- In einer Ehe / eingetragenen Partnerschaft lebende Personen oder im Versicherungsschein genannte nichteheliche/nicht eingetragene Lebenspartner:innen
- Kinder (solange sie unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben)
- den im Versicherungsschein genannten Altenteiler oder die Alteinteilerin sowie
- jeden im versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb tätigen und im Versicherungsschein genannten Hoferbenden sowie
- sämtliche, im versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb tätige und im Versicherungsschein genannte Mitinhaber:innen sowie
- die im versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb tätigen Personen/Mitarbeiter:innen (in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb)
- berechtigte Fahrer:innen/Mitfahrende Personen der versicherten Fahrzeuge
- Mit-Eigentümer, Mit-Mieterinnen, Mit-Pächter, Mit-Nutzungsberechtigte der versicherten land- oder forstwirtschaftlichen sowie selbstbewohnten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile
oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher oder nichteheliche/nicht eingetragener oder nicht eingetragene Lebenspartner:in
Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.