Schaden­beispiele in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

Von Vermögens­schäden bis zum Schlüssel­verlust
Allianz Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflichtversicherung: Eine Frau und ein Mann, jeweils Schutzhelme tragend, stehen in einer Produktionshalle und besprechen etwas.
  • Empfehlenswert: Für Unternehmen, Selbstständige sowie freiberuflich Arbeitende ist die Betriebshaftpflicht­versicherung ein wichtiger Schutz.
  • Schutz für alle: Die Betriebshaftpflicht schützt Sie als Geschäftsführer:in, Ihre Mitarbeiter:innen und weitere Betriebsan­gehörige im Schadenfall vor hohen Schadensersatz­ansprüchen. 
  • Versicherte Schäden: Der Versicherungsschutz greift bei einer Vielzahl an Schaden­fällen. Abgesichert sind beispielsweise Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
  • Typische Fälle: Wann die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für Sie übernimmt, lässt sich am besten anhand von Schadenbeispielen erklären.
Auch wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen bemüht sind Dienstleistungen sorgfältig zu erledigen – Fehler können schnell passieren. Besonders, wenn Dritte durch Sie oder die Tätigkeit Ihrer Angestellten zu Schaden kommen, kann das zu hohen Schadensersatzansprüchen führen. Deshalb ist ein passender Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen und Selbstständige sehr wichtig.
Die Betriebshaftpflicht­versicherung der Allianz bietet folgende Leistungen: 
 
  • Schutz bei Personenschäden (z. B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
  • Schutz bei Sachschäden (z. B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
  • Schutz bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall, Gewinnausfall)
  • Schutz vor Schadensersatzforderungen dritter Personen (Prüfung, ob Ansprüche gerechtfertigt oder überhöht sind)
  • Schutz bei Umweltschäden (z. B. Verunreinigung von Grundwasser durch Schadstoffe, übergreifendes Feuer)
  • Zahlt bei berechtigten Ansprüchen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (in der Regel 3 Millionen Euro).

Darüber hinaus können Sie Ihren Versicherungsschutz mit Zusatz­bausteinen ergänzen und individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen

Bei Fragen beraten wir Sie gerne. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Schutz und bewahrt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei von Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden verursachten Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden. Die Allianz sichert Sie dabei auch gegen Schäden auf fremden Firmengeländen oder während einer Geschäftsreise im Ausland ab. 

Folgende Beispiele zeigen, wie wichtig eine umfangreiche Absicherung für Unternehmen ist und in welchen unterschiedlichen Fällen die Versicherung greift:

Die Betriebshaftpflichtversicherung greift dann ein, wenn Unternehmen oder ihre Mitarbeitenden in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Allerdings kommt es vor, dass ein Schaden als nicht versichert abgelehnt wird.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind beispielsweise:

  • Eigenschäden
  • Erfüllungsschäden
  • Unberechtigte Ansprüche
  • Personenschäden, Sachschäden sowie daraus folgenden Vermögensschäden, die aus vorsätzlichen Handlungen entstehen.
  • Schäden, die durch Exporttätigkeiten in die USA, in US-Territorien oder nach Kanada entstehen.
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Unternehmen, Geschäftsführenden und Selbstständigen drohen bei Fehlern oder Miss­geschicken im beruflichen und gewerblichen Bereich oft hohe Schadensersatz­forderungen. Eine Absicherung über die Betriebs­haftpflicht­versicherung ist für jedes Unternehmen daher sinnvoll. Folgendes passiert im Schadenfall:
01
Machen Sie am besten gleich Fotos vom Schaden. Die Fotos helfen Ihnen sowohl als geschädigte als auch als unfall­verursachende Person.
02
Halten Sie Ihre Firmenkunden-Versicherungs­nummer für die Schadenmeldung bereit und reichen Sie neben den Bildern und den Angaben für die Schadens­meldung-Formulare auch Quittungen sowie Belege der beschädigten Gegenstände ein. 
03
Die Allianz prüft für Sie, ob Sie haftpflichtig sind und die Höhe der Schadens­ansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. 
04
Sind die Ansprüche berechtigt, wird Schadens­ersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe geleistet. 
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