Individuelle Versicherungs­lösung für Elektro­betriebe

Versicherungen für Elektriker:innen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Elektriker:in sind Sie und Ihre Mitarbeitenden im beruflichen Alltag einem besonderen Risiko ausgesetzt.
  • Durch das Ausführen immer kom­plexerer Tätigkeiten und Elektro­installationen kann sowohl die eigene Gesundheit Schaden nehmen als auch die teure Technik und Apparaturen Dritter. Gut, wenn Ihre Mitarbeiter:innen, Ihre Werkzeuge sowie das Eigentum Ihrer Kunden und Kundinnen für alle Eventualitäten abgesichert sind.
  • Eine Versicherung für Elektriker:innen schützt Sie vor etwaigen Schäden, die durch das Hantieren an komplexen und teuren Elektroinstallationen entstehen können.
  • Durch das Baukastenprinzip können Sie eine Elektriker-Versicherung genau an Ihre beruflichen Risiken und Bedürfnisse anpassen.
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Absichern bei hohem Berufs­risiko
Das Arbeitsfeld einer Fachkraft für Elektrotechnik ist im wahrsten Sinne des Wortes spannungsgeladen. Die Konsequenzen sind, im Falle eines Fehlers, für Leib und Leben extrem hoch. Der Beruf  in der Elektrotechnik ist vielseitig und erfordert höchste Konzentration und Vorsicht.

Elektriker:innen und andere Berufs­gruppen, die mit Strom und Starkstrom hantieren, sind einem hohen Berufs­risiko ausgesetzt. Das Risiko bei ihrer Tätigkeit unterscheidet sich dabei signifikant von dem einer Person, die Gartenbau betreibt oder in einem Maler­betrieb tätig ist. Darum sollten Sie für sich und Ihre Mitarbeitenden in jedem Fall einen ausreichenden und maß­geschneiderten Versicherungs­schutz haben. Nur so sind Sie im Schadenfall gegen existenz­bedrohende finanzielle Schadenersatz­forderungen oder juristische Streitig­keiten abgesichert und können auch komplizierte Kunden­aufträge ruhigen Gewissens ausführen. Die folgende Liste zeigt, welche Versicherungen speziell für Elektriker:innen (mit einem eigenen Betrieb) wichtig sind:

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Absicherung nach dem Bau­kasten­prinzip

Die Arbeit als Elektriker:in zählt allein durch den Umgang mit Strom zu den risikoreichsten Gewerken. Eine schlecht geerdete Maschine, eine überbrückte Sicherung, die dadurch ihren Zweck nicht mehr erfüllt, oder ein elektrisches Gerät, das keine IP-Zertifizierung hat und in einer Nasszelle eingesetzt wird: Berufliche Gefahren lauern überall. Dabei muss der Fehler nicht einmal beim Elektriker oder der Elektrikerin selbst liegen: Manchmal sind es die Auftraggeber selbst, die im Vorfeld auf eigenes Gutdünken versucht haben, eine Reparatur durchzuführen und dadurch eine gefährliche Situation ge­schaffen haben. So vielfältig die Aufgabenfelder im Bereich Elektrotechnik sind, so vielfältig gestalten sich auch die Möglichkeiten, sich ein individuelles Versicherungs­paket aus verschiedenen, genau auf das jeweilige Einsatz­gebiet abgestimmten Versicherungen zusammenzustellen. 

Ein essentieller Basisschutz für alle Elektriker:innen, egal auf welches Tätigkeits­feld Sie sich spezialisiert haben, ist eine Kombination aus Betriebs­haftpflicht­versicherung und Inhaltsversicherung. Sie bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden. Durch diese sind bereits viele Schäden, die gerade im hochpreisigen Sektor der Elektronik passieren können, gut abgedeckt. 

Sollten Sie einen Ausbildungs- oder Meisterbetrieb haben und mehrere Mitarbeiter:innen beschäftigen, sind Sie gut beraten, eine Gruppen­unfall­versicherung mit abzuschließen. Mit ihr sind besonders Ihre Mitarbeitenden umfassend geschützt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Versicherungen vor, die für das Tätigkeits­feld von Elektrikern und Elektrikerinnen zu empfehlen sind. 

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Basis­schutz für Ihre Berufs­gruppe
Eine Betriebshaftpflicht ist ein essenzieller Teil Ihres Versicherungsschutzes als Elektriker:in wie auch für viele andere Berufsgruppen. Denn unabhängig von Erfahrung, Know-how und Sorgfältigkeit beim Arbeiten: Fehler passieren und ziehen – gerade, wenn es um Elektrizität geht – im Schadenfall oft hohe Kosten nach sich.
Eine Elektrikerin arbeitet konzentriert mit einem Stromprüfer.
 
Die Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz ist maßgeschneidert für die individuellen Anforderungen Ihrer Berufsgruppe und deckt folgende Arten von Schäden ab:
Sie erden einen Lichtschalter an der Wand nicht ausreichend. Jemand versucht, das Licht einzuschalten und verliert das Bewusstsein aufgrund eines elektrischen Schlags. Durch Stromschlag und Sturz erleidet die Person schwere Verletzungen. Die Betriebshaftpflicht deckt die Kosten für die Notfallversorgung vor Ort und die weitere ärztliche Behandlung im Krankenhaus.
Bei einer neuen Einbauküche verbauen Sie aus Versehen die falsche Sicherung. Durch eine Überspannung gehen die internen Trafos der fabrikneuen Geräte in Rauch auf. Hierdurch entsteht ein Schaden von mehreren Tausend Euro. Die Betriebs­versicherung ersetzt in diesem Fall Ihrem Auftraggeber die Geräte.

Durch einen Anschlussfehler entsteht ein Schwelbrand der von den Küchengeräten auf Teile des Raums übergreift. Die Geräte müssen ersetzt und auch die Wand neu gestrichen werden. Außerdem haben die Bewohner:innen des Hauses eine Rauchvergiftung erlitten und müssen infolgedessen mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Die Versicherung übernimmt den entstandenen Sach­schaden und auch den Verdienstausfall der Hausbewohner:innen.

Bei den genannten Beispielen ist es für die Versicherung nicht von Belang, ob Sie als Inhaber:in der Firma persönlich einen Fehler zu verantworten haben oder einer Ihrer Mitarbeitenden. Die Versicherung übernimmt die entstandenen Schäden.

Zu beachten ist, dass bei Versicherungs­abschluss in der Police der Be­triebs­haft­pflichtversicherung genau aufgeführt und dadurch fest­gehalten wird, welche Tätigkeiten der zu versichernde Betrieb ausführt. Denn der Versicherer haftet nicht für Schäden durch eine Betriebstätigkeit, die nicht im Vertrag festgehalten ist. Wenn beispielsweise neben Elektro­installationen weitere Leistungen zum Angebot hinzugefügt werden (wie z.B. Malertätigkeiten), müssen diese dem Versicherer gemeldet werden, damit sie in den Vertrag aufgenommen werden können. 

Das sind die Leistungen der Allianz Betriebshaftpflicht für Elektriker im Falle einer Klage durch einen Ihrer Auftraggeber:

  • Prüfung: Im Schadenfall unter­suchen wir, ob die Ansprüche der Gegenseite berechtigt sind.
  • Zahlung: Bei berechtigten Schadenersatzforderungen übernehmen wir die Kosten für den Schaden.
  • Abwehr: Gegen unberechtigte oder überhöhte Ansprüche gehen wir für Sie vor – notfalls auch per Gericht. 
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Rundum­schutz für Sie und Ihren Elektrobetrieb
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist im Elektrohandwerk unverzichtbar. Mit diesen Versicherungen für Elektriker:innen können Sie den Schutz für Ihren Elektrobetrieb sinnvoll erweitern.
Beispiel: Ein ehemaliger Arbeit­nehmer stellt Sie nach einer Kündigung an den digitalen Pranger und verbreitet ruf­schädigende Äußerungen über Sie. Oder: Anlieger nahe Ihrer Werkstatt verwickeln Sie in einen Rechtsstreit aufgrund angeblicher Lärm­belästigung durch Ihren Betrieb (über den Baustein der Immobilien-Rechts­schutz absicher­bar). Wir als Ihr Versicherer verhelfen Ihnen in solchen Fällen zu Ihrem Recht. Die Firmen-Rechtsschutz­versicherung der Allianz für Elektriker versucht, einen möglichen Streit vorab mit pro­fessionellen Vermittlungs­personen zu lösen. Sie trägt im Falle eines Rechtsstreits anfallende Anwalts­honorare und Gerichtskosten. Bei Bedarf auch Vorschüsse. Außerdem steht die Allianz Ihnen über eine kostenfreie Service-Hotline rund um die Uhr für juristische Fragen zur Verfügung.
Selbständige Elektriker:innen mit eigener Firma investierem meist sehr viel in Gerät­schaften, die sie zur Ausübung ihres Berufes benötigen: Dazu gehören teure Messgeräte oder auch stromsicheres Werkzeug sowie Ersatzteile und Maschinen. Leitungs­wasser­schäden oder Über­schwem­mungen können gerade bei Elektrik sehr großen Schaden anrichten. Mit einer Firmen-Inhalts­versicherung der Allianz sind alle beweglichen Sachwerte Ihrer Firma, d.h. die gesamte technische und kauf­männische Ein­richtung inklusive aller Waren und Vorräte, ab­gesichert und werden im Schaden­fall ersetzt oder repariert. Abgedeckt sind hier Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm/Hagel, Elementar­gefahren sowie Einbruch­diebstahl und Vanda­lismus nach einem Einbruch­diebstahl.
Von der Türklingel bis zum Server-Raum: Defekte Geräte können den gesamten Ablauf in Ihrem Unternehmen stören oder ganz lahmlegen. Eine kurze Über­spannung und die Fest­platte mit all Ihren Kunden­daten und Rechnungen kann Schaden nehmen. Die Elektronik­versicherung schützt Ihre elektro­nischen Geräte und Anlagen. Auch hilft sie Ihnen, nach Ausfällen schnell wieder zum Tages­geschäft übergehen zu können. Die Allianz übernimmt im Schaden­fall die Kosten, um Ihre elektronischen Anlagen und Geräte zu reparieren sowie für Leih- und Neugeräte. Sollten Ihre Abläufe stärker als erwartet gestört worden sein und Ihr Betrieb vorübergehend stillstehen, übernehmen wir die Unterbrechungs­kosten für bis zu zwölf Monate. Für den Fall, dass neben elektronischer Betriebs­ein­richtung auch maschinelles Equipment vorhanden ist, bietet die Technik­versicherung Pauschal eine Alter­native. Mit den Produkt­varianten Smart, Kompakt oder Premium können Sie damit Ihre gesamte technische Betriebs­ein­richtung pauschal absichern.
Beispiel: Der Kleintransporter eines Elektriker­betriebs gerät in einen Unfall. Dabei kommen sowohl der Transporter als auch das Transport­gut zu Schaden. Der Schaden am Fahrzeug ist durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt, der an der Ladung allerdings nicht. Gerade in einem Elektro­betrieb, in dem teure Werkzeuge, Spezial­maschinen und Mess­technik transportiert werden, steckt der große finanzielle Wert meist in der Ladung und nicht im Fahrzeug selbst. Eine Werk­verkehrs­versicherung schützt im Schadenfall zwar nicht Ihr Firmen­fahrzeug, jedoch dessen Inhalt. Sie wird daher auch Fahrzeug­inhalts­versicherung genannt und kann Sie vor hohen Kosten bewahren.
Bei Unfällen im beruflichen oder privaten Umfeld schützt Arbeitgeber und Mitarbeitende eine Gruppen­unfall­versicherung. Von Vorteil ist bei dieser Versicherung, dass es keine Rolle spielt, wo und wann ein Unfall passiert. Sie können zudem den Versicherungs­schutz an jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin individuell anpassen. Zu den Leistungen zählt nach einem Unfall die Aus­zahlung einmaliger Kapital­leistungen bei unfall­bedingter Invalidität. Die Versicherung ist dabei so konzipiert, dass sie kurzfristige Ausfälle (z. B. durch Zahlung von Krankenhaus­tagegeld) ebenso kompensiert wie dauerhafte Be­einträchtigungen der Arbeits­leistung einzelner Mitarbeitender. Sie und Ihre Angestellten sind somit gegen die finanziellen Folgen eines Ausfalls verlässlich abgesichert.

Grundsätzlich ist es natürlich auch für Elektriker:innen wichtig, sich nicht nur beruflich, sondern auch privat abzusichern. Krankheiten, Unfälle oder auch eine schlechte Auftragslage, die zum Beispiel einer Krise geschuldet ist, können schnell nicht nur die berufliche, sondern auch die private Existenz bedrohen. Zu den gängigen Versicherungen um privat vorzusorgen gehören:

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FAQ
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme bei Elektrobetrieben sein?

    Auch bei Versicherungen für Elektriker:innen gilt: Die Deckungs­summe bzw. die Versicherungs­summe bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherung im Schadenfall erstattet. Die Deckungs­summe orientiert sich i. d. R. am Wert der zu versichernden Sach­werte. Eine Inhalts­versicherung sollte beispiels­weise über eine Ver­sicherungs­summe verfügen, die dem versicherten Inventar entspricht.
  • Mit welchen Kosten müssen Elektriker:innen für die Versicherung rechnen?

    Die Kosten für eine Elektriker-Versicherung hängen grund­sätzlich von mehreren Faktoren ab:  

    • der Versicherungsart
    • der vereinbarten Selbstbeteiligung
    • der Höhe der Deckungssumme bzw. Versicherungssumme
    • dem Leistungsumfang des gewählten Versicherungspaketes

    Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Welche Versicherungen zur Absicherung Ihrer individuellen Risiken sinnvoll sind und welche Versicherungs­arten Sie optimal kombi­nieren können, verraten Ihnen unsere Berater:innen gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns!

  • Welche Elektrobetriebe werden von der Allianz versichert?

    Die Allianz bietet generell Versicherungen für alle selbstständigen Elektriker:innen mit eigenem Betrieb an. Voraus­setzung ist natürlich, dass Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben.
  • Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Gewerbeabmeldung?

    Wie auch bei anderen Berufszweigen, besteht bei Elektriker­betrieben ein Sonderkündigungs­recht bzw. Kün­digungs­recht durch Risiko­wegfall, wenn Sie Ihr Gewerbe aufgrund von Renten­eintritt, gesund­heitlicher Probleme oder Insolvenz abmelden. Sie zahlen Ihre Beiträge für die Elektriker-Versicherung also nur so lange, wie Sie auch selbständig sind.
    Um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, müssen Sie uns die Bestätigung Ihrer Gewerbe­ab­meldung zusenden. Sollte der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft liegen, wird der Vertrag zu diesem festgelegten Termin beendet. Wurde Ihr Gewerbe bereits ab­gemeldet, ist der Stichtag das Datum des Eingangs Ihrer Gewerbe­abmeldung bei uns.    
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