Stellen Sie sich vor, eine Kundin kommt mit dem Wunsch nach einer Wimpernwelle zu Ihnen. Während der Behandlung passiert Ihnen leider ein Missgeschick und Sie tropfen die benötigten Chemikalien in das Auge der Kundin. Diese erleidet eine länger andauernde Sehbeeinträchtigung und stellt daraufhin Schadensersatzansprüche gegen Sie und Ihr Unternehmen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie in einem solchen Fall umfassend ab. Der Versicherungsschutz greift bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden und schützt auch Ihre Mitarbeiter:innen.
Entsteht ein Schaden, prüfen wir die Ansprüche der geschädigten Person und zahlen diese bei Berechtigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. In der Regel beträgt diese pauschal bis zu 3 Millionen Euro. Bei Bedarf können die Versicherungssumme angepasst sowie gesonderte Bedingungen und Leistungen vereinbart werden.