Ein Mitarbeiter eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes berät eine Kundin bei der Pflanzenauswahl.
Mitarbeitende und Unternehmen absichern

Gartenbau­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Risiken: Beim Arbeiten in der freien Natur, bei Wind und Wetter und mit speziellen Maschinen sind Sie als Garten- und Landschafts­bauer:in größeren Risiken ausgesetzt als in vielen anderen Berufen.
  • Schadenfälle: Wenn Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit einen Schaden erleiden, können die finanziellen Folgen sogar die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen.
  • Richtig geschützt: Landschafts­bauer:innen und Gärtner:innen sollten aus diesem Grund ihren Betrieb und ihre Mitarbeitenden umfassend gegen die beruflichen Risiken absichern.
  • Unsere Gartenbau­versicherung: Neben der Betriebshaftpflicht­versicherung bietet die Allianz weitere, besonders für den Garten- und Landschafts­bau wichtige Versicherungen an, wie z. B. die Maschinen­versicherung für fahrbare und transportable Maschinen oder die Technik­versicherung Pauschal.

 

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Erklärung
Gartenbaubetriebe und Gärtnereien benötigen einen besonderen Versicherungsschutz, da sie speziellen Risiken ausgesetzt sind.
Im Garten- und Landschaftsbau gehen Sie einer anspruchsvollen Tätigkeit mit vielfältigen Anforderungen nach und unterliegen dadurch einem besonderen beruflichen Risiko. Sie arbeiten überwiegend im Freien, Ihre Maschinen sind Wind und Wetter ausgesetzt. Schon durch kleine Unachtsamkeiten können Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen Personen- und Sachschäden mit großen finanziellen Folgen verursachen, die unter Umständen die Existenz Ihres Betriebs gefährden können. Um sich vor diesem Risiko zu schützen, benötigen Sie eine spezifische und umfassende Gartenbau­versicherung.
Richtig versichern
Umfassender Schutz für Ihr Unternehmen mit der Allianz Betriebs­haftpflicht
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Schaden­beispiele
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Der richtige Schutz
Versicherungen im Garten- und Landschaftsbau müssen eine Vielzahl an Risiken abdecken und sollten die spezifischen Anforderungen der Branche berücksichtigen.

Diese Komponenten bieten weitreichenden Versicherungsschutz:

Darüber hinaus sollten Sie besonders bei der Ausübung eines handwerklichen Berufes Ihre private Zukunft ausreichend absichern. Hierfür empfiehlt sich u.a.:

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Überblick

Im Garten- und Landschaftsbau arbeiten Sie meist für Ihre Auftraggeber:innen auf fremden Grundstücken. Wenn dort Dritte durch Ihre Tätigkeit Schaden nehmen übernimmt die Betriebshaftpflicht die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden. Damit können Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen gegen Schäden umfassend absichern und hohe Kosten für Schadenersatz­forderungen vermeiden. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung deckt zusätzlich auch Umweltschäden auf fremden Grundstücken ab. Dabei ist der sogenannte Grundbaustein für Umweltschadenrisiken (Umweltschadenversicherung) automatisch mitversichert.

  • Der Zusatzbaustein Umweltdeckung I ist optional für Ihre Gewerbehaftpflicht wählbar. Er sichert zusätzlich Schäden am Grundwasser und auf eigenen und gemieteten Grundstücken ab.
  • Der Zusatzbaustein Umweltdeckung II ist ebenfalls optional für Ihre Gewerbehaftpflicht wählbar. Er deckt die entstehenden Kosten durch Schäden nach dem Bundes­boden­schutz­gesetz ab. Nach diesem Gesetz sind Sie zur Sanierung eines Grundstücks nach einem Schadenfall verpflichtet, auch wenn noch keine gesundheitlichen Risiken für den Menschen drohen, aber bestimmte Grenzwerte überschritten werden.

Die Betriebshaftpflicht bietet somit weitreichende Absicherung gegen viele berufliche Risiken im Garten- und Landschaftsbau.

Für den Garten- und Landschaftsbau sind oftmals verschiedene hochwertige Maschinen im Einsatz, die im Freien dem Einfluss von Wind und Wetter ausgesetzt sind. Daher ist neben der Betriebs­haft­pflicht­versicherung eine Maschinen­versicherung empfehlenswert. Sie deckt Sachschäden an fahrbaren oder transportablen Maschinen und Geräten, wie z. B. Minibagger, Gabelstapler und Kräne ab, die durch nachfolgende Ereignisse verursacht werden können:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Frost, Erdbeben, Überschwemmung

Wenn vereinbart, leistet die Maschinenversicherung für fahrbare oder transportable Maschinen/Geräte auch Entschädigung für Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.

Anstelle der Maschinenversicherung für fahrbare oder transportable Maschinen/Geräte kann auch die Technikversicherung Pauschal für Garten- und Landschaftsbauer:innen eine Alternative sein. Diese beinhaltet neben den optional versicherten fahrbaren oder transportablen Geräten, die außerhalb des Versicherungsortes eingesetzt werden, auch sämtliche maschinell, technische und elektrotechnische Anlagen und Geräte am Betriebsgrundstück des Kunden oder der Kundin auf pauschaler Basis.

Die Technikversicherung Pauschal ist die optimale Ergänzung zur Inhaltsversicherung des Kunden oder der Kundin.   

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Zusammen­fassung
Der richtige Versicherungsschutz ist wichtig für die speziellen Anforderungen im Garten- und Landschafts­bau. Zusätzlich können weitere Versicherung diesen Schutz ergänzen.

Schadenfälle im Garten- und Landschaftsbau können hohe finanzielle Kosten verursachen, die unter Umständen Ihren Betrieb gefährden können. Der richtige Versicherungsschutz sichert Sie gegen diese drohenden Risiken ab. Wichtig ist, dass die Gartenbau­versicherung auf die spezifischen An­forderungen abgestimmt ist. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören die Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbau und die Maschinenversicherung bzw. Technikversicherung Pauschal.

Darüber hinaus können Sie den Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen mit diesen Versicherungen ergänzen:

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Was kostet eine Versicherung für Garten- und Landschaftsbau?

    Einen pauschalen Betrag für die Gartenbauversicherung können wir Ihnen leider nicht nennen, da die Kosten von einigen individuellen Faktoren abhängen. Dazu zählen beispielsweise Ihre Unternehmensgröße, die gewählten Versicherungen und vereinbarten Leistungen. Wir beraten Sie dazu gerne.
  • Welche Versicherungssumme sollten Gartenbaubetriebe wählen?

    Bis zu welcher Schadens­höhe Sie sich absichern sollten, hängt von den Gefahren ab, denen Sie und Ihr Garten­bau­betrieb im Arbeitsalltag ausgesetzt sind. Für z. B. die Betriebs­haftpflicht­versicherung der Allianz beträgt die Versicherungs­summe in der Regel pauschal 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden. Auf Wunsch können Sie aber auch höhere Versicherungssummen mit uns vereinbaren.
  • Welche Schäden sind bei der Gartenbau-Versicherung nicht versichert?

    Gartenbau-Versicherungen greifen in der Regel nicht bei: 

    • Schäden aus Nicht­einhaltung von Fristen und Terminen, sodass dem Auftrag­geber  oder der Auftrag­geberin ein finanzieller Schaden entsteht (Erfüllungs­schaden).
    • Schäden infolge von Abnutzung Ihrer Maschinen und bei bereits vorhandenen oder bekannten Mängeln. 
    • Schäden durch Kernenergie, Krieg und kriegs­ähnliche Ereig­nisse.
    • Schäden, soweit Dritte für sie einzustehen haben.
  • Gilt der Versicherungsschutz der Gartenbau-Versicherung auch bei einem Einsatz im Ausland?

    Ja, falls vereinbart, greift die Versicherung für Garten- und Landschafts­bau auch im Ausland und leistet weltweit Versicherungs­schutz.
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