Eine Fußpflegerin behandelt einen Patienten.
Umfassender Schutz für medizinische und kosmetische Fuß­pfleger:innen

Versicherungen in der Fußpflege

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Fußpfleger:in und Podologe oder Pologogin sorgen Sie täglich für ein gepflegtes Erscheinungsbild Ihrer Kundschaft. 
  • Aufgrund des engen Kontakts zu Ihren Kundinnen und Kunden, können in Ihrer alltäglichen Arbeit schnell Fehler oder Missgeschicke passieren, die im Ernstfall zu hohen Schadenersatzforderungen gegen Sie führen können.
  • Individuelle Versicherungen, wie eine Betriebshaftpflicht, eine Inhaltsversicherung oder eine Firmenrechtsschutz, sichern Sie, Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen umfassend gegen Risiken ab. 
  • Den Versicherungsschutz der Allianz können Sie individuell und maßgeschneidert auf die Bedürfnisse für Ihre Tätigkeit als Fußpfleger:in anpassen. 
1 von 4
Wichtiger Schutz
Damit Sie sich als Inhaber:in eines kosmetischen oder medizinischen Fußpflegestudios sorgenfrei um Ihre Kundinnen und Kunden kümmern können, ist es wichtig, dass Sie Ihr Unternehmen ausreichend abgesichert wissen.

Fußpfleger:innen sorgen mit Ihrer Arbeit täglich für ein gepflegtes Erscheinungsbild ihrer Kunden und Kundinnen und steigern dadurch deren Wohlbefinden. Aber auch Sie als Inhaber:in eines Fußpflegestudios sollten sich während Ihrer Tätigkeit sicher und wohl fühlen. Mit der richtigen Kombination aus Versicherungen schützen Sie sich im Ernstfall vor hohen finanziellen Schäden, die mitunter Ihre berufliche Existenz gefährden können. Dazu zählen unter anderem:  

2 von 4
Passend abgesichert gegen berufliche Risiken
Durch Ihre Arbeit als Fußpfleger:in haben Sie ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Ihren Kundinnen und Kunden. Durch engen, persönlichen Kontakt, Beratungen und Behandlungen am Körper ist Ihre Arbeit jedoch auch mit vielen Risiken verbunden.
 
Es kann sowohl im medizinischen Fußpflegebereich, der sogenannten Podologie, als auch im kosmetischen Bereich der Fußpflege, der Pediküre, zu beruflichen Pannen oder Unfällen kommen. Deshalb ist es für jede Art von Fußpfleger:in wichtig, ausreichend gegen die Folgen eines Behandlungsfehlers oder Arbeitsunfalls abgesichert zu sein. Im Folgenden stellen wir Ihnen wichtige Versicherungen für Fußpfleger:innen vor, die im Schadensfall unter Umständen die Existenz Ihres Unternehmens absichern können.
Stellen Sie sich vor, Sie rutschen bei einer Behandlung der Fußnägel mit der Feile ab und verletzen Ihren Patienten am Fuß.  Oder es kommt nach einer Behandlung bei einer Kundin zu einer schweren allergischen Reaktion an den Füßen: In solchen Fällen drohen Schadensersatzansprüche gegen Sie, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz sogar existenzbedrohende Auswirkungen für Sie haben können. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie und Ihre Mitarbeiter:innen gegen die finanziellen Risiken eines Schadens weitreichend abgesichert. Der Versicherungsschutz greift bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden. In jedem Schadensfall prüfen wir, ob Sie haftpflichtig sind und die Höhe der erhobenen Ansprüche gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, zahlen wir die Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, in der Regel bis zu 3 Millionen Euro. Bei Bedarf kann eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden.
Sicher haben Sie die Räumlichkeiten, in welchen Sie Ihre Kundschaft empfangen, mit viel Mühe und Detailarbeit eingerichtet. Bricht dort nun beispielsweise ein Feuer durch einen Kabelbrand an einem Ihrer Geräte aus, kann dies einen enormen finanziellen Schaden verursachen. Um Ihre kaufmännische und technische Einrichtung inklusive aller Waren und Vorräte vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Elementarereignissen und mehr zu schützen, kann eine Inhaltsversicherung der Allianz für Ihr Unternehmen deshalb sinnvoll sein. Sie können aus verschiedenen Versicherungsbausteinen die für Sie wichtigsten auswählen und Ihr Studio somit umfassend absichern. Die Allianz ersetzt Ihnen den Wert der zerstörten Sachen oder die Reparaturkosten bei beschädigten Dingen. Zudem werden die Kosten für Feuerlösch-, Aufräumungs- und Abbrucharbeiten übernommen.
Ein gutes Image Ihres Salons ist Ihnen als Fußpfleger:in sicher wichtig. Stellt ein ehemaliger Kunde oder eine ehemalige Kundin über ein Bewertungsportal falsche Behauptungen gegen Sie und Ihre Arbeit auf, ist es wichtig, diesem rufschädigenden Treiben schnellstmöglich entgegenzuwirken. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung greift in solch einem Fall und unterstützt Sie finanziell und fachlich bei Rechtsstreitigkeiten. Mit der Firmen-Rechtsschutz werden Ihnen alle Kosten erstattet, die bei einem Rechtsstreit anfallen, unter anderem Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse. Zudem beraten und unterstützen Sie unabhängige Anwältinnen und Anwälte sowie Mediatorinnen und Mediatoren, um die beste Lösung für Ihren individuellen Streitfall zu finden. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ihre Mitarbeitenden. Mit dem individuellen Versicherungskonzept der Allianz stellen Sie Ihre Firmen-Rechtsschutzversicherung passgenau für Ihr Unternehmen zusammen.
3 von 4
Rundum abgesichert
Durch Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen verursachte Personenschäden, aber auch Sachschäden (z. B. durch einen Wasserrohrbruch) in Ihrem Fußpflege-Studio können enorme finanzielle Folgen haben. Die richtige Kombination aus Versicherungen schützt Ihre berufliche Existenz.
Im Ernstfall sparen Sie sich mit dem passenden Versicherungsschutz nicht nur eine Menge Zeit und Nerven, sondern Sie schützen sich und Ihr Unternehmen vor allem gegen existenzbedrohende Kosten. Zu den essentiellen Versicherungen gehören deshalb eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Firmen-Inhaltsversicherung und eine Firmen-Rechtsschutzversicherung. Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung und stimmen das Versicherungskonzept zusammen mit Ihnen individuell auf Ihr Studio ab. Vereinbaren Sie für eine unverbindliche Beratung gerne einen Termin mit uns.
Allianz Beratung - Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
4 von 4
FAQ
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Versicherungen für die Fußpflege".
  • Brauche ich diese Versicherungen auch als angestellte:r Fußpfleger:in?

    Angestellte Fußpfleger:innen sowie Podologinnen und Podologen sind über die entsprechende Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert. Ein Versicherungsschutz durch Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und Firmen-Rechtsschutzversicherung  ist daher vor allem für selbstständige Inhaber:innen eines Fußpflegesalons, Kleingewerbetreibende und Existenzgründer:innen sinnvoll. 
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme bei den Versicherungen in der Fußpflege sein?

    Bei der Versicherungssumme handelt es sich um den Betrag, bis zu welchem Ihre Versicherung Schäden übernimmt. Dieser variiert je nach Art der Versicherung und orientiert sich vor allem an den zu erwartenden Risiken und versicherten Sachen. Eine pauschale Angabe der Versicherungssumme für Ihre podologische Tätigkeit ist deshalb leider nicht möglich.
  • Welche Kosten fallen für die Versicherungen für Fußpfleger:innen an?

    Die Kosten für eine Versicherung sind u. a. abhängig von der Art der Versicherung, dem zu erwartenden Risiko, der Selbstbeteiligung sowie der vereinbarten Versicherungssumme. Da diese Faktoren im Individualfall variieren, ist eine pauschale Angabe der Kostenhöhe leider nicht möglich. Sie können beim Abschluss von zwei oder drei Produkten aus Inhalts-, Berufshaftpflicht- und Firmen-Rechtsschutzversicherung jedoch von attraktiven Kombivorteilen der Allianz profitieren. Wir beraten Sie gerne.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau mit dunkelrotem Pullover sitzt vor einem Laptop.
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Allianz Service
Servicecenter
In unserem Servicecenter können Sie Ihr Anliegen schnell und einfach melden.