Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab dem 01. Januar 2027 die staatliche Förderung privater Altersvorsorge überarbeitet. Das neue Fördersystem ist eine Weiterentwicklung der Riester-Rente und bietet dieselben staatlichen Zulagearten und Steuervorteile wie die Riester-Rente, aber mit veränderten Förderregeln und Förderhöhen. Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot mit drei möglichen Zulagen: einer Grundzulage, einer Kinderzulage und einem Bonus für Berufseinsteiger:innen. Zusätzlich kann man Einzahlungen und Zulagen in der Ansparphase als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen und hat eine mögliche Steuerersparnis durch die nachgelagerte Besteuerung, wenn der Steuervorteil die Zulagenhöhe übersteigt. Die Zulagen zum Altersvorsorgedepot werden vom Staat direkt in Ihr Depot eingezahlt. Wie viel Förderung Sie genau bekommen, hängt davon ab, wie alt Sie sind, wie viele Kinder Sie haben und wie viel Sie in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen.
Altersvorsorgedepot Förderung
Wie wird das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 staatlich gefördert?
Inhalt
Von Team Vorsorge, aktualisiert am 05.08.2026
- Mindestbeitrag: Wie viel muss ich einzahlen, um Förderung zu erhalten?
- Maximalbeitrag: Wie viel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
- Grundzulage: Wie hoch ist die Grundzulage?
- Kinderzulage: Wie hoch ist die Kinderzulage?
- Berufseinsteiger-Bonus: Wie hoch ist die Zulage für Berufseinsteiger:innen?
- Berechtigt: Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung?
Wann kommt die staatliche Förderung in meinem Altersvorsorgedepot an?
Die staatliche Förderung für ein bestimmtes Jahr kommt erst im Folgejahr in Ihrem Altersvorsorgedepot an. In der Regel wird die Förderung bis zum zweiten Quartal des Folgejahres ausgezahlt. Zuständig für die Prüfung und Auszahlung der staatlichen Förderung für Altersvorsorgeverträge ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA prüft für das vorausgegangene Kalenderjahr, welche Zulagen Ihnen aus diesem Jahr in welcher Höhe zustehen, und zahlt dann die Förderung für dieses vergangene Jahr in Ihr Altersvorsorgedepot ein.
Muss die Förderung für das Altersvorsorgedepot beantragt werden?
Wie schon bei der Riester-Rente muss die Förderung für das Altersvorsorgedepot beantragt werden. Sie können dies entweder jedes Jahr selbst tun oder Ihren Anbieter damit beauftragen, indem Sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Mit einem Dauerzulagenantrag wird die Förderung automatisch jedes Jahr für Sie beantragt.
Mindestbeitrag: Wie viel muss ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Um in einem Jahr die staatliche Förderung für Ihr Altersvorsorgedepot zu bekommen, müssen Sie mindestens 120 Euro pro Jahr, das sind zehn Euro pro Monat, einzahlen.
Maximalbeitrag: Wie viel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Sie können, wenn Ihr Vertrag das zulässt, in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot maximal 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auch wenn die Höchstgrenze für die staatliche Förderung eines Altersvorsorgedepots bei nur 1.800 Euro liegt, können Sie in Ihren Vertrag zusätzlich 5.040 Euro im Jahr einzahlen, wenn Ihr Vertrag das zulässt.
Wie hoch ist die Grundzulage?
- Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr
- Fördergrenze: 1.800 Euro pro Jahr. Die Förderung ist gestaffelt:
- 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Einzahlung pro Jahr
- 25 Prozent auf Einzahlungen von 360,01 bis 1.800 Euro pro Jahr
Die Höhe der Grundzulage für das Altersvorsorgedepot ist gestaffelt: Einzahlungen bis 360 Euro im Jahr werden mit 50 Prozent gefördert. Der Staat gibt also für jeden Euro noch einmal 50 Cent Förderung dazu. Einzahlungen von 360,01 Euro bis 1.800 Euro im Jahr werden mit 25 Prozent gefördert. Das sind 25 Cent für jeden eingezahlten Euro.
Fördergrenze & maximal mögliche Grundzulage
Einzahlungen sind bis maximal 6.840 Euro pro Jahr möglich. Die direkte Förderung durch die Grundzulage gibt es aber nur bis zu einer Fördergrenze von 1.800 Euro. Durch die Fördergrenze von 1.800 Euro pro Jahr ergibt sich eine maximal mögliche Grundzulage für das Altersvorsorgedepot in Höhe von 540 Euro pro Jahr. Die Grundzulage wird Ihnen jährlich auf Ihr Altersvorsorgedepot überwiesen.
Grundzulage Altersvorsorgedepot Beispielrechnung
Wenn Sie zum Beispiel 50 Euro im Monat, das sind 600 Euro im Jahr, in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen, werden die ersten 360 Euro mit 50 Prozent gefördert. Das entspricht einer Grundzulage von 180 Euro (360 x 0,5). Die restlichen 240 Euro (600 Euro - 360 Euro) werden mit 25 Prozent gefördert. Das sind nochmal 60 Euro (240 x 0,25) Grundzulage. Zusammen ergibt sich eine Grundzulage von 240 Euro im Jahr.
Grundzulage Altersvorsorgedepot Beispielrechnung Tabelle
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| Einzahlung im Monat | Einzahlung im Jahr | Grundzulage |
| 10 € | 120 € | 60 € |
| 20 € | 240 € | 120 € |
| 30 € | 360 € | 180 € |
| 40 € | 480 € | 210 € |
| 50 € | 600 € | 240 € |
| 60 € | 720 € | 270 € |
| 70 € | 840 € | 300 € |
| 80 € | 960 € | 330 € |
| 90 € | 1.080 € | 360 € |
| 100 € | 1.200 € | 390 € |
| 110 € | 1.320 € | 420 € |
| 120 € | 1.440 € | 450 € |
| 130 € | 1.560 € | 480 € |
| 140 € | 1.680 € | 510 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € |
| 167 € | 2.004 € | 540 € |
| 250 € | 3.000 € | 540 € |
| 333 € | 3.996 € | 540 € |
| 417 € | 5.004 € | 540 € |
| 570 € | 6.840 € | 540 € |
Wie hoch ist die Kinderzulage?
- 100 Prozent Förderung pro Kind auf die ersten 300 Euro Einzahlungen pro Jahr.
- Fördergrenze: 300 Euro pro Kind und pro Jahr.
- Dauer: Gekoppelt an den Bezug von Kindergeld.
- Nur ein Elternteil bekommt die Kinderzulage.
Die jährliche Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot beträgt pro Kind und Jahr 100 Prozent Ihrer Einzahlung bis zu einer Fördergrenze von 300 Euro. Wenn Sie zum Beispiel drei Kinder haben und im Jahr 300 Euro in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen, bekommen Sie für jedes Ihrer Kinder die maximale Kinderzulage von 300 Euro, also insgesamt 900 Euro Kinderzulage.
Wie lange besteht Anspruch auf Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot?
Die Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot ist an das Kindergeld gekoppelt. Sie bekommen die Kinderzulage für ein Kind nur in dem Zeitraum, in dem Sie für dieses Kind auch Kindergeld bekommen. Das ist in den häufigsten Fällen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr und mit Verlängerung (wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert) maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Können beide Elternteile die Kinderzulage für ein Altersvorsorgedepot bekommen?
Nein, die staatliche Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot wird pro Kind immer nur an einen Elternteil ausgezahlt. Die Eltern können die Kinderzulage für ein Kind nicht teilen. In der Regel erhält derjenige die Zulage, dem auch das Kindergeld zugeordnet ist. Bei Ehepaaren wird die Kinderzulage zunächst der Mutter zugeordnet. Die Eltern können aber gemeinsam festlegen, dass stattdessen der Vater die Förderung für das Kind erhalten soll. Diese Regelungen zur Zuordnung und Aufteilung der Kinderzulage waren auch bei der Riester-Rente schon so und haben sich für das Altersvorsorgedepot nicht verändert.
Kinderzulage Altersvorsorgedepot Beispielrechnung
Wenn Sie drei Kinder haben und monatlich 20 Euro, also 240 Euro im Jahr, in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen, bekommen Sie eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 720 Euro (240 Euro x 3 Kinder = 720 Euro). Zusätzlich bekommen Sie die Grundzulage. Bei einer Einzahlung von 240 Euro im Jahr wären das nochmal 120 Euro im Jahr. Um die maximal mögliche Kinderzulage für drei Kinder von 900 Euro zu erreichen, müssten Sie 300 Euro im Jahr einzahlen, das sind 25 Euro im Monat.
Wie hoch ist der Berufseinsteiger-Bonus beim Altersvorsorgedepot?
Auch für Altersvorsorgeverträge ab 2027 (Altersvorsorgedepot, Standarddepot, Garantieprodukte) gibt es weiterhin einen Berufseinsteiger-Bonus in derselben Höhe und nach denselben Regeln wie schon bei der Riester-Rente: Wer vor seinem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnet, bekommt einmalig eine Zulage von 200 Euro.
Wer hat Anspruch auf Förderung des Altersvorsorgedepots?
- Arbeitnehmer:innen (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)
- Beamtinnen & Beamte (Inländische Besoldungsempfänger)
- Neu: Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken
- Neu: Selbstständige (nach § 15 und § 18 EStG)
Anspruch auf Förderung für die neuen Produkte nach dem Altersvorsorgereformgesetz (Altersvorsorgedepot, Garantieprodukte und Standarddepot) haben alle Personen, die bereits bei der Riester-Rente förderberechtigt waren. Das sind, hauptsächlich und stark vereinfacht gesagt, alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Also alle, die Rentenbeiträge zahlen und das nicht freiwillig tun. Personen ohne eigenes Einkommen sind auch beim Altersvorsorgedepot nach denselben Regeln mittelbar förderberechtigt wie bei der Riester-Rente. Zusätzlich zu allen, die schon bei der Riester-Rente unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt waren, sind mit dem Altersvorsorgedepot auch Selbständige, Gewerbetreibende (§ 15 und § 18 EStG), wenn sie für das vorausgegangene Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken förderberechtigt.