- Empfehlenswert: Für Unternehmen, Selbstständige sowie freiberuflich Arbeitende ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz.
- Schutz für alle: Die Betriebshaftpflicht schützt Sie als Geschäftsführer:in, Ihre Mitarbeiter:innen und weitere Betriebsangehörige im Schadenfall vor hohen Schadensersatzansprüchen.
- Versicherte Schäden: Der Versicherungsschutz greift bei einer Vielzahl an Schadenfällen. Abgesichert sind beispielsweise Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
- Typische Fälle: Wann die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für Sie übernimmt, lässt sich am besten anhand von Schadenbeispielen erklären.
Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflichtversicherung
Von Vermögensschäden bis zum Schlüsselverlust

Schadenbeispiele der Betriebshaftpflichtversicherung zusammengefasst
Welche Schäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?
Auch wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen bemüht sind Dienstleistungen sorgfältig zu erledigen – Fehler können schnell passieren. Besonders, wenn Dritte durch Sie oder die Tätigkeit Ihrer Angestellten zu Schaden kommen, kann das zu hohen Schadensersatzansprüchen führen. Deshalb ist ein passender Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen und Selbstständige sehr wichtig.
Die Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz bietet folgende Leistungen:
- Schutz bei Personenschäden (z. B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
- Schutz bei Sachschäden (z. B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
- Schutz bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall, Gewinnausfall)
- Schutz vor Schadensersatzforderungen dritter Personen (Prüfung, ob Ansprüche gerechtfertigt oder überhöht sind)
- Schutz bei Umweltschäden (z. B. Verunreinigung von Grundwasser durch Schadstoffe, übergreifendes Feuer)
- Zahlt bei berechtigten Ansprüchen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (in der Regel 3 Millionen Euro).
Darüber hinaus können Sie Ihren Versicherungsschutz mit Zusatzbausteinen ergänzen und individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Welche Schadenfälle sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift dann ein, wenn Unternehmen oder ihre Mitarbeitenden in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Allerdings kommt es vor, dass ein Schaden als nicht versichert abgelehnt wird.


Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind beispielsweise:
- Eigenschäden
- Erfüllungsschäden
- Unberechtigte Ansprüche
- Personenschäden, Sachschäden sowie daraus folgenden Vermögensschäden, die aus vorsätzlichen Handlungen entstehen.
- Schäden, die durch Exporttätigkeiten in die USA, in US-Territorien oder nach Kanada entstehen.

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Vorgehen im Schadenfall
Unternehmen, Geschäftsführenden und Selbstständigen drohen bei Fehlern oder Missgeschicken im beruflichen und gewerblichen Bereich oft hohe Schadensersatzforderungen. Eine Absicherung über die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen daher sinnvoll. Folgendes passiert im Schadenfall:
01
Schaden mit Bildern dokumentieren
Machen Sie am besten gleich Fotos vom Schaden. Die Fotos helfen Ihnen sowohl als geschädigte als auch als unfallverursachende Person.


02
Schaden im Firmenkundenbereich online melden
Halten Sie Ihre Firmenkunden-Versicherungsnummer für die Schadenmeldung bereit und reichen Sie neben den Bildern und den Angaben für die Schadensmeldung-Formulare auch Quittungen sowie Belege der beschädigten Gegenstände ein.
03
Prüfung der Ansprüche
Die Allianz prüft für Sie, ob Sie haftpflichtig sind und die Höhe der Schadensansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.


04
Kostenübernahme
Sind die Ansprüche berechtigt, wird Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
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