Schutz für Hund, Katz und Pferd

Kleine Versicherungskunde
24. April 2019 – Text: Kai Kunte und Isabel Steffens
Hundekopf in Seitenansicht
Auch die beste Fürsorge kann nicht verhindern, dass ein Haustier mal krank wird oder einen Unfall erleidet. Die Folge können hohe Kosten für die Behandlung sein. Die Tierkrankenversicherung schützt vor dem finanziellen Risiko.
Wissensvermittlung: In der Rubrik "Kleine Versicherungskunde" werden regelmäßig grundlegende Versicherungsarten erklärt. Diesmal: die Tierkrankenversicherung (TKV). Foto: istockphoto/narloch-liberra
Ob Katzenschnupfen oder gebrochene Hundepfote: Ist das Haustier krank, steht ein Besuch beim Tierarzt oder bei der Tierärztin an – und der ist oft mit hohen Kosten verbunden. Die  Allianz Tierkrankenversicherung übernimmt je nach Tarif die Kosten für die Behandlung beim Veterinär bzw. der Veterinärin oder in der Tierklinik.

… Katzenbesitzer:innen
… Hundehalter:innen
… Pferdebesitzer:innen

Alle drei Tierarten können mit der Allianz Tierkrankenversicherung abgesichert werden.

Beim Toben im Park hat sich Rocky, der zwei­jährige Labrador-Rüde von Familie L., am Knie verletzt. Der Tierarzt diagnostiziert eine häufig vorkommende Hundeverletzung: Kreuzbandriss. Wird die Verletzung nicht rechtzeitig operiert, kann Rockys Kniegelenk dauerhaft Schaden nehmen und seine Beweglichkeit nachhaltig beeinträchtigen. Die Behandlungskosten in Höhe von 1.800 Euro übernimmt die Allianz Tierkrankenversicherung.
Der Abschluss der Versicherung ist möglich, wenn Katze oder Hund zwischen acht Wochen und sieben Jahre alt sind. Pferde können ab dem zweiten Lebensmonat bis zum Alter von 20 Jahren versichert werden. Ist das Haustier erst einmal bei der Allianz Tierkrankenversicherung aufgenommen, kann es ein Leben lang versichert bleiben.
Je nach Tier, Leistungspaket und Vertragslaufzeit unterscheiden sich die Tarife. Ein Basis-Schutz, etwa für Katzen, ist schon für unter sechs Euro monatlich abschließbar. Hunde-Policen oder eine OP-Versicherung für Pferde kosten mehr. Genauere Preisinformationen erhalten Sie auf der Produktseite zur Tierkrankenversicherung oder in Ihrer Allianz Agentur. Übrigens: Die Versicherung für Hunde und Katzen gilt auch im Urlaub – dank des weltweiten Auslandsschutzes bis zu zwölf Monate.
Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin entscheidet, in welchem Umfang er oder sie sich und den Vierbeiner absichern möchten: ob mit einer günstigen OP-Versicherung oder der Krankenvollversicherung. Die Tarife unterscheiden sich unter anderem im Jahres­limit der Kostenerstattung und beinhalten ­unterschiedliche Leistungen.
Für Hunde- und Pferdehalter:innen ist neben der ­Tierkrankenversicherung auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Denn große Schäden können selbst die kleinsten Hunde verursachen. Für Katzen und kleinere Haustiere reicht die private Haftpflichtversicherung.
GOT: Die Gebührenordnung für Tierärzte und Tierärztinnen ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsordnung. Sie schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind und ist für alle praktizierenden Tierärzte und Tierärztinnen bindend. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem ein- bis dreifachen Gebührensatz. Einfluss auf die Höhe haben Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und örtliche Verhältnisse (regionale Unterschiede). Eine Unter- oder Überschreitung der Sätze ist rechtlich nur in begründbaren Ausnahmefällen zulässig.
Hier finden Sie weitere Informationen und Tarifrechner zur Tierkrankenversicherung der Allianz: