0800 4 720 112 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Glas­versicherung

Zuverlässiger Schutz bei Glasbruch in Haus und Wohnung
Allianz Glasversicherung: Eine neue Fensterscheibe wird eingesetzt

Eine Glasversicherung schützt Sie vor den Kosten, wenn Glasflächen wie Fenster, Türen oder Mobiliar wie ein Glastisch oder eine Duschkabine zu Bruch gehen – etwa durch ein Missgeschick im Alltag, spielende Kinder oder Haustiere. Glasbruchschäden sind in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht mitversichert, es sei denn, sie werden durch ein versichertes Ereignis wie Sturm oder Hagel verursacht. Bei der Allianz können Sie diese Lücke durch Zusatzbausteine schließen: Mit dem Glasschutz Hausrat sichern Sie Ihre Innenverglasung wie Vitrinen, Ceran-Kochfelder oder Duschkabinen ab. Der Glasschutz Gebäude schützt die Außenverglasung Ihres Zuhauses, beispielsweise Scheiben von Fenstern oder Terrassentüren, und lässt sich sowohl zur Wohngebäude- als auch zur Hausratversicherung ergänzen. So sorgen Sie für einen umfangreichen Schutz Ihrer Glasflächen – innen wie außen.

Welche Versicherung bei einem Glasschaden zahlt, hängt davon ab, wo der Schaden entstanden und wie er verursacht wurde. Generell gilt: Entsteht im Haushalt an beispielsweise Ihrem Mobiliar ein Schaden, ist im Regelfall die Hausratversicherung zuständig. Bei einem Schaden am Gebäude oder an Gebäudeteilen greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung.

Allerdings: Haben sie keinen speziellen Glasschutz abgeschlossen, leisten beide Versicherungen der Allianz üblicherweise nur, wenn der Glasschaden durch ein bereits in der Standarddeckung versichertes Ereignis wie Sturm, Hagel oder Einbruch entstanden ist. Bei einem Missgeschick im Alltag oder einem Schaden durch beispielsweise spielende Kinder springt der Schutz nur in Kombination mit dem entsprechenden Baustein "Glasschutz" ein.

Bei der Allianz stehen Ihnen zwei Glasschutz-Zusatzbausteine zur Verfügung, die Sie flexibel kombinieren können:

In der Tabelle erläutern wir Ihnen, wann im Fall eines Glasschadens welche Absicherung nötig ist:

Wischen um mehr anzuzeigen

Schadensfall
Ohne Glasschutz-Baustein
Mit Glasschutz-Baustein
Zerbrochenes Fenster am Haus durch Sturm Wohngebäudeversicherung  
Zerbrochenes Fenster am Haus oder Wohnung durch Missgeschick Keine Leistung Wohngebäudeversicherung mit Glasschutz Gebäude oder Hausratversicherung mit Glasschutz Gebäude
Zerbrochene Glastür im Wohnzimmer Ihrer Mietwohnung durch ein Missgeschick Keine Leistung Hausratversicherung mit Glasschutz Hausrat
Bei einem Einbruchdiebstahl in Ihrem Zuhause wird eine Vitrine zerbrochen Hausratversicherung  
Kaputtes Cerankochfeld Ihrer eigenen Küche durch einen Topf Keine Leistung Hausratversicherung mit Baustein Glasschutz Hausrat
Glasdach am Haus zerbrochen durch Hagel Wohngebäudeversicherung  
Aquarium in Ihrem Zuhause wird von Ihren spielenden Kindern umgestoßen und zerbricht Keine Leistung Hausratversicherung mit Baustein Glasschutz Hausrat
Verglasung des Balkons Ihrer Eigentumswohnung ist durch Vogelschlag gesprungen Keine Leistung Hausratversicherung mit Baustein Glasschutz Gebäude
  • Hausratversicherung zusammen mit dem Glasschutz Hausrat und / oder Glasschutz Gebäude kombinieren und Tarif berechnen.
  • Wohngebäudeversicherung zusammen mit dem Baustein Glasschutz Gebäude kombinieren und Tarif berechnen.
  • Unsere Berater:innen informieren Sie gerne unverbindlich zum Thema Glasversicherung.

Bei Glasbruch entstehen oft hohe Kosten für die Reparatur oder den Ersatz. Eine Glas­versicherung schützt vor uner­warteten finan­ziellen Belas­tungen und sorgt dafür, dass Schäden schnell und unkom­pliziert behoben werden.

Eine Glasbruchversicherung lohnt sich unter anderem für:

Empfehlung: Zusatzbaustein Glasschutz Gebäude

Warum? Viele fest verbaute Glasflächen im Eigenheim wie Fenster, Glastüren oder auch ein Wintergarten haben im Falle eines Schadens einen hohen Wiederbeschaffungswert und verursachen hohe Einbaukosten. Schäden durch Missgeschicke oder Spannungsrisse sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für diese Schadenfälle sichert Sie der Baustein Glasschutz Gebäude ab.

Empfehlung: Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat

Warum? Mit heranwachsenden Kindern im Haushalt geht bei Spiel oder Unachtsamkeit schon öfter mal etwas zu Bruch. Typische Glasbuchschäden wie an einer Vitrine, einem Glastisch oder am Cerankochfeld sind im Alltag schnell passiert – und teuer zu ersetzen. Die Hausratversicherung alleine springt bei Glasbruchschäden durch Kinder nicht ein, zur umfangreichen Absicherung benötigen Sie den Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat.

Empfehlung: beide Zusatzbausteine – Glasschutz Gebäude und Hausrat

Warum? Eine hochwertige Ausstattung wie eine Einbauküche mit Glasfronten und Induktionskochfeld, Glasduschkabinen oder teure Designmöbel mit Glas sollten Sie für den Fall eines Bruchschadens absichern, da es ansonsten sehr kostspielig werden kann. Die Innenverglasung wie bewegliche Glasmöbel oder das Induktionskochfeld sind mit dem Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat versichert. Die Außenverglasungen (z. B. Scheiben von Fenstern) sichern Sie über den Zusatzbaustein Glasschutz Gebäude ab.

Empfehlung: Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat

Warum? Glas, das zu Ihrer eigenen Einrichtung gehört, wie ein großer Standspiegel, Glastisch oder das Cerankochfeld Ihrer eigenen Küche, ist bei Bruchschäden nur über die Hausratversicherung in Kombination mit dem Baustein Glasschutz Hausrat versichert. Vor allem wenn in Ihrer Wohnung noch Kinder und Haustiere leben, erhöht sich das Schadenrisiko und Sie sollten sich vor hohen Kosten im Schadenfall absichern. Das Gebäudeglas liegt in der Verantwortung des Vermieters oder der Vermieterin. Bei Glasschäden am Gebäude greift die Versicherung der Vermieterin oder des Vermieters.

Vom Versicherungsschutz bei Glasbruch ausge­nommen sind folgende Sonder­fälle:

  • Schäden durch Abnutzung oder Alterung
  • Kratzer, Schrammen und Muschel­ausbrüche (Kerben)
  • Absichtlich herbeigeführte Schäden vom Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin
  • Schäden, die bereits vor Vertrags­beginn bestanden
  • Schäden an Verglasungen, die noch nicht fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind

Der Glasschutz Hausrat schließt folgende Gegenstände vom Versicherungsschutz aus:

  • Trinkgläser
  • Beleuchtungskörper
  • Blumenvasen
  • Handspiegel
  • Fernseher-, Computer- und Handy­bildschirme. Ihren Computer samt Bildschirm oder Ihr Notebook können Sie über den Gegenstandsschutz gegen Beschädigung versichern.

Der Glasschutz Gebäude schließt folgende Gegenstände vom Versicherungsschutz aus:

  • Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
  • Werbeanlagen
  • Wellplatten
  • Mehrscheiben-Isolierverglasungen (bei undichten Randverbindungen)

Wie hoch die Beiträge Ihrer Glasversicherung ausfallen, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:

Sie können Ihre individuellen Kosten für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und den jeweiligen Preis für die Bausteine sofort in unserem Online-Tarifrechner ermitteln.

Wünschen Sie noch eine individuelle Beratung zur Glasversicherung? Kontaktieren Sie uns über den unten stehenden Button "Beratung vereinbaren". Bei unseren Beratern und Beraterinnen können Sie sich auch über Kombinations- und Paketangebote informieren. Wir beraten Sie gerne. 

  • Berechnen Sie jetzt online Ihren persön­lichen Tarif für Ihre Haus­ratver­sicherung und ermitteln Sie den Preis für die Glasschutz-Bausteinr.
  • Berechnen Sie jetzt online Ihren persön­lichen Tarif für Ihre Haus­ratver­sicherung und ermitteln Sie den Preis für den Glasschutz-Baustein.
  • Unsere Berater:innen informieren Sie gerne unverbindlich zum Thema Glasversicherung.
Was möchten Sie noch zur Glas­versiche­rung wissen?

Zahlt die Glasversicherung bei Eigenverschulden?

Ja. Schäden durch Eigenverschulden sind in den Glasschutz-Bausteinen der Hausrat­versicherung und Wohn­gebäude­versicherung der Allianz mit abgedeckt. Einzige Ausnahme sind von der Versicherungs­nehmerin oder dem Versicherungs­nehmer vorsätzlich herbei­geführte Schäden.

Muss ich als Mieter:in eine Glasversicherung abschließen?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Glas­versicherung gibt es für Mieter:innen nicht. Die Glasversicherung für den Haushalt ist für Mieter:innen ein optionaler Schutz, der vor allem Ihre eigene Innenverglasung absichert. Außenverglasungen gehören üblicherweise zum Gebäude und sind Sache des Vermieters oder der Vermieterin.

Ist eine Glasversicherung steuerlich absetzbar?

Konsultieren Sie hierzu Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Ob Sie Ihre Glas­versiche­rung von der Steuer absetzen können, ist unter anderem davon abhängig, ob Sie die Immobilie gewerblich nutzen oder es sich um privat genutzten Wohnraum handelt. Diese steuerliche Unterscheidung gilt sowohl für den Zusatz­bau­stein der Hausrat- als auch für den der Wohn­gebäude­versiche­rung.

Kann ich als Vermieter:in die Glasversicherung auf Mieter:innen umlegen?

Ja, das ist möglich. Da Glasversicherungen Sachversicherungen sind, sind die Prämien für Eigen­tümer:innen einer Mietwohnung oder eines Hauses umlagefähig. Nach § 2 Ziffer 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können Sie Aufwendungen und Glas­versicherungs­kosten in der Neben­kosten­abrechnung ausweisen – als Einzelkosten oder unter dem Punkt "Sachversicherungen".

Haben Sie noch Fragen zu den Allianz Glas­versicherungen?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Glasversicherung.