Eine Glasversicherung schützt Sie vor den Kosten, wenn Glasflächen wie Fenster, Türen oder Mobiliar wie ein Glastisch oder eine Duschkabine zu Bruch gehen – etwa durch ein Missgeschick im Alltag, spielende Kinder oder Haustiere. Glasbruchschäden sind in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht mitversichert, es sei denn, sie werden durch ein versichertes Ereignis wie Sturm oder Hagel verursacht. Bei der Allianz können Sie diese Lücke durch Zusatzbausteine schließen: Mit dem Glasschutz Hausrat sichern Sie Ihre Innenverglasung wie Vitrinen, Ceran-Kochfelder oder Duschkabinen ab. Der Glasschutz Gebäude schützt die Außenverglasung Ihres Zuhauses, beispielsweise Scheiben von Fenstern oder Terrassentüren, und lässt sich sowohl zur Wohngebäude- als auch zur Hausratversicherung ergänzen. So sorgen Sie für einen umfangreichen Schutz Ihrer Glasflächen – innen wie außen.
Glasversicherung
Welche Versicherung übernimmt den Glasschaden?
Welche Versicherung bei einem Glasschaden zahlt, hängt davon ab, wo der Schaden entstanden und wie er verursacht wurde. Generell gilt: Entsteht im Haushalt an beispielsweise Ihrem Mobiliar ein Schaden, ist im Regelfall die Hausratversicherung zuständig. Bei einem Schaden am Gebäude oder an Gebäudeteilen greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung.
Allerdings: Haben sie keinen speziellen Glasschutz abgeschlossen, leisten beide Versicherungen der Allianz üblicherweise nur, wenn der Glasschaden durch ein bereits in der Standarddeckung versichertes Ereignis wie Sturm, Hagel oder Einbruch entstanden ist. Bei einem Missgeschick im Alltag oder einem Schaden durch beispielsweise spielende Kinder springt der Schutz nur in Kombination mit dem entsprechenden Baustein "Glasschutz" ein.
Bei der Allianz stehen Ihnen zwei Glasschutz-Zusatzbausteine zur Verfügung, die Sie flexibel kombinieren können:
- Glasschutz Hausrat: schützt die Innenverglasung (z. B. Duschkabinen oder Innentüren aus Glas) und kann in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden.
- Glasschutz Gebäude: deckt die Außenverglasung (z. B. Scheiben von Fenstern oder Außentüren) ab und kann sowohl mit der Hausrat- als auch mit der Wohngebäudeversicherung kombiniert abgeschlossen werden.
In der Tabelle erläutern wir Ihnen, wann im Fall eines Glasschadens welche Absicherung nötig ist:
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Schadensfall
|
Ohne Glasschutz-Baustein
|
Mit Glasschutz-Baustein
|
|---|---|---|
| Zerbrochenes Fenster am Haus durch Sturm | Wohngebäudeversicherung | |
| Zerbrochenes Fenster am Haus oder Wohnung durch Missgeschick | Keine Leistung | Wohngebäudeversicherung mit Glasschutz Gebäude oder Hausratversicherung mit Glasschutz Gebäude |
| Zerbrochene Glastür im Wohnzimmer Ihrer Mietwohnung durch ein Missgeschick | Keine Leistung | Hausratversicherung mit Glasschutz Hausrat |
| Bei einem Einbruchdiebstahl in Ihrem Zuhause wird eine Vitrine zerbrochen | Hausratversicherung | |
| Kaputtes Cerankochfeld Ihrer eigenen Küche durch einen Topf | Keine Leistung | Hausratversicherung mit Baustein Glasschutz Hausrat |
| Glasdach am Haus zerbrochen durch Hagel | Wohngebäudeversicherung | |
| Aquarium in Ihrem Zuhause wird von Ihren spielenden Kindern umgestoßen und zerbricht | Keine Leistung | Hausratversicherung mit Baustein Glasschutz Hausrat |
| Verglasung des Balkons Ihrer Eigentumswohnung ist durch Vogelschlag gesprungen | Keine Leistung | Hausratversicherung mit Baustein Glasschutz Gebäude |
Für wen ist eine Glasbruchversicherung sinnvoll?
Bei Glasbruch entstehen oft hohe Kosten für die Reparatur oder den Ersatz. Eine Glasversicherung schützt vor unerwarteten finanziellen Belastungen und sorgt dafür, dass Schäden schnell und unkompliziert behoben werden.
Eine Glasbruchversicherung lohnt sich unter anderem für:
Eigentümer:innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses
Empfehlung: Zusatzbaustein Glasschutz Gebäude
Warum? Viele fest verbaute Glasflächen im Eigenheim wie Fenster, Glastüren oder auch ein Wintergarten haben im Falle eines Schadens einen hohen Wiederbeschaffungswert und verursachen hohe Einbaukosten. Schäden durch Missgeschicke oder Spannungsrisse sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für diese Schadenfälle sichert Sie der Baustein Glasschutz Gebäude ab.
Familie mit Kindern
Empfehlung: Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat
Warum? Mit heranwachsenden Kindern im Haushalt geht bei Spiel oder Unachtsamkeit schon öfter mal etwas zu Bruch. Typische Glasbuchschäden wie an einer Vitrine, einem Glastisch oder am Cerankochfeld sind im Alltag schnell passiert – und teuer zu ersetzen. Die Hausratversicherung alleine springt bei Glasbruchschäden durch Kinder nicht ein, zur umfangreichen Absicherung benötigen Sie den Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat.
Wohnungseigentümer:innen mit gehobener Ausstattung
Empfehlung: beide Zusatzbausteine – Glasschutz Gebäude und Hausrat
Warum? Eine hochwertige Ausstattung wie eine Einbauküche mit Glasfronten und Induktionskochfeld, Glasduschkabinen oder teure Designmöbel mit Glas sollten Sie für den Fall eines Bruchschadens absichern, da es ansonsten sehr kostspielig werden kann. Die Innenverglasung wie bewegliche Glasmöbel oder das Induktionskochfeld sind mit dem Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat versichert. Die Außenverglasungen (z. B. Scheiben von Fenstern) sichern Sie über den Zusatzbaustein Glasschutz Gebäude ab.
Mieter:innen einer Wohnung
Empfehlung: Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat
Warum? Glas, das zu Ihrer eigenen Einrichtung gehört, wie ein großer Standspiegel, Glastisch oder das Cerankochfeld Ihrer eigenen Küche, ist bei Bruchschäden nur über die Hausratversicherung in Kombination mit dem Baustein Glasschutz Hausrat versichert. Vor allem wenn in Ihrer Wohnung noch Kinder und Haustiere leben, erhöht sich das Schadenrisiko und Sie sollten sich vor hohen Kosten im Schadenfall absichern. Das Gebäudeglas liegt in der Verantwortung des Vermieters oder der Vermieterin. Bei Glasschäden am Gebäude greift die Versicherung der Vermieterin oder des Vermieters.
In welchen Fällen zahlt die Glasversicherung nicht?
Vom Versicherungsschutz bei Glasbruch ausgenommen sind folgende Sonderfälle:
- Schäden durch Abnutzung oder Alterung
- Kratzer, Schrammen und Muschelausbrüche (Kerben)
- Absichtlich herbeigeführte Schäden vom Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin
- Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn bestanden
- Schäden an Verglasungen, die noch nicht fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Der Glasschutz Hausrat schließt folgende Gegenstände vom Versicherungsschutz aus:
- Trinkgläser
- Beleuchtungskörper
- Blumenvasen
- Handspiegel
- Fernseher-, Computer- und Handybildschirme. Ihren Computer samt Bildschirm oder Ihr Notebook können Sie über den Gegenstandsschutz gegen Beschädigung versichern.
Der Glasschutz Gebäude schließt folgende Gegenstände vom Versicherungsschutz aus:
- Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
- Werbeanlagen
- Wellplatten
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen (bei undichten Randverbindungen)
Wie hoch sind die Kosten einer Glasversicherung?
Wie hoch die Beiträge Ihrer Glasversicherung ausfallen, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:
- Wohnfläche
- Höhe der Selbstbeteiligung
Sie können Ihre individuellen Kosten für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und den jeweiligen Preis für die Bausteine sofort in unserem Online-Tarifrechner ermitteln.
Wünschen Sie noch eine individuelle Beratung zur Glasversicherung? Kontaktieren Sie uns über den unten stehenden Button "Beratung vereinbaren". Bei unseren Beratern und Beraterinnen können Sie sich auch über Kombinations- und Paketangebote informieren. Wir beraten Sie gerne.
Zahlt die Glasversicherung bei Eigenverschulden?
Ja. Schäden durch Eigenverschulden sind in den Glasschutz-Bausteinen der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung der Allianz mit abgedeckt. Einzige Ausnahme sind von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Muss ich als Mieter:in eine Glasversicherung abschließen?
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Glasversicherung gibt es für Mieter:innen nicht. Die Glasversicherung für den Haushalt ist für Mieter:innen ein optionaler Schutz, der vor allem Ihre eigene Innenverglasung absichert. Außenverglasungen gehören üblicherweise zum Gebäude und sind Sache des Vermieters oder der Vermieterin.
Ist eine Glasversicherung steuerlich absetzbar?
Konsultieren Sie hierzu Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Ob Sie Ihre Glasversicherung von der Steuer absetzen können, ist unter anderem davon abhängig, ob Sie die Immobilie gewerblich nutzen oder es sich um privat genutzten Wohnraum handelt. Diese steuerliche Unterscheidung gilt sowohl für den Zusatzbaustein der Hausrat- als auch für den der Wohngebäudeversicherung.
Kann ich als Vermieter:in die Glasversicherung auf Mieter:innen umlegen?
Ja, das ist möglich. Da Glasversicherungen Sachversicherungen sind, sind die Prämien für Eigentümer:innen einer Mietwohnung oder eines Hauses umlagefähig. Nach § 2 Ziffer 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können Sie Aufwendungen und Glasversicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung ausweisen – als Einzelkosten oder unter dem Punkt "Sachversicherungen".