- Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert viel Mut und will gut durchdacht sein. Das Geschäftsmodell des Kleingewerbes bietet hier den optimalen Einstieg.
- Kleinunternehmer:innen betreiben ihr Gewerbe häufig als Nebengewerbe zusätzlich zum Hauptberuf, bei Erfolg kann ein Kleingewerbe aber auch zum Haupterwerb werden.
- Kleingewerbetreibende arbeiten meist sehr flexibel. Ein Kleingewerbe ist daher ideal als zusätzliche Einkommensquelle für Renter:innen und Studierende oder für Gründer:innen, die eine neue Geschäftsidee erst einmal auf ihre Tauglichkeit prüfen möchten.
- Ein Kleinunternehmen bietet viele Vorteile für Gründer:innen, z. B. eine einfache Buchführung ohne Bilanzerstellung oder Inventur. Zusätzlich lassen sich Investitionen und Ausgaben steuerlich geltend machen.
Kleingewerbe gründen: Start in die Selbstständigkeit
Kleingewerbe gründen: Auf den Punkt gebracht
Was ist ein Kleingewerbe?
Was unterscheidet ein Kleingewerbe von anderen Unternehmen?
Was versteht man unter der Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbe gründen – Checkliste
Bevor Sie sich mit Ihrem Kleingewerbe selbstständig machen können, sollten Sie folgende Checkliste abarbeiten:
Kleingewerbe anmelden: Wie hoch sind die Kosten?
Rechtsform für Ihr Kleingewerbe wählen
Versicherungen für Ihr Kleingewerbe
Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen, haften Sie als gewerbetreibende Person persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Auch wenn Sie als Gruppe eine Kleingewerbe GbR gründen möchten, haften alle Mitgesellschafter:innen mit ihrem eigenen Vermögen. Diese Vollhaftung macht eine ausreichende Absicherung Ihres Kleinunternehmens dringend notwendig. Folgende Versicherungen sind zur Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit unabdingbar:
Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%
Was ist bei der Gründung eines Kleingewerbes alles zu beachten?
Wer kann ein Kleingewerbe gründen?
Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Welche Unterlagen benötige ich für die Gewerbeanmeldung?
Für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes beim zuständigen Gewerbeamt und die Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen:
- ein spezielles Anmeldeformular, das Sie direkt bei Ihrem Gewerbeamt erhalten bzw. online herunterladen können,
- einen Personalausweis/Reisepass sowie bei Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft eine gültige Aufenthaltserlaubnis sowie
- evtl. weitere besondere Genehmigungen oder Zulassungen je nach Art Ihres Gewerbes.
Gelten besondere Bestimmungen für den Firmennamen?
Welche Steuern sind bei einem Kleingewerbe zu zahlen?
Gibt es für Kleingewerbetreibende Besonderheiten bei der Buchführung?
Wie hoch darf der Jahresumsatz eines Kleingewerbes sein?
Wer ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen oder GbR mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen der Kleinunternehmerregelung gründen will, muss in puncto Umsatz bestimmte Grenzen einhalten: maximal 50.000 Euro Umsatz im laufenden Geschäftsjahr sowie gleichzeitig maximal 22.000 Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr. Werden diese Umsatzgrenzen überschritten, fällt das Gewerbe unter die Regelungen des HGB. Das bedeutet:
- strengere Auflagen in Bezug auf Buchführung und Rechnungslegung
- eine Änderung der Rechtsform – vom oder von der Einzelunternehmer:in zum eingetragenen Kaufmann (Kaufmann e. K.) oder zur eingetragenen Kauffrau (Kauffrau e.Kfr.) bzw. von der GbR zur OHG.
Welche Vorschriften gelten für die Rechnungsstellung?
Für Kleingewerbetreibende gelten bei der Rechnungserstellung die gleichen Bedingungen wie für alle Unternehmer:innen. Damit eine Rechnung Bestand hat, müssen einige Pflichtbestandteile enthalten sein, wie:
- vollständiger Name/Anschrift Ihres Kleinunternehmens
- Steuernummer oder ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- vollständiger Name/Anschrift der Kunden und Kundinnen
- Ausstellungs- bzw. Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Menge und Art der gelieferten Produkte/Leistung.
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