Man sieht zwei Pflegerinnen auf einem Krankenhausflur, die gemeinsam auf ein Klemmbrett schauen.
Um­fassende Ab­sicherung für eine große Verant­wortung

Versicherungen für Pflege­personal

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Pflegekräfte zählen zu den sozialen Stützen unserer Gesellschaft. Sie übernehmen in ihrem beruflichen Alltag große Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Patienten und Patientinnen.
  • Im engen Kontakt mit Patintinnen, Patienten und Angehörigen birgt ihre Tätigkeit stets das Risiko, durch einen persönlichen Fehler für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden zu können. Ein berufliches Versehen kann schwere finanzielle Folgen haben.
  • Insbesondere für Freiberufler:innen oder selbstständiges Pflegepersonal, die nicht über ihren Arbeitgeber versichert sind, ist die Absicherung über eine Berufshaftpflicht für Pflegekräfte ratsam.
  • Die Allianz bietet für Pflegedienste und alle Formen der Pflegetätigkeit umfassenden und individuellen Versicherungsschutz. In unserer Versicherung für Pflegepersonal können Sie Ihre Berufshaftpflicht individuell mit z. B. einer Rechtsschutz, einer Inhaltsversicherung oder einer Kfz-Versicherung kombinieren.
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Berufs­haftpflicht für Pflege und mehr

Welche Versicherungen für Pflegepersonal besonders empfehlenswert sind, hängt vor allem von der Art Ihrer pflegerischen Tätigkeit ab. Grundsätzlich ist für alle Berufe im Heilwesen eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Als festangestellte Pflegekraft (z. B. im Krankenhaus) sind Sie in der Regel über die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers versichert und benötigen eine zusätzliche Absicherung nur dann, wenn Sie auch außerhalb Ihrer festangestellten Tätigkeit Pflegedienstleistungen anbieten. Für selbstständiges Pflegepersonal oder Inhaber eines Pflegedienstes ist eine Versicherung der beruflichen und betrieblichen Risiken hingegen sehr zu empfehlen. Abhängig von der Art Ihrer Pflegedienstleistungen eigenen sich dafür beispielsweise diese Gewerbeversicherungen:

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Maß­ge­schnei­derte Absicherung
Krankenpfleger:innen, Altenpfleger:innen und sonstige Betreuungskräfte tragen im beruflichen Alltag große Verantwortung und sind vor allem im Umgang mit Patientinnen und Patienten stets dem Risiko ausgesetzt, durch einen Fehler oder ein Missgeschick, ungewollt einen Schaden zu verursachen. Je nachdem, welche Pflegetätigkeit Sie als Pflegekraft konkret ausüben, unterliegen Sie besonderen beruflichen Risiken. Dementsprechend können Sie bei der Allianz Ihre individuellen beruflichen Gefahren umfassend absichern.
Neben einem Schutz bei Personen- und Sachschäden (sowie daraus resultierenden Vermögensschäden), den die Berufshaftpflicht für Pflegekräfte bietet, haben Sie die Möglichkeit, sich z. B. über eine Rechtsschutzversicherung abzusichern, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Die Berufshaftpflicht der Allianz schützt Sie im Arbeitsalltag, wenn Dritte durch Ihr berufliches Handeln Schaden nehmen. Sie möchten zum Beispiel einem Patienten beim Aufstehen helfen, der Ihnen plötzlich entgleitet und dadurch schwere Verletzungen erleidet. Oder durch eine Unachtsamkeit verabreichen Sie einer Patientin die falsche Medikation, was zu gesundheitlichen Komplikationen führt. In solchen Fällen kann ein kleiner Fehler erhebliche finanzielle und mitunter existenzbedrohende Folgen für Sie als Pflegefachkraft haben. Im Schadenfall prüfen wir alle erhobenen Ansprüche und wehren unberechtigte oder überzogene Forderungen gegen Sie notfalls sogar gerichtlich ab. Sind die Ansprüche berechtigt, zahlt die Berufshaftpflicht der Allianz bei Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden pauschal bis zu 3 Millionen Euro. Die Versicherung ist für das gesamte Personal in der Pflege (z. B. Krankenpfleger:innen) abschließbar und versichert Freiberufler:innen, Selbstständige oder auch sonstige Mitarbeiter:innen Ihres Pflegedienstes.
Als Pflegekraft, Krankenpfleger:in oder Pflegedienstbetreiber:in können Sie ohne eigenes Verschulden in einen kostenintensiven Rechtsstreit geraten. Beispielsweise wenn aufgrund eines angeblichen Verkehrsvergehens ein berufsgefährdender Führerscheinverlust droht oder Angehörige eines Patienten Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen wegen eines vermeintlichen Diebstahls anzeigen. Die Rechtsschutzversicherung für Pflegekräfte deckt in solchen Streitfällen die Anwalts- und Prozesskosten und unterstützt Sie mit unabhängiger Mediation sowie einer 24-Stunden-Rechtsschutz-Service-Hotline bzw. dem Strafverteidiger-Notruf rund um die Uhr. Zu den Leistungen der Versicherung zählt außerdem die Absicherung Ihrer beruflichen Tätigkeiten im Ausland.

Abgedeckt in den Tarifen Plus und Best über den Zusatzbaustein Strafrechtsschutz.

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Erweiterung des Versicherungs­schutzes
Ergänzend zu einer Berufshaftpflicht für Pflegekräfte und der Rechtsschutzversicherung können insbesondere für ambulantes Pflegepersonal oder für Inhaber:innen eines Pflegedienstes zusätzliche Versicherungen für den Betrieb sinnvoll sein, beispielsweise eine gewerbliche Kfz-Versicherung.

Als ambulante selbstständige Pflegekraft, Freiberufler oder Pflegedienstbetreiberin sind Sie im Arbeitsalltag meist auf ein funktionstüchtiges Fahrzeug angewiesen. Aus diesem Grund sollten Sie eine gewerbliche Kfz-Versicherung in Erwägung ziehen, um im Schadenfall gegen hohe Kosten und lange Ausfallzeiten gewappnet zu sein.

Egal ob Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkasko: Mit der gewerblichen Kfz-Versicherung der Allianz kommen im Schadenfall keine versteckten Kosten auf Pfleger:innen zu. 99 % aller Kaskoschäden werden innerhalb von fünf Tagen reguliert. Die Versicherung übernimmt zudem auch Schäden durch freilaufende Tiere oder durch Marderbisse.

Falls Sie Inhaber:in eines eigenen Pflegedienstes sind, kann sich darüber hinaus der Schutz für Ihren Betrieb mit einer Inhaltsversicherung lohnen. Kommt es zu einem Schaden durch z. B. Sturm, Überschwemmung oder Einbruchdiebstahl, ist Ihre gesamte Betriebseinrichtung inklusive aller Waren und Vorräte versichert.

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Absicherung für Beruf und mehr

Als Pfleger:in sind Sie in einem physisch herausfordernden Beruf tätig und zudem psychischer Belastung ausgesetzt, die auch nach der Arbeit noch anhalten kann. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen sollten Sie zusätzlich zu Ihrem beruflichen Schutz (Berufshaftplicht und Rechtsschutzversicherung) auch ausreichend privat vorsorgen, um im Alter oder im Falle einer plötzlichen gesundheitlichen Einschränkung umfassend abgesichert zu sein. Empfehlenswert sind u. a.:

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FAQ
  • Brauchen Krankenpfleger:innen eine Berufshaftpflichtversicherung?

    Ob Krankenschwester oder Krankenpfleger: Die richtige Versicherung ist für alle Pflegeberufe wichtig. Für eine Krankenschwester oder einen Krankenpfleger ist deshalb der Schutz einer Berufshaftpflicht empfehlenswert, insbesondere für Freiberufler:innen und selbstständige Krankenschwestern oder Krankenpfleger, da diese ohne ausreichenden Versicherungsschutz für einen verursachten Schaden mit ihrem Privatvermögen haften. Angestellte Krankenschwestern oder -Pfleger sind meist über den Arbeitgeber versichert. Aber auch in diesen Fällen sollten Sie sich vergewissern, dass die Berufshaftpflicht Sie als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger gegen Ihr berufliches Risiko z. B. in der Altenpflege oder Klinik ausreichend absichert. Denn im Schadenfall können sich die Haftungsansprüche an Pflegekräfte schnell summieren, wenn neben einem Schmerzensgeld z. B. auch Ansprüche aufgrund von Lohnausfall oder weiteren Behandlungen des oder der Geschädigten geltend gemacht werden.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme bei den Versicherungen für Pflegepersonal sein?

    Die Deckungssumme oder Versicherungssumme definiert den Betrag, den die Allianz im Schadenfall maximal zahlt. In der Berufshaftpflichtversicherung für Pflegeberufe sind das in der Regel bis zu 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden. Sie können die Leistungen und Tarife als Freiberufler:in oder selbstständige Pflegekraft mit uns aber auch individuell vereinbaren und auf Ihr berufliches Risiko passgenau zuschneiden.
  • Welche Kosten fallen für die Versicherungen für Pflegeberufe an?

    Die Kosten einer Versicherung für Pflegepersonal sind vor allem abhängig von Ihrem gewählten Versicherungspaket, den vereinbarten Deckungssummen sowie eventuellen Zusatzbausteinen, die Sie zu Ihrer Versicherung abschließen. Aus diesem Grund lassen sich dazu keine pauschalen Angaben treffen. Wir beraten Sie gerne zu den Kosten für Ihre Berufshaftpflicht in der Pflege und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten Ihrer beruflichen Tätigkeit.
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