- Lehrer:innen und Lehrkräfte im Refrendariat tragen große Verantwortung für das Wohlergehen anderer und benötigen deshalb einen besonderen Versicherungsschutz.
- Für verbeamtete Lehrer:innen im Schuldienst gelten andere gesetzliche Regelungen als für angestellte Lehrkräfte.
- Zum Beispiel können verbeamtete Lehrer:innen bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung von der Beihilfe ihres Dienstherrn profitieren.
- Die Allianz bietet für Sie als Lehrkraft, Lehramtsanwärter:in oder Referendar:in spezielle und umfassende Lehrerversicherungen, die gezielt auf die Anforderungen und Risiken Ihres Berufes zugeschnitten sind.
Wichtige Versicherungen für Lehrer:innen
Versicherungen für Lehrer:innen
Welche Versicherungen sind für Lehrkräfte sinnvoll?
Folgende Versicherungen sind für Lehrer:innen besonders geeignet:
Versicherungsschutz an das individuelle Arbeitsverhältnis angepasst
Versicherungen für freiberufliche Lehrer:innen
Versicherungen für verbeamtete Lehrer:innen
Dienstunfähigkeitsversicherung als essenzielle Versicherung für verbeamtete Lehrer:innen
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gilt für verbeamtete Lehrer:innen als essenziell und wird sogar vom Staat empfohlen. Kann ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Probleme den Beruf nicht mehr ausüben, darf der Dienstherr die betreffende Person wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand schicken. Dieser Fall kann eintreten noch bevor ein Arzt eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert hat. Hoher Lärmpegel, Konflikte mit Schülern und permanenter Druck von Seiten der Eltern können die Gesundheit beeinträchtigen. Häufige Ursache für Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften sind zum Beispiel Depressionen und Burnout.
Diese Erkrankungen können zur Dienstunfähigkeit führen:
- Psychische Erkrankungen
- Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Herzerkrankungen
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystem
- Erkrankungen der Augen und Ohren
- Sonstige Erkrankungen
Wird eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt, so hat diese Lehrkraft grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts steigt zudem mit den Dienstjahren und ist insbesondere bei jüngeren verbeamteten Lehrkräften oft nicht ausreichend, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Versorgungslücke schließen. Vor allem jüngere Lehrkräfte im Refrendariat sollten sich daher frühzeitig um den Abschluss einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kümmern.
Beispiel für die Versorgungslücke im Fall der Dienstunfähigkeit bei einer verbeamteten Lehrkraft:
Das bisherige monatliche Einkommen der Lehrkraft liegt bei 2.900 € (netto). Nach einer festgestellten Dienstunfähigkeit erhält sie ein Ruhegehalt von 1.600 € (netto). Die Differenz zum ursprünglichen Nettogehalt liegt bei 1.300 €. Das ist die Versorgungslücke, die durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden sollte.
Wichtig ist bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, dass eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Die Dienstunfähigkeitsklausel regelt, in welchen Fällen verbeamtete Lehrkräfte Leistungen bekommen. Nur mit einer echten DU-Klausel sind Sie vollumfänglich abgesichert, das heißt, der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Die Tatsache, dass Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand geschickt hat, reicht aus, um die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherungen zu erhalten.
Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete Lehrer:innen
Die Diensthaftpflichtversicherung, auch private Berufshaftpflichtversicherung genannt, ist für verbeamtete Lehrer:innen sehr wichtig, um sich vor Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen bei selbstverschuldeten Schäden zu schützen.
Die Haftung von Beamtinnen und Beamten ist im Grundgesetz wie folgt geregelt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“ (Art. 34 GG)
Das bedeutet, dass der Dienstherr in erster Linie für den Schadenersatz verantwortlich ist, er kann jedoch die Lehrkraft unter bestimmten Voraussetzungen in die Verantwortung nehmen.
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In diesen Fällen schützt Sie eine Versicherung für Lehrer:innen
Versicherungen für Lehramtsanwärterinnen und Referendare
Diensthaftpflichtversicherung für Lehramtsanwärter und Referendarinnen
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehramtsanwärter und Referendarinnen
Rechtsschutzversicherungen für alle Lehrer:innen
Neben dem privaten Risiko von Rechtsstreitigkeiten sehen sich Lehrer:innen immer häufiger auch mit rechtlichen Problemen im Beruf konfrontiert: Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn, Verzögerungen der Verbeamtung, Anzeigen wegen angeblicher Körperverletzung oder Verletzung der Aufsichtspflicht durch Eltern zählen beispielsweise dazu. Im Falle eines Rechtsstreits können so schnell hohe Kosten entstehen, die im schlimmsten Fall sogar die eigene Existenz bedrohen können.
Unsere Rechtsschutzversicherung (inkl. Straf-Rechtsschutz) bietet bereits im Vorfeld eine Rechtsberatung und übernimmt bei einem Rechtsstreit unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten. Als angestellte oder verbeamtete Lehrkraft bieten wir Ihnen unsere private Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie Ihre Lehrtätigkeit selbstständig ausüben, können Sie bei der Allianz mit unserem Firmenrechtsschutz die beruflich selbstständige Tätigkeit und die private Rechtsschutzversicherung kombinieren. In jedem Fall können Sie auch Ihre Familienangehörigen mitversichern.
Weitere Fragen zum Versicherungsschutz für Lehrer:innen
Wieso brauchen Lehrer:innen spezielle Versicherungen?
Worauf muss man als Lehrer:in bei der Auswahl der passenden Versicherung achten?
Welche Kosten kommen bei der Versicherung für Lehrkräfte auf mich zu?