Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die Riester-Förderung ab dem 01.01.2027 durch ein neues staatliches Fördersystem für private Altersvorsorge abgelöst. Der "Riester-Nachfolger" ist eine Weiterentwicklung der Riester-Rente und bietet dieselben staatlichen Zulagearten und Steuervorteile wie die Riester-Rente, aber mit veränderten Förderregeln und Förderhöhen. Auch ab 2027 fördert der Staat weiterhin Altersvorsorgeverträge mit Beitragsgarantie (Garantieprodukte), erstmals aber auch Altersvorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie, die im Gesetz "Altersvorsorgedepot" genannt werden. Riester-Altverträge haben bei dieser Altersvorsorge-Reform Bestandsschutz, das heißt, bestehende Riester-Verträge werden von den Anbietern einfach weitergeführt und vom Staat weiterhin nach den alten Riester-Förderregeln gefördert. Riester-Sparer:innen haben die Möglichkeit, in das neue Fördersystem zu wechseln. Die alte und die neue Förderung können nicht kombiniert werden.
Riester-Rente & Altersvorsorgedepot
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Wenn Sie eine Riester-Rente bei uns abgeschlossen haben, werden wir Ihren Vertrag auch 2027, nach dem Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes, zu den bisherigen Konditionen weiterführen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Ihrem bestehenden Riester-Vertrag haben (Telefon 0800 4740 110, Mo bis Fr 8 - 20 Uhr).
Inhalt
Von Team Vorsorge, aktualisiert am 16.07.2026
- Wird mein Riester-Vertrag 2027 überhaupt weitergeführt?
- Kann ich meine Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder umwandeln?
- Kann ich ein Altersvorsorgedepot und eine Riester-Rente gleichzeitig haben?
- Wie unterscheidet sich Riester-Rente vom Altersvorsorgedepot?
- Wohn-Riester: Altersvorsorgedepot für selbstbewohnte Immobilie nutzen
Wird mein Riester-Vertrag 2027 weitergeführt?
Als Riester-Sparer:in gibt es für Sie keinen Handlungsdruck. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag einfach behalten. Bestehende Riester-Verträge (bis 31.12.2026 abgeschlossen) haben mit der Einführung der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge Bestandsschutz und werden auch nach dem 01.01.2027 weiterhin in unveränderter Höhe und nach den unveränderten Förderregeln der Riester-Rente staatlich gefördert. Ihr aktueller Riester-Vertrag bleibt unverändert, wenn Sie nichts tun. In jedem Fall sollten Riester-Sparer:innen ihre Zulagen für das Jahr 2026 nicht durch voreiliges Handeln gefährden.
Ist ein Wechsel von der Riester-Rente ins Altersvorsorgedepot möglich?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie von der Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot wechseln können: Sie können entweder nur die Förderung Ihres Vertrags umstellen oder den Vertrag wechseln und Ihr Kapital in den neuen Vertrag überführen lassen.
Förderung umstellen
Kann ich meine Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln? Ja, Sie können die Förderung Ihrer bestehenden Riester-Rente auf das neue Fördersystem nach dem Altersvorsorgereformgesetz umstellen. Diese Umstellung erfolgt dann unwiderruflich. Dafür müssen Sie gegenüber ihrem Anbieter erklären, dass Ihr Vertrag ab 2027 nach den Regeln des neuen Altersvorsorgereformgesetzes gefördert werden soll. Die weiteren Rahmenbedingungen des Vertrags, wie beispielsweise die Anlageform, bleiben bei einer Umwandlung der Förderung unverändert. Beachten Sie dabei, dass neue und alte Förderung nicht kombiniert werden können. Lassen Sie sich vor einer Umstellung der Förderung ausführlich beraten.
Vertrag wechseln: Riester-Kapital in Altersvorsorgedepot übertragen
Kann ich mein Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen? Mit einem bestehenden Riester-Vertrag haben Sie ab 2027 und darüber hinaus die Möglichkeit, Ihr Guthaben in einen Altersvorsorgevertrag nach dem neuen Fördersystem zu übertragen. Sie müssen dafür einen neuen Vertrag abschließen. Das können Sie bei Ihrem bestehenden Anbieter tun oder zu einem neuen Anbieter wechseln. Ihr Kapital zusammen mit allen bisher ausgezahlten staatlichen Förderungen wird dann aus Ihrem alten Riester-Vertrag in diesen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen. Lassen Sie sich vor einem Vertragswechsel bitte unbedingt ausführlich beraten.
Anbieter wechseln
Wenn Sie mit einem Vertragswechsel von Riester in ein Altersvorsorgedepot auch den Anbieter wechseln wollen, sind dabei Reihenfolge und Vorgehen wichtig:
Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab. Erst dann kann der neue Anbieter mit Ihrem bisherigen Anbieter sprechen und den Wechsel veranlassen. Der neue Anbieter kann Ihnen bei einem Wechsel viel abnehmen. In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Vertrag nicht selbst kündigen. Ihr neuer Anbieter wird den bisherigen Anbieter informieren und die Übertragung des Kapitals veranlassen. Wenn Sie selbst zu früh kündigen, könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass das Kapital ausgezahlt wird und Sie die gesamte Förderung zurückzahlen müssen. Fordern Sie den Wechsel bei Ihrem alten Anbieter an. Ihr neuer Anbieter kann Sie dabei unterstützen.
Für wen lohnt sich der Wechsel von der Riester-Rente zum Altersvorsorgedepot?
Ein Wechsel ist unwiderruflich und kann Vorteile und Nachteile haben. Ob sich der Umstieg von einem Riester-Vertrag auf ein Altersvorsorgedepot für Sie lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Lassen Sie sich vor einem Vertragswechsel unbedingt ausführlich beraten. Wenn Sie Ihren Vertrag wechseln, ändert sich nicht nur das Fördersystem, sondern möglicherweise die Rahmenbedingungen des Vertrages. Die folgenden Punkte sollten Sie deshalb bei einem Wechsel von der Riester-Rente ins Altersvorsorgedepot bedenken und prüfen:
- Entspricht der neue Vertrag Ihrem Chance-Risiko-Bedürfnis?
- Ist der Vertragswechsel mit Kosten verbunden?
- Enthält Ihr aktueller Vertrag einen Zusatzbaustein, der mit dem neuen Vertrag wegfallen würde?
- Erlaubt Ihr bestehender Vertrag einen deutlich früheren Rentenbeginn als der neue Vertrag?
- Erlaubt der neue Vertrag die Entnahme von Kapital für selbstbewohnte Immobilien?
Kann ich ein Altersvorsorgedepot und eine Riester-Rente gleichzeitig haben?
Sie können Ihre persönliche staatliche Förderung zwischen maximal zwei Altersvorsorgeverträgen aufteilen. Grundsätzlich können Sie also zusätzlich zu einem Riester-Vertrag, den Sie weiterhin fördern lassen wollen, ab 2027 auch ein Altersvorsorgedepot oder einen Altersvorsorgevertrag abschließen und einen Teil der Förderung dorthin fließen lassen. Aber: Die alten und neuen staatlichen Förderregeln können nicht kombiniert werden. Wenn Sie neben einer Riester-Rente ein Altersvorsorgedepot abschließen, das nach den neuen Regeln gefördert wird, dann wechselt auch Ihr alter Riester-Vertrag in das neue Fördersystem. Sie können also ein Altersvorsorgedepot und einen Riester-Vertrag gleichzeitig haben, beide werden dann aber nach den neuen Regeln gefördert.
Alte und neue Förderung können nicht kombiniert werden
Das neue Altersvorsorgesystem ab 2027 soll die bisherige Riester-Förderung langfristig ablösen. Deshalb ist gesetzlich vorgesehen, dass für eine Person (eine Steuer-ID) nur eine Förderlogik angewendet wird. Die alten und neuen staatlichen Förderregeln können nicht kombiniert werden. Sobald Sie einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen, gilt diese Auswahl für Ihre gesamte förderfähige Altersvorsorge. Auch für Ihren bestehenden alten Riester-Vertrag gelten dann die neuen Förderregeln. Der alte Vertrag selbst bleibt zwar bestehen, die Förderung wird aber von den alten Riester-Förderregeln auf die neue Förderregeln nach dem Altersvorsorgereformgesetz umgestellt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr bestehender Riester-Vertrag auch 2027 nach den unveränderten alten Riester-Regeln staatlich gefördert wird, dürfen Sie keinen zusätzlichen geförderten Vertrag im neuen System abschließen. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag dann einfach wie bisher weiterführen. Alternativ können Sie in einen alten Riester-Vertrag auch ohne staatliche Förderung weiterhin einzahlen oder die Einzahlungen stoppen und den Vertrag ruhen lassen.
Wie unterscheidet sich Riester-Rente vom Altersvorsorgedepot?
Die Zulagenarten für das Altersvorsorgedepot sind dieselben wie schon früher für die Riester-Rente. Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot mit drei möglichen Zulagen: einer Grundzulage, einer Kinderzulage und einem Bonus für Berufseinsteiger:innen. Zusätzlich kann man Einzahlungen und Zulagen in der Ansparphase als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen und hat eine mögliche Steuerersparnis durch die nachgelagerte Besteuerung.
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Förderung
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Riester-Rente
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Altersvorsorgedepot (ab 2027)
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|---|---|---|
| Grundzulage | bis 175 € | bis 540 € |
| Kinderzulage | Kind geboren vor 2008: bis 185 € / Jahr | bis 300 € / Jahr pro Kind |
| Kinderzulage | Kind geboren nach 2008: bis 300 € / Jahr | bis 300 € / Jahr pro Kind |
| Mindestbeitrag | 60 € / Jahr (Sockelbetrag) | 120 € / Jahr |
| Maximal geförderter Beitrag | 2.100 € / Jahr (inkl. Zulagen) | 1.800 € / Jahr |
| Maximale Einzahlung | unbegrenzt | 6.840 € / Jahr |
Beitragsproportionale Förderung
Der Hauptunterschied zwischen dem alten und neuen Fördersystem sind die neuen Regeln für die Höhe der Förderung: Bei der Riester-Rente bekommen Sie die volle Förderung, sobald Sie einen persönlichen Mindestbeitrag (4 Prozent des Einkommens abzüglich Zulagenanspruch, maximal 2.100 Euro insgesamt) leisten. Zusätzliche Einzahlungen erhöhen dann diese Förderung nicht mehr. Beim neuen Fördersystem (Altersvorsorgedepot) ist die Förderung beitragsproportional: Je mehr Sie einzahlen, umso höher, bis zu einer maximalen Fördersumme, fällt die staatliche Zulage aus.
Grundzulage: Unterschied Riester-Rente zu Altersvorsorgedepot
Die maximale jährliche Grundzulage für das Altersvorsorgedepot ist um 365 Euro höher als die Grundzulage der Riester-Rente. Dort liegt die maximale Grundzulage bei weniger als einem Drittel davon: bei 175 Euro pro Jahr. Durch die Staffelung wird bei geringen Einzahlungen eine höhere Grundzulage erreicht. Der nötige Eigenbeitrag für die maximale Grundzulage (Mindesteigenbeitrag) für das Altersvorsorgedepot ist außerdem einfach zu berechnen, weil er sich jetzt nicht mehr anteilig aus dem Einkommen ergibt (bei Riester sind es vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahrs), sondern nur noch aus der Höhe der Einzahlung. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot beitragsproportional: Sie beginnt bei 60 Euro für die Einzahlung des Mindestbeitrags und steigt dann bei höheren Einzahlungen bis zum Maximum von 540 Euro weiter an. Bei der Riester-Rente ist die Grundzulage ein Fixbetrag von maximal 175 Euro, wenn der Mindesteigenbeitrag geleistet wird.
Kinderzulage: Unterschied Riester-Rente zu Altersvorsorgedepot
Die Regeln für die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot sind anders als die der Riester-Rente. Zwar beträgt die maximale Kinderzulage immer noch 300 Euro pro Kind und Jahr, aber: Bei der Riester-Rente haben Sie bereits Anspruch auf die volle Kinderzulage in Höhe von 300 Euro, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag (4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen) geleistet haben. Beim Altersvorsorgedepot müssen Sie mindestens 300 Euro selbst einzahlen, um die volle Kinderzulage von 300 Euro zu bekommen.
Berufseinsteiger-Bonus: Unterschied Riester-Rente zu Altersvorsorgedepot
Auch für Altersvorsorgeverträge ab 2027 (Altersvorsorgedepot, Standarddepot, Garantieprodukte) gibt es weiterhin einen Berufseinsteiger-Bonus in derselben Höhe und nach denselben Regeln wie schon bei der Riester-Rente: Wer vor seinem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnet, bekommt einmalig eine Zulage von 200 Euro.
Wohn-Riester: Altersvorsorgedepot für selbstbewohnte Immobilie nutzen
Auch im neuen Fördersystem erlaubt das Gesetz die Entnahme von Kapital aus einem Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt oder Standarddepot für eine selbstbewohnte Immobilie nach denselben Regeln wie früher beim "Wohn-Riester". Sie können das Geld verwenden, um ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu kaufen, zu bauen oder abzubezahlen. Auch für den energetischen Umbau der Immobilie darf das Geld entnommen werden, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht.
Können Anbieter die Entnahme für selbstbewohnte Immobilien ausschließen?
Nach dem Altersvorsorgereformgesetz müssen Anbieter im neuen Fördersystem die Entnahme von Kapital für eine selbstbewohnte Immobilien nicht mehr zulassen. Zukünftig kann also der Anbieter entscheiden, ob er Entnahmen für selbstbewohnte Immobilien zulässt oder nicht. Wenn Sie planen, einen Altersvorsorgevertrag, der nach dem Altersvorsorgereformgesetz staatlich gefördert wird, für die Finanzierung von Wohneigentum einzusetzen, sollten Sie schon beim Vertragsabschluss darauf achten, dass der Anbieter diese Möglichkeit zulässt.