Erzieherin mit Kindern im Kindergarten beim basteln
Dem Erziehungs­auftrag abgesichert nach­gehen

Berufs­haftpflicht­versicherung für Erziehende

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Erzieher:innen tragen berufsbedingt große Verantwortung für das Wohlergehen und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. 
  • Ihre Tätigkeit birgt, wie jeder Beruf mit Erziehungsauftrag und Aufsichtspflicht, hohe Haftungsrisiken, da Unfälle und Schäden in Momenten der Unachtsamkeit schnell passieren können.
  • Eine umfassende Absicherung ist daher für diese Berufsgruppe unerlässlich, um beispielsweise auch gegen unberechtigte Forderungen von Eltern geschützt zu sein.
  • Die Allianz bietet umfassenden Schutz mit einer Berufshaftpflicht für Erzieher:innen und individuellen Erweiterungsoptionen.
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Schutz durch Berufshaft­pflicht und Co.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine essentielle Versicherung für Sie als Erzieher:in, die Sie umfassend gegen berufliche Risiken absichert. Zwar ist der Abschluss einer Berufs­haftpflich­tversicherung  für Erziehende keine Pflicht, aber aufgrund des spezifischen Haftungsrisikos im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ratsam. Ein Fehler oder eine kleine Unaufmerksamkeit reichen häufig aus, um einen Schaden zu verursachen, der hohe finanzielle Forderungen nach sich zieht und unter Umständen sogar Ihre berufliche Existenz gefährden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen in solchen Fällen Versicherungsschutz. Zusätzlich ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll, um bei eventuellen Streitfällen (z. B. mit Eltern) vor Gericht finanziell abgesichert zu sein. Für eine ergänzende private Absicherung eignen sich darüber hinaus:

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Leistungen
Wenn Dritte durch Ihr berufliches Handeln Schaden nehmen, schützt Sie die Berufshaftpflicht der Allianz.

Im Schadenfall prüfen wir, ob die erhobenen Ansprüche berechtigt sind und wehren unberechtigte oder überzogene Forderungen gegebenenfalls gerichtlich ab. Sind die Ansprüche berechtigt, zahlt die Berufshaftpflicht für Erzieher:innen in der Regel pauschal bis zu 3 Millionen Euro. Bei höheren Haftungsrisiken können Sie auch eine höhere Versicherungssumme in Ihrer beruflichen Haftpflichtversicherung vereinbaren.

Die Berufshaftpflicht greift bei:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Weil Sie einen Moment unaufmerksam waren, erleidet ein Kind aus Ihrer privaten Kinderkrippe während eines Ausflugs ernste Verletzungen und muss mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. In der Folge kommt es durch die häusliche Betreuung des Kindes durch ein Elternteil zu Verdienstausfällen von mehreren Wochen. Die Allianz übernimmt alle Behandlungs- und Heilmittelkosten für das Kind sowie den entstandenen Vermögensschaden der Familie aufgrund des Verdienstausfalls.

Jede Person, die in ihrer täglichen Arbeit Verantwortung für Kinder, Jugendliche oder andere zu betreuende Personen übernimmt, sollte sich umfassend gegen berufsbedingte Haftungsrisiken absichern. Dies gilt nicht nur für Erzieher:innen, die in Kindergärten oder Kitas tätig sind, sondern für alle gängigen Betreuungseinrichtungen, wie zum Beispiel:

  • Kinderkrippen
  • Jugendwohn- und Erziehungsheime
  • Tagesstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung und
  • Familienberatungs- und Suchtberatungsstellen

Auch wenn festangestellte Erziehende meist über den Arbeitgeber versichert sind, sollten sie sich insbesondere in Kitas und Kinderkrippen darüber informieren, ob die Haftpflichtversicherung der Einrichtung im Schadenfall ausreicht, um alle Kosten zu decken.

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Frei­beruflich oder angestellt?
Wichtig ist, dass der aktuelle Versicherungsschutz immer an das jeweilige Arbeitsverhältnis angepasst wird. Dabei ist grundlegend zu unterscheiden, ob Sie selbständig, angestellt und/oder Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nachgehen.
Freiberuflich tätige Erzieher:innen unterliegen besonderen Risiken, da sie direkt aus ihrer Tätigkeit heraus dem Geschädigten gegenüber haften. Ohne entsprechende berufliche Absicherung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, was schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. Die eigene private Haftpflichtversicherung reicht in der Regel hier nicht aus, da sie berufliche Schadensszenarien meist nicht abdeckt. In diesem Fall ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Erziehende unbedingt zu empfehlen.
Als Erzieher:in im öffentlichen Dienst benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, die als Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht dazugebucht werden kann. Dabei ist die Diensthaftpflichtversicherung für Erzieher:innen ein umfassender Schutz, der Privat- und Berufshaftpflicht kombiniert und Sie somit rundum in Ihrem Berufsfeld absichert. Konkret werden mit der Versicherung Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, für die der Dienstherr Erzieher:innen in Regress nehmen kann, abgedeckt.
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Versicherungs­schutz erweitern

Sollten Sie als Erzieher:in keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und es kommt zu einem Streitfall, drohen durch Anwalts-, Gerichts- und allgemeine Verfahrenskosten schnell enorme finanzielle Folgen. Wenn z. B. Eltern Ihre beruflichen Fähigkeiten anzweifeln, Sie bei einem Unfall der Verletzung der Aufsichtspflicht beschuldigen oder Ihnen sogar Gewalt gegen Schutzbefohlene vorwerfen. In genau solchen Fällen steht Ihnen der Allianz Straf-Rechtsschutz mit professioneller Unterstützung durch erfahrene Mediatoren und Mediatorinnen zur Seite.

 

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