- Bauunternehmen bieten grundsätzlich alle Leistungen an, die für den Hausbau notwendig sind.
- Es wird viel gebaut. Entsprechend groß ist die Nachfrage im Handwerk und das Baugewerbe kann ein stetiges Wachstum und steigende Umsätze verzeichnen. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, ein eigenes Bauunternehmen zu gründen.
- Die große Nachfrage sorgt für einen großen Wettbewerb innerhalb der Baubranche, dessen sich Gründer:innen bewusst sein sollten.
- Für die erfolgreiche Gründung eines Bauunternehmens gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen und Anforderungen zu beachten.
Bauunternehmen gründen
Baufirma gründen: Das Wichtigste in Kürze
Bauunternehmen gründen – Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen
Während in manchen Branchen nur wenige Voraussetzungen auf Existenzgründer:innen zukommen, müssen Gründende von Bauunternehmen verhältnismäßig viele wichtige Anforderungen erfüllen. Bedenken Sie, dass die Gründung einer Baufirma fachliche Kompetenzen nicht nur fordert, sondern in der Tat folgende Bedingungen setzt:
- Eine abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich – zum Teil auf Meister-Ebene
- Eine Qualifikation zur technischen Betriebsleitung
Für einige Gewerke ist bei der Gründung einer Baufirma zudem der Meistertitel vorausgesetzt. Zimmererinnen, Maurer, Dachdeckerinnen, Gerüstbauer und Betonbauerinnen können sich nur dann selbstständig machen, wenn sie den Meistertitel vorweisen können. Weitere Informationen und Anforderungen dazu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer.
Hier finden Sie ergänzende Informationen zur Gründung eines Kleingewerbes
Weitere Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen & Kompetenzen
Kann ich ein Bauunternehmen ohne Meistertitel gründen?
Sie können ein Bauunternehmen auch ohne Meistertitel gründen, jedoch besteht für viele Gewerke laut Handwerksordnung eine Meisterpflicht. Möchten Sie dennoch ein Bauunternehmen gründen, haben Sie die Möglichkeit, nur Arbeiten anzubieten, die keinen Meistertitel voraussetzen – beispielsweise Estrich- und Fliesenarbeiten. Oder Sie geben alle auszuführenden Arbeiten an Mitarbeiter:innen mit Meistertitel ab und sind im Bauunternehmen lediglich als Geschäftsführer:in tätig.
Mit Hilfe einer Ausnahmeregelung könnten Sie auch ohne Meisterbrief eine Baufirma gründen. Die sog. Ausübungsberechtigung für Altgesellen und Altgesellinnen aus der Handwerksordnung (HwO) sieht vor, dass Gesellinnen und Gesellen mit einer Tätigkeit von mindestens 6 Jahren im Handwerksberuf und davon mindestens 4 Jahre in leitender Funktion, auch ohne Meistertitel ein Bauunternehmen gründen dürfen.
Bauunternehmen gründen: So einfach geht's
Eintragung ins Handelsregister
Um ein Bauunternehmen zu gründen, liegt der erste Schritt im Eintrag ins Handelsregister. Melden Sie das Bauunternehmen dafür bei der zuständigen Handwerkskammer. Grundsätzlich müssen Sie sich als Unternehmer:in eintragen lassen, wenn Sie als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau fungieren. Haben Sie als Rechtsform für die Baufirma eine GmbH oder UG vorgesehen, ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Ist die gewählte Rechtsform eine GbR, muss sich nur der Gründer oder die Gründerin eintragen lassen, wenn er Kaufmann bzw. sie Kauffrau ist.
Handelt es sich um ein meisterpflichtiges Gewerk, wird ein Eintrag in die Handwerksrolle vorgenommen. Bei Gewerken, die keinen Meistertitel fordern, erfolgt eine Eintragung ins Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke. Ist der Eintrag erfolgt, erhalten Sie eine Handwerkskarte und Sie werden automatisch Mitglied der Handelskammer.
Rechtsform wählen
Der nächste zur Gründung notwendige Schritt beinhaltet die Wahl einer passenden Rechtsform. Bei der Gründung eines Bauunternehmens stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:
- Einzelunternehmen: Diese Rechtsform setzt kein Stammkapital voraus. Jedoch haften Gründer:innen bei Schäden während der Arbeit mit dem Privatvermögen.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Hierbei handelt es sich um eine juristische Person, die ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorweisen muss. Treten Schäden auf, haftet die juristische Person nicht mit dem Privatvermögen, sondern mit dem Stammkapital.
- Unternehmergesellschaft (UG): Die UG setzt lediglich ein Stammkapital von mindestens 1 Euro voraus. Für den Schadensfall müssen Rücklagen für ein Stammkapital gebildet werden. Erreicht dieses die Höhe von 25.000 Euro, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Diese Personengesellschaft setzt keine Mindesteinlage, also kein Stammkapital voraus. Ein weiteres Merkmal der GbR ist, dass sie einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer hat. Allerdings erfolgt im Fall eines Schadens eine Haftung mit dem Privatvermögen.
Leistungsspektrum festlegen
Nach erfolgtem Handelsregistereintrag und der Entscheidung für die passende Rechtsform sollten Gründer:innen als Nächstes die gewünschte Unternehmensart festlegen. Versehen Sie das Bauunternehmen mit einer Bezeichnung, die Kundinnen und Kunden das angebotene Leistungsspektrum vermittelt. Versuchen Sie sich dabei gleich zu Beginn von der Konkurrenz abzuheben. Folgende Bezeichnungen stehen zur Auswahl:
- Die Bezeichnung Fachunternehmen vermittelt, dass das Bauunternehmen nur auf ein bestimmtes Gewerk spezialisiert ist.
- Mit der Bezeichnung Generalunternehmen wird bekanntgegeben, dass sich das Leistungsspektrum auf mehrere Gewerke erstreckt.
- Als Totalunternehmen werden Baufirmen bezeichnet, die komplette Bauprojekte, von der Planung bis zur Durchführung, umsetzen. Diese Bezeichnung dürfen jedoch nur Selbstständige mit Bauvorlageberechtigung - beispielsweise Bautechniker:innen – tragen und nach außen vermitteln.
Gewerbe anmelden
Zu guter Letzt folgt die offizielle Gewerbeanmeldung als notwendiger Schritt. Legen Sie dafür die zuvor erhaltene Handwerkskarte der Handwerkskammer beim zuständigen Gewerbeamt vor und beantragen Sie die Aufnahme ins Gewerberegister. Wird diese gestattet, werden automatisch weitere relevante Behörden wie z. B. das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft informiert.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft (BG Bau), die als gesetzliche Unfallversicherung des Baugewerbes fungiert. Weiter werden Sie als Gründer:in automatisch Pflichtmitglied bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau), die als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse dient.
Bei den jeweiligen Bundesverbänden der Baubranchen erhalten Sie weitere Informationen.
Versicherungen für Ihr Bauunternehmen abschließen
Wer selbstständig in der Baubranche tätig ist, hat vielfältige Aufgaben und Einsatzorte. Als Bauunternehmer:in tragen Sie Verantwortung für Mitarbeiter:innen, teure Maschinen und nicht zuletzt die Sicherheit Ihrer Baustellen. Dadurch sind Sie unterschiedlichsten Haftungsrisiken ausgesetzt. Ein Fußgänger stürzt in eine schlecht abgesicherte Baugrube, Ihre Kranführerin beschädigt einen teuren Sportwagen oder ein heftiger Sturm verursacht erhebliche Schäden auf Ihrer Baustelle. Als Fachunternehmen in der Baubranche sollten Sie sich entsprechend gegen finanzielle Bedrohungen für Ihren Betrieb absichern. Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung, die für die Gründung Ihres Bauunternehmens unbedingt zu empfehlen ist, lohnt sich die Versicherung weiterer Unternehmensrisiken:
Eigene Baufirma gründen: Kosten & Finanzierung
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Übersicht: Wie gründe ich ein Bauunternehmen?
Für die erfolgreiche Gründung einer Baufirma gilt es, folgende Schritte zu beachten und zu gehen:
Häufige Fragen rund um die Gründung eines Bauunternehmens
Wer darf ein Bauunternehmen gründen?
Ist es möglich, ein Bauunternehmen ohne Ausbildung zu gründen?
Bauunternehmen als Bauingenieur:in gründen – Geht das?
Bauunternehmen als Architekt:in oder Bautechniker:in gründen – Ist das möglich?
Bauunternehmen gründen: Worauf muss ich beim Businessplan achten?