Definition: Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden, die durch Umwelteinwirkungen auf dem Luft-, dem Wasser- oder dem Bodenweg entstehen.
Öffentlich-rechtliche Ansprüche: Die Umweltschadenversicherung schützt vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz (USchadG), zum Beispiel durch die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden.
Schadenbeispiele: Mit einer Kombination aus Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung können Sie sich weitreichend gegen diverse Umweltschäden versichern.
Die Umwelthaftpflicht und die Umweltschadenversicherung (Grundbaustein) sind bereits in der Betriebshaftpflicht der Allianz enthalten. Die Umweltschadenversicherung kann individuell um zwei Zusatzbausteine (Umweltdeckung I und II) erweitert werden.