Wenn Ihr Pkw gestohlen wird, ersetzt Ihnen die Teilkasko bis zu 24 Monate nach Erstzulassung des Fahrzeuges auf Sie den Neupreis an Stelle des Wiederbeschaffungswertes.
Auch bei einem gebraucht erworbenen Pkw ersetzt die Teilkasko bis zu 24 Monate nach Zulassung auf Sie den gezahlten Kaufpreis. Voraussetzung ist, dass Sie den Wagen abgeschlossen hatten. Versichert ist Ihr Firmenfahrzeug auch, wenn es Ihnen jemand mit Gewalt raubt oder Sie unter Androhung von Gewalt zwingt, es ihm zu überlassen.