Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung) und damit Voraussetzung für die Zulassung eines Autos in Deutschland. Sie ersetzt Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter mit Autos aus Ihrem Fuhrpark an fremden Fahrzeugen verursachen. Die Versicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen und übernimmt die Schäden am anderen Fahrzeug.
Eine Kaskoversicherung können Sie freiwillig und als Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen – sie ersetzt Schäden an den eigenen Autos. Dabei können Sie zwischen einer Teil- oder Vollkasko wählen, sie unterscheiden sich im Leitungsumfang:
- Die Teilkasko versichert u.a. Schäden wie Brand, Diebstahl, Glasbruch oder Elementarschäden.
- Die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus sind Unfallschäden am eigenen Auto versichert, auch wenn Sie diese selbst verursacht haben, sowie Schäden durch Vandalismus.