Die Umwelthaftpflichtversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und deckt Umweltschäden auf fremden Grundstücken ab. Sie schützt Sie vor zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter bei Schäden, die durch von Ihrem Unternehmen verursachte Umwelteinwirkungen entstehen, wie z. B. Emission von Schadstoffen, übergreifendes Feuer, Schäden durch betriebliche Anlagen oder gelagerte Mittel wie Lacke, Reinigungsmittel, Farben etc. Die Hauptschadensursache liegt nach Erfahrungen der Allianz bei Bränden und Explosionen, aber auch die Emission von gewässerschädlichen Stoffen birgt viele Umweltrisiken und führt häufig zu Schäden.
Die Umwelthaftpflicht ist pauschal in der Betriebshaftpflicht enthalten, auch wenn Unternehmen ...
- bis zu 1.000 l Kraftstoff oder Heizöl pro Betriebsgrundstück lagern.
- bis zu 10 Tonnen Altöl, gefährliche Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des § 3 a Chemikaliengesetz pro Betriebsgrundstück lagern.
- Leichtstoff- oder Schwerstoffabscheider (ohne Mengenbegrenzung) betreiben.
- Anlagen betreiben, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen.
- Abfälle lagern, die bei der Produktion im Betrieb anfallen.
Die Umwelthaftpflicht ist nicht nur für umweltrelevante Betriebe oder Anlagen sinnvoll, da grundsätzlich jeder Betrieb den Risiken von Umweltschäden ausgesetzt ist. Durch Ihre Produkte, Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten bei Ihren Kunden, betrieblichen Tätigkeiten wie Schweißen oder Lackieren und aus der Lagerung von Stoffen können Umwelthaftpflichtschäden entstehen. Der Versicherungsschutz kann nach Bedarf entsprechend für genehmigungspflichtige Anlagen, größere Mengen an Gefahrstoffen oder für direkte Einleitung in Gewässer erweitert werden. Die in der Betriebshaftpflicht vereinbarte Versicherungssumme (in der Regel 3 Mio. Euro) gilt auch für Umweltschäden. Auf Wunsch können Sie auch höhere Versicherungssummen vereinbaren.