Sie tun alles, um Ihren Patienten mit einer kompetenten Behandlung zu helfen. Doch Fehler und Komplikationen sind nie ganz auszuschließen. Wenn Sie als Heilpraktiker für Schäden verantwortlich gemacht werden, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Ohne den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kann dies sogar Ihre Existenz gefährden. Die Berufshaftpflicht der Allianz deckt Personen, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden und wehrt unbegründete Ansprüche gegen Sie ab. Wir sichern Sie als Heilpraktiker zudem individuell und umfassend gegen spezifische Berufsrisiken ab. Ein Versicherungsschutz, mit dem Sie sich sorgenfrei Ihrer Tätigkeit und ganz dem Wohl Ihrer Patienten widmen können.
Als Heilpraktiker sind Sie zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nur verpflichtet, wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband für Heilpraktiker sind. Der Abschluss einer Berufshaftpflicht wird in Artikel 17 der Berufsordnung verlangt. Des Weiteren wird vom Berufsverband eine Strafrechtsschutzversicherung empfohlen. Falls Sie keiner Vereinigung angehören, ist eine Versicherung nicht verpflichtend. Angesichts der möglichen Kosten in einem Haftpflichtfall wird eine Berufshaftpflicht aber empfohlen.
Grundsätzlich werden durch die Berufshaftpflicht alle Tätigkeiten im beruflichen Kontext abgedeckt, die ein zugelassener Heilpraktiker zur Behandlung von Patienten ausüben darf.
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