Mann mit Bauhelm steht vor einer Maschine
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden, die durch Umweltein­wirkungen auf dem Luft-, dem Wasser- oder dem Bodenweg entstehen.
  • Die Umweltschadenversicherung schützt vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umwelt­schaden­gesetz (USchadG), zum Beispiel durch die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden.
  • Mit einer Kombination aus Umwelthaftpflicht und Umwelt­schaden­versicherung können Sie sich weitreichend gegen Umweltschäden versichern.
  • Die Umwelthaftpflicht und die Umweltschadenversicherung (Grundbaustein) sind bereits in der Betriebshaftpflicht der Allianz enthalten. Die Umwelt­schaden­versicherung kann individuell um zwei Zusatzbausteine (Umweltdeckung I und II) erweitert werden.
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Definition
Die Umwelthaftpflichtversicherung ist Bestandteil der Betriebs­haftpflicht­versicherung und schützt Sie vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter durch Umwelt­schäden auf fremden Grundstücken.

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflicht­versicherung und deckt Umweltschäden auf fremden Grundstücken ab. Sie schützt Sie vor zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter bei Schäden, die durch von Ihrem Unternehmen verursachte Umwelteinwirkungen entstehen, wie z. B. Emission von Schadstoffen, übergreifendes Feuer, Schäden durch betriebliche Anlagen oder gelagerte Mittel wie Lacke, Reinigungsmittel, Farben etc. Die Hauptschadensursache liegt nach Erfahrungen der Allianz bei Bränden und Explosionen, aber auch die Emission von gewässerschädlichen Stoffen birgt viele Umweltrisiken und führt häufig zu Schäden.

Die Umwelthaftpflicht ist pauschal in der Betriebshaftpflicht enthalten, auch wenn Unternehmen ...

  • bis zu 1.000 l Kraftstoff oder Heizöl pro Betriebsgrundstück lagern.
  • bis zu 10 Tonnen Altöl, gefährliche Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des § 3 a Chemikaliengesetz pro Betriebsgrundstück lagern.
  • Leichtstoff- oder Schwerstoff­abscheider (ohne Mengen­begrenzung) betreiben.
  • Anlagen betreiben, die dem vereinfachten Genehmigungsver­fahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen.
  • Abfälle lagern, die bei der Produktion im Betrieb anfallen.

Die Umwelthaftpflicht ist nicht nur für umweltrelevante Betriebe oder Anlagen sinnvoll, da grundsätzlich jeder Betrieb den Risiken von Umweltschäden ausgesetzt ist. Durch Ihre Produkte, Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten bei Ihren Kunden, betrieblichen Tätigkeiten wie Schweißen oder Lackieren und aus der Lagerung von Stoffen können Umwelthaftpflichtschäden entstehen. Der Versicherungsschutz kann nach Bedarf entsprechend für genehmigungspflichtige Anlagen, größere Mengen an Gefahrstoffen oder für direkte Einleitung in Gewässer erweitert werden. Die in der Betriebshaftpflicht vereinbarte Versicherungssumme  (in der Regel 3 Mio. Euro) gilt auch für Umweltschäden. Auf Wunsch können Sie auch höhere Versicherungssummen vereinbaren.

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Risiken für Unternehmen
Folgende Beispiele zeigen, warum eine Umwelthaftpflichtversicherung so wichtig ist und welche Schäden versichert sind:
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Öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Umweltschäden
Die Umweltschadenversicherung schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen durch Behörden. Zwei zusätzliche Bausteine vervollständigen Ihre Umweltschäden-Versicherung.
Die Umweltschadenversicherung sichert Sie gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche aus dem Umweltschadensgesetz (USchadG) ab. Seit 2007 besteht für Sie als Unternehmer:in / Unternehmen die Verpflichtung, für Umweltschäden, an der Biodiversität, an Gewässern und auch an eigenen, gemieteten oder geleasten Grundstücken aufzu­kommen. Behörden können nach dem Umweltschadensgesetz die komplette Wiederherstellung des Ausgangs­zustandes verlangen, wenn durch Ihr Verschulden Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen entstanden sind. Diese aufwendige und teilweise langwierige Wiederherstellung kann enorme Kosten verursachen. In Deutschland sind 97,6 % aller Industriestandorte weniger als 10 km vom nächsten Schutzgebiet entfernt, 67,3 % sogar weniger als 2,5 km.
  • Der Umweltdeckung Zusatzbaustein I deckt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen (Biodiversität) und dem Boden auf eigenen, gemieteten oder geleasten Grundstücken sowie dem Grundwasser. 
  • Der Umweltdeckung Zusatzbaustein II schützt Sie vor Ansprüchen nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Diesem Gesetz nach sind Sie zur Sanierung eigener, gemieteter oder sanierter Grundstücke verpflichtet, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefahr für Menschen besteht, aber Grenzwerte überschritten werden.

Beide Zusatzbausteine sind empfehlens­wert, um sich umfassend vor jeglichen Risiken durch Umweltschäden zu schützen. Die Fachleute der Allianz beraten Sie dazu gerne.

Folgende Beispiele zeigen, welche Schäden durch eine Umweltschaden­versicherung abgedeckt sind:

  • Durch einen Defekt an einer chemischen Reinigungsanlage laufen Reinigungsmittel aus und sickern über die betriebseigene Wiese ins Grundwasser, das dadurch verunreinigt wird.
  • Durch einen Störfall an einer Biogasanlage gelangt Gülle in das nebenliegende Gewässer. Die Gemeinde verlangt eine Rekultivierung und Wiederansiedlung von Flora und Fauna, die mehrere Jahre dauert.

Mit einer Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung einschließlich der Umweltschadenzusatzbausteine I und II besteht ein weitreichender Versicherungsschutz gegen diese Risiken.

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FAQ
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Umweltschaden- und Umwelthaftpflichtversicherungen.
  • Muss ich die Umwelthaftpflichtversicherung extra abschließen?

    Die Umwelthaftpflichtversicherung sowie der Grundbaustein der Umweltschadenversicherung sind bereits in der Betriebshaftpflicht enthalten. Die Höhe der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung gilt dadurch auch für Umweltschäden. Die Umwelthaftpflichtversicherung kann mit dem Umweltschadenversicherung Zusatzbaustein I oder den Umweltschadenversicherung Zusatzbausteinen I und II flexibel erweitert werden.
  • Welche Schäden deckt die Umwelthaftpflichtversicherung ab?

    Folgende Schäden an der Umwelt werden von der Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt:

    • Schäden durch Emission von Schadstoffen, übergreifendes Feuer, betriebliche Anlagen oder gelagerte Mittel wie Lacke, Reinigungsmittel, Chemikalien, Farben etc.
  • Was ist der Unterschied zwischen der Umwelthaftpflicht- und der Umweltschadenversicherung?

    Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt vor zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter durch Schäden, die sich infolge von Umwelteinwirkungen auf dem Luft-, dem Wasser- oder dem Bodenweg verbreiten. Die Umweltschaden­versicherung schützt vor den finanziellen Folgen öffentlich-rechtlicher Ansprüche, zum Beispiel durch die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden.
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