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Altersvorsorge-Reform

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027
Altersvorsorgedepot - Altersvorsorgereform: Eine Familie bestehend aus Großeltern, Eltern und zwei Kindern, steht lächelnd im Grünen

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist beschlossen und tritt ab 1. Januar 2027 in Kraft. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurde die staatliche Förderung privater Altersvorsorge überarbeitet. Das neue Fördersystem ist eine Weiterentwicklung der Riester-Rente und bietet dieselben staatlichen Zulagearten und Steuervorteile wie die Riester-Rente, aber mit veränderten Förderregeln und Förderhöhen. Ab 2027 werden neue Formen privater Altersvorsorge gefördert, erstmals auch Altersvorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie.

Der Staat fördert ab 2027 neue Formen der privaten Altersvorsorge. Neben Garantieprodukten mit 100 oder 80 Prozent Beitragsgarantie zum Rentenbeginn werden erstmals auch Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie gefördert. Als vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots wird zusätzlich das Standarddepot eingeführt.

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Produkt
Beitragsgarantie
Altersvorsorgevertrag 100 oder 80 Prozent zum Rentenbeginn
Altersvorsorgedepot keine
Standarddepot keine

Der Staat fördert mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027 auch weiterhin Altersvorsorgeverträge mit voller Beitragsgarantie. Zusätzlich sind ab 2027 auch Altersvorsorgeprodukte mit einer reduzierten Beitragsgarantie von 80 Prozent zum Rentenbeginn förderfähig. Die abgesenkte Beitragsgarantie von 80 Prozent eignet sich für Kundinnen und Kunden, die eine chancenorientierte Altersvorsorge mit einem Maß an Sicherheit verbinden wollen.

Mit einer Beitragsgarantie (auch Kapitalgarantie oder Beitragserhaltungszusage genannt) garantiert der Anbieter eines Altersvorsorgeprodukts, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen, oder ein festgelegter Anteil davon, zur Verfügung stehen. Der Anbieter muss durch die Art der Anlage sicherstellen, dass das angesparte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase nicht unter dem garantierten Betrag liegt.

Ein erklärtes Ziel der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist es, die Renditechancen des Kapitalmarkts stärker zu nutzen, damit Anlegerinnen und Anlegern im Alter mehr Geld zur Verfügung steht. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz fördert der Staat ab 2027 deshalb zum ersten Mal auch Altersvorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie. Das Ende der Beitragsgarantie als feste Voraussetzung für die Förderung der privaten Altersvorsorge eröffnet allen Anbietern größere Spielräume bei der Kapitalanlage. Auch kapitalmarktorientiertere Altersvorsorgeprodukte, zum Beispiel auf der Basis von Fonds und ETFs, werden ab 2027 staatlich gefördert.

Im Gesetz wird diese neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ohne Beitragsgarantie als "Altersvorsorgedepot" bezeichnet (Altersvorsorgedepot-Vertrag nach §1 Abs.1b Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, AltZertG). Der Begriff Altersvorsorgedepot wird oft unscharf für alle neuen Förderprodukte und das gesamte Fördersystem verwendet. Streng genommen ist ein Altersvorsorgedepot nach dem Altersvorsorgereformgesetz immer ein Altersvorsorgevertrag ohne Beitragsgarantie, im Gegensatz zu Altersvorsorgeverträgen mit Beitragsgarantie (Garantieprodukte).

Das sogenannte "Standarddepot" (Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge nach § 1 Abs. 1c, AltZertG) ist eine reduzierte Variante des Altersvorsorgedepots. Es richtet sich an Sparerinnen und Sparer, die von der neuen staatlichen Förderung profitieren möchten, ohne selbst (viele) Anlageentscheidungen treffen zu müssen. Es enthält zwei vom Anbieter ausgewählte Fonds mit unterschiedlichen Risikoklassen. Im Rahmen eines Lebenszyklusmodells werden in den letzten fünf Jahren der Laufzeit die Anteile dieser Fonds umgeschichtet, um das Anlagerisiko zu reduzieren.

Das Ziel der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wird in der Gesetzesbegründung des Altersvorsorgereformgesetzes beschrieben: "Ziel dieser Reform ist es, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. [...] Dafür soll die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter werden, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen."

Das Altersvorsorgereformgesetz ist ein Änderungsgesetz. Es stellt kein eigenständiges Regelwerk dar, sondern enthält zahlreiche Änderungen vor allem am Einkommensteuergesetz (EStG) und am Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), die bis auf wenige Ausnahmen zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Den vollständigen Gesetzestext des Altersvorsorgereformgesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr. 156 vom 26. Mai 2026.

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist beschlossen und wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD in der 2./3. Lesung am 27.03.2026 verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 08.05.2026 in seiner 1065. Sitzung zugestimmt. Sie können das Altersvorsorgedepot ab dem 01.01.2027 abschließen. Erste staatliche Förderungen wird die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) frühestens ab 2028 auszahlen.

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