- In Deutschland sind knapp 16.000 ambulante Pflegedienste registriert, Tendenz steigend. Knapp 70 Prozent davon sind in privater Hand. Der Grund: die demografische Entwicklung und die zunehmende Zahl an Pflegedürftigen – für 2060 prognostiziert das Statistische Bundesamt einen Anstieg auf rund 4,53 Millionen.
- Ein ambulanter Pflegedienst definiert sich nach § 71 Sozialgesetzbuch zu Pflegeeinrichtungen als eine selbstständig wirtschaftende Einrichtung, deren Personal Pflegebedürftige im eigenen oder fremden Haushalt pflegt.
- Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen erfordert Empathie, Respekt, geschulte Mitarbeiter:innen und die Erfüllung einer Reihe formeller Bedingungen.
- Wer auf selbstständiger Basis einen ambulanten Pflegedienst gründen möchte, hat auf der einen Seite immer das Wohl der Behandelten vor Augen. Auf der anderen Seite trägt er oder sie die volle Verantwortung für die Selbstständigkeit und alle Mitarbeitenden.
Pflegedienst gründen
Pflegedienst gründen: Auf den Punkt gebracht
Wer darf einen Pflegedienst gründen?
Als Existenzgründer:in mit einem eigenen ambulanten Pflegedienst in die Selbstständigkeit zu starten sollte gut durchdacht sein. Überlegen Sie sich anhand der nachfolgenden Fragen und Beispiele daher genau, ob Sie für die Gründung eines Pflegedienstes die richtigen Voraussetzungen mitbringen:
- Persönliche Eigenschaften: Welcher Typ Mensch sind Sie? Können Sie sich gut in andere hineinversetzen, wie gehen Sie mit emotionalem und physischem Stress um?
- Fachliche Qualifikation: Haben Sie die notwendige Ausbildung zur Pflegefachkraft absolviert? Oder stellen Sie als Inhaber:in entsprechend qualifiziertes Personal für die Betreuung der Patientinnen und Patienten ein?
- Kaufmännische Kenntnisse: Wissen Sie, wie Sie ein Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich führen können? Kennen Sie sich mit Buchhaltung, Steuerfragen oder Mitarbeiterführung aus?
Können Sie die meisten dieser Fragen mit „Ja“ beantworten? Dann haben Sie die besten Aussichten, um in der Pflege oder Altenpflege tätig zu werden. Was das im Einzelnen bedeutet, lesen Sie in den nächsten Abschnitten.
Persönliche und fachliche Voraussetzungen
Wichtige persönliche Eigenschaften als Pflegekraft
Empathie & Distanz
Kommunikation & Organisation
Physische und psychische Fitness
Fachliche Voraussetzungen für die Gründung eines Pflegedienstes
Berufsausbildung
Um einen ambulanten Pflegedienst zu eröffnen, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung, entweder als
- Gesundheits- und Krankenpfleger:in,
- Pflegefachkraft,
- Kinderkrankenpfleger:in oder
- Altenpfleger:in
Berufserfahrung
Weiterbildung
Eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) ist verpflichtend. Das bedeutet:
- ein Ausbildungslehrgang mit einem Mindestumfang von 460 Stunden
- Alternativ zählt ein vergleichbares Studium wie z. B. Pflegemanagement.
Weitere Kenntnisse und Voraussetzungen
Kaufmännische Kenntnisse in der Unternehmensführung
Pflegedienst gründen ohne Ausbildung – ist das möglich?
Konzept und Pflegebereich festlegen
Pflegedienst ist gleich Pflegedienst? Ganz im Gegenteil: Vor der Gründung Ihres ambulanten Pflegedienstes sollten Sie entsprechend der Qualitätsprüfungsrichtlinien ein Konzept erarbeiten und das Leistungsspektrum definieren, das Sie mit Ihrem Unternehmen abdecken. Finden Sie dafür Antworten auf folgende Fragen:
- Werden allgemeine Leistungen der Kranken- und Pflegekassen angeboten?
- Setzen Sie einen Schwerpunkt auf Spezialgebiete, wie z. B. die Intensiv Vorsorge?
- Wie ist Ihre Zielgruppe? Fokussieren Sie sich auf Altenpflege oder Kinderpflege?
- Deckt Ihr Pflegedienst Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen ab?
Spezialisierung
Eine Spezialisierung bietet in der Regel deutliche Vorteile gegenüber der Konkurrenz. Lässt Ihre fachliche Qualifikation oder die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen dies zu, sollten Sie daher Pflegeleistungen anbieten, die über die Standards der Kranken- und Pflegeversicherung hinausgehen. So etablieren Sie sich womöglich besser auf dem Markt, wenn Sie einen Intensivpflegedienst gründen, wenn dies in Ihrer Region bisher nicht oder zu wenig angeboten wird.
Marktanalyse und Standortwahl
Markt- und Konkurrenzanalyse
Pflegebedarf ermitteln
Stellen Sie bei Ihrer Analyse immer den augenscheinlichen Bedarf und die Leistungen, die Sie dafür im Pflegebereich erbringen müssten, gegenüber. Nur so sehen Sie, ob die Zahl der Pflegebedürftigen und der Aufwand, den Sie betreiben, in einem vernünftigen Verhältnis steht oder Sie ggf. über einen anderen Standort nachdenken sollten. Denn auch wenn es darum geht, Menschen zu helfen und in Ihrem Alltag zu unterstützen: Als Unternehmer:in tragen Sie Verantwortung für sich und Ihre Mitarbeiter:innen, deren Lebensunterhalt Sie auf Dauer nur mit einem erfolgreichen Konzept sichern können.
Tipp: Statistiken zum lokalen Pflegebedarf sowie Prognosen zur demografischen Entwicklung in Ihrer Region finden Sie online beim Statistischen Bundesamt, den Pflegekassen oder Sie bekommen entsprechende Informationen bei den jeweiligen Städten und Gemeinden.
Verfügbarkeit von Fachkräften
Wahl des Standorts
Art & Lage der Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten sind erste Anlaufstelle für Kundschaft und Personal. Sie sollen repräsentativ und einladend wirken, aber auch eine gute Arbeitsatmosphäre bieten. Weitere Kriterien, die Ihre Geschäftsräume erfüllen sollten:
- Zentrale Lage, gute Erreichbarkeit (öffentliche Verkehrsmittel, Autobahnanbindung)
- Genügend Parkplätze (gerade bei einem mobilen Pflegedienst mit mehreren Einsatzfahrzeugen)
- Barrierefreier Zugang
- Platz für Schulungen, Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen
Wahl der Rechtsform
Welche Rechtsform eignet sich, um einen Pflegedienst zu gründen? Ein ambulanter Pflegedienst lässt sich in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als Einzelunternehmen gründen. Die Unternehmensformen UG haftungsbeschränkt und GmbH schützen im Vergleich zum Einzelunternehmen Ihr Privatvermögen, bringen aber strengere Buchhaltungspflichten mit sich. Die beiden Rechtsformen UG und GmbH im Kurzüberblick:
- GmbH: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann als Einzelperson oder im Team gegründet werden. Besonders die GmbH bietet steuerliche Vorteile. In einer GmbH haften Sie nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Langfristig muss eine GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro aufweisen.
- UG: In einer Unternehmergesellschaft besteht eine beschränkte Haftung mit dem Firmenvermögen. Die Gründung kann mit Gesellschafter:innen oder als Team und einem Start-/Stammkapital von mindestens einem Euro erfolgen. In der UG müssen mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses (abzgl. Verlustvortrag) als Eigenkapitalrücklage verwendet werden.
Wenn Pflegedienste als Einzelunternehmen gegründet werden, bedeutet dies:
- Unkomplizierte Gründung – ohne Startkapital, nur geringe Gründungskosten
- Kein Eintrag ins Handelsregister notwendig
- Inhaber:in = Geschäftsführer:in, d. h. alleinige Entscheidungsgewalt
- Haftung mit Privatvermögen
Welches die geeignete Rechtsform für Ihren Pflegedienst ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Unternehmensgröße (Anzahl Mitarbeiter:innen) und Ihrer Risikobereitschaft (Frage der Haftung). Ziehen Sie für diese wichtige Entscheidung am besten Steuerberater:innen zu Rate, idealerweise mit Erfahrung im Bereich Pflegedienste. Überhaupt ist die Unterstützung durch eine Steuerberatung gerade in der Gründungsphase eine gute Idee, denn als Pflegedienst sind Sie laut Pflegebuchführungsverordnung (PBV) dazu verpflichtet, regelmäßig einen Jahresabschluss inklusive Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) vorzulegen.
Kosten einer Pflegedienstgründung
Einmalige Kosten
- Anmeldung: Kosten für Anträge bei Behörden
- Beratung: Kosten für Existenzgründerberatung, Steuerberater:innen oder betriebswirtschaftliche Weiterbildung
- Material: Erstausstattung an Schutz- und Arbeitskleidung sowie Pflegehilfsmitteln
- Räumlichkeiten: Büromöbel, Technik (Smartphones, Server, Kopierer), Einrichtung sowie Kosten für Kaution und Maklergebühren
- Fahrzeugflotte: Kauf oder Abschluss von Leasingverträgen für den Fuhrpark Ihres mobilen Pflegedienstes
- Rücklagen: Aufbau eines finanziellen Polsters für unvorhergesehene Ausgaben
- Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Angebote der Bank für Sozialwirtschaft (BFS)
Nur so können Sie die hohen anfänglichen Kosten stemmen und wichtige Investitionen tätigen, die noch nicht durch Einnahmen gedeckt sind.
Laufende Kosten
- Miete: Miete oder Pacht für die Räumlichkeiten
- Personal: Löhne, Gehälter und Versicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter:innen
- Steuern und Versicherungen: Monatliche Beiträge für Haftpflicht, Unfallversicherung etc.
- Fahrzeugflotte: Leasingkosten für die Autos in Ihrem Firmenfuhrpark
- Werbung: regelmäßige Ausgaben für Marketingmaßnahmen wie Anzeigen
- Weiterbildung: laufende Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen
Businessplan und Buchführung
Businessplan erstellen
Die Gründung und tägliche Arbeit in einem ambulanten Pflegedienst verlangen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden einiges ab, die Führung eines solchen Unternehmens ist anspruchsvoll. Umso wichtiger, dass Sie von Anfang an auf ein solides Konzept bauen, wenn Sie einen Pflegedienst gründen. Dafür ist die Erstellung eines fundierten Businessplans unerlässlich und sogar verpflichtend, wenn Sie bei der Gründung Ihres Pflegedienstes auf Fremdkapital angewiesen sind und bei Ihrer Bank Ihre Geschäftsidee vorstellen müssen. Diese Angaben sind Bestandteil eines guten Businessplans:
- Idee, Konzept und Beschreibung Ihres Geschäftsmodells
- Unternehmensziele und -strategie (kurz-, mittel- und langfristig)
- Standort-, Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Anzahl/Art der Mitarbeitenden und Organisationsstruktur
- Rechtsform, Risiken und Finanzierungsplan
- Werbung/Vertrieb, Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
Buchführung in der Pflege
Versicherungen für den Pflegedienst
Sicherheit geht vor: Vergessen Sie nicht die Absicherung, wenn Sie Ihren eigenen Pflegedienst gründen. Denn gerade als Existenzgründer:in sind Sie und Ihre Mitarbeiter:innen im Schadenfall hohen Risiken ausgesetzt. Ob Angehörige, die Sie für den schlechteren Gesundheitszustand einer zu versorgenden Person verantwortlich machen, ein Unfall eines Firmenautos oder ein Wasserrohrbruch in Ihren Geschäftsräumen: Im Schadenfall kommen schnell hohe Schadenersatzforderungen, Kosten oder Reparaturen auf Ihren ambulanten Pflegedienst zu, vor denen Sie sich als Existenzgründer:in schützen können. Neben der Betriebshaftpflichtversicherung, die für die Gründung Ihres Pflegedienstes unbedingt zu empfehlen ist, lohnt sich die Versicherung weiterer Unternehmensrisiken:
Zulassung
Zulassungskriterien
Hygieneplan
Für die Erstellung Ihres Hygieneplans können Sie sich am Rahmenhygieneplan orientieren, den der Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen erstellt hat. Ein Hygieneplan muss folgende Punkte enthalten/beschreiben:
Mitarbeiterorganisation
Um von den Kranken- und Pflegekassen grünes Licht zu bekommen, müssen Sie genügend Mitarbeiter:innen mit ausreichender beruflicher Qualifikation einstellen, um einen 24-Stunden-Schichtdienst, Wochenendschichten, Urlaub und Krankheit abzudecken. Sorgen Sie insbesondere für Ihre Vertretung bzw. eine stellvertretende Pflegedienstleitung für Ihre PDL, die im Urlaubs- oder Krankheitsfall den Betrieb weiterführen kann.
Setzen Sie Ihre Mitarbeiter:innen gezielt bzw. entsprechend Ihrer fachlichen Ausbildung und entsprechend der vertraglichen Regelungen mit den Kranken- und Pflegekassen ein und sorgen Sie für eine regelmäßige Weiterbildung sowie eine angemessene Entlohnung, die aktuelle Tarifregelungen berücksichtigt.
Qualitätsmanagement
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens stehen Ihr Qualitätsmanagement sowie die Einhaltung gesetzlicher Qualitätsstandards auf dem Prüfstand. Das betrifft:
Darüber hinaus prüft der Medizinische Dienst (MD) im Namen der Kranken- und Pflegekassen die Einhaltung der Qualitätsprüfrichtlinien.
Antrag und Prüfung
Für die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes reichen Sie in der Regel über beratende Verbände Anträge bei den zuständigen Kassen ein. Auf dessen Basis entscheiden die Kassen nach § 72 SGB dann, ob Ihr Pflegedienst die Zulassung erhält.
Planen Sie in der Gründungsphase auf jeden Fall ausreichend Zeit für die Zulassung ein, da der gesamte Prozess sehr komplex und umfassend ist. Informationen rund um das Thema Zulassung und die einzelnen Rahmenbedingungen hierfür finden Sie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, dem GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen oder dem Verband der Ersatzkassen (vdek).
Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%
Die richtigen Fachkräfte finden
Unterschätzen Sie als Pflegedienstleitung bei Ihrer Gründung niemals die Relevanz geeigneter Fachkräfte und prüfen Sie potenzielle Bewerber:innen vor der Einstellung auf Herz und Nieren. Dabei spielt nicht nur die richtige Qualifikation Ihrer Mitarbeiter:innen eine Rolle: Geeignete Pflegekräfte sollten
- körperlich belastbar sein (z. B. beim Heben/Lagern/Waschen von Pflegebedürftigen in der Altenpflege),
- mit flexiblen Arbeitszeiten kein Problem haben (Stichwort: Schichtdienst) sowie
- psychisch und emotional alle Voraussetzungen für den Betreuungsdienst mitbringen, beispielsweise im Umgang mit geistig verwirrten Menschen oder bei schweren Schicksalen seitens der Behandelten.
Wie viele Fachkräfte braucht ein ambulanter Pflegedienst?
Einen Versorgungsvertrag abschließen
Es werden Verträge mit den Krankenkassen und den Pflegekassen ausgehandelt. Diese sind die Voraussetzung dafür, dass die Kosten für die Pflegeleistungen, die Sie und die Mitarbeiter:innen Ihres ambulanten Pflegedienstes erbringen, auch von den Kassen übernommen werden. Die Verträge legen detailliert fest, was alles für die richtige Pflege der Patienten und Patientinnen notwendig ist:
- Leistungskatalog: Überblick über die einzelnen konkreten Pflegeleistungen
- Qualitätsmanagement: Vorgaben zur Pflegedokumentation
- Einzugsgebiet Ihres Pflegedienstes
- Vorgaben zu Personal und Räumlichkeiten
Seit 2018 erfolgt die Abrechnung der Pflegeleistungen ausschließlich in digitaler Form, über den Datenträgeraustausch (DTA). Dieses Abrechnungsverfahren wird bundesweit einheitlich verwendet. Haben Sie keine Verträge mit Kranken- und Pflegekassen geschlossen, können Sie Pflegeleistungen nur gegen Privatrechnungen erbringen. Das bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für Ihren Pflegedienst.
Wichtig: Möchten Sie einen privaten Pflegedienst gründen, um Patientinnen und Patienten sowohl über Leistungen der Pflegeversicherungen als auch der Krankenversicherungen zu unterstützen, müssen Sie zwei getrennte Versorgungsverträge abschließen, denn die Zulassungsverfahren sind unabhängig voneinander.
Was für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes noch wichtig ist
Anmeldung beim Gesundheitsamt
Beantragung der Betriebsnummer
Gewerbeanmeldung
Generell gilt: Ausgebildete Pflegekräfte zählen zu den Heilberufen und damit nach § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Katalogberufen, die einkommensrechtlich als Freiberufler:innen gewertet werden. Das bedeutet: Ihren Pflegedienst müssen Sie beim Finanzamt anmelden; eine Mitgliedsnummer bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für Sie nicht erforderlich – ziehen Sie hier am besten eine Steuerberatung für eine Empfehlung heran. Das Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie zusätzlich eine Gewerbeanmeldung brauchen. Wenn ja, melden Sie Ihr Unternehmen unter Angabe der Rechtsform beim zuständigen Gewerbeamt an, abhängig von der Adresse Ihres Firmensitzes. In diesem Fall erhalten Sie vom Finanzamt automatisch eine Steuernummer. Das Gewerbeamt informiert zudem die IHK über die Gründung, die Ihnen daraufhin die nötigen Unterlagen für eine Mitgliedschaft zuschickt.
Aber Achtung! Auch als freiberufliche Pflegekraft müssen Sie für bestimmte Leistungen, die über Pflegeleistungen hinausgehen, ein Gewerbe anmelden und diese Einkünfte buchhalterisch von Ihren sonstigen Einnahmen trennen. Dazu zählen alle Leistungen, für die keine besondere Qualifikation von Nöten ist, wie zum Beispiel Wellnessleistungen (Frisieren).
IK-Nummer-Beantragung
Kontaktaufnahme mit der Berufsgenossenschaft
Pflegedienst gründen – Checkliste
Haben Sie auch wirklich an alles gedacht? Damit Sie bei der Gründung Ihres Pflege-Unternehmens keinen wichtigen Schritt vergessen, hier noch einmal die wichtigsten Punkte im Überblick: