgeber kostenlos.
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Wann wende ich mich an den Vertrauensanwalt?
Mit der Benennung von Herrn Dr. Szesny als Compliance Vertrauensanwalt sollen Personen im Unternehmen und außerhalb des Unternehmens angesprochen werden, die vor und bei der Abgabe von Hinweisen Bedarf für ein persönliches und vertrauliches Gespräch sehen oder anonym bleiben wollen.
Der Compliance Vertrauensanwalt ist zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen auf
- Korruptionsstraftaten und sog. „Fraud“-Fälle (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.);
- Kartellrechtsverstöße;
- Verstöße gegen Gleichstellungs- und Diversity-Regeln, Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung, sofern diese im Beweisfall zu einer Kündigung von Mitarbeitern oder Führungskräften führen könnten;
- reputationsschädigende Verstöße gegen den Verhaltenskodex;
- vorsätzliche Datenschutzverstöße;
- Fälle schwerer Missachtung von internen Regelungen und Arbeitsanweisungen;
- Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zur Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.
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Er ist nicht zuständig für
- Beschwerden von Versicherungskunden, die sich auf das Versicherungs-Vertragsverhältnis oder das Leistungsverhalten im Versicherungsfall beziehen;
- die Entgegennahme von Hinweisen betreffend Bagatellverstöße gegen interne oder externe Vorschriften;
- die Entgegennahme von Hinweisen, die sich nur auf das Leistungsverhalten von Arbeitnehmern der vom German Desk Compliance der Allianz SE betreuten Gesellschaften der Allianz in Deutschland beziehen und keine Verstöße der o. a. Art darstellen.
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Vertraulichkeit und Anonymität
Herr Dr. Szesny tritt im Interesse der Allianz für regelkonformes Verhalten ein. Er ist nicht befugt, Hinweise an die Allianz oder andere Stellen – auch nicht anonymisiert – ohne Zustimmung des Hinweisgebers weiterzuleiten. Es ist ausdrücklich zwischen der Allianz und dem Compliance Vertrauensanwalt vereinbart, dass auf eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers und Herausgabe erlangter Unterlagen und sonstiger Informationen seitens der Allianz verzichtet wird, soweit nicht der Hinweisgeber der Offenlegung ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch im Verhältnis des Vertrauensanwalts in späteren behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
Im Rahmen seines Auftragsverhältnisses mit der Allianz unterliegt der Compliance Vertrauensanwalt in vollem Umfang der gesetzlichen berufsständischen Schweigepflicht und hat auch gegenüber ggf. tätig werdenden staatlichen Ermittlungsbehörden ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Der Compliance Vertrauensanwalt wird Informationen erst dann und in dem Umfang an die Allianz weiterleiten, wenn der Hinweisgeber ihn dazu ausdrücklich ermächtigt hat (unabhängig von der Schwere der Vorwürfe).
Ein Hinweisgeber kann sich nach dem ersten vertraulichen Gespräch mit dem Vertrauensanwalt sogar dazu entschließen, gar keine Informationen frei zu geben. Ihm entsteht dadurch kein Nachteil.
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Wie erreiche ich den Compliance Vertrauensanwalt?
Kontaktdaten des Compliance Vertrauensanwalts Herr Dr. Szesny:
Hinweisgeber können ihre Hinweise schriftlich (E-Mail, Brief) oder telefonisch an den Compliance Vertrauensanwalt übermitteln.
Anschrift Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
Herrn A. Szesny
Georg-Glock-Straße 4
40474 DüsseldorfE-Mail a.szesny@heuking.de Telefon +49 211 600 55-217 Mobil +49 179 475 60 74 Website https://www.heuking.de/de/anwaelte/dr-andre-m-szesny-llm.html