Wenn Sie einen Hausmeisterservice gründen, ist eine Betriebshaftpflicht unabdingbar, um sich gegen finanzielle Folgen im Schadenfall abzusichern, die im schlimmsten Fall Ihre Existenz bedrohen können. Wenn beispielsweise auf einem vereisten Weg, für den Sie den Winterdienst verantworten, eine Person ausrutscht und sich schwer verletzt, können leicht hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Ebenfalls, wenn z. B. ein Bewohner im Treppenhaus stürzt, sich ein Bein bricht und behauptet, dass das defekte und bereits reklamierte Treppenlicht schuld an seinem Unfall sei oder spielende Kinder während Ihrer Mittagspause sich an einem nicht ausreichend gesicherten Rasenmäher verletzen. Immer dann, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein Personen- oder Sachschaden entsteht, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Hausmeister die Kosten. Darüber hinaus beinhaltet der Versicherungsschutz die Kostenübernahme bei:
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Erstattung von Zug- oder Flugtickets)
- Umweltschäden
- Haftpflichtschäden im Rahmen von betriebsbedingten Neu-, Um- oder Ausbauarbeiten auf Ihrem Betriebsgrundstück
- Haftpflichtschäden für gemietete oder in Eigentum befindliche Gebäude und Grundstücke Ihres Betriebes
- Ansprüchen durch Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung