Individueller Schutz für Ihren Fahrschulbetrieb

Fahr­schulen: Diese Versicherungen sind wichtig 

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Veranwortungsvoller Beruf: Als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer tragen Sie gegenüber Ihren Mitarbeitenden, Schülern und Schülerinnen sowie weiteren Teilnehmenden im Straßen­verkehr große Verantwortung. 
  • Hohes Risiko: Ein Moment der Unaufmerksamkeit kann nicht nur zu einem erheblichen finanziellen Schaden am Fahrzeug führen, sondern im schlimmsten Fall auch zu folgen­schweren Personenschäden. 
  • Wichtige Absicherung: Haftungsansprüche gegen Sie und eventuelle Rechts­streitigkeiten sind oft mit sehr hohen Kosten verbunden. Ohne ausreichenden Versicherungs­schutz können sie im schlimmsten Fall sogar die Existenz Ihrer Fahrschule bedrohen.
  • Maßgeschneidert: Die individuelle Versicherungs­lösung der Allianz bietet Fahrschulen und Fahrlehrern oder Fahrlehrerinnen einen optimalen Rundumschutz – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
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Überblick

Welche Versicherungen Sie zum Schutz Ihrer Fahrschule abschließen sollten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Größe Ihrer Flotte, wie viele Angestellte Sie beschäftigen und welche Führerschein­aus­bildungen Sie anbieten. Grund­sätzlich gibt es einige Versicherungen, die für Fahrschul­betriebe sinnvoll sind. Dazu zählen: 

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Individueller Schutz für Ihre Fahr­schule
Fahrlehrer:innen unterliegen im Straßenverkehr einer Sondersituation. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Mit dem Baukastenprinzip der Allianz können Sie sich individuell ein Paket aus verschiedenen Versicherungen zusammenstellen, das Sie und Ihre Fahrschule im Schadensfall ausreichend absichert. Bei der Allianz können Sie sich aus vielen sinnvollen Fahrschul-Versicherungen ein individuelles Angebot für Ihren Betrieb zusammenstellen.
Ein Fahrlehrer weist seinen Fahrschüler während einer Fahrstunde auf etwas hin und deutet mit dem Finger nach vorne auf die Straße.
Betriebs­haftpflicht­versicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz bildet einen wichtigen Grundstein zum Schutz Ihrer Fahr­schule. Die Betriebs­haftpflicht sichert Sie und Ihre Mitarbeitenden umfassend bei Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden ab. Beispie: Ein Schüler rutscht beim Besuch Ihrer Fahrschule auf dem frisch gewischten Boden aus und erleidet mehrere Knochenbrüche. Für Sie als Fahrschul­leitung folgt die Übernahme der Behandlungs­kosten sowie hohe Forderungen nach Schadens­ersatz. Kosten, die sogar die Existenz Ihrer Fahrschule bedrohen können, wenn Sie keine ausreichende Versicherung abgeschlossen haben. Mit der Betriebs­haftpflicht­versicherung werden alle erhobenen Ansprüche durch die Allianz geprüft und bei Berechtigung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen. Auch bei un­berech­tigten oder überhöhten Schadens­ersatz­forderungen bietet Ihnen die Betriebs­haftpflicht Schutz und wehrt diese notfalls auch vor Gericht ab.
Flotten­versicherung
Damit Sie sich sorglos um die Führerschein­ausbildung kümmern können, ist eine umfangreiche Versicherung Ihrer Fahrzeuge wichtig. Deshalb schützt die Flotten­versicherung der Allianz den kompletten Fuhrpark Ihrer Fahrschule. Fährt beispielsweise Ihre Fahrschülerin in einem kurzen Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr ein anderes Auto an, haften Sie als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für entstandene Schäden. Mit der Flottenversicherung sind Sie in solch einem Schadensfall verlässlich abgesichert. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht­versicherung, empfiehlt es sich, den Schutz Ihrer Fahrschul­autos optional auf eine Kfz-Teil- oder Vollkasko­versicherung auszuweiten. Zudem haben Sie keinerlei Einschränkungen beim Fahrerkreis oder bei der Kilometer­leistung, sogar die nächtliche Abstellung ist mit­versichert. Mit Zusatz­bausteinen, wie dem Schutzbrief für Pkw und Lkw, der Ihnen europaweit Pannen- und Unfallhilfe garantiert, erhalten Sie und Ihre Flotte in Notlagen unkomplizierte Hilfe und sind auch nach einem Unfall mobil.
Inhaltsversicherung
Ob durch Kabelbrand oder Wasserrohrbruch: Sollten Sie doch einmal vom Unglück überrascht werden, ist eine ausreichende Versicherung Ihrer Fahrschule zur Übernahme der Wiederherstellungs­kosten unabdingbar. Eine Be­schädigung oder Zerstörung Ihres Inventars mitsamt der technischen Geräte (z. B. durch einen Brand) kann für Ihre Fahrschule enorm hohe Kosten verursachen. Mit einer Inhalts­versicherung der Allianz schützen Sie Ihre gesamte technische und kauf­männische Betriebs­einrichtung vor Schäden, z. B. durch Elementar­ereignisse, Leitungs­wasser, Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus nach einem Einbruch­diebstahl. Die Versicherung können Sie bis zu einer Versicherungs­summe von 10 Millionen Euro im Schadenfall abschließen. Bargeld ist in ver­schlossenen Tresoren und Wertschutz­schränken bis zu einem Wert von 30.000 Euro mitversichert.
Betriebliche Gruppen­unfall­versicherung

Um Ihnen und Ihren Mitarbeitenden im Falle eines Unfalls nicht nur im Rahmen des beruflichen Handelns einen umfassenden Gesundheits­schutz zu gewährleisten, ist die be­triebliche Gruppen­unfall­versicherung der Allianz eine unverzichtbare Ergänzung zur gesetzlichen Unfall­versicherung. Damit sind Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls im Arbeits­umfeld abgesichert, sondern auch privat, und das rund um die Uhr. Zudem können Sie auch Ihre Fahrschüler und Fahrschülerinnen während der Fahr­stunden über Ihre betriebliche Gruppen­unfall­versicherung absichern. 

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber profitieren Sie bereits ab zwei versicherten Mitarbeitenden vom günstigeren Tarif der Versicherung. Dadurch bietet die betriebliche Gruppen­unfall­versicherung auch Inhabern und Inhaberinnen kleiner Fahrschulen einen attraktiven Versicherungs­schutz. Gleichzeitig ist sie ein wertvolles Bonus­angebot für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hilft so den Einsatz und die Loyalität Ihrer Beleg­schaft zu fördern. Wurde zum Beispiel einer Ihrer Fahrlehrer durch die Folgen eines privaten Unfalls invalide, übernimmt die Allianz ab einem Invaliditäts­grad von 50 Prozent lebens­länglich die vereinbarte Unfallrente. Weitere Leistungs­arten sind unter anderem Tagegeld, Krankenhaus­tagegeld und die Rehaleistungen.

Firmen-Rechts­schutz­versicherung
Als Inhaber oder Inhaberin einer Fahrschule ist es wichtig, sich bei etwaigen Rechts­streitig­keiten auf Ihre Versicherung verlassen zu können. Wenn Sie beispielsweise einer angestellten Fahrlehrkraft ordnungs­gemäß kündigen, diese sich aber mit juristischen Schritten gegen ihre Entlassung wehrt, können sich schnelle hohe Kosten für Ihre Fahrschule anhäufen. Oder wenn Ihnen wegen eines vermeintlichen Verkehrs­vergehens ein Bußgeld und der mehrmonatige Verlust Ihres Führerscheins drohen. Die Firmen-Rechtsschutz­versicherung der Allianz übernimmt im Falle eines Rechtsstreits die anfallenden Anwalts­gebühren und Gerichts­kosten. Zudem unterstützt die Allianz Sie rund um die Uhr mit einer telefonischen Rechts­beratung sowie bei der Suche nach einer erfahrenen Rechtsvertretung. Weitere Fahrlehr­kräfte und Mitarbeitende Ihrer Fahr­schule profitieren selbst­verständlich ebenfalls vom Schutz der Firmen-Rechtsschutz­versicherung.
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Häufige Fragen
  • Wer haftet für einen Unfall während der Fahrstunde?

    Verursacht z. B. ein Fahrschüler während einer Fahrstunde einen Unfall, haftet in der Regel die Fahrlehrkraft bzw. die Fahrschule (§ 2 Absatz 15 StVG). Jedoch kann dem Fahrschüler im Falle von grober Fahrlässigkeit oder grober Sorgfaltsverletzung auch eine Mitschuld angelastet werden, sodass dieser zumindest teilweise für den Unfall haften muss. Gleiches gilt übrigens auch für Unfälle während einer Führerschein-Prüfung. Diese gilt nach einem selbst verschuldeten Unfall jedoch als beendet. 
  • Was passiert bei einem Motorradunfall in der Fahrschule?

    Kommt es während einer Fahrstunde auf dem Motorrad zu einem Unfall, greift § 2 Absatz 15 StVG nicht. Denn: Anders als beim Pkw können Fahrlehrer oder Fahrlehrerin hier nicht korrigierend eingreifen. Wurden der Fahrschüler oder die Fahrschülerin durch die Aufgaben­stellung jedoch schlichtweg überfordert und waren zur Teilnahme am Straßen­verkehr noch nicht bereit, kann die Fahrlehrkraft dennoch haftbar gemacht werden. 
  • Was kostet eine Versicherung für Fahrschulen?

    Mit welchen Kosten Sie für Ihre Fahrschul-Versicherung rechnen müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Durch das Zusammen­spiel vieler Faktoren wie der Versicherungs­art, dem Risiko, der vereinbarten Selbst­be­teiligung sowie der Höhe der Versicherungs­summe unterscheiden sich die Kosten für Ihre Fahrschule je nach gewähltem Paket. Als Unternehmerin oder Unternehmer profitieren Sie jedoch von attraktiven Rabatten, wenn Sie mehrere Versicherungen für Ihre Fahrschule kombinieren. 
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme für Fahrschulen sein?

    Je nach Art der Versicherung variiert die Deckungssumme für Ihre Fahrschule:

    • In der Betriebs­haftpflicht­versicherung der Allianz beträgt die Deckungs­summe pauschal 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auf Wunsch kann jedoch auch eine individuelle Versicherungssumme für Ihre Fahrschule vereinbart werden.
    • Mit der Inhaltsversicherung der Allianz ist die Absicherung Ihrer technischen und kaufmännische Betriebs­einrichtung (inklusive Waren und Vorräte) bis zu einer Versicherungssumme von 10 Mio. Euro möglich.
    • Die Deckungssumme der betrieblichen Gruppen­unfall­versicherung wird individuell auf die Bedürfnisse Ihres Fahrschul­betriebs angepasst, wodurch auch die Höhe der Invaliditäts­leistung bestimmt wird.
    • In der Firmen-Rechtsschutz­versicherung hängt die Versicherungssumme vom gewählten Paket ab und beträgt 2 Mio. Euro oder mehr in einem unbegrenzten Zeitrahmen.
    • Die Flottenversicherung für Ihre Fahrschule lässt sich je nach Größe Ihres Fuhrparks und gewünschter Versicherungs­art zusammen­stellen. Mit weiteren Zusatz­bausteinen passen Sie die Versicherung optimal auf die Bedürfnisse Ihrer Fahrschule an.
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