Versicherungen für Klein­gewerbe

Richtig versichert als Klein­unternehmer:in
Allianz - Versicherungen für Kleingewerbe | Kleingewerbetreibende sitzt an einem Schreibtisch und notiert etwas auf Papier.
  • Am wichtigsten ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung. Diese schützt Sie vor hohen Schaden­ersatz­forderungen, wenn andere durch Ihr Unter­nehmen einen Schaden erleiden, und sorgt u. a. auch dafür, dass Sie nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen.
  • Aber auch andere Versicherungen wie die Inhalts­versicherung oder eine Firmen­rechtsschutz­versicherung dienen dazu, die Risiken für  Existenz­gründer:innen im Klein­gewerbe zu minimieren.
  • Genauso individuell wie die unter­schied­lichen Tätigkeiten als Klein­unternehmer:in sollte auch Ihr Versicherungs­schutz sein. Mit den Versicherungs­produkten der Allianz stellen Sie sich genau den Schutz zusammen, den Sie für sich und Ihr Klein­gewerbe benötigen.

Kiosk-Betrieb, Catering­service oder Fotograf:in: Es gibt viele verschiedene Arten von Klein­gewerben. So spezialisiert wie die Aufgaben­gebiete sollte auch der Versicherungs­schutz für Ihr Klein­gewerbe sein. Damit Sie bei Ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit ausreichend abgesichert sind und nicht im schlimmsten Fall mit ihrem Privat­vermögen haften müssen, können folgende Versicherungen für Kleinst- und Kleingewerbe sinnvoll sein:

Als Klein­unter­nehmer:in ist eine ausreichende Absicherung für Ihr Gewerbe wichtig, unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit als Haupt- oder Neben­gewerbe ausüben. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie umfassend abgesichert, wenn Sie, Ihre Mitar­beiter:innen oder Ihr Betrieb bei Dritten einen Schaden verursachen. Denn in Fällen, in denen z. B. Personen durch Ihre ausgeführte Arbeit oder ein von Ihnen angebotenes Produkt Schaden nehmen, haften Sie als Unter­nehmer:in. Eine Gewerbe­haftpflicht­versicherung schützt Sie in solch einem Fall vor den finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz bedrohen können.

Die Betriebs­haftpflicht der Allianz trägt im Schadenfall die Kosten pauschal bis zu 3 Millionen Euro für:

  • Personen­schäden (z. B. Heil­behandlungs­kosten oder Schmerzens­geld)
  • Sachschäden (z. B. Reparatur- oder Wieder­beschaffungs­kosten)
  • Vermögens­schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienst­ausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall).

Zudem werden Umwelt­schäden übernommen, die Sie im Rahmen der betrieb­lichen Tätigkeit auf fremden Grund­stücken verur­sachen (z. B. Verun­reinigung von Grund­wasser durch Schadstoffe).

Sie haben Fragen oder bevorzugen eine Beratung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

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Im Berufs­alltag als Kleingewerbe­treibende:r schützt Sie der richtige Versicherungs­schutz vor mitunter existenz­bedrohenden Kosten. Drei Beispiele:

Hochzeit ohne Kleid?

In einer Änderungs­schneiderei passiert beim Kürzen eines Brautkleids ein Fehler, das Kleid ist nach dem Anpassen für die Braut untragbar. Die Betriebs­haftpflicht übernimmt versicherte Schäden, die anderen Personen bzw. Gegen­ständen von Ihnen oder Ihren Mitar­beitenden zugefügt werden, und prüft im Schaden­fall Höhe und Berech­tigung der Ansprüche. Sind diese berechtigt, zahlen wir bis zur Höhe der verein­barten Versicherungs­summe. In der Regel 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögens­schäden.

Fitness mit Folgen

Die Kundin eines Personal Trainers fühlt sich von Anmer­kungen zu Ihrer Figur in der Gymnastik­stunde persön­lich ange­griffen und will wegen Belei­digung gegen ihn vor Gericht ziehen. Die Rechts­schutz­versicherung des Personal Trainers übernimmt in diesem Fall u. a. die Anwalts­gebühren, Gerichts­kosten, Vorschüsse sowie die Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten des Personen­schadens. Sie stellt den Kontakt zu einer unab­hängigen und spezialisierten Rechts­vertretung in Ihrer Nähe her und vermittelt Mediatoren und Mediatorinnen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Leer geräumtes Büro

Während einer Dienstreise stiehlt ein Dieb die komplette elektro­nische Ausstattung (PCs, Monitore, Beamer) eines kleinen Online Marketing-Büros. Die Inhalts­versicherung für Firmen, auch Geschäfts­inhalts­versicherung genannt, schützt die Inhaberin vor den finanziellen Verlusten dieses Sach­schadens. Sie versichert die technische und kauf­männische Betriebs­einrichtung, inklusive aller Waren und Vorräte, gegen Feuer, Einbruch­diebstahl, Elementar­ereignisse und mehr.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Versicherungen für Kleingewerbe".

Krankenversicherung und Kleingewerbe: Privat oder gesetzlich?

Kleingewerbe­treibende benötigen eine Kranken­versicherung. Ob dabei eine private oder eine gesetzliche Kranken­versicherung in Anspruch genommen wird, hängt von der Ausgangs­lage Ihres Unternehmens ab. Gesetzlich versichern können sich Gewerbe­treibende, die bereits vor der Existenz­gründung eine entsprechende Versicherung hatten oder ihr Unternehmen nur als Neben­gewerbe betreiben. Fällt das Unternehmen unter Ihren Haupterwerb, gelten Sie als selbst­ständig und versicherungs­frei. In solch einem Fall ist eine private Krankenversicherung der Allianz zu empfehlen, bei der Sie als versicherte Person von erstklassigen Gesundheits­leistungen, stabilen Beiträgen und attraktiven Zusatz­bausteinen profitieren.

Was kostet eine Versicherung für Kleingewerbe?

­Die Kosten einer Versicherung für Klein- oder Kleinst­gewerbe lassen sich nicht pauschal benennen, da die Kostenhöhe in jedem Versicherungs­fall individuell berechnet wird und unter anderem von z. B. folgenden Faktoren beeinflusst wird: 

  • dem gewählten Versicherungs­paket
  • der gewählten Selbst­beteiligung
  • der vereinbarten Versicherungs­summe.

Welche weiteren Versicherungen sind für Kleingewerbe sinnvoll?

Je nachdem, in welcher Branche Ihr Klein­gewerbe angesiedelt ist, können unter­schiedliche Gewerbe­versicherungen für Sie sinnvoll sein. Dazu zählen beispiels­weise eine Cyberversicherung und eine Ertragsausfallversicherung. Mit einer Cyber­versicherung schützen Sie sich und Ihr Unternehmen umfassend vor entstehenden Kosten durch Cyber-Risiken. Eine Ertrags­ausfall­versicherung ersetzt Ihnen entgangenen Betriebs­gewinn sowie anfallende Fixkosten infolge eines versicherten Sachschadens, falls Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht oder der Betriebs­ablauf gestört ist. Um heraus­zufinden, welche individuellen Versicherungen für Sie und Ihr Unternehmen am sinnvollsten sind, können Sie gerne ein Beratungs­gespräch mit uns vereinbaren.

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