Datenschutzbeauftragter zeigt Mitarbeiterin etwas auf einem iPad in einem Serveraum
Sicher­heit bei der Unter­nehmens­beratung

Die passende Versicherung für Daten­schutz­beauftragte

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Durch die Digitalisierung wird die Tätigkeit von Daten­schutz­beauftragten immer wichtiger.
  • Datenschutzbeauftragte haben hauptsächlich mit sensiblen Daten zu tun und übernehmen daher viel Verantwortung. Kleine Fehler können schnell zu großen Schäden führen.
  • Mit dem richtigen Versicherungspaket aus Bausteinen wie beispielsweise einer Vermögensschadenhaftpflicht, Rechts- und Strafrechtsschutz oder Inhaltsversicherung sichern Sie sich in Ihrer Tätigkeit umfassend gegen Risiken und finanzielle Schäden ab.
  • Der Versicherungsschutz kann dabei individuell auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres Unternehmens angepasst werden.
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Rundum geschützt

Damit Sie in Ihrem Beruf rundum geschützt sind, bieten Ihnen Versicherungen für Datenschutzbeauftragte eine optimale Absicherung bei Fehlern im Arbeitsalltag. Dazu zählen:

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Für den Fall der Fälle
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist erst seit Mai 2018 in Kraft. Die Inhalte sind im Zuge fortschreitender Datenteilung zustande gekommen und setzen Datenschutzbeauftragte vor besondere Herausforderungen: Die Rechtsprechung zu diesen Themen bildet sich erst nach und nach, so dass gerade Datenschutzbeauftragte häufig ungesicherte Einschätzungen abgeben müssen. Umso wichtiger ist es, dass Datenschutzbeauftragte sich ausreichend absichern, um im Falle einer persönlichen Haftung nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Mit einer sinnvollen Kombination aus verschiedenen Versicherungen schützen Sie sich umfangreich vor finanziellen Schäden, die im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz bedrohen können.
Neben der direkten Unternehmensberatung bei Fragen oder Aufträgen zum Datenschutz, zählt meist auch die Schulung von Mitarbeitenden zu Ihren Aufgaben als Fachperson für Datenschutz. Vor allem für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen erfolgt die Tätigkeit dabei auf eigenes Risiko. Unterläuft ihnen in der Beratung ein Fehler, kann dies ohne entsprechenden Versicherungsschutz mitunter existenzbedrohende Auswirkungen haben: Bei Verstößen gegen die DSGVO werden Unternehmen mit Bußgeldern belegt, die bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes im vergangenen Geschäftsjahr betragen können. Wenn ein Unternehmen aufgrund eines Beratungsfehlers in solch einem Fall Schadenersatz fordert, haften Datenschutzbeauftragte u. U. mit Ihrem Privatvermögen. Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht sichern Sie sich davor umfassend ab. Sie übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage und gegebenenfalls die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Insbesondere externe Datenschutzbeauftragte haften für jegliche Vermögensschäden in voller Höhe, z. B. bei leichter oder grober Fahrlässigkeit. Eine Vermögensschadenhaftpflicht bietet Ihnen als Fachperson für Datenschutz in diesen Fällen umfassenden Versicherungsschutz.
Zwar bietet Ihnen die Vermögensschadenhaftpflicht Unterstützung in Rechtsstreitigkeiten, jedoch dürfen sich diese nur auf reine Vermögensschäden beziehen. Einen umfassenderen Schutz bekommen Sie mit der Rechtsschutzversicherung inklusive Strafrecht der Allianz. Damit schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Kosten durch eine strafrechtliche Verfolgung. Die Allianz übernimmt Ausgaben, die für das gesamte Verfahren inklusive  Auslagen entstehen. Das gilt auch für Ermittlungsverfahren, die im versicherten Zeitraum beginnen, sogar wenn die zugrundeliegenden Verstöße bereits vor Vertragsbeginn stattgefunden haben bzw. stattgefunden haben sollen. Die Strafrechtsschutzversicherung greift für alle Aktionsbereiche Ihres Unternehmens und schützt auch Ihre Mitarbeiter:innen. Zudem erhalten Sie mit dem kostenfreien Allianz Strafverteidiger-Notruf rund um die Uhr Beratung durch erfahrene Strafverteidiger:innen – sogar im Ausland.

Damit Sie als Fachperson für Datenschutz rundum abgesichert sind, können Sie sich mithilfe des Baukastenprinzips der Allianz einen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen, der genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist.

Vor allem für externe Datenschutzbeauftragte mit eigenen gewerblich genutzten Räumlichkeiten empfiehlt sich eine  Inhaltsversicherung. Damit schützen Sie Ihre gesamte technische und kaufmännische Einrichtung vor Schäden durch z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Elementarereignissen und mehr. Der Versicherungsschutz lässt sich aus verschiedenen Sicherheitsbausteinen individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen.

Durch die zunehmende Digitalisierung häufen sich auch Cyberangriffe wie Hacking oder Phishing, jedoch kommen auch Gefahren ohne die Mitwirkung Dritter, wie beispielsweise Datenverluste auf Computern, häufig vor. Die Cyberversicherung für Unternehmen bietet Ihnen eine umfassende Absicherung gegen Eigen- oder Drittschäden. Damit sind Sie nicht nur vor finanziellen Schäden geschützt, die rund um die Uhr erreichbare Krisenhotline bietet Unterstützung, wenn Sie ein Cybervorfall trifft.

Verursachen Datenschutzbeauftragte einen Schaden bei ihrem Auftraggeber, z. B. wenn durch einen versehentlich umgestoßenen Kaffeebecher technische Geräte beschädigt werden, können mitunter hohe Kosten entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Datenschutzverantwortliche und ihre Mitarbeiter:innen umfassend vor Schadenersatzforderungen bei Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz kann individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden, so dass ausschließlich die für sie wichtigsten Risiken versichert sind.

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Schutz im Beruf und privat

Um nicht nur die beruflichen Risiken in Ihrer Tätigkeit als Datenschutz­beauftragter oder Datenschutz­beauftragte ausreichend zu versichern, kann eine private Erweiterung Ihres Versicherungs­schutzes sinnvoll sein. Neben den beruflich zentralen Versicherungen, wie der Vermögensschadenhaftpflicht oder der Rechtsschutzversicherung, bietet die Allianz Ihnen mit folgenden Versicherungen auch im privaten Umfeld umfassende Absicherung:

Wenn Sie dazu Fragen haben oder sich eine ausführliche Beratung wünschen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, um den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden.

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FAQ
  • Gibt es verschiedene Versicherungen für interne und externe Datenschutzbeauftragte?

    Vor allem externe Datenschutzbeauftragte sind einem besonderen beruflichen Risiko ausgesetzt sind, da sie ohne ausreichenden Versicherungsschutz gegenüber Auftraggebern mit Ihrem Privatvermögen haften. Handeln externe Datenschutzbeauftragte beispielsweise fahrlässig oder begehen einen Fehler, können mögliche Schäden enorme finanzielle Folgen für sie haben. Deshalb ist ein individueller beruflicher Schutz, z. B. eine Vermögensschadenhaftpflicht, für externe Datenschutzbeauftragte sinnvoll. Interne Datenschutzbeauftragte unterliegen als Angestellte dem Arbeitsrecht und können bei der Allianz keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme bei den Versicherungen für Datenschutzbeauftragte sein?

    Bei der Deckungssumme oder Versicherungssumme handelt es sich um den vertraglich vereinbarten Höchstbetrag, den die Allianz Ihnen im Schadensfall zahlt. Die Summe sollte so definiert werden, dass mögliche von Ihnen verursachte Schäden vollständig von der Versicherung abgedeckt werden.
  • Welche Kosten fallen für die Versicherungen für Datenschutzbeauftragte an?

    Die Kosten einer Versicherung für Datenschutzbeauftragte sind u. a. abhängig vom gewählten Versicherungspaket, der Art der Versicherung, dem beruflichen Risiko, einer möglichen Selbstbeteiligung sowie der vereinbarten Deckungssumme. Aus diesem Grund ist eine pauschale Angabe der Kosten nicht möglich. Außerdem bietet Ihnen die Allianz bei Abschluss von zwei oder drei Produkten aus den Bereichen Inhalts-, Vermögensschadenhaftpflicht- und Firmen-Rechtsschutzversicherung attraktive Kombivorteile. Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne weiter.
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