Schützen Sie sich vor Storno­kosten bei unvorher­gesehenen Ereignissen

Reise­rücktritts­versicherung

  • Der Reise­rücktritt-­Vollschutz sichert Sie bei jeder Reise­rücktritt-Situation ab und bietet zusätzlich Schutz bei vorzeitigem Reise­abbruch, damit Sie jede Last Minute Reise sorgen­frei antreten können.
  • Sie sind vor unerwarteten Kosten geschützt, falls Sie Ihre Reise aufgrund von schweren Ereignissen einen Tag vor Reise­beginn stornieren müssen.
  • Neben der Reise­rücktritts­versicherung umfasst unser Angebot eine Verspätungs-­Versicherung und einen Sport & Aktiv-Schutz, ideal für jeden, der einmalig oder inner­halb eines Jahres Voll­schutz genießen möchte.
  • Der Jahres-Tarif ermöglicht es Ihnen, Reisen innerhalb eines Jahres unter Voll­schutz ohne zusätzlichen Aufwand zu genießen, sodass Sie flexibel bleiben.
  • Unsere 24/7 Reise-Assistance garantiert Ihnen und jeder versicherten Person schnelle und effiziente Hilfe, damit Sie jede Reise mit einem sicheren Gefühl antreten können.
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Umfassende Absicherung
Der Reise­rücktritt-Vollschutz deckt Storno­kosten bei Reise­nicht­antritt, Verspätungen und Kosten eines vorzeitigen Reise­abbruchs ab. Erstattungen gelten für versicherte Ereignisse wie schwere Erkrankungen, Verkehrs­unfälle, Beförderungs­verzögerungen und persönliche Quarantäne, was ihn zu einer umfassenden Reise­absicherung macht.
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Schon gewusst?
Ein schwerer Unfall, ein Todes­fall oder Komplikationen in der Schwangerschaft, die eine Reise unzumutbar machen, sind die häufigsten Gründe für die Stornierung einer Reise.
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Das passende Produkt für Sie
Wählen Sie zwischen zwei leistungs­starken Tarifen der Allianz Reise­rücktritts­versicherung. Hilfe bei Ihrer Wahl bekommen Sie hier in unserem Tarif­vergleich.
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Klarheit im Schadens­fall
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Kosten für verspätete Anreisen, Diebstahl von Reisedokumenten, Naturkatastrophen am Zielort und deckt einzelne Familienmitglieder auch bei getrennten Reisen. Erstattungsgrenzen liegen bei Einzel- oder Jahresreisen fest.
  • die Mehr­kosten einer verspäteten Anreise, wenn Sie aufgrund der Verspätung eines Beförderungs­unternehmens oder eines Verkehrs­unfalls die Anreise nicht recht­zeitig antreten können.
  • wenn Ihnen Reise­dokumente, die für Ihre Reise erforderlich sind, gestohlen werden.
  • wenn Natur­katastrophen am Urlaubs­ort das Fort­setzen der Reise verhindern (Reise­abbruch­versicherung).
  • im Falle einer Familien Jahres-Reise­rücktritts­versicherung sind auch die versicherten Personen versichert, wenn diese getrennt voneinander verreisen.
  • die Reise­kosten bis max. 25.000 Euro je Person / Familie / Paar oder Objekt bei Einzel­reisen bzw. 12.000 Euro je Person / Familie / Paar beim Jahres-Reise­schutz, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise absagen, stornieren oder unter­brechen müssen.
  • für sämtliche Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeit­punkt des Versicherungs-­Abschlusses bekannt, vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren. Für Vor­erkrankungen gelten besondere Regeln.
  • wenn Sie sich absichtlich selbst verletzen oder wenn Sie einen Selbstmord­versuch unter­nehmen oder Selbst­mord begehen.
  • bei Fruchtbarkeits­behandlungen oder medizinisch nicht indiziertem Schwangerschafts­abbruch.
  • bei Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder damit zusammen­hängenden körperlichen Symptomen. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden und vorschrifts­mäßig eingenommen werden.
  • für Schäden, die vorsätzlich herbei­geführt wurden.
  • bei Teilnahme an oder Training für die Teil­nahme an einem professionellen oder semi-­professionellen Sport­wettbewerb.
  • bei Teilnahme an Extrem­sport­arten und sehr risiko­reichen Sport- und Freizeit­aktivitäten.
  • bei Kern­reaktionen, -strahlung oder radioaktive Verseuchung sowie Krieg, Bürger­krieg oder kriegs­ähnliche Ereignissen.
  • bei einer voll­ständigen Einstellung der Geschäfts­tätigkeit eines Reise­anbieters auf­grund seiner Finanz­situation, mit oder ohne Insolvenz­anmeldung.
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Wie lange sind Sie unterwegs?
Die Auswahl des richtigen Tarifs richtet sich nach Ihrer Reise­frequenz. Optieren Sie für den Einzel­reisen-Tarif der Reise­rücktritts­versicherung, wenn Sie einmal jährlich verreisen oder wählen Sie den Jahres-Reise­schutz für unlimitierte Reisen innerhalb eines Jahres. Beide Optionen erlauben eine Reise­dauer von bis zu 999 Tagen pro Trip.
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Von Camping­urlaub, über Back­packen bis Kreuz­fahrt
Eine Garantie für ungestörten Urlaub kann niemand geben – doch mit einer Reise­rücktritts­versicherung sind Sie weltweit gegen Stornierungs­kosten, etwa für Flüge oder Hotel­buchungen, umfassend geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf sämtliche Arten von Reisen.
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Selbst­beteiligung
Indem Sie sich für eine Selbst­beteiligung entscheiden, reduzieren Sie die Prämie Ihrer Reise­rücktritts­versicherung. Die Selbst­beteiligung, auch Selbst­behalt oder Eigen­anteil genannt, definiert den Betrag, den Sie im Falle von Stornierungs­kosten selbst über­nehmen.

Die Selbst­beteiligung (Selbst­behalt) liegt bei 20 Prozent des erstattbaren Schadens, wobei der Mindest­betrag bei 25 Euro pro Person oder Objekt liegt.

Es ist wichtig zu berück­sichtigen, dass Ihr finanzieller Eigen­anteil bei hoch­preisigen oder besonders kurz­fristigen Stornierungen erheblich sein kann. Bei Stornierungs­kosten von beispiels­weise 1.000 Euro bedeutet eine Selbst­beteiligung von 20 Prozent, dass Sie 200 Euro selbst tragen müssen.

Alternativ stehen Tarife zur Verfügung, die eine Versicherung ohne Selbst­beteiligung bieten.

Richtigen Zeit­punkt beachten
Umfassender Schutz durch eine Reise­rücktritts­versicherung ist essentiell und muss normaler­weise bis 30 Tage vor Reise­beginn erfolgen. Bei Last-Minute-Buchungen inner­halb von 29 Tagen vor der Reise ist der Abschluss innerhalb von drei Tagen nach der Buchung erforderlich, um vor hohen Storno­kosten geschützt zu sein, mit der Flexibilität bei Jahres­versicherungen auch kurz­fristig gebuchte Reisen abzusichern.

Die Absicherung durch eine Reise­rücktritts­versicherung muss grund­sätzlich bis spätestens 30 Tage vor Reise­antritt erfolgen. Für Last-Minute-Buchungen, also Reisen, die 29 Tage oder weniger vor dem Start gebucht werden, ist der Abschluss der Versicherung sofort oder binnen drei Tagen nach Buchung not­wendig, um gegen hohe Storno­kosten geschützt zu sein.

Zum Beispiel, wenn Sie am 10. Mai einen Trip nach Mailand für den 18. Mai buchen, müssen Sie die Versicherung am Tag der Buchung oder spätestens bis zum 13. Mai abschließen. Jahres­versicherungen bieten dabei den Vorteil, dass auch kurz­fristig gebuchte Reisen abgedeckt werden können, sofern die Versicherung zeitnah nach der Buchung abgeschlossen wird.

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Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich eine Reise nicht antreten kann?
Nach der Reise­buchung, falls ein unvorher­gesehenes Ereignis wie ein Fahrrad­unfall den Antritt verhindert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Anschließend erstattet die Versicherung die Storno­kosten, abzüglich einer eventuellen Selbst­beteiligung, auf das Konto der versicherten Person.
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Der Abschluss muss innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vor dem geplanten Reise­antritt erfolgen.
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Die Vorfreude steigt! Die Reise ist gebucht, der Abreise­tag rückt näher.
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Am Tag vor dem Abflug stürzen Sie so un­glücklich mit dem Fahr­rad, dass Sie im Kranken­haus landen. Sie können die Reise nicht antreten.
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Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit Zertifikat
Reichen Sie hier das ärzt­liche Attest (bzw. den jeweiligen Stornierungs­grund) im Original ein.
Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit Zertifikat
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Die Storno­kosten seitens des Reise­veranstalters (abzüglich evtl. vereinbarter Selbst­beteiligung) wird Ihnen auf Ihr angegebenes Konto erstattet.
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Im Fall der Fälle
Die Reise­rücktritts­versicherung bietet finanziellen Schutz bei unvorher­gesehenen Ereignissen, die eine Stornierung oder Änderung von Reise­plänen erforderlich machen. Sie deckt die Storno­kosten ab, falls Reisende ihre geplante Reise aufgrund von Krank­heit, Unfall oder anderen versicherten Gründen nicht antreten können.
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Häufige Fragen
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Reise­rücktritts­­versicherung und einer Reise­abbruch­versicherung?

    Mit der Reise­rücktritts­versicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen ab, sollten Sie aufgrund von Krankheit oder anderen anerkannten Gründen nicht in der Lage sein, Ihre geplante Reise anzutreten. Im Falle eines notwendigen vorzeitigen Reise­abbruchs deckt die Reise­abbruch­versicherung die Kosten für ungenutzte Reise­leistungen, wie etwa nicht wahr­genommene Veranstaltungs­tickets.

    Allianz Travel bietet mit dem Reise­rücktritt-­Vollschutz eine Kombination beider Versicherungen, gewähr­leistet somit einen umfassenden Schutz für die gesamte Reise­dauer, unabhängig vom Zeit­punkt des Vor­falls.

  • Was ist besser – Reise sofort stornieren oder mit der Entscheidung warten?

    Die Entscheidung, eine Reise sofort zu stornieren oder mit der Stornierung zu warten, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Stornierungs­richtlinien Ihres Reise­anbieters, die Nähe zum Reise­datum und die Umstände, die zur Überlegung führen.

    Sofort stornieren:

    • Vorteil: Bei sofortiger Stornierung wissen Sie genau, wo Sie stehen und welche Kosten auf Sie zukommen. Manche Tarife bieten günstigere Storno­konditionen bei frühzeitiger Stornierung.
    • Nachteil: Sie könnten voreilig handeln, falls sich die Situation verbessert oder wenn flexible Umbuchungs­optionen zur Verfügung stehen, die später bekannt gegeben werden.

    Abwarten:

    • Vorteil: Abwarten gibt Ihnen Zeit, die Entwicklung der Umstände zu beobachten. Bei kurz­fristigen Verbesserungen der Situation (z.B. Aufhebung von Reise­warnungen) könnten Sie die Reise wie geplant antreten. Zudem bieten manche Reise­anbieter bei näher rückendem Reise­datum flexiblere Stornierungs­bedingungen oder Umbuchungs­möglich­keiten an.
    • Nachteil: Das Risiko besteht darin, dass die Storno­kosten steigen, je näher das Reise­datum rückt. Einige Tarife erhöhen die Selbst­beteiligung oder schließen eine Erstattung in bestimmten Zeit­räumen vor der Abreise aus.

    Sie erreichen unsere kosten­lose Storno­beratung unserer Medizinischen Assistance 24 Stunden am Tag unter:

    +49 89 62424-245

  • Was tun, wenn ich im Urlaubs krank werde?

    Es ist wichtig zu wissen, dass gemäß § 9 des Bundes­urlaubs­gesetzes die Tage, an denen Sie während Ihres Urlaubs krankheits­bedingt ausfallen, Ihnen nicht von Ihrem Urlaubs­kontingent abgezogen werden können. Sie haben das Recht, diese Tage zu einem späteren Zeit­punkt nach­zuholen. Voraus­setzung dafür ist allerdings, dass Sie eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) vorlegen können – dies gilt auch bei Erkrankungen im Ausland.

    Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Urlaub und Krank­schreibung.

  • Welche Nachweise muss ich vorlegen, wenn die Reise storniert wurde?

    Bei einer Stornierung aufgrund von versicherten Gründen müssen Sie dokumentierte Beweise vorlegen, wie ärztliche Atteste bei Krank­heit, Todes­urkunden bei einem Todes­fall in der Familie oder Nach­weise über unvorher­gesehene Ereignisse wie Job­verlust.
  • Muss ich meine Reiserücktrittsversicherung kündigen?

    Eine separate Kündigung der Reise­rücktritts­versicherung ist in der Regel nicht not­wendig, wenn Sie sie als Einmal­versicherung für eine spezifische Reise abgeschlossen haben, da sie automatisch mit dem Ende der Reise ausläuft.

    Der Jahres-Reise­rücktritt-Voll­schutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres und verlängert sich nach Ablauf des Jahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen.

  • Ist die Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar?

    In der Regel ist eine Reise­rücktritts­versicherung nicht steuer­lich absetzbar, da sie als private Ausgabe gilt, die dem persönlichen Lebens­bereich zuzuordnen ist. Aus­nahmen können gelten, wenn die Reise beruflich bedingt ist und die Versicherung als notwendige Ausgabe für die berufliche Tätig­keit nach­gewiesen werden kann. In solchen Fällen sollten Sie sich für eine genaue Einschätzung an einen Steuer­berater wenden.
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Service und Kontakt
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