Erzieher zieht Kind in der Garderobe Schuhe mit Schnürsenkeln an
Versicherungs­schutz für Tages­einrichtungen

Ver­sicherungen für Kitas

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Kita-Inhaber:in wissen Sie, wie schnell bei der Betreuung von Kindern in nur einem kurzen Moment der Unaufmerksamkeit Schäden entstehen können.
  • Erzieher:innen und andere Berufsgruppen mit Erziehungsauftrag und Aufsichtspflicht tragen deshalb eine große Verantwortung im alltäglichen Berufsleben.
  • Für eine essenzielle Absicherung Ihrer Kita ist eine Betriebshaftpflicht unerlässlich.
  • Durch eine Kombination aus mehreren Versicherungen, beispielsweise einer zusätzlichen Inhalts- und Rechtsschutzversicherung, können Sie sich und Ihre Einrichtung mit der Allianz umfassend schützen.
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Richtig versichert

Um als Kita-Inhaber:in bei den täglichen Herausforderungen in der Arbeit mit Kindern ausreichend abgesichert zu sein, können verschiedene Versicherungen für Ihren Kindergarten sinnvoll sein. Dazu zählen:

Nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann bei der Arbeit mit Kindern zu großen Schäden führen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen umfassend, wenn anderen ein Personen­schaden, Sach­schaden oder ein daraus folgender Vermögens­schaden entsteht. Ergänzend zur Versicherung Ihrer Kita, Ihres Kindergartens oder einer ähnlichen Einrichtung ist ein Versicherungsschutz für Ihre Betriebseinrichtung zu empfehlen. Im Schadenfall (z. B. Feuer, Rohrbruch, Überschwemmung) schützen Sie sich damit vor existenzbedrohenden Kosten. Für den Fall, dass Sie beispielsweise von Eltern in einen Rechtsstreit verwickelt werden, ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die u. a. Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt und Sie umfänglich unterstützt.

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Leistungen
In der Hektik des Kita-Alltags können schnell Unfälle passieren. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter:innen, wenn Dritte einen Schaden erleiden. Im Schadenfall prüft die Allianz Höhe und Berechtigung der erhobenen Ansprüche. Sind diese berechtigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese beträgt in der Regel pauschal 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und den daraus resultierenden Vermögensschäden. Konkret deckt die Betriebs­haftpflicht­versicherung Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld ab, erstattet Reparatur- und Wieder­beschaffungs­kosten und zahlt im Falle eines Verdienst- sowie Nutzungs- oder Gewinnausfalls infolge eines versicherten Schadens.
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Versicherungs­schutz erweitern
Zerstört ein Sturm das Klettergerüst im Kita-Garten oder macht ein Leitungswasserschaden Ihre Gruppenräume unbrauchbar, kann dies mitunter zu existenzbedrohenden finanziellen Belastungen führen. Mit einer Inhaltsversicherung sichern Sie Ihre Betriebseinrichtung inklusive Kita-Mobiliar, Spielgeräten, Waren und Vorräten vor z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschaden nach Rohrbruch oder Elementarereignissen. Die Allianz zahlt im Schadenfall den Neuwert Ihrer zerstörten oder abhandengekommenen Gegenstände und bei beschädigten Gegenständen die Reparatur. Abgedeckt sind zudem weitere Aufwendungen wie beispielsweise die Kosten für Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöscharbeiten sowie die Wiederherstellung von Akten. Zusätzlich sind u. a. Fahrraddiebstähle bis zu einer Summe von 15.000 Euro mitversichert.
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Abgesichert im Streitfall
Anwohner:innen fühlen sich durch den Betrieb Ihrer Kita gestört und verwickeln Sie daraufhin in einen langen Rechtsstreit. In solchen Fällen hilft Ihnen die Firmen-Rechtsschutzversicherung inkl. Immobilien-Rechtsschutz der Allianz umfassend mit fachlicher Beratung und übernimmt z. B. anfallende Anwalts- und Gerichtskosten vollständig. Zudem vermitteln wir Ihnen unabhängige und erfahrene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Ihnen dabei helfen, Ihr Recht durchzusetzen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit einer Kombination aus Firmen- und Privat-Rechtsschutz auch Ihre Familienmitglieder für den Fall eines Rechtsstreits abzusichern.
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Gut zu wissen
Jährlich passieren zahlreiche Unfälle, die von Kindern verursacht werden oder an denen Kinder beteiligt sind. Passiert das in der Kita oder auf dem Weg dorthin, ist das Kind durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Nach Eintritt des Unfalls wird damit sichergestellt, dass die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder aufgebaut wird. Dafür werden die Kosten für eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation übernommen. Wichtig: Melden Sie jeden noch so unbedeutend wirkenden Unfall, damit eventuelle Spätfolgen ebenfalls abgedeckt sind.
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Schutz für angestellte Er­zieher:innen
Als Tagespflegeperson wissen Sie, wie schnell Unfälle in der täglichen Arbeit mit Kindern passieren können. Meist besteht ein Versicherungsschutz über die Kita, in der Sie arbeiten. Jedoch ist dieser nicht immer ausreichend. Prüfen Sie deshalb den Leistungsumfang der Versicherung Ihrer Kita genau. Reicht dieser nicht aus, können Sie ein eventuelles Restrisiko über eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung absichern. Kommen Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit im Kindergarten zu Schaden, schützt die Berufshaftpflichtversicherung  Sie vor eventuellen hohen Schadenersatzforderungen. Damit sind Sie umfassend vor Schadenersatzansprüchen bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden als Folge eines Personen- und/oder Sachschadens abgesichert.
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FAQ
  • Besteht für ehemalige Kita-Kinder während eines Besuchs Versicherungsschutz?

    Oftmals besuchen ehemalige Kindergartenkinder in den Schulferien ihre frühere Kindertageseinrichtung. Während des Besuchs stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleiches gilt für Geschwisterkinder, die wegen eines Notfalls einige Stunden oder Tage zusammen mit dem Kindergartenkind die Kita besuchen.
  • Sind bei einem Kita-Ausflug aushelfende Eltern mitversichert?

    Bei einem Kita-Ausflug ist manchmal externe Hilfe nötig, um bei der teilweise hohen Anzahl an Kindern alles richtig im Blick behalten zu können. Werden diese Ausflüge von der Kita organisiert, sind aushelfende Eltern über die Kita oder den Kindergarten in der Haftpflichtversicherung der Einrichtung mitversichert.
  • Wie hoch sind die Kosten für eine Kita-Versicherung?

    Die Kosten für die Versicherung einer Kita sind davon abhängig, welche individuellen Versicherungsbausteine Sie wählen. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten ist deshalb nicht möglich. Grundsätzlich werden diese jedoch von der Art der Versicherung, Ihren betrieblichen Risiken, der Selbstbeteiligung sowie der vereinbarten Versicherungssumme bestimmt. Sie können jedoch die Kombivorteile der Allianz nutzen und sich so beim Abschluss von zwei Produkten aus den Bereichen Betriebs-/Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung und Firmen-Rechtsschutzversicherung finanzielle Vorteile sichern.
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