Basis­versicherung für Unternehmen

Ist die Berufs­haft­pflicht­versicherung Pflicht?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Auf Unternehmen und Selbständige können hohe Schadenersatzforderungen zukommen, wenn Dritten durch die berufliche Tätigkeit ein Schaden entsteht.
  • Betriebliche Versicherungen, wie die Berufshaftpflicht, schützen vor den finanziellen Folgen eines verursachten Schadens.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung kann für einige Berufe (z. B. Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis, Apotheker:innen oder Architekt:innen) verpflichtend sein.
  • Da hohe Schadenersatzforderungen unter Umständen Ihre berufliche oder betriebliche Existenz gefährden können, ist die Absicherung über eine Berufshaftpflicht für nahezu alle Tätigkeitsfelder sinnvoll.
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Leistungen
Man sieht eine Frau und einen Mann in einer beruflichen Situation vor einem Laptop.

Eine  Berufshaftpflichtversicherung ist nicht für jedes Berufsfeld Pflicht. Wenn aber Dritten durch Ihr Unternehmen oder berufliche Handlungen Ihrer Mitarbeiter:innen ein Schaden entsteht, können schnell hohe Kosten auf Sie zukommen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihren Betrieb vor hohen Schadenersatzansprüchen Dritter. 

Die Berufshaftpflichtversicherung…

  • …prüft, ob Höhe und Grund der erhobenen Ansprüche gerechtfertigt sind.
  • …wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
  • …übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche.

Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht ist die Berufshaftpflichtversicherung in manchen Branchen gesetzlich vorgeschrieben, um Unternehmen und Auftraggeber vor hohen Schadenersatzforderungen zu schützen. Darüber hinaus gibt es beim Versicherungsschutz keine gravierenden Unterschiede zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung.

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Nicht für jeden ein Muss

Fehler können immer und in jedem Berufsfeld passieren. Insbesondere bei Berufen, bei denen durch Beratungs- oder Behandlungsfehler große Schäden entstehen können, ist die Berufshaftpflichtversicherung häufig gesetzlich oder durch die jeweilige Berufskammer vorgeschrieben. Beispiele für Berufsgruppen mit erhöhtem Haftungsrisiko sind u. a. Architektinnen, Ingenieure und Ärztinnen.

Berufsgruppen, für welche diese Versicherungspflicht besteht, dürfen ohne die entsprechende Versicherung den Beruf nicht ausüben. Dies dient dem Schutz von Kunden und Auftraggebern, aber auch Ihrer Existenzsicherung als Unternehmer:in, Selbstständige:r oder Freiberufler:in. 

Für folgende Berufsgruppen kann eine Berufshaftpflicht entweder gesetzlich oder von der eigenen Berufskammer vorgeschrieben sein:

Angestellte in allen aufgelisteten Berufsgruppen sind meist über den Arbeitgeber versichert. Sie sollten sich dennoch genau informieren, ob Sie im Schadenfall ausreichend abgesichert sind. Die Allianz hilft Ihnen bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz gerne weiter.

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Wichtiger Schutz

Für die meisten Berufsgruppen, in denen der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt sich die Versicherung dennoch zum Schutz Ihrer beruflichen Tätigkeit. Insbesondere Selbständige und Freiberufler:innen, für die eine hohe Schadensersatzforderung mitunter existenzbedrohend sein kann, sollten auf eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht verzichten. Auch Berufsgruppen mit beratenden, behandelnden, planenden oder beurkundenden Tätigkeiten haben ein erhöhtes Haftungsrisiko. Dazu zählen u. a.:

  • Journalisten
  • Immobilienmakler:innen
  • Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen
  • IT-Expertinnen
  • Kosmetiker:innen
  • Physiotherapeuten
  • Agenturen
  • Influencer:innen
  • Yogalehrer:innen
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Für Angestellte
Als Arbeitnehmer:in sind Sie in der Regel durch die Berufshaftpflicht Ihres Unternehmens geschützt und brauchen demnach keine separate Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ratsam für Angestellte ist aber der zusätzliche Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung. Dadurch sind Sie auch in Ihrem Privatleben außerhalb des Unternehmens geschützt. Für Angestellte in herausragenden Positionen innerhalb eines Betriebes, die direkt in Haftung genommen werden können, z. B. Vorstände und Geschäftsführer:innen, empfiehlt sich u. U. der zusätzliche Abschluss einer D&O-Versicherung.
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Fazit

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine essenzielle Versicherung für behandelnde und beratende Berufe und für einige der zugehörigen Berufsgruppen sogar verpflichtend. Selbst wenn sie für viele Tätigkeitsfelder und Branchen keine Pflicht ist, bietet die Berufshaftpflichtversicherung einen wichtigen Schutz für Selbständige, Freiberufler:innen und kleinere bis mittlere Betriebe, wenn durch einen beruflichen Fehler oder ein Missgeschick Schäden bei Dritten entstehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro. Bei Bedarf kann die Versicherungssumme individuell auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst werden. Die Allianz berät Sie dazu gerne.

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