Schutz für Be­treiber:innen, Fahr­zeuge und Einrichtung

Versicherungen für Food­trucks und Im­bisse

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Betreiber:in von Foodtrucks und Imbissen sind Sie beruflich viel unterwegs und bieten Ihre Speisen und Getränke meist an beliebten Plätzen an.
  • Sie sind mit Ihrem Gewerbe gleichzeitig Dienstleister:in in der Gastronomie und häufig am Straßenverkehr teilnehmende Person. Dadurch ergeben sich für Ihre berufliche Tätigkeit eine Reihe von Risiken.
  • Erleiden z. B. Kundinnen oder Kunden durch Sie oder Ihre Produkte einen Schaden, kann ohne den Schutz einer Betriebshaftpflicht sogar die Existenz Ihres Imbiss-Betriebes gefährdet sein.
  • Eine Imbiss- oder Foodtruck-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Sie, Ihr Fahrzeug bzw. Ihren Imbissstand. Mit der Allianz können Sie den Schutz individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
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Gut zu wissen

Der tägliche Kundenkontakt mit vielen unterschiedlichen Menschen gehört zum Kern Ihrer beruflichen Tätigkeit als Imbissstand- oder Foodtruck-Betreiber:in. Ihr abwechslungsreicher Job ist allerdings mit spezifischen Risiken verknüpft. Zum Schutz Ihres Gewerbes eignen sich u. a. folgende Versicherungen:

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Wichtiger Schutz für Ge­schäft und Existenz
Die Betriebshaftpflicht ist für Imbiss-Betreiber:innen ein unverzichtbarer Schutz und deshalb ein zentraler Bestandteil jeder guten Foodtruck-Versicherung. Wenn anderen durch Sie, Ihre Mitarbeitenden oder Ihre Erzeugnisse einen Schaden entsteht, schützt Sie die Betriebshaftpflicht umfassend vor den unter Umständen existenzgefährdenden finanziellen Folgen.
  
Sobald betriebsfremde Personen und Sachen durch Sie oder Ihre Produkte Schaden nehmen, haften Sie als Foodtruck oder Imbiss-Betreiber:in. Wenn beispielsweise eine Kundin oder ein Kunde aufgrund Ihrer Produkte eine Lebensmittelvergiftung erleidet oder vor Ihrem Imbisswagen auf Speiseresten ausrutscht und sich verletzt: In solchen Fällen können durch Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld hohe Schadenersatzforderungen auf Ihr Geschäft zukommen. Aber auch alltägliche Missgeschicke können schnell teuer werden: Zum Beispiel, wenn Ihnen beim Anreichen ein Kaffeebecher aus der Hand rutscht und der Designer-Anzug eines Kunden beschädigt wird. Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen und übernimmt die Kosten von Personen- und Sachschäden sowie den daraus folgenden Vermögensschäden – in der Regel pauschal bis zu einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro. Die Versicherung prüft außerdem alle gegen Sie und Ihren Imbiss-Betrieb erhobenen Forderungen und wehrt unberechtigte oder überzogene Ansprüche notfalls auch vor Gericht für Sie ab. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Umweltschäden, z. B. wenn ein Fettbrand in Ihrem Imbiss auf angrenzende Bäume und Gebäude übergreift.
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Geschäfts­grundlage absichern
Das Herzstück Ihres Foodtrucks- oder Imbiss-Betriebes bilden in der Regel funktionstüchtige und vollausgestattete Imbisswägen (Foodtrucks) bzw. Verkaufsanhänger. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Ihre Foodtruck-Versicherung um einen ausreichenden Schutz für Ihre Fahrzeuge und Imbisswägen zu ergänzen, damit Sie z. B. bei einem Unfall abgesichert sind und Ihnen kein Ausfall Ihres Geschäfts durch Schäden oder längere Reparaturen droht.
Eine Foodtruck-Betreiberin reicht einem Kunden lächelnd Hotdogs aus Ihrem Truck heraus.

Foodtrucks und Imbisswägen unterliegen wie alle Kraftfahrzeuge (Kfz) in Deutschland einer Versicherungspflicht. Als Betreiber:in eines Foodtrucks sind Sie somit verpflichtet zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen mit Ihrem Truck zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie beim Rangieren ein fremdes Auto beschädigen. Ein mit Ihrem Fahrzeug verbundener Verkaufsanhänger ist in solchen Fällen im  gewerblichen Kfz-Haftpflichtschutz der Allianz inbegriffen, sofern für diesen keine eigene Kfz-Haftpflicht besteht.

Die gewerbliche Teilkasko  versichert Ihren Foodtruck zusätzlich gegen Schäden durch u. a. Brand, Glasbruch, Sturm/ Hagel und Diebstahl. Bei der gewerblichen Vollkasko  der Allianz sind zudem Eigenschäden mitversichert sowie Schäden durch Vandalismus – etwa wenn Ihr abgestellter Foodtruck nachts mit Graffiti beschmiert wird.

Mit der Zulassung und Tarifierung als Verkaufsfahrzeug, sind sowohl in der gewerblichen Teil- als auch in der Vollkasko alle mit dem Truck fest verbundenen Teile, wie beispielsweise Küchenschränke, Kochstellen, Theken und sonstige Geräte (fest verschraubt mit der Karosserie) mitversichert. Für die Beitragsberechnung ist der Brutto-Gesamtneuwert des Foodtrucks inkl. der Sondereinbauten maßgeblich.

 

Der Zusatzbaustein Kfz-Schutzbrief für Pkw und Lkw sichert Ihren Foodtruck (weniger als 7,5 t zGM) europaweit bei Pannen und Unfällen ab. Beispielsweise für den Fall, dass Ihr Truck auf dem Weg zu einem Food-Festival im Ausland plötzlich liegen bleibt. Die Allianz ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und sorgt u. a. dafür, dass Sie innerhalb von 60 Minuten weiterfahren können. Außerdem übernimmt die Allianz z. B. die Abschleppkosten sowie Kosten für Übernachtungen, Kranken- und Fahrzeugrücktransport, Rückreise u.v.m.

Wenn Sie einmal die Schlüssel für Ihren Foodtruck verloren haben sollten, kein Problem: Die Allianz organisiert für Sie den Versand der Ersatzschlüssel. Auch bei einer versehentlichen Falschbetankung zahlt die Versicherung bis zu 500 Euro.

 
Falls Ihr Betrieb über mindestens drei gewerblich genutzte Fahrzeuge verfügen sollte, lohnt sich der Abschluss einer Flottenversicherung. Mit einer Flottenversicherung können Sie in nur einem Vertrag sämtliche Foodtrucks und Imbisswägen, weitere gewerbliche Fahrzeuge sowie alle Fahrer:innen Ihres Betriebes versichern. Auch im Flottenmodell haben Sie die Wahl zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkasko.
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Schutz für Gastro­nomie und Vorräte
Als Inhaber:in eines Imbiss- oder einer Gastronomiebetriebes mit festem Standort (Gebäude), ist neben einer Betriebshaftpflichtversicherung vor allem der Schutz Ihrer Räumlichkeiten sowie der Waren und Vorräte sinnvoll. Denn z. B. ein Brand, eine Überschwemmung oder ein Einbruchdiebstahl können erheblichen Schaden sowie damit verbundene Kosten für Ihren Betrieb verursachen. Eine Inhaltsversicherung schützt Ihre gesamte betriebliche Einrichtung inklusive aller Waren und Vorräte vor nahezu allen Risiken bis zu einer von Ihnen gewählten Versicherungssumme. Außerdem übernimmt die Versicherung im Schadenfall auch Aufräumungs-, Feuerlösch- und Wiederherstellungskosten in Ihrem Imbiss.
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FAQ
  • Wieso ist die Betriebshaftpflicht so wichtig für Foodtrucks und Imbisse?

    Kleine Fehler und Missgeschicke passieren in jedem Beruf. Besonders in der Gastronomie, wo häufig unter Zeitdruck gearbeitet wird und intensiver Kontakt zu vielen Menschen besteht, lassen sich berufliche Versehen oder Unfälle nicht vollständig ausschließen. Wenn aber z. B. Kundinnen und Kunden oder deren Eigentum durch Sie oder Ihren Betrieb Schaden nehmen, können die finanziellen Folgen mitunter sogar die Existenz Ihres Foodtruck-Gewerbes bedrohen. Ohne den Schutz einer Betriebshaftpflicht droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Insolvenz oder Stilllegung des Betriebes.
  • Wie hoch sind die Kosten für eine Foodtruck bzw. Imbiss Versicherung?

    Die Kosten für eine Foodtruck-Versicherung sind abhängig von den gewählten Produkten und Zusatzbausteinen, sowie den individuellen Risiken und Wünschen Ihres Betriebes. Insofern ist eine pauschale Angabe zu den Kosten der Foodtruck-Versicherung nicht möglich. Beeinflusst werden die Tarife außerdem durch die vereinbarte Versicherungssumme sowie einer möglichen Selbstbeteiligung im Schadenfall. Wir beraten Sie dazu gerne.
  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Foodtrucks und Imbisse sein?

    Die Versicherungssumme definiert den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Sie hängt von den jeweiligen Komponenten Ihrer Foodtruck-Versicherung ab und kann auf Wunsch auch individuell vereinbart werden. Beispiele:

    • In der Betriebshaftpflicht beträgt die Versicherungssumme in der Regel pauschal bis zu 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden.
    • Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Personenschäden bis 15 Mio. Euro sowie Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. Euro.
    • Die Inhaltsversicherung der Allianz sichert die gesamte betriebliche Einrichtung sowie die Waren und Vorräte ab. Die vereinbarte Versicherungssumme muss dabei dem Wert der vorhandenen Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräten entsprechen.
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