Versicherungs­schutz bei Umwelt­schäden

Umwelt­schaden- und Umwelt­haftpflicht­versicherung

Definition: Die Umwelt­haftpflicht­versicherung schützt vor den zivil­rechtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden, die durch Umwelt­einwirkungen auf dem Luft-, dem Wasser- oder dem Bodenweg entstehen.

Öffentlich-rechtliche Ansprüche: Die Umwelt­schaden­versicherung schützt vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umwelt­schaden­gesetz (USchadG), zum Beispiel durch die gesetz­liche Pflicht zur Sanierung von Umwelt­schäden.

Schadenbeispiele: Mit einer Kombi­nation aus Umwelt­haft­pflicht und Umwelt­schaden­versicherung können Sie sich weit­reichend gegen diverse Umwelt­schäden versichern.

Die Umwelt­haft­pflicht und die Umwelt­schaden­versicherung (Grund­baustein) sind bereits in der Betriebs­haftpflicht der Allianz enthalten. Die Umwelt­schaden­versicherung kann individuell um zwei Zusatz­bausteine (Umwelt­deckung I und II) erweitert werden.

Definition
Die Umwelt­haft­pflicht­versicherung ist Bestandteil der Betriebs­haftpflicht­versicherung und schützt Sie vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter durch Umwelt­schäden auf fremden Grund­stücken.

Die Umwelt­haft­pflicht­versicherung ist Bestandteil der Betriebs­haft­pflicht­versicherung und deckt Umwelt­schäden auf fremden Grund­stücken ab. Sie schützt Sie vor zivil­rechtlichen Ansprüchen Dritter bei Schäden, die durch von Ihrem Unter­nehmen verursachte Umwelt­einwirkungen entstehen, wie z. B. Emission von Schad­stoffen, über­greifendes Feuer, Schäden durch betrieb­liche Anlagen oder gelagerte Mittel wie Lacke, Reinigungs­mittel, Farben etc. Die Haupt­schadens­ursache liegt nach Erfahrungen der Allianz bei Bränden und Explosionen, aber auch die Emission von gewässer­schädlichen Stoffen birgt viele Umwelt­risiken und führt häufig zu Schäden.

Die Umwelt­haft­pflicht ist pauschal in der Betriebs­haft­pflicht enthalten, auch wenn Unternehmen ...

  • bis zu 1.000 l Kraftstoff oder Heizöl pro Betriebs­grundstück lagern.
  • bis zu 10 Tonnen Altöl, gefährliche Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des § 3 a Chemikaliengesetz pro Betriebs­grundstück lagern.
  • Leichtstoff- oder Schwerstoff­abscheider (ohne Mengen­begrenzung) betreiben.
  • Anlagen betreiben, die dem vereinfachten Genehmigungsver­fahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen.
  • Abfälle lagern, die bei der Produktion im Betrieb anfallen.

Die Umwelt­haft­pflicht ist nicht nur für umwelt­relevante Betriebe oder Anlagen sinnvoll, da grund­sätzlich jeder Betrieb den Risiken von Umwelt­schäden ausgesetzt ist. Durch Ihre Produkte, Montage-, Wartungs- oder Reparatur­arbeiten bei Ihren Kunden, betrieb­lichen Tätigkeiten wie Schweißen oder Lackieren und aus der Lagerung von Stoffen können Umwelt­haftpflicht­schäden entstehen. Der Versicherungs­schutz kann nach Bedarf entsprechend für genehmigungs­pflichtige Anlagen, größere Mengen an Gefahr­stoffen oder für direkte Einleitung in Gewässer erweitert werden. Die in der Betriebs­haft­pflicht vereinbarte Versicherungs­summe  (in der Regel 3 Mio. Euro) gilt auch für Umwelt­schäden. Auf Wunsch können Sie auch höhere Versicherungs­summen vereinbaren.

Risiken für Unternehmen
Folgende Beispiele zeigen, warum eine Umwelt­haftpflicht­versicherung so wichtig ist und welche Schäden versichert sind:
Mit einer Betriebs-, Umwelt­haftpflicht­versicherung einschließlich der Umwelt­schaden­zusatzbausteine I und II besteht ein weitreichender Versicherungs­schutz gegen diese Risiken.
Öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Umwelt­schäden
Die Umwelt­schaden­versicherung schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen durch Behörden. Zwei zusätz­liche Bausteine vervoll­ständigen Ihre Umweltschäden-Versicherung.
Die Umwelt­schaden­versicherung sichert Sie gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche aus dem Umwelt­schadens­gesetz (USchadG) ab. Seit 2007 besteht für Sie als Unter­nehmer:in / Unter­nehmen die Verpflichtung, für Umwelt­schäden, an der Biodiversität, an Gewässern und auch an eigenen, gemieteten oder geleasten Grund­stücken aufzu­kommen. Behörden können nach dem Umwelt­schadens­gesetz die komplette Wiederher­stellung des Ausgangs­zustandes verlangen, wenn durch Ihr Verschulden Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebens­räumen entstanden sind. Diese aufwendige und teil­weise lang­wierige Wieder­her­stellung kann enorme Kosten verur­sachen. In Deutschland sind 97,6 % aller Industrie­standorte weniger als 10 km vom nächsten Schutz­gebiet entfernt, 67,3 % sogar weniger als 2,5 km.
  • Der Umwelt­deckung Zusatz­baustein I deckt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungs­summe bei Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebens­räumen (Biodiversität) und dem Boden auf eigenen, gemieteten oder geleasten Grund­stücken sowie dem Grund­wasser. 
  • Der Umwelt­deckung Zusatz­baustein II schützt Sie vor Ansprüchen nach dem Bundes­boden­schutzgesetz. Diesem Gesetz nach sind Sie zur Sanierung eigener, gemieteter oder sanierter Grundstücke verpflichtet, auch wenn noch keine gesund­heitliche Gefahr für Menschen besteht, aber Grenzwerte überschritten werden.

Beide Zusatz­bausteine sind empfehlens­wert, um sich umfassend vor jeglichen Risiken durch Umwelt­schäden zu schützen. Die Fachleute der Allianz beraten Sie dazu gerne.

FAQ
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Umweltschaden- und Umwelthaftpflichtversicherungen.

Muss ich die Umwelthaftpflichtversicherung extra abschließen?

Die Umwelt­haftpflicht­versicherung sowie der Grund­baustein der Umwelt­schaden­versicherung sind bereits in der Betriebs­haft­pflicht enthalten. Die Höhe der Versicherungs­summe der Betriebs­haftpflicht­versicherung gilt dadurch auch für Umweltschäden. Die Umwelt­haftpflicht­versicherung kann mit dem Umwelt­schaden­versicherung Zusatz­baustein I oder den Umwelt­schaden­versicherung Zusatz­bausteinen I und II flexibel erweitert werden.

Welche Schäden deckt die Umwelthaftpflichtversicherung ab?

Folgende Schäden an der Umwelt werden von der Umwelt­haftpflicht­versicherung abgedeckt:

  • Schäden durch Emission von Schadstoffen, übergreifendes Feuer, betriebliche Anlagen oder gelagerte Mittel wie Lacke, Reinigungs­mittel, Chemikalien, Farben etc.

Was ist der Unterschied zwischen der Umwelthaftpflicht- und der Umweltschadenversicherung?

Die Umwelthaft­pflicht­versicherung schützt vor zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter durch Schäden, die sich infolge von Umwelt­einwirkungen auf dem Luft-, dem Wasser- oder dem Bodenweg verbreiten. Die Umweltschaden­versicherung schützt vor den finanziellen Folgen öffentlich-rechtlicher Ansprüche, zum Beispiel durch die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden.
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