- Zu den landwirtschaftlichen Zugmaschinen zählen fahrbare Kraftfahrzeuge wie beispielsweise Traktoren oder Schlepper, die auch auf öffentlichen Straßen unterwegs sein können. Davon abgegrenzt werden selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z. B. Mähdrescher, oder unbewegliche Maschinen, wie z. B. stationäre Fütterungsanlagen.
- Fahrbare Zugmaschinen, die am regulären Straßenverkehr teilnehmen, können Personen- oder Sachschäden verursachen und müssen dementsprechend gegen hohe Schadenersatzforderungen abgesichert werden.
- Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht (optional mit Teil- oder Vollkasko-Schutz) für Traktoren und Schlepper ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Mit der gewerblichen Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen der Allianz bekommen Sie den Rundum-Schutz für Ihren landwirtschaftlich genutzten Fuhrpark.
Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen
Die Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen im Überblick
Welche Versicherungen für landwirtschaftliche Zugmaschinen brauchen Sie?
Für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Zugmaschinen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend – dies schließt auch zulassungspflichtige landwirtschaftliche Zugmaschinen wie Traktoren oder Schlepper mit ein. Der Versicherungsschutz der gewerblichen Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz gilt allerdings nicht nur für die Absicherung im Straßenverkehr, sondern auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (wie z. B. für Schäden durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit).
Wollen Sie darüber hinaus weitere Arbeitsmaschinen wie beispielsweise einen Mähdrescher versichern, empfiehlt sich der Abschluss der Maschinenversicherung für fahrbare oder transportable landwirtschaftliche Geräte der Allianz Esa.
Kfz-Haftpflicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen
Versicherte Schäden und Leistungen
Teilkasko
Vollkasko
Kasko Spezial
Die Kasko Spezial-Versicherung ergänzt Ihre Kaskoversicherung um einen wichtigen Baustein: Sie schützt Sie vor den finanziellen Belastungen durch plötzlich und unvorhergesehen eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden an dem versicherten Fahrzeug und den mitversicherten Fahrzeugteilen, die häufig eine beträchtliche Höhe erreichen können. Die Kosten für diese Art von Schäden bei Nutzfahrzeugen wie landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind durch die reine Fahrzeugversicherung (Kfz-Haftpflicht mit Voll- oder Teilkasko) nicht gedeckt.
Was kostet eine Versicherung für Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge?
Die Versicherungsprämie für eine landwirtschaftliche Zugmaschine hängt von der Kraftleistung (kw) des Fahrzeugs und seinem regionalen Einsatzgebiet innerhalb Deutschlands ab. Daneben spielt für die Preisberechnung auch die individuelle Schadenfreiheitsklasse des Fahrzeugs eine Rolle. Selbstverständlich ist die Prämie auch abhängig von den jeweils gewählten Versicherungsleistungen.
Versicherungen unterscheiden bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen zudem nach dem amtlichen Kennzeichen:
Traktoren oder Schlepper mit grünem Kennzeichen, die ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, sind steuerbefreit und in der Versicherung insgesamt günstiger als solche mit schwarzem Kennzeichen.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit schwarzem Kennzeichen, die für private Zwecke, aber auch für gewerbliche Einsätze genutzt werden, beispielsweise zum Schneeräumen auf öffentlichen Straßen, müssen regulär besteuert werden. Sie sind in der Kfz-Versicherung daher insgesamt etwas teurer.
Sonderfall: Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit schwarzem Kennzeichen, die ausschließlich privat genutzt werden (Bewirtschaftung von eigenem Feld, Wald und Wiese) profitieren von einem Nachlass und können ebenfalls günstiger versichert werden.
Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%