Ver­sicherungen für Kitas

Versicherungs­schutz für Tages­einrichtungen
Allianz - Versicherungen für Kitas | Erzieher zieht Kind in der Garderobe Schuhe mit Schnürsenkeln an
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Kita-Inhaber:in wissen Sie, wie schnell bei der Betreuung von Kindern in nur einem kurzen Moment der Unauf­merksam­keit Schäden entstehen können.
  • Erzieher:innen und andere Berufs­gruppen mit Erziehungs­auftrag und Aufsichts­pflicht tragen deshalb eine große Verant­wortung im alltäg­lichen Berufs­leben.
  • Für eine essen­zielle Absicherung Ihrer Kita ist eine Betriebs­haftpflicht uner­lässlich.
  • Durch eine Kombination aus mehreren Versicherungen, beispiels­weise einer zusätz­lichen Inhalts- und Rechts­schutz­versicherung, können Sie sich und Ihre Einrichtung mit der Allianz umfassend schützen.
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Richtig versichert
Um als Kita-Inhaber:in bei den täglichen Heraus­forderungen in der Arbeit mit Kindern aus­reichend abge­sichert zu sein, können verschie­dene Versicherungen für Ihren Kinder­garten sinnvoll sein.

Dazu zählen:

Nur ein kurzer Moment der Unauf­merksam­keit kann bei der Arbeit mit Kindern zu großen Schäden führen. Mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen umfassend, wenn anderen ein Personen­schaden, Sach­schaden oder ein daraus folgender Vermögens­schaden entsteht. Ergänzend zur Versicherung Ihrer Kita, Ihres Kinder­gartens oder einer ähnlichen Einrichtung ist ein Versicherungs­schutz für Ihre Betriebs­einrichtung zu empfehlen. Im Schaden­fall (z. B. Feuer, Rohrbruch, Über­schwemmung) schützen Sie sich damit vor existenz­bedrohenden Kosten. Für den Fall, dass Sie beispiels­weise von Eltern in einen Rechts­streit verwickelt werden, ist eine Rechts­schutz­versicherung hilfreich, die u. a. Anwalts- und Gerichts­kosten über­nimmt und Sie umfäng­lich unter­stützt.

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Leistungen
In der Hektik des Kita-Alltags können schnell Unfälle passieren. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter:innen, wenn Dritte einen Schaden erleiden.
Im Schaden­fall prüft die Allianz Höhe und Berech­tigung der erhobenen Ansprüche. Sind diese berech­tigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe. Diese beträgt in der Regel pauschal 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und den daraus resultierenden Vermögens­schäden. Konkret deckt die Betriebs­haftpflicht­versicherung Heil­behandlungs­kosten und Schmerzens­geld ab, erstattet Reparatur- und Wieder­beschaffungs­kosten und zahlt im Falle eines Verdienst- sowie Nutzungs- oder Gewinn­ausfalls infolge eines versicherten Schadens.
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Versicherungs­schutz erweitern
Zerstört ein Sturm das Kletter­gerüst im Kita-Garten oder macht ein Leitungs­wasser­schaden Ihre Gruppen­räume unbrauch­bar, kann dies mitunter zu existenz­bedrohenden finan­ziellen Belastungen führen.
Mit einer Inhalts­versicherung sichern Sie Ihre Betriebs­einrichtung inklusive Kita-Mobiliar, Spiel­geräten, Waren und Vorräten vor z. B. Feuer, Einbruch­diebstahl, Leitungs­wasser­schaden nach Rohr­bruch oder Elementar­ereignissen. Die Allianz zahlt im Schaden­fall den Neuwert Ihrer zerstörten oder abhanden­gekommenen Gegenstände und bei beschädigten Gegen­ständen die Reparatur. Abgedeckt sind zudem weitere Aufwendungen wie beispiels­weise die Kosten für Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlösch­arbeiten sowie die Wieder­herstellung von Akten. Zusätz­lich sind u. a. Fahrrad­diebstähle bis zu einer Summe von 15.000 Euro mitversichert.
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Abgesichert im Streitfall
Anwohner:innen fühlen sich durch den Betrieb Ihrer Kita gestört und verwickeln Sie darauf­hin in einen langen Rechts­streit.
In solchen Fällen hilft Ihnen die Firmen-Rechts­schutz­versicherung inkl. Immobilien-Rechts­schutz der Allianz umfang­reich mit fachlicher Beratung und über­nimmt z. B. anfallende Anwalts- und Gerichts­kosten voll­ständig. Zudem vermitteln wir Ihnen unab­hängige und erfahrene Rechts­anwälte und Rechts­anwältinnen, die Ihnen dabei helfen, Ihr Recht durch­zusetzen. Außerdem haben Sie die Möglich­keit, mit einer Kombi­nation aus Firmen- und Privat-Rechts­schutz auch Ihre Familien­mitglieder für den Fall eines Rechts­streits abzu­sichern.
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Gut zu wissen
Jährlich passieren zahlreiche Unfälle, die von Kindern verursacht werden oder an denen Kinder beteiligt sind. 
Passiert das in der Kita oder auf dem Weg dorthin, ist das Kind durch den Schutz der gesetz­lichen Unfall­versicherung abge­sichert. Nach Eintritt des Unfalls wird damit sicher­gestellt, dass die Leistungs­fähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder aufge­baut wird. Dafür werden die Kosten für eine umfassende medizinische, beruf­liche und soziale Reha­bilitation über­nommen. Wichtig: Melden Sie jeden noch so unbe­deutend wirkenden Unfall, damit even­tuelle Spät­folgen eben­falls abge­deckt sind.
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Schutz für ange­stellte Er­zieher:innen
Als Tages­pflege­person wissen Sie, wie schnell Unfälle in der täg­lichen Arbeit mit Kindern passieren können. Meist besteht ein Versicherungs­schutz über die Kita, in der Sie arbeiten. Jedoch ist dieser nicht immer aus­reichend. 
Prüfen Sie deshalb den Leistungs­umfang der Versicherung Ihrer Kita genau. Reicht dieser nicht aus, können Sie ein even­tuelles Rest­risiko über eine zusätz­liche Berufs­haftpflicht­versicherung absichern. Kommen Dritte durch Ihre beruf­liche Tätig­keit im Kinder­garten zu Schaden, schützt die Berufshaftpflichtversicherung  Sie vor even­tuellen hohen Schaden­ersatz­forderungen. Damit sind Sie umfassend vor Schaden­ersatz­ansprüchen bei Personen- und Sach­schäden sowie Vermögens­schäden als Folge eines Personen- und/oder Sach­schadens abge­sichert.
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FAQ

Besteht für ehemalige Kita-Kinder während eines Besuchs Versicherungsschutz?

Oftmals besuchen ehemalige Kinder­garten­kinder in den Schul­ferien ihre frühere Kinder­tages­einrichtung. Während des Besuchs stehen sie unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­versicherung. Gleiches gilt für Geschwister­kinder, die wegen eines Notfalls einige Stunden oder Tage zusammen mit dem Kinder­garten­kind die Kita besuchen.

Sind bei einem Kita-Ausflug aushelfende Eltern mitversichert?

Bei einem Kita-Ausflug ist manch­mal externe Hilfe nötig, um bei der teil­weise hohen Anzahl an Kindern alles richtig im Blick behalten zu können. Werden diese Ausflüge von der Kita orga­nisiert, sind aus­helfen­de Eltern über die Kita oder den Kinder­garten in der Haftpflicht­versicherung der Einrichtung mit­versichert.

Wie hoch sind die Kosten für eine Kita-Versicherung?

Die Kosten für die Versicherung einer Kita sind davon abhängig, welche indivi­duellen Versicherungs­bausteine Sie wählen. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten ist deshalb nicht möglich. Grund­sätzlich werden diese jedoch von der Art der Versicherung, Ihren betrieb­lichen Risiken, der Selbst­beteiligung sowie der verein­barten Versicherungs­summe bestimmt. Sie können jedoch die Kombi­vorteile der Allianz nutzen und sich so beim Abschluss von zwei Produkten aus den Bereichen Betriebs-/Berufs­haft­pflicht, Inhalts­versicherung und Firmen-Rechts­schutz­versicherung finanzielle Vorteile sichern.
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