Informationen zur Überschussbeteiligung

Insbesondere zu eigenen Überschussanteilsätzen

Deine Einzahlungen werden nach Abzug der Kosten in zwei von der Allianz gemanagte Töpfe investiert.

Sicherungskapital
In diesem Topf ist der Anteil der sicherheitsorientierten Anlagen hoch. Es werden jedes Jahr Erträge erwirtschaftet, an denen Du in Form einer sogenannten Überschussbeteiligung beteiligt wirst. Die Überschussbeteiligung wird von der Allianz im Einzelnen festgelegt. 

Sondervermögen
Dieser Topf ist stärker in chancenorientierten Anlagen investiert und entwickelt sich direkt in Abhängigkeit der Wertentwicklung dieser Anlagen. Die Anlagen können an Wert gewinnen, aber auch verlieren, so dass der Wert Deiner Beteiligung am Sondervermögen und damit auch der Wert der Zukunftsvorsorge schwankt.

Im Folgenden wird Dir gezeigt, wie sich die Überschussbeteiligung des Sicherungskapitals zusammensetzt und was in diesem Rahmen eigene Überschussanteilsätze sind. Auch deren Höhe kannst Du dort entnehmen.

Zur Finanzierung der vereinbarten garantierten Leistungen führt die Allianz einen Teil Deines Policenwerts im Sicherungskapital. Dieses wird mit dem Rechnungszins verzinst. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die insgesamt nicht garantiert ist. Sie besteht aus zwei Komponenten:

  1. Der Beteiligung am Überschuss
    Diese Beteiligung besteht wiederum aus
    1.1.  laufender Überschussbeteiligung und
    1.2.  Schlussüberschussbeteiligung
  2. Der Beteiligung an den Bewertungsreserven
    Die Höhe der Bewertungsreserven hängt von der jeweiligen Kapitalmarktsituation ab und schwankt daher. Wir können einen sog. Sockelbetrag als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festsetzen. Je nach Höhe der Bewertungsreserven kann Deine Beteiligung auch höher als der Sockelbetrag ausfallen.

Die Summe aus Schlussüberschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven wird hier endfällige Überschussbeteiligung genannt.

Die Summe aus laufender Überschussbeteiligung,  Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbetrag sowie Rechnungszins ergibt die sogenannte Gesamtverzinsung.

Die für FOURMORE im Allgemeinen für das Jahr 2024 festgelegten Überschussanteilsätze für Versicherungsverträge, die ab 29.12.2021 abgeschlossen werden, findest Du in der folgenden Tabelle:

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  Laufende Verzinsung Endfällige Überschussbeteiligung*
Gesamtverzinsung Rechnungszins Laufende Überschussbeteiligung Schlussüberschussbeteiligung Sockelbetrag
3,80 % 0,25 % 2,55 % 1,00 % 0,00 %
* Der Teil der Beteiligung an den Bewertungsreserven, der ggf. die Sockelbeteiligung übersteigt, hängt von der Höhe der Bewertungsreserven zum jeweiligen Zeitpunkt ab. Er kann vorab nicht als Überschussanteilsatz deklariert und damit nicht in der Tabelle genannt werden.
 
Darüber hinausgehende Informationen zur Überschussbeteiligung findest Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie im Anhang des Geschäftsberichts der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Abweichend von den obigen Angaben erhältst Du für jede Einzahlung für den im Sicherungskapital angelegten Teil über einen bestimmten Zeitraum sogenannte eigene Überschussanteilsätze. Diese erhältst Du derzeit in den ersten vier Jahren nach der jeweiligen Einzahlung. Sie können geringer sein als die Überschussanteilsätze, die wir im Allgemeinen für FOURMORE gewähren. Die Höhe der eigenen Überschussanteilsätze ist abhängig vom Einzahlungstermin und dem Vertragsabschluss.

Die Höhe der aktuell festgelegten eigenen Überschussanteilsätze findest Du in den folgenden beiden Tabellen:

Höhe der eigenen Überschussanteilsätze bei Vertragsabschluss vor dem 29.12.2021

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    Laufende Verzinsung Endfällige Überschussbeteiligung*
Einzahlungstermin Gesamtverzinsung Rechnungszins Laufende Überschussbeteiligung Schlussüberschuss-
beteiligung
Sockelbetrag
01.07.2018
bis 28.07.2019
2,40 % 0,90 % 0,85 % 0,45 % 0,20 %
29.07.2019
bis 12.09.2019
2,10 % 0,90 % 0,85 % 0,20 % 0,15 %
13.09.2019
bis 23.05.2022
1,95 % 0,90 % 0,85 % 0,20 % 0,00 %
24.05.2022 bis 21.07.2022 2,35 % 0,90 % 0,85 % 0,40 % 0,20 %
22.07.2022 bis 30.10.2022 3,20 % 0,90 %
0,85 %
1,25% 0,20 %
31.10.2022 bis 31.12.2022 3,50 % 0,90 % 0,85 % 1,55 % 0,20 %
01.01.2023 bis 20.07.2023 3,50 %
0,90 %
0,85 %
1,65 % 0,10 %
21.07.2023 bis 31.12.2023 3,80 % 0,90 % 0,85 % 1,95 % 0,10 %
01.01.2024 bis ... 4,30 % 0,90 % 0,85 % 2,55 % 0,00 %
*Der Teil der Beteiligung an den Bewertungsreserven, der ggf. die Sockelbeteiligung übersteigt, hängt von der Höhe der Bewertungsreserven zum jeweiligen Zeitpunkt ab. Er kann vorab nicht als Überschussanteilsatz deklariert und damit nicht in der Tabelle genannt werden.
  

Höhe der eigenen Überschussanteilsätze bei Vertragsabschluss ab dem 29.12.2021

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    Laufende Verzinsung Endfällige Überschussbeteiligung*
Einzahlungstermin Gesamtverzinsung Rechnungszins Laufende Überschussbeteiligung Schlussüberschuss-
beteiligung
Sockelbetrag
29.12.2021
bis 23.05.2022
1,60 % 0,25 % 0,85 % 0,30 % 0,20 %
24.05.2022 bis 21.07.2022 2,35 % 0,25 % 0,85 % 1,05 % 0,20 %
22.07.2022 bis 30.10.2022 3,20 % 0,25 % 0,85 % 1,90 % 0,20 %
31.10.2022 bis 31.12.2022 3,50 % 0,25 % 0,85 %
2,20 % 0,20 %
01.01.2023 bis 20.07.2023 3,50 % 0,25 % 0,85 % 2,30 % 0,10 %
21.07.2023 bis 31.12.2023 3,80 % 0,25 % 0,85 % 2,60 % 0,10 %
01.01.2024 bis ... 4,30 % 0,25 % 0,85 % 3,20 % 0,00 %
*Der Teil der Beteiligung an den Bewertungsreserven, der ggf. die Sockelbeteiligung übersteigt, hängt von der Höhe der Bewertungsreserven zum jeweiligen Zeitpunkt ab. Er kann vorab nicht als Überschussanteilsatz deklariert und damit nicht in der Tabelle genannt werden.
Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums nach jeder Einzahlung erhältst Du für diese Einzahlung die für FOURMORE im Allgemeinen festgelegten Überschussanteilsätze.
Die Kapitalanlage der Allianz ist langfristig ausgelegt – denn es gilt: je länger die Anlagedauer, desto höher ist der Zins. So kann eine attraktive Überschussbeteiligung erwirtschaftet werden. Da Du die Möglichkeit hast, flexibel einzuzahlen und Dir Geld auszahlen zu lassen, und da wir nicht genau vorhersehen können, wie häufig und in welcher Höhe Du diese Flexibilität nutzt, muss die Allianz diese möglichen kurzfristigen Änderungen durch die Festlegung eigener Überschussanteilsätze berücksichtigen.
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